Art. 11 BayLBG
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
Landesrecht Bayern
Zweiter Abschnitt – Studium
Art. 11 BayLBG – Lehramt an Gymnasien
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfasst:
- 1.
das erziehungswissenschaftliche Studium,
- 2.
das vertiefte Studium von zwei Unterrichtsfächern. Das vertiefte Studium eines Unterrichtsfachs kann durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ersetzt werden.