Gesetze

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§ 64 BLG
Bundesleistungsgesetz
Bundesrecht

Zweiter Teil – Verfahren → ZWEITER ABSCHNITT – Festsetzung von Entschädigung und Ersatzleistung

Titel: Bundesleistungsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BLG
Gliederungs-Nr.: 54-1
Normtyp: Gesetz

§ 64 BLG – Zustellungen im Festsetzungsverfahren

Für die Zustellungen im Festsetzungsverfahren gilt § 47 entsprechend.