Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen (Bauprüfverordnung - BauPrüfVO M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: BauPrüfVO M-V
Gliederungs-Nr.: 2130-10-8
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Prüfingenieurinnen, Prüfingenieure, Prüfsachverständigen und die Prüfung technischer Anlagen
(Bauprüfverordnung - BauPrüfVO M-V)

GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2130 - 10 - 8

Vom 14. April 2016 (GVOBl. M-V S. 171) (1)

Geändert durch Verordnung vom 11. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1019, 1713)

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Teil 1 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Prüfende Personen2
Voraussetzungen der Anerkennung3
Allgemeine Voraussetzungen4
Allgemeine Pflichten5
Anerkennungsverfahren6
Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung7
Führung der Bezeichnung Prüfingenieurin, Prüfingenieur, Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger8
Gleichwertigkeit, gegenseitige Anerkennung9
  
Teil 2 
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfämter, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten 
  
Abschnitt 1 
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit 
  
Besondere Voraussetzungen10
Prüfungsausschuss11
Prüfungsverfahren12
Überprüfung des fachlichen Werdegangs13
Schriftliche Prüfung14
Täuschungsversuch, Ordnungsverstöße15
Rücktritt16
Aufgabenerledigung17
  
Abschnitt 2 
Prüfämter, Typenprüfung und Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten 
  
Prüfämter18
Typenprüfung, Prüfung der Standsicherheit Fliegender Bauten19
  
Teil 3 
Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz 
  
Besondere Voraussetzungen20
Prüfungsausschuss21
Prüfungsverfahren22
Überprüfung des fachlichen Werdegangs23
Schriftliche Prüfung24
Mündliche Prüfung25
Täuschungsversuch, Ordnungsverstoße, Rücktritt26
Aufgabenerledigung27
  
Teil 4 
Technische Anlagen 
  
Abschnitt 1 
Prüfung von technischen Anlagen 
  
Gegenstand der Prüfungen28
Durchführung der Prüfungen29
  
Abschnitt 2 
Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen 
  
Besondere Voraussetzungen30
Fachrichtungen31
Fachgutachten32
  
Teil 5 
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau 
  
Besondere Voraussetzungen33
Fachgutachten34
Beurteilung von Baugrundgutachten35
Schriftlicher Kenntnisnachweis36
Aufgabenerledigung37
  
Teil 6 
Vergütung 
  
Abschnitt 1 
Vergütung für die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit 
  
Allgemeines38
Anrechenbare Bauwerte und Bauwerksklassen39
Berechnungsart der Vergütung40
Höhe der Gebühren41
Vergütung der Prüfämter42
Umsatzsteuer, Fälligkeit43
  
Abschnitt 2 
Vergütung für die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz 
  
Vergütung für die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Brandschutz44
  
Abschnitt 3 
Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau 
  
Vergütung für die Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und für die Prüfsachverständigen für Erd- und Grundbau45
  
Teil 7 
Ordnungswidrigkeiten 
  
Ordnungswidrigkeiten46
  
Teil 8 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschriften47
Anlagen48
  
Anlagen 
  
BauwerksklassenAnlage 1
Gebührentafel in EuroAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung über bauordnungsrechtliche Prüfungen vom 14. April 2016 (GVOBl. M-V S. 171)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.