§ 35 BremSÜG
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Landesrecht Bremen
6. Abschnitt – Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften
§ 35 BremSÜG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.