Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 12 BayLBG
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern

Zweiter Abschnitt – Studium

Titel: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayLBG
Gliederungs-Nr.: 2238-1-K
Normtyp: Gesetz

Art. 12 BayLBG – Lehramt an beruflichen Schulen

(1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfasst:

  1. 1.

    das erziehungswissenschaftliche Studium,

  2. 2.

    das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,

  3. 3.

    das Studium eines Unterrichtsfachs.

(2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.