Art. 12 BayLBG
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern
Zweiter Abschnitt – Studium
Art. 12 BayLBG – Lehramt an beruflichen Schulen
(1) Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen umfasst:
- 1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
das vertiefte Studium einer beruflichen Fachrichtung,
- 3.
das Studium eines Unterrichtsfachs.
(2) Art. 6 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.