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Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Bundesrecht
Titel: Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BEG
Gliederungs-Nr.: 251-1
Normtyp: Gesetz

Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
(Bundesentschädigungsgesetz - BEG -) *

In der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung

Zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)

- redaktionelle Paragrafentitel -

In Anerkennung der Tatsache,

daß Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt worden sind, Unrecht geschehen ist,

daß der aus Überzeugung oder um des Glaubens oder des Gewissens willen gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft geleistete Widerstand ein Verdienst um das Wohl des Deutschen Volkes und Staates war und

daß auch demokratische, religiöse und wirtschaftliche Organisationen durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft rechtswidrig geschädigt worden sind,

hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates das nachstehende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Allgemeine Vorschriften 
  
Erster Titel 
Anspruch auf Entschädigung1 - 12a
  
Zweiter Titel 
Übergang und Übertragung des Anspruchs auf Entschädigung13 - 14
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Schadenstatbestände 
  
Erster Titel 
Schaden an Leben15 - 27
  
Zweiter Titel 
Schaden an Körper oder Gesundheit28 - 42
  
Dritter Titel 
Schaden an Freiheit 
  
I. 
Freiheitsentziehung43 - 46
  
II. 
Freiheitsbeschränkung47 - 50
  
Vierter Titel 
Schaden an Eigentum51 - 55
  
Fünfter Titel 
Schaden an Vermögen56 - 58
  
Sechster Titel 
Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben, Geldstrafen, Bußen und Kosten59 - 63
  
Siebenter Titel 
Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen 
  
I. 
Grundsatz64
  
II. 
Schaden im beruflichen Fortkommen 
  
1. 
Begriff65
  
2. 
Selbstständige Berufe66 - 86
  
3. 
Unselbstständige Berufe 
  
A. 
Privater Dienst87 - 98
  
B. 
Öffentlicher Dienst 
  
a) 
Gemeinsame Vorschriften99 - 101
  
b) 
Beamte102 - 107
  
c) 
Berufssoldaten108
  
d) 
Angestellte und Arbeiter109 - 110
  
e) 
Nichtbeamtete außerordentliche Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen111
  
C. 
Dienst bei Religionsgesellschaften112
  
4. 
Schädigung in selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit113
  
5. 
Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung114 - 114a
  
6. 
Schaden in der Ausbildung115 - 119
  
7. 
Höchstbetrag der Kapitalentschädigung123 - 125
  
8. 
Zusammentreffen mit Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes 125a
  
9. 
Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen126
  
III. 
Schaden im wirtschaftlichen Fortkommen 
  
1. 
Schaden an einer Versicherung außerhalb der Sozialversicherung127 - 133
  
2. 
Versorgungsschäden134 - 137
  
3. 
Schaden in der Sozialversicherung138
  
4. 
Schaden in der Kriegsopferversorgung139
  
IV. 
Gemeinsame Vorschriften über Vererblichkeit und Übertragbarkeit140
  
Achter Titel 
Soforthilfe für Rückwanderer141
  
Neunter Titel 
Krankenversorgung141a - 141c
  
Zehnter Titel 
Zusammentreffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen 
  
1. 
Zusammentreffen von zwei Ansprüchen141d - 141f
  
2. 
Zusammentreffen von drei Ansprüchen141g - 141h
  
3. 
Zusammentreffen von vier Ansprüchen141i
  
4. 
Anwendbarkeit in den Fällen der §§ 41, 41a, 110, 112, 114 und 114a141k
  
DRITTER ABSCHNITT 
Besondere Vorschriften für juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen142 - 148a
  
VIERTER ABSCHNITT 
Besondere Gruppen von Verfolgten 
  
Erster Titel 
Grundsatz149
  
Zweiter Titel 
Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten150 - 159a
  
Dritter Titel 
Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention160 - 166
  
Vierter Titel 
Gemeinsame Vorschriften166a - 166c
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
(weggefallen)167 - 168
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Befriedigung der Entschädigungsansprüche169 - 170
  
SIEBENTER ABSCHNITT 
Härteausgleich171
  
ACHTER ABSCHNITT 
Verteilung der Entschädigungslast172
  
NEUNTER ABSCHNITT 
Entschädigungsorgane und Verfahren 
  
Erster Titel 
Entschädigungsorgane173 - 174
  
Zweiter Titel 
Gemeinsame Verfahrensvorschriften175 - 183
  
Dritter Titel 
Entschädigungsbehörden184 - 207
  
Vierter Titel 
Entschädigungsgerichte208 - 227
  
Fünfter Titel 
Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung227a - 227d
  
ZEHNTER ABSCHNITT 
Übergangs- und Schlussvorschriften228 - 241
*

Überschrift: Im Saarland eingeführt durch G Nr. 658 ABl. des Saarlandes 1959 S. 759, wegen einzelner abweichender Bestimmungen vgl. das genannte G Nr. 658