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Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: BBankG
Gliederungs-Nr.: 7620-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Deutsche Bundesbank

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1782)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 Absatz 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Rechtsform und Aufgabe 
  
(weggefallen)1
Rechtsform, Grundkapital und Sitz2
Aufgaben3
Beteiligungen4
  
Zweiter Abschnitt 
Organisation 
  
(weggefallen)5
(weggefallen)6
Vorstand7
Hauptverwaltungen8
Beiräte bei den Hauptverwaltungen9
Filialen10
Vertretung11
  
Dritter Abschnitt 
Bundesregierung und Bundesbank 
  
Verhältnis der Bank zur Bundesregierung12
Zusammenarbeit13
  
Vierter Abschnitt 
Währungspolitische Befugnisse 
  
Notenausgabe14
(weggefallen)15
(weggefallen)16
(weggefallen)17
Statistische Erhebungen18
  
Fünfter Abschnitt 
Geschäftskreis 
  
Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern19
Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen20
(weggefallen)21
Geschäfte mit jedermann22
Bestätigung von Schecks23
(weggefallen)24
Andere Geschäfte25
  
Sechster Abschnitt 
Jahresabschluss, Kostenrechnung, Gewinnverteilung 
  
Jahresabschluss, Kostenrechnung26
Gewinnverteilung27
(weggefallen)28
  
Siebenter Abschnitt 
Allgemeine Bestimmungen 
  
Sonderstellung der Deutschen Bundesbank29
Urkundsbeamte30
Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank31
Schweigepflicht32
Veröffentlichungen33
(weggefallen)34
  
Achter Abschnitt 
Strafbestimmungen und Vorschriften über das Anhalten von Falschgeld 
  
Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen35
Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen36
Verordnungsermächtigung36a
Einziehung37
Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten37a
  
Neunter Abschnitt 
Übergangs- und Schlußbestimmungen 
  
Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank38
Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte39
Änderung der Dienstverhältnisse40
Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen41
Ausgabe von Liquiditätspapieren42
(weggefallen)43
Auflösung44
Weitere Übergangsvorschriften45
(weggefallen)46
(weggefallen)47