Art. 17 BayLBG
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern
Zweiter Abschnitt – Studium
Art. 17 BayLBG – Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden durch:
- 1.
das Studium, das zu einer vom Staatsministerium anerkannten pädagogischen oder sonderpädagogischen Qualifikation führt, oder
- 2.
das vertiefte Studium eines dritten Unterrichtsfachs oder
- 3.
das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt.