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Anlage 2 BWahlGV
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BWahlGV
Gliederungs-Nr.: 111-1-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 2 BWahlGV(1)

Anlage 2
(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)

  1.  

    Gemeinde .............................................................................
    Wahlbezirk (Name oder Nummer) ........................................
    Kreis ......................................... |_| (1)  Allgemeiner Wahlbezirk
    Wahlkreis .................................. |_| (1) Sonderwahlbezirk
    Land .....................................................................................

    Diese Wahlniederschrift ist auf der letzten Seite von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.

    Wahlniederschrift über die Wahl mit Wahlgeräten
    bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
    am ........................................................................................

  2. 1.

    Wahlvorstand
    Zu der Wahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand erschienen:

    FamiliennameVornameFunktion

    1. .............................
    ................................als Wahlvorsteher

    2. .............................
    ................................als stellvertretender Wahlvorsteher

    3. .............................
    ................................als Schriftführer

    4. .............................
    ................................als Beisitzer

    5. .............................
    ................................als Beisitzer

    6. .............................
    ................................als Beisitzer

    7. .............................
    ................................als Beisitzer

    An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen (2) Mitglieds(er) des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern) des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:

    FamiliennameVornameUhrzeit

    1. .............................
    ................................................................

    2. .............................
    ................................................................

    3. .............................
    ................................................................

    Als Hilfskräfte waren zugezogen:

    FamiliennameVornameUhrzeit

    1. .............................
    ................................................................

    2. .............................
    ................................................................

    3. .............................
    ................................................................
  3. 2.

    Wahlhandlung

  4. 2.1

    Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.

    Abdrucke des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und der Bundeswahlgeräteverordnung lagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme(n) abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät waren im Wahlraum ausgehängt.

  5. 2.2

    Der Wahlvorstand stellte fest, dass

    das Wahlgerät Typ .....................................
    Fabrik-Nr. .................... für die Erststimmen und 2)

    das Wahlgerät Typ............. .......................
    Fabrik-Nr. .................... für die Zweitstimmen 2)

    • sich in ordnungsgemäßem Zustand befand,

    • dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,

    • sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null gestellt oder gelöscht waren,

    • die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer waren 2) und

    • nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe gesperrt waren 2).

    Dann wurde jedes verwendete Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtungen durch den Wahlvorsteher verschlossen. Die Schlüssel nahmen der Wahlvorsteher und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der Wahlhandlung in Verwahrung.

  6. 2.3

    Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimme(n) abgeben konnten, war(en) das (die) Wahlgerät(e) im Wahlraum in - einer - Wahlzelle(n) - in einem Nebenraum, der nur vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden konnte - aufgestellt 2).

  7. 2.4

    Mit der Stimmabgabe wurde um .................. Uhr ................ Minuten begonnen.

  8. 2.5

    Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2).

    Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbescheinigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).

  9. 2.6

    Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet 2).

    Der Wahlvorstand wurde vom
    ..................................................................................... unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist (sind):

    (Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) (2)

    ......................................................................................................................

    ......................................................................................................................

  10. 2.7

    Während der Wahlhandlung überprüfte der Wahlvorsteher oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes anhand der Kontrollvorrichtungen, ob die Wähler beide Stimmen abgegeben haben und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann wieder gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe beider Stimmen, so wurde der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis gestrichen und in der Spalte Bemerkungen "Nichtwähler" oder "N" eingetragen. Über die nicht abgegebenen Erst- und Zweitstimmen wurde jeweils eine Zählliste geführt. Der Listenführer verzeichnete jede nicht abgegebene Stimme in der in Betracht kommenden Zählliste.

  11. 2.8

    Während der Wahlhandlung traten an dem - den - Wahlgerät(en) Typ
    ........................................ Fabrik-Nr. ................................... folgende Funktionsstörungen auf, die gemäß Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr für das Bekanntwerden oder Löschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden konnten, :
    .....................................................................................................................
    .....................................................................................................................
    und die um ............................... Uhr dazu führten, dass auf Beschluss des Wahlvorstandes zur Wahl mit dem
    Wahlgerät-Typ .......................................... Fabrik-Nr.
    .................................................................. übergegangen werden musste (2) (3) .

    Die Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt.

    Während der Wahlhandlung traten an dem - den Wahlgerät(en) Typ
    ................................... Fabrik-Nr. ................................... folgende Funktionsstörungen auf, die um...... ................................... Uhr dazu führten, dass zur Urnenwahl übergegangen werden musste (2) (4) :

    .............................................................................................................................

    .............................................................................................................................

  12. 2.9

    Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - nicht zu verzeichnen (2) .

    Als besondere Vorfälle waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - zu verzeichnen 2) (z.B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Abs. 7 und § 59 der Bundeswahlordnung):

    ............................................................................................................................

    ............................................................................................................................

    Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. .................... bis Nr. .................... beigefügt.

  13. 2.10

    Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

    Um .................... Uhr .................... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgerät oder die Zähl- und Speichervorrichtungen (2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte die Sperrung.

  14. 3.

    Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk

  15. 3.1

    Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers vorgenommen. (2)

  16. 3.2
    1. a)

      Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.

      Die Zählung ergab ........................ Vermerke.

    2. b)

      Mit Wahlschein haben gewählt ....................... Personen

    3. c)

      Gesamtzahl der Wähler - a) und b) zusammen - ....................... Personen

    4. d)

      Sodann wurden die auf dem (den) Wahlgerät(en) insgesamt angezeigten Zahlen für die Erst- und Zweitstimmen abgelesen.

      Die Ablesung ergab

      bei Wahlgerät Typ ...................................
      Fabrik-Nr. ......................... .................... abgegebene Erststimmen,

      bei Wahlgerät Typ ...................................
      Fabrik-Nr. ......................... .................... abgegebene Zweitstimmen.

    5. e)

      Aus den Zähllisten für die nicht abgegebenen Erst- und Zweitstimmen ergaben sich folgende Zahlen:

      .................. als ungültig geltende Erststimmen,

      .................. als ungültig geltende Zweitstimmen.

    6. f)

      Gesamtzahl der Erststimmen (d) und e) zusammen):

      ...................................................................................................................

      Gesamtzahl der Zweitstimmen (d) und e) zusammen):

      ...................................................................................................................

    7. g)

      Die Gesamtzahl c) stimmte jeweils mit der Gesamtzahl der Erststimmen und |_| (1) der Zweitstimmen aus f) überein.

      Die Gesamtzahl c) war um .......... größer - kleiner (2)  - als die Gesamtzahl |_| (1) der Erststimmen aus f).

      Die Gesamtzahl c) war um .......... größer - kleiner (2)  - als die Gesamtzahl |_| (1) der Zweitstimmen aus f).

      Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung herausstellte, erklärt sich aus folgendem

      ...........................................................................................................................

      ...........................................................................................................................

  17. 3.3

    Nunmehr wurde(n) das (die) Wahlgerät(e) für die Zählung freigegeben. Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem (den)Wahlgerät(en) angezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in die nachstehenden Zählkontrollvermerke eintrug:

    Wahlgerät Typ ..................Fabrik-Nr. .....................
    Nr. ................der AnzeigenZahl bei Schluss der Wahlhandlung
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................
    ................................

    - Nicht vom Wahlvorstand ausfüllen -

    Die Übereinstimmung der Angaben auf den Anzeigen mit nebenstehenden Zählkontrollvermerken wird hiermit bescheinigt. Das (Die) Wahlgerät(e) ist (sind) nach Prüfung wieder versiegelt - verschlossen und die Behältnisse mit den Schlüsseln - Stimmenspeicher(n) versiegelt (2) - worden

    ..............................,den.......................................................................19............

              (Ort)

    ............................................................................................................................

                                      (Kreiswahlleiter oder Beauftragter)

    ............................................................................................................................

                                                     (erster Zeuge)

    ............................................................................................................................

                                                    (zweiter Zeuge)

    b)

    Wahlgerät Typ ...................Fabrik-Nr. ......................
    Nr. .................der AnzeigenZahl bei Schluss der Wahlhandlung
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
    .................................
  18. 3.4

    Danach stellte der Wahlvorsteher - ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes (2) - durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der an den Wahlgeräten

    1. 1.

      insgesamt abgegebenen Erststimmen,

    2. 2.

      insgesamt abgegebenen Zweitstimmen,

    3. 3.

      für jeden Bewerber abgegebenen Stimmen (Erststimmen),

    4. 4.

      für jede Landesliste abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen),

    5. 5.

      abgegebenen ungültigen Erst- und Zweitstimmen.

    Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes überzeugten sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Übertragung in diese Wahlniederschrift.

  1. 3.5

    Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.

  2. 4.

    Wahlergebnis

    Kennbuchstaben für die Zahlenangaben (5)

      Personen 
    A 1Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) (6)........................ 
    A 2Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) (6)........................ 
    A 1 + A 2Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte (6)........................ 
    BWähler insgesamt (vgl. oben 3.2 c)........................ 
    B 1Darunter Wähler mit Wahlschein (vgl. oben 3.2 b)........................ 
     Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)(7) (9)
    C 1Am Wahlgerät abgegebene Erststimmen........................
    ........................
    (Nummer der Anzeige)
    C 2Nach der Zählliste als ungültig geltende Erststimmen........................ 
    CUngültige Erststimmen zusammen........................ 
    DGültige Erststimmen zusammen........................
    ........................
    (Nummer der Anzeige)
    Von den gültigen Erststimmen entfielen auf den Bewerber  
     ErststimmenNummer der Anzeige
    D 11 ....................................................................................
    D 22 ....................................................................................
    D 33 ....................................
    (Vor- und Familienname des Bewerbers sowie Kurzbezeichnung der Partei/bei anderen Kreiswahlvorschlägen das Kennwort - laut Stimmzettel -)
    ................................................
     usw.
     Ergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen) (8) (9)
    E 1Am Wahlgerät abgegebene ungültige Zweitstimme.............................
    .............................
    (Nummer der Anzeige)
    E 2Nach der Zählliste als ungültig geltende Zweitstimme
    .............................
     
    EUngültige Stimmen zusammen............................. 
    FGültige Zweitstimmen insgesamt.............................
    .............................
    (Nummer der Anzeige)
    Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf die Landesliste der  
     ZweitstimmeNummer der Anzeige
    F 11. ...................................................................................
    F 22. ...................................................................................
    F 33. ...................................................................................
     (Kurzbezeichnung der Partei - laut Stimmzettel -)  
     Usw.  
     Zusammen
    ........................
     
  3. 5.

    Abschluss der Wahlergebnisfeststellung

  4. 5.1

    Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen (z.B. Aufklärung der Verschiedenheit der Summe der angezeigten einzelnen Zählergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen - § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeräteverordnung -): (2) 
    .............................................................................................................................
    .............................................................................................................................
    Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: (2)
    .............................................................................................................................
    .............................................................................................................................

  5. 5.2

    Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................................................

                                                                               (Vor- und Familienname)
    beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute Zählung (10) der Stimmen, weil
    ...................................................................................................................
                                        (Angabe der Gründe)

    Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitte 3.2 bis 3.4) wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde

    |_| (1)  mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
    |_| (1)  berichtigt (11)

    und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.

  6. 5.3

    Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurde jedes verwendete Wahlgerät geschlossen und versiegelt - geschlossen und die Behältnisse mit den Schlüsseln / dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt (2) . Die Zähllisten für die als ungültig geltenden Stimmen wurden vom Listenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und sind als Anlage Nr. .......... bis Nr. .......... beigefügt.

  7. 5.4

    Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung (12)  übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch (Angabe der Übermittlung) .......................................... - (2) an ......................................... übermittelt.

  8. 5.5

    Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.

  9. 5.6

    Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.

  10. 5.7

    Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

     ....................., den ................19 ...
             (Ort)
    Der Wahlvorsteher
    ..................................................
    Der Stellvertreter
    ..................................................
    Der Schriftführer
    ..................................................
    Die übrigen Beisitzer
    1. ...............................................
    2. ...............................................
    3. ...............................................
    4. ...............................................
  11. 5.8

    Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes .............................................................
                                                                                 (Vor- und Familienname)
    verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
    ...............................................................................................................................
    ...............................................................................................................................
                                                 (Angabe der Gründe)

  12. 5.9

    Nach Schluss des Wahlgeschäfts übergab der Wahlvorstand am
    ............................................................., ..................................Uhr, dem Beauftragten der Gemeindebehörde

    1. 1.

      diese Wahlniederschrift mit den darin verzeichneten Anlagen,

    2. 2.

      das (die) Wahlgerät(e) oder den (die) herausgenommene(n) Stimmenspeicher (2) nebst Schlüsseln und Zubehör,

    3. 3.

      das Wählerverzeichnis,

    4. 4.

      die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der Wahlniederschrift beigefügt sind,

    5. 5.

      alle sonstigen ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.


                                                                              Der Wahlvorsteher

                                                                   ..................................................

    Vom Beauftragten der Gemeindebehörden wurde die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket mit den verpackten und versiegelten Wahlscheinen sowie

    Das (die) unter Nr. 5. 3 genannte(n) Wahlgerät(e) oder der (die) Stimmenspeicher am .................., ...................Uhr auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.


                                                                                   ..................................................
                                                                                      (Unterschrift des Beauftragten
                                                                                           der Gemeindebehörde)

    Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift mit den Anlagen, das Wahlgerät oder herausgenommene Stimmspeicher (2) sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.

(1) Red. Anm.:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 (BGBl. I S. 525):
"Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht:
1. Die Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV) vom 3. September 1975 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2459) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung vom 20. April 1999 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 749) ist mit Artikel 38 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. [...]
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft."
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(3) Amtl. Anm.:
Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgerät fortgesetzt werden, wenn dies ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Gefährdung des Wahlgeheimnisses möglich ist. In diesem Falle sind die Feststellungen unter 2.2 für das Ersatzgerät durchzuführen. Dies ist unter 2.6 mit den Worten: "Die Feststellungen nach 2.2 wurden wiederholt." zu vermerken.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(4) Amtl. Anm.:
Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt, ist ein Wahlgerät gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung zu versiegeln. Die Wahlniederschrift nach Anlage 2 wird erst nach Schluss der Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die über die Urnenwahl aufzunehmende Wahlniederschrift übernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefügt.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(5) Amtl. Anm.:
Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.
(6) Amtl. Anm.:
Die Zahlenangaben für die Zeilen A 1, A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.
(6) Amtl. Anm.:
Die Zahlenangaben für die Zeilen A 1, A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.
(6) Amtl. Anm.:
Die Zahlenangaben für die Zeilen A 1, A 2 und A 1 + A 2 sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses zu entnehmen.
(7) Amtl. Anm.:
Summe C 1 + D muss mit der Erststimmenzahl in 3.2 d) übereinstimmen.
(9) Amtl. Anm.:
Stimmt die Summe von C 1 + D bzw. von E 1 + F nicht mit den Zahlen in 3.2 d) überein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.
(8) Amtl. Anm.:
Summe E 1 + F muss mit der Zweitstimmenzahl in 3.2 d) übereinstimmen.
(9) Amtl. Anm.:
Stimmt die Summe von C 1 + D bzw. von E 1 + F nicht mit den Zahlen in 3.2 d) überein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(10) Amtl. Anm.:
Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(1) Amtl. Anm.:
Zutreffendes ankreuzen.
(11) Amtl. Anm.:
Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlen nicht löschen oder radieren.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(12) Amtl. Anm.:
Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.
(2) Amtl. Anm.:
Nichtzutreffendes streichen.