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Anlage 17a BremLWO
Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Landesrecht Bremen

Anhangteil

Titel: Bremische Landeswahlordnung (BremLWO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLWO
Gliederungs-Nr.: 111-a-2
Normtyp: Gesetz

Anlage 17a BremLWO – Wahl der Stadtverordnetenversammlung/ Beiräte - Niederschrift über die Wahlhandlung im Wahlbezirk, über die Übergabe der Wahlunterlagen und über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk (Teil 1 bis 3 der Niederschrift)
(zu §§ 75 Absatz 3, 75a Absatz 2 und 86 Absatz 3, 86a Absatz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 und 2)