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Anlage 1.1.5 BBesG
Bundesbesoldungsgesetz
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Bundesbesoldungsgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BBesG
Gliederungs-Nr.: 2032-1
Normtyp: Gesetz

Anlage 1.1.5 BBesG – Bundesbesoldungsordnung A - Besoldungsgruppe A 5

Betriebsassistent 1 , 2

Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3

Hauptwart 1 , 2

Oberamtsmeister 2

Stabsgefreiter

Oberstabsgefreiter 1

Unteroffizier

Maat

Fahnenjunker

Seekadett

1

Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

2

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.

3

Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.

Zu Anlage I A 5: Neugefasst durch G vom 11. 6. 2013 (BGBl I S. 1514), geändert durch G vom 13. 5. 2015 (BGBl I S. 706).