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Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgLeBiG
Referenz: 5532-9

Vom 25. Juni 1999 (GVBl. I S. 242)

Außer Kraft am 1. Juni 2013 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I Nr. 45) (1)

Inhaltsverzeichnis§§ 
  
Abschnitt 1 
  
Allgemeines 
  
Aufgabe der Lehrerbildung1
Lehrämter2
  
Abschnitt 2 
  
Ausbildung und Prüfungen 
  
Ausbildung3
Grundsätze des Lehramtsstudiums4
Umfang und Inhalt des Lehramtsstudiums5
Erprobungsklausur5a
Erste Staatsprüfung6
Vorbereitungsdienst7
Zulassung zum Vorbereitungsdienst8
Zweite Staatsprüfung9
Landesinstitut für Lehrerbildung10
Landesschulbeirat11
  
Abschnitt 3 
  
Fort- und Weiterbildung 
  
Fortbildung der Lehrkräfte12
Weiterbildung der Lehrkräfte13
Erweiterungsprüfungen14
Ergänzungsprüfungen15
(weggefallen)16
Zusatzqualifikationen17
  
Abschnitt 4 
  
Anerkennungen 
  
Anerkennungen und Feststellungen18
Anerkennung von Befähigungsprüfungen für Religionsunterricht19
  
Abschnitt 5 
  
Datenschutz, Übergangs- und Schlussbestimmungen 
  
Schutz personenbezogener Daten20
Übergangsbestimmungen21
Durchführung des Gesetzes22
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten23
(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 18 des Gesetzes vom 18. Dezember 2012 (GVBl. I Nr. 45)