Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 BevStatG
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BevStatG
Gliederungs-Nr.: 29-39
Normtyp: Gesetz

§ 1 BevStatG – Zweck der Erhebung

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:

  1. 1.

    die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die

    1. a)

      Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,

    2. b)

      Geburtenstatistik,

    3. c)

      Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,

  2. 2.

    die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,

  3. 3.

    die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,

  4. 4.

    die Wanderungsstatistik und

  5. 5.

    die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.