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§ 92 BWO
Bundeswahlordnung (BWO)
Bundesrecht

Sechster Abschnitt – Übergangs- und Schlussbestimmungen

Titel: Bundeswahlordnung (BWO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BWO
Gliederungs-Nr.: 111-1-5
Normtyp: Gesetz

§ 92 BWO