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§ 1615c BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)   
Bundesrecht

Titel 3 – Unterhaltspflicht → Untertitel 2 – Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern

Titel: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)   
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BGB
Gliederungs-Nr.: 400-2
Normtyp: Gesetz

§ 1615c BGB

(weggefallen)