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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-d-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen
(Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)

Vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. S. 185)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2021 (Brem.GBl. S. 282)

Inhaltsverzeichnis§§
  
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten2
Betroffener Personenkreis3
Zuständigkeit4
Verschlusssachen5
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse6
Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person7
  
Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen 
  
Arten der Sicherheitsüberprüfung8
Einfache Sicherheitsüberprüfung9
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen11
Datenerhebung12
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten13
  
Abschnitt 3 Verfahren 
  
Sicherheitserklärung14
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung15
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit16
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung18
  
Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung 
  
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte19
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen20
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien21
Übermittlung und Zweckbindung22
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogenerDaten23
Auskunft, Akteneinsicht24
  
Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen 
  
Anwendungsbereich25
Zuständigkeit26
Sicherheitserklärung27
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse28
Aktualisierung der Sicherheitserklärung29
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse30
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle31
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien32
  
Abschnitt 6 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen33
Allgemeine Verwaltungsvorschriften34
In-Kraft-Treten35