§ 13 BKleingG
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Kleingartenpachtverhältnisse
§ 13 BKleingG – Abweichende Vereinbarungen
Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig.