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Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Landesrecht Hamburg
Titel: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: BildUG,HH
Gliederungs-Nr.: 800-1
Normtyp: Gesetz

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

Vom 21. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 6)

Zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Grundsatz1
Geltungsbereich2
Freistellungsanspruch3
Dauer der Freistellung4
Anrechenbarkeit anderweitiger Freistellungsansprüche5
Wartezeit6
Zeitpunkt der Freistellung7
Übertragung des Freistellungsanspruchs8
Gewährung der Freistellung9
Ausschluss von Doppelansprüchen10
Verbot der Erwerbstätigkeit11
Erkrankung12
Fortzahlung des Arbeitsentgelts13
Verbot der Benachteiligung14
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen15
Übergangsvorschrift16
Unabdingbarkeit17
In-Kraft-Treten18