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Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft
Landesrecht Bremen
Titel: Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft
Normgeber: Bremen
Redaktionelle Abkürzung: BB-NMitglOG,HB
Gliederungs-Nr.: 1100-a-5
Normtyp: Gesetz

Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft

Vom 26. Mai 1998 (Brem.GBl. S. 135)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2010 (Brem.GBl. S. 285)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Mitgliedschaft in der Stadtbürgerschaft und Beruf1
Aufwandsentschädigung2
(weggefallen)3
Zahlungen im Todesfall4
Höhe der Aufwandsentschädigung5
(weggefallen)6
(weggefallen)6a
(weggefallen)7
Reisekostenentschädigung8
Fraktionen9
Begriffsbestimmung10
In-Kraft-Treten11