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Anlage 20 BremLWO
Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLWO
Gliederungs-Nr.: 111-a-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 20 BremLWO – Niederschrift über die 2. Sitzung des Wahlbereichsausschusses für den Wahlbereich Bremen/Bremerhaven zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft
(zu § 60 Absatz 4)