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Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: BbgDSchG
Gliederungs-Nr.: 557-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG)

Vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 215)

Zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9)

Inhaltsübersicht§§
  
Abschnitt 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Grundsätze1
Begriffsbestimmungen2
Denkmalliste3
Denkmalbereiche4
Grabungsschutzgebiete5
Denkmalpflegepläne6
  
Abschnitt 2 
Schutzbestimmungen 
  
Erhaltungspflicht7
Maßnahmen der Denkmalschutzbehörden8
Erlaubnispflichtige Maßnahmen9
Nachforschungen10
Funde11
Schatzregal12
Anzeigepflicht13
Auskunftspflicht und Betretungsrecht14
Kennzeichnung der Denkmale15
  
Abschnitt 3 
Organisation 
  
Denkmalschutzbehörden16
Denkmalfachbehörde17
Beirat und Beauftragte für Denkmalpflege18
  
Abschnitt 4 
Verfahrensbestimmungen 
  
Erlaubnisverfahren19
Bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Vorhaben20
Denkmale, die der Religionsausübung dienen21
Gebühren und Bescheinigungen für steuerliche Zwecke22
  
Abschnitt 5 
Enteignung und Entschädigung, Ausgleich 
  
Enteignung23
Ausgleich24
Berechtigte und Verpflichtete25
  
Abschnitt 6 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten26
Verordnungsermächtigung für die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg27
  
Abschnitt 7 
Überleitungsbestimmungen 
  
Überleitungsbestimmungen28