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Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgSÜG
Gliederungs-Nr.: 12-2
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz - BbgSÜG)

Vom 30. Juli 2001 (GVBl. I S. 126)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2018 (GVBl. I Nr. 8)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeines 
  
Anwendungsbereich und Zweck des Gesetzes1
  
Abschnitt 2 
Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen Stellen 
  
Sicherheitsempfindliche Tätigkeiten2
Betroffener Personenkreis3
Zuständigkeit4
Bestellung von Geheimschutzbeauftragten5
Verschlusssachen6
Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse7
Rechte und Pflichten der zu überprüfenden und der einzubeziehenden Person8
Arten der Sicherheitsüberprüfung9
Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)10
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)11
Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)12
Datenerhebung13
Einleitung der Sicherheitsüberprüfung und Angaben zur Sicherheitserklärung14
Maßnahmen der zuständigen Stelle15
Maßnahmen der mitwirkenden Behörde bei den einzelnen Überprüfungsarten16
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung17
Vorläufige Betrauung mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit18
Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung19
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung20
Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte21
Aufbewahrung und Vernichtung der Sicherheitsakte und der Sicherheitsüberprüfungsakte22
Verarbeitung personenbezogener Daten23
Übermittlung und Zweckbindung24
Berichtigung, Verarbeitungseinschränkung und Löschung personenbezogener Daten25
Auskunft, Akteneinsicht26
  
Abschnitt 3 
Geheim- und Sabotageschutz bei nicht öffentlichen Stellen 
  
Anwendungsbereich27
Zuständigkeit28
Bestellung eines Sicherheitsbevollmächtigten29
Sicherheitserklärung, Sicherheitsakte30
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe von sicherheitserheblichen Erkenntnissen31
Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung32
Verarbeitung personenbezogener Daten33
  
Abschnitt 4 
Reisebeschränkungen und Schlussvorschriften 
  
Reisebeschränkungen34
Geltung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung (EU) 2016/67935
Einschränkung eines Grundrechts36
Ermächtigung zur Rechtsverordnung37
Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften38