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Anlage 4 BArtSchV
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung - BArtSchV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BArtSchV
Gliederungs-Nr.: 791-8-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 4 BArtSchV – Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach § 6 Abs. 1 Satz 2

Anlage 4
(zu § 6 Abs. 1 Satz 2)

Lfd. NummerEingangstagBezeichnung der im Bestand vorhandenen oder übernommenen Tiere oder Pflanzen nach Art, Zahl ggf. Kennzeichen und ggf. Bezeichnung der artenschutzrechtlich zum Besitz berechtigenden DokumenteName und genaue Anschritt des Einlieferers oder der sonstigen BezugsquellenAbgangstagName und genaue Anschrift des Empfängers oder Art des sonstigen Abganges