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Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Bundesrecht
Titel: Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BefrArbVtrÄG
Gliederungs-Nr.: 800-24
Normtyp: Gesetz

Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Vom 15. Mai 1986 (BGBl. I S. 742)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. November 2019 (BGBl. I S. 1604)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Befristung von Arbeitsverträgen1
Berlin-Klausel2
Inkrafttreten3