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Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
Landesrecht Bayern
Titel: Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: BayBodSchG
Gliederungs-Nr.: 2129-4-1-U
Normtyp: Gesetz

Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG)

Vom 23. Februar 1999 (GVBl S. 36, BayRS 2129-4-1-UG)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2020 (GVBl S. 640)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird:

Redaktionelle InhaltsübersichtArt.
  
Erster Teil 
Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten, Überwachung und Gefahrenabwehr 
  
Mitteilungs- und Auskunftspflichten1
Erstbewertung2
Katastermäßige Erfassung3
Duldungspflichten, Entschädigung4
Ergänzende Vorschriften für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen5
Sachverständige und Untersuchungsstellen6
  
Zweiter Teil 
Bodeninformationssystem 
  
Zweck des Bodeninformationssystems7
Inhalt des Bodeninformationssystems8
Mitwirkungspflichten, Entschädigung9
  
Dritter Teil 
Aufgaben und Zuständigkeit, Anordnungen, Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen 
  
Aufgaben und Zuständigkeit10
Anordnungen11
Pflichten der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen12
  
Vierter Teil 
Ausgleichsleistungen, Finanzierung 
  
Ausgleichsleistungen bei Beschränkung der Land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung13
Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien13a
  
Fünfter Teil 
Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten14
Außerkrafttreten15