Anlage 4 BArtSchV
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 4 BArtSchV – Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Anlage 4
(zu § 6 Abs. 1 Satz 2)
Lfd. Nummer | Eingangstag | Bezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden Dokumente | Name und genaue Anschritt des Einlieferers oder der sonstigen Bezugsquellen | Abgangstag | Name und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges |