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Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Bremen (Bremisches Archivgesetz - BremArchivG -)
Landesrecht Bremen
Titel: Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Bremen (Bremisches Archivgesetz - BremArchivG -)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremArchivG
Gliederungs-Nr.: 224-c-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Bremen
(Bremisches Archivgesetz - BremArchivG -)

Vom 7. Mai 1991 (Brem.GBl. S. 159)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. S. 133)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt I 
Archivgut des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 
  
Aufgaben des Staatsarchiv1
Archivgut2
Anbietung und Ablieferung von Unterlagen3
Verwahrung4
Rechte betroffener Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Archivgut5
Nutzung durch die abliefernde Stelle6
Nutzung durch Dritte7
Veröffentlichung und Weitergabe von Archivalien sowie Findmitteln8
Befugnisse9
  
Abschnitt II 
Sonstiges öffentliches Archivgut 
  
Bremische Bürgerschaft10
Archivgut der Stadtgemeinde Bremerhaven11
Sonstiges öffentliches Archivgut12
  
Abschnitt III 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Archivgut von Stellen des Bundes, bundesrechtliche Geheimhaltungsvorschriften13
Ausnahmen vom Anwendungsbereich14
In-Kraft-Treten15