Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) 
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) 
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayFiG
Gliederungs-Nr.: 793-1-L
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) (1)

793-1-L

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2008 (GVBl S. 840, 2009 S. 6)

Zuletzt geändert durch Artikel 17a Absatz 6 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695)

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Teil 1 
Allgemeines 
  
Inhalt des Fischereirechts1
Geschlossene Gewässer2
  
Teil 2 
Fischereiberechtigung 
  
Fischereirecht des Gewässereigentümers3
Abzweigungen fließender Gewässer4
Veränderungen der Gewässer5
Wasserspeicher6
Überflutungen7
Selbstständige Fischereirechte8
Beschränkte Fischereirechte9
Abmarkung10
Eintragung von Fischereirechten11
  
Teil 3 
Ausübung der Fischereirechte 
  
Kapitel 1 
Räumliche Einschränkung 
  
Selbstständiger Fischereibetrieb.12
Gemeinschaftlicher Fischereibetrieb13
Überlassung der Fischereiausübung14
Keine Anwendung auf geschlossene Gewässer15
  
Kapitel 2 
Koppelfischerei 
  
Begriff16
Keine Begründung neuer Rechte17
Vorkaufsrecht18
Ausübung19
Fischereiordnung20
Keine Anwendung auf geschlossene Gewässer21
  
Kapitel 3 
Pachtverträge, Erlaubnisscheine 
  
Allgemeines22
Erlöschen23
Schriftform und Hinterlegung24
Unterpacht25
Erlaubnisscheine26
Freistaat Bayern als Fischereiberechtigter27
  
Kapitel 4 
Öffentliche Fischereigenossenschaften 
  
Allgemeines28
Zwangsgenossenschaft29
Gesetzliche Vertreter30
Juristische Person31
Satzung32
Beschluss über die Satzung33
Genehmigung der Satzung34
Vorstand35
Haftung des Vorstands36
Genossenschaftsversammlung37
Austritt38
Auflösung39
Liquidation40
Stellung der Liquidatoren41
Beendigung der Liquidation42
Staatliche Aufsicht43
Beitritt von Pächtern44
Fischereigenossenschaft der Pächter45
  
Kapitel 5 
Fischereischein und Fischerprüfung 
  
Fischereischeinpflicht46
Gültigkeitsdauer; Jugendfischereischein47
Fischerprüfung48
Zuständigkeit; Versagung, Rücknahme und Widerruf49
Fischereiabgabe; Verordnungsermächtigung50
  
Kapitel 6 
Kennzeichnungspflicht und Betreten der Ufer 
  
Kennzeichnungspflicht51
  
Abschnitt 7 
  
Betreten der Ufer52
  
Teil 4 
Schutz, Pflege und Entwicklung der Fischerei 
  
Abschnitt 1 
  
Fischereiverordnung; Verordnungsermächtigung53
Freier Zug der Fische54
Durchgängigkeit; Fischwege55
Nutzung von Wasserkraft56
Sonstige Nutzung und Ableitung eines Fischwassers57
Schlämmen und Beseitigung von Wasserpflanzen58
  
Abschnitt 2 
  
Schonbezirke; Verordnungsermächtigung59
  
Teil 5 
Fischereiaufseher 
  
Fischereiaufseher und Verordnungsermächtigung60
Aufgaben und Befugnisse61
  
Teil 6 
Zuständigkeit und Verfahren 
  
Anordnungsbefugnis, Zuständigkeiten und Aufsicht62
Schriftform und Bekanntgabe63
Entschädigungen64
Kosten65
  
Teil 7 
Bußgeldvorschriften 
  
Bußgeldvorschriften66
  
Teil 8 
Schlussbestimmungen 
  
Perlfischereirechte67
Staatsverträge68
Inkrafttreten69
(1) Amtl. Anm.:
Dieses Gesetz dient auch der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl EG Nr. L 206 S. 7).