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§ 4 BewG§55Abs3DV
Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BewG§55Abs3DV
Gliederungs-Nr.: 610-7-8
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 BewG§55Abs3DV

Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.