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§ 11 AZVO
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Landesrecht Saarland
Titel: Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Arbeitszeitverordnung - AZVO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: AZVO
Gliederungs-Nr.: 2030-1-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 11 AZVO – Arbeitsschutz

Bei der Gestaltung des Nacht-, Schicht- oder Wechselschichtdienstes oder eines ähnlichen Dienstes ist in besonderer Weise auf die Sicherheit und Gesundheit der Beamtinnen und Beamten Rücksicht zu nehmen.