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Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
Landesrecht Bremen
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten (Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremLVO
Gliederungs-Nr.: 2040-d-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der bremischen Beamtinnen und Beamten
(Bremische Laufbahnverordnung - (BremLVO)

Vom 9. März 2010 (Brem.GBl. S. 249) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 415)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich1
Leistungsgrundsatz, Personalentwicklungsmaßnahmen2
Gestaltung der Laufbahn3
Laufbahnbefähigung4
Einstellung im ersten Beförderungsamt5
Probezeit6
Feststellung der Bewährung7
Erprobungszeit8
Beförderungen9
Fortbildung10
Nachteilsausgleich11
Bewerberinnen und Bewerber sowie Beamtinnen und Beamte mit Behinderungen12
  
Abschnitt 2 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber 
  
Unterabschnitt 1 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Erwerb der Laufbahnbefähigung13
Bildungsvoraussetzungen14
Berufsausbildung, hauptberufliche Tätigkeit15
Vorbereitungsdienst16
Dienstverhältnis zur Ausbildung17
Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst18
Laufbahnprüfung19
Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende Bildungsgänge oder Hochschulstudien20
  
Unterabschnitt 2 
Besondere Vorschriften für einzelne Fachrichtungen 
  
Justiz21
Bildung22
Allgemeine Dienste23
Technische Dienste23a
  
Abschnitt 3 
Erwerb einer weiteren Laufbahnbefähigung durch Laufbahnwechsel und Aufstieg 
  
Laufbahnwechsel24
Regelaufstieg25
Abgeschichteter Aufstieg26
Praxisaufstieg27
  
Abschnitt 4 
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung 
  
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung28
  
Abschnitt 5 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsbestimmungen für den Aufstieg29
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung des Laufbahnrechts in der Freien Hansestadt Bremen und zur Anpassung anderer dienstrechtlicher Verordnungen an das Beamtenrechtsneuregelungsgesetz vom 9. März 2010 (Brem.GBl. S. 249)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.