Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen (Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Landesrecht Bremen
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Landes Bremen
(Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BremSÜG)
Vom 30. Juni 1998 (Brem.GBl. S. 185)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2021 (Brem.GBl. S. 282)
Inhaltsverzeichnis | §§ |
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften | |
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes | 1 |
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten | 2 |
Betroffener Personenkreis | 3 |
Zuständigkeit | 4 |
Verschlusssachen | 5 |
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse | 6 |
Rechte und Pflichten der betroffenen und der einbezogenen Person | 7 |
Abschnitt 2 Überprüfungsarten und Durchführungsmaßnahmen | |
Arten der Sicherheitsüberprüfung | 8 |
Einfache Sicherheitsüberprüfung | 9 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung | 10 |
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen | 11 |
Datenerhebung | 12 |
Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten | 13 |
Abschnitt 3 Verfahren | |
Sicherheitserklärung | 14 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 15 |
Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit | 16 |
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung | 17 |
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung | 18 |
Abschnitt 4 Akten über die Sicherheitsüberprüfung; Datenverarbeitung | |
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte | 19 |
Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen | 20 |
Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien | 21 |
Übermittlung und Zweckbindung | 22 |
Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogenerDaten | 23 |
Auskunft, Akteneinsicht | 24 |
Abschnitt 5 Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für nicht-öffentliche Stellen | |
Anwendungsbereich | 25 |
Zuständigkeit | 26 |
Sicherheitserklärung | 27 |
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse | 28 |
Aktualisierung der Sicherheitserklärung | 29 |
Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse | 30 |
Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle | 31 |
Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien | 32 |
Abschnitt 6 Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften | |
Reisebeschränkungen | 33 |
Allgemeine Verwaltungsvorschriften | 34 |
In-Kraft-Treten | 35 |