§ 19 BWahlGV
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Bundeswahlgeräteverordnung - BWahlGV)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Durchführung der Wahl zum Bundestag und zum Europäischen Parlament mit Wahlgeräten
§ 19 BWahlGV
(weggefallen)