Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage AZRG-DV
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-Durchführungsverordnung - AZRG-DV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AZRG-DV
Gliederungs-Nr.: 26-8-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage AZRG-DV – Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger (1)  (2)

Hinsichtlich der Datenübermittlung durch die Registerbehörde ist der größtmögliche Umfang der Daten - ohne Nennung gesetzlicher Zweckbestimmungen - angegeben, den die jeweilige Stelle nach dem AZR-Gesetz erhalten darf. Beschränkungen ergeben sich aus den einzelnen Vorschriften des AZR-Gesetzes. Insbesondere ist die Übermittlung der Daten von Unionsbürgern, für die eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt, nur an die mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betrauten Behörden und nur zur Durchführung solcher Aufgaben zulässig. Soweit in Spalte C und Spalte D der Tabelle zu Personenkreis (1) eine Unterteilung der die Daten übermittelnden oder empfangenden Stellen nach römischen Ziffern vorgenommen wurde, dient dies dazu, innerhalb der Zeilen für die Personenkreise (2) und (3) einfacher auf die jeweiligen Stellen zu verweisen. Das Statistische Bundesamt erhält alle Daten ohne Namensbezug. In einer Dienstvorschrift wird geregelt, welche Daten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der BND und der MAD nach § 20 des AZR-Gesetzes erhalten.

Abschnitt I
Allgemeiner Datenbestand

AA1 *)**)CD
1PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 1(1)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25 bis 27 des AZR-Gesetzes
Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen 
  1. I)
    • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

    • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

    • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • ermittlungsführende Polizeibehörden

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  2. II)

    alle übrigen übermittelnden Stellen

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a

    • Statistisches Bundesamt

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Bundesamt für Justiz

    • Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes ohne Angabe des Geschäftszeichens

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • alle übrigen öffentlichen Stellen zu Spalte A Buchstabe a

    • nichtöffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

    • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz

  1. a)

    aktenführende Ausländerbehörde

(7)
  1. b)

    andere Stellen

(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 1(2) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25 bis 27 des AZR-Gesetzes
Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

§ 3 Absatz 4 Nummer 1(3) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-Gesetzes
Bezeichnung der Stelle, die Daten übermittelt hat, und deren Geschäftszeichen
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -  

 

AA1 *)**)CD
2PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 2(1)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer) 
  • Zuspeicherung durch die Registerbehörde

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes

    • Statistisches Bundesamt nach § 23 des AZR-Gesetzes das Geschäftszeichen der Registerbehörde in pseudonymisierter Form

  2. II)
    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • alle übrigen öffentlichen Stellen

    • Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

    • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz

§ 3 Absatz 4 Nummer 2(2)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer) 
  • Zuspeicherung durch die Registerbehörde

- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
§ 3 Absatz 4 Nummer 2(3)  §§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, § 21 des AZR-Gesetzes
Geschäftszeichen der Registerbehörde (AZR-Nummer) 
  • Zuspeicherung durch die Registerbehörde

  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

§ 3 Absatz 1 Nummer 10(1)(5) § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des AZR-Gesetzes
Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes (BVA-Verfahrensnummer)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

 

AA1 *)**)CD
3PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§§ 6 und 6a des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 4(1) §§ 6 und 6a des AZR-Gesetzes §§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25, 26 des AZR-Gesetzes
Grundpersonalien 
  1. I)
    • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

    • Aufnahmeeinrichtungen

    • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

    • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • ermittlungsführende Polizeibehörden

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

    • Registermodernisierungsbehörde

  2. II)
    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • Zollkriminalamt

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Staatsangehörigkeitsbehörden

    • in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen

    • Bundesnachrichtendienst

    • Militärischer Abschirmdienst

    • Bundesagentur für Arbeit

    • Meldebehörden

    • alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Auswärtiges Amt, deutsche Auslandsvertretungen und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zur Aufgabenerfüllung nach § 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes

    • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e (nur Monat und Jahr der Geburt) bis i

    • Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, c, e bis h

  2. II)
    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Meldebehörden

    • Bundeskriminalamt

    • sonstige öffentliche Stellen

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

    • Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

    • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz

  1. a)

    Familienname

(7)
  1. b)

    Geburtsname

(7)
  1. c)

    Vornamen

(7)
  1. d)

    Schreibweise der Namen nach deutschem Recht

(7)
  1. e)

    Geburtsdatum

(7)
  1. f)

    Geburtsort, -land und -bezirk

(7)
  1. g)

    Geschlecht

(7)
  1. h)

    Doktorgrad

(7)
  1. i)

    Staatsangehörigkeiten

(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 4(2) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes 
Grundpersonalien
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

  • alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken

§ 3 Absatz 4 Nummer 4(3) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-Gesetzes
Grundpersonalien
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

 

AA1 *)**)CD
3aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 2 Nummer 4 bis 11 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1, § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 zu Buchstabe c bis f und h bis i(1)  §§ 15, 17, 18a bis 18d, 23, 24, 24a des AZR-Gesetzes
  1. a)

    begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner

    • Familienname

    • Vornamen

(7)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis j

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe k bis m

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis h und j

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a bis h und j

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis h und j

  • die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe i

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Staatsanwaltschaften

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a (pseudonymisiertes Geschäftszeichen der Eltern von begleiteten Minderjährigen) und j

  • Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe d bis h und j bis l

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, d bis h und j

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, d bis h und j

  • Träger der Sozialhilfe zu Spalte A Buchstabe a, d bis h und j bis m

  • für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, d bis m

  • die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a, d, e, f, k bis m

  • Jugendämter zu Spalte A Buchstabe a, d bis m

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Aufgabenerfüllung nach § 24a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a, b, d bis h und j

  1. b)

    Staat, aus dem die Einreise unmittelbar in das Bundesgebiet erfolgt ist

(7)
  1. c)

    Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

(7)
  1. d)

    Telefonnummern

(7)
  1. e)

    E-Mail-Adressen

(7)
  1. f)

    zuständige Aufnahmeeinrichtung

(7)
  1. g)

    zuständige Ausländerbehörde

(7)
  1. h)

    zuständiges Bundesland

(7)
  1. i)

    die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stelle

(7)
  1. j)

    Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme und endgültig zuständiges Jugendamt

(7)
  1. k)

    Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach § 62 Absatz 1 des Asylgesetzes

    • Ort

    • Datum

    Durchführung der Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose nach § 36 Absatz 4 oder 5 des Infektionsschutzgesetzes

    • Ort

    • Datum

(7)
  1. l)

    die Feststellung, dass keine medizinischen Bedenken gegen die Aufnahme in eine Einrichtung der gemeinschaftlichen Unterbringung bestehen

(7)
  1. m)

    Durchführung von Impfungen

    • Art

    • Ort

    • Datum

(7)

 

AA1 *)**)CD
4PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 5 und 5b(1)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
Weitere Personalien 
  1. I.
    • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

    • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a, b, d, f und g

    • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe a, b, d, f und g

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • ermittlungsführende Polizeibehörden zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Staatsanwaltschaften zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Gerichte zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Registermodernisierungsbehörde

  1. II.
    • Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g

    • Landeskriminalämter zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g

    • Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a, b, d und g

    • Staatsangehörigkeitsbehörden zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Bundesnachrichtendienst zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Militärischer Abschirmdienst zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken zu Spalte A Buchstabe a, b und d

  1. I.
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Träger der Deutschen Rentenversicherung zu Spalte A Buchstabe a bis d

    • Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe c

  1. II.

    für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und h

    • Bundesamt für Justiz zu Spalte A Buchstabe a, b und d

    • Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g

    • Behörden der Zollverwaltung zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis g

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis d

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g

    • die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g

    • die Jugendämter zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g und i

    • Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden zu Spalte A Buchstabe c

    • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e und i

    • alle übrigen öffentlichen Stellen zu Spalte A Buchstabe c

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis d, f und g

    • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz zu Spalte A Buchstabe a bis d und f

  1. a)

    abweichende Namensschreibweisen

    • Familienname

    • Geburtsname

    • Vorname

(7)
  1. b)

    andere Namen

    • Genanntname

    • Künstlername

    • Ordensname

    • nicht definierter Name

(7)
  1. c)

    frühere Namen *

(7)
  1. d)

    Aliaspersonalien

    • Familienname

    • Geburtsname

    • Vornamen

    • Geburtsdatum

    • Geburtsort und -bezirk

    • Geschlecht

    • Staatsangehörigkeiten

(7)
  1. e)

    Familienstand

(7)
  1. f)

    Angaben zum Ausweisdokument

    1. -

      Dokumentenart

      • Reisepass

      • Identitätskarte (ID Card)/Personalausweis

      • Passersatzpapierument

      • sonstiges Reisedokument

    2. -

      Seriennummer

    3. -

      gültig bis

    4. -

      ausstellender Staat

    5. -

      aufbewahrende Stelle

    6. -

      geprüft

      • durch

      • am

    7. -

      Ergebnis der Prüfung

      • Vordruck entspricht Vergleichsmaterial, Manipulation nicht festgestellt

      • ge-/verfälscht

      • nicht abschließend bewertbar

    8. -

      Zuordnung zu

      • Grundpersonalien

      • Aliaspersonalie Name

(7)
  1. g)

    ausländische Personenidentitätsnummer

(7)
  1. h)

    letzter Wohnort im Herkunftsland

(7)
  1. i)

    freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit

(7)
  1. j)

    Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners

(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 5(2) 
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

  • alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken zu Spalte A Buchstabe a, b und d

Weitere Personalien
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -
§ 3 Absatz 4 Nummer 5(3) 
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

§§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben:
Weitere Personalien
- wie vorstehend -
- wie vorstehend - 
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe e und i

*

Dieses Datum wird nicht erhoben, sondern entsteht im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird.

 

AA1 *)**)CD
5PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 5a(1)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 25, 26 des AZR-Gesetzes
  • Lichtbild

(7)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Zollkriminalamt

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • ermittlungsführende Polizeibehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Staatsangehörigkeitsbehörden

  • in Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen

  • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Bundesnachrichtendienst

  • Militärischer Abschirmdienst

  • alle öffentlichen Stellen für die Einstellung von Suchvermerken

  • alle öffentlichen Stellen mit Ausnahme des Statistischen Bundesamtes

  • nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

  • Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen

  • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz

 

AA1 *)**)CD
5aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 2 Nummer 1 und 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a und 2 Nummer 1, § 3 Absatz 3a in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 sowie § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a und § 3 Absatz 3e in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 zu Spalte A Buchstabe a(1)  §§ 15, 17, 18a, 21 des AZR-Gesetzes
Erkennungsdienstliche Daten nach § 16 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 19 Absatz 2 des Asylgesetzes sowie nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a die Referenznummer in den Fällen des § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3 und des § 2 Absatz 2 Nummer 3 und Absatz 2a

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder

  • Staatsanwaltschaften

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Zollkriminalamt

  • die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a, Referenznummer

  1. a)

    Fingerabdruckdaten einschließlich Referenznummer

(7)
  1. b)

    Größe

(7)
  1. c)

    Augenfarbe

(7)

AA1 *)**)CD
5bPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§§ 6, 6a des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 5c und 5d(1)  §§ 14, 15, 16, 17, 17b, 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 19, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
  1. a)

    gegenwärtige Anschrift eingezogen am

(5)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Meldebehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a

  • Registermodernisierungsbehörde

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskrimnalämter

  • Sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder

  • Staatsanwaltschaften

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Gerichte zu Spalte A Buchstabe a

  • Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe a

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe a

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a

  • für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden zu Spalte A Buchstabe a

  • Jugendämter zu Spalte A Buchstabe a

  • Meldebehörden zu Spalte A Buchstabe a

  • Registermodernisierungsbehörde zur Aufgabenerfüllung nach § 6a des AZR-Gesetzes

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a

  • Staatsangehörigkeitsund Vertriebenenbehörden

  • sonstige öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a, bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3 sowie bei Ausländern nach § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 nur bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens

  • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz zu Spalte A Buchstabe a

  1. b)

    frühere Anschriften ausgezogen am

(5)
 

 

AA1 *)**)CD
6PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 6(1)  §§ 5, 14 bis 19, 21, 23, 23a, 24a, 25 bis 27 des AZR-Gesetzes
Zuzug/Fortzug 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis g

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a, c, d, e und g

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a, d und e

  • Zuspeicherung durch die Registerbehörde zu Spalte A Buchstabe e und h

  • alle Stellen

  • Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz

  1. a)

    Ersteinreise in das Bundesgebiet am

(5)
  1. b)

    Zuzug von einer anderen Ausländerbehörde am

(5)
  1. c)

    Zuzug von unbekannt am

(5)
  1. d)

    Fortzug ins Ausland am

(5)
  1. e)

    Fortzug nach unbekannt am

(5)
  1. f)

    verstorben am

(5)
  1. g)

    Wiederzuzug aus dem Ausland am

(5)
  1. h)

    nicht mehr aufhältig seit

(5)
§ 3 Absatz 4 Nummer 6(2)   
Zuzug/Fortzug
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
§ 3 Absatz 4 Nummer 6(3)  §§ 5, 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23, 26 des AZR-Gesetzes
Zuzug/Fortzug
- wie vorstehend ohne Buchstabe h -
- wie vorstehend -- wie vorstehend -
  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Statistisches Bundesamt

 

AA1 *)**)CD
6aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 6
Zur Förderung der Ausreise und Reintegration
(1) 
  • Übermittlung durch Ausländerbehörden

  • die mit der Förderung der Ausreisen und der Förderung der Reintegration betrauten öffentlichen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis b

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe c

§ 15 des AZR-Gesetzes
  • Ausländerbehörden

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • oberste Bundes- und Landesbehörden

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe c

  1. a)

    Art der Ausreiseförderung durch

    • Bundesmittel (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • Landes- und/oder Kommunalmittel unter Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • Landes- und/oder Kommunalmittel ohne Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • durch sonstige öffentliche Mittel (programmunabhängig; auch [Ko-]Finanzierung durch europäische Mittel)

    entschieden am entschieden durch Aktenzeichen Zielstaat der Fördermaßnahme Ausreise am

(5)
  1. b)

    Art der Reintegrationsförderung durch

    • Bundesmittel (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • Landes- und/oder Kommunalmittel unter Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • Landes- und/oder Kommunalmittel ohne Bundesbeteiligung (auch Kofinanzierung durch europäische Mittel)

    • durch sonstige öffentliche Mittel (programmunabhängig; auch [Ko-]Finanzierung durch europäische Mittel)

    entschieden am entschieden durch Aktenzeichen Zielstaat der Fördermaßnahme Ausreise am

(5)
  1. c)

    Ausreisestaat

    • Art

    • Ausreise am

    • Ausreisestaat

    • Zielstaat der Ausreise

(5)

 

AA1 *)**)CD
7PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 6(1)  §§ 15, 16, 17, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 24a des AZR-Gesetzes
  • als Flüchtling im Ausland anerkannt

(5)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Statistisches Bundesamt

  • Träger der Deutschen Rentenversicherung

  • Staatsangehörigkeitsbehörden

  • Zollkriminalamt

 

AA1 *)**)CD
8 (Teil I)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1(1)  §§ 15, 16, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23, 23a des AZR-Gesetzes
Asyl 
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis f, h bis k, m bis x

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a, g, l, o, p, t bis v, y, z

  • Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a

  • Bundespolizei zu Spalte A Buchstabe a

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a

  1. I)

    Die Daten zu Spalte A Buchstabe d, f, h, k, n, p und w jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.

    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Statistisches Bundesamt

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe t und u

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. a)

    Asylgesuch geäußert am

(5)
  1. b)

    Asylantrag gestellt am

(1)
  1. c)

    Asylantrag erneut gestellt am

(1)
  1. d)

    Asylantrag abgelehnt am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)
(7)
  1. e)

    als Asylberechtigter anerkannt am bestandskräftig seit

(3)
  1. f)

    Anerkennung widerrufen/zurückgenommen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(3)
(5)
(6)
(7)
  1. g)

    Anerkennung erloschen am

(5)
  1. h)

    Asylverfahren eingestellt am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)
(7)
(7)
  1. i)

    Asylverfahren auf andere Weise erledigt am

(6)
  1. j)

    Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 4 AsylG zuerkannt am bestandskräftig seit

(3)
  1. k)

    Flüchtlingseigenschaft widerrufen/zurückgenommen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(3)
(5)
(6)
(7)
  1. l)

    Flüchtlingseigenschaft erloschen am

(5)
  1. m)

    subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährt am bestandskräftig seit

(3)
  1. n)

    subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen/zurückgenommen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(3)
(5)
(6)
(7)
  1. o)

    Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG
    festgestellt am
    für den Zielstaat/die Zielstaaten bestandskräftig seit

(3)
  1. p)

    Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG
    widerrufen/zurückgenommen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(3)
(5)
(6)
(7)
  1. q)

    Asylantrag vor Einreise gestellt am

(1)
  1. r)

    Asylantrag vor Einreise erneut gestellt am

(1)
  1. s)

    Asylantrag vor Einreise abgelehnt am

(1)
  1. t)

    Aufenthaltsgestattung seit

(6)
  1. u)

    Aufenthaltsgestattung erloschen am

(6)
  1. v)

    Nummer der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung

(7)
  1. w)

    über Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(2)
(5)
(6)
(7)
(7)
  1. x)

    Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) erfolgt am

(5)
  1. y)

    räumliche Beschränkung nach

 
  1.  
    1. aa)

      § 56 Absatz 1 oder Absatz 2 AsylG
      Bezirk der Ausländerbehörde
      kraft Gesetzes entstanden am
      geändert am
      erlischt am

(7)
  1.  
    1. bb)

      § 59b Absatz 1 AsylG
      Bezirk der Ausländerbehörde
      erteilt am
      befristet bis

(7)
  1. z)

    Wohnsitzauflage nach

 
  1.  
    1. aa)

      § 60 Absatz 1 AsylG
      Ort
      erteilt am
      befristet bis

(7)
  1.  
(7)
  1.  
    1. cc)

      § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 AsylG
      Bezirk der Ausländerbehörde
      erteilt am
      befristet bis

(7)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(2)  - wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
Asyl- wie vorstehend -
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis e, g bis j, l bis s

  • Ausländerbehörden zu Spalte A Buchstabe f, q bis s

- wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd -
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 2(3)  § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
Asyl - wie vorstehend -- wie vorstehend -
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

- wie vorstehend ohne die Buchstaben a und u bis w sowie d, h, f, k, n und p jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd - 

 

AA1 *)**)CD
8 (Teil II)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und § 3 Absatz 3b in Verbindung mit § 2 Absatz 2a(1)  §§ 15, 16, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23 des AZR-Gesetzes
  1. a)

    Übernahmeersuchen von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) gestellt am

(1)- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
  • Ausländerbehörden zu Spalte A Buchstabe a bis b, d bis e und g bis h

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe a bis b, d bis e und g bis h

  • Bundespolizei zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind zu Spalte A Buchstabe b

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe b

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe b

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstabe b

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden zu Spalte A Buchstabe b

  • Bundeskriminalamt zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • Landeskriminalämter zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes zu Spalte A Buchstabe a bis b und g bis h

  • Staatsanwaltschaften zu Spalte A Buchstabe b

  • Gerichte zu Spalte A Buchstabe b

  • Behörden der Zollverwaltung zu Spalte A Buchstabe b

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe b

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe b

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe b

  • Jugendämter zu Spalte A Buchstabe b

  1. b)

    Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden am

(2)
  1. c)

    Übernahme von (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) abgelehnt am

(2)
  1. d)

    Prüfung Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens am

(6)
  1. e)

    Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens entschieden am

(2)
  1. f)

    Einleitung eines Widerrufs- oder Rücknahmeverfahrens abgelehnt am

(2)
  1. g)

    Prüfung der Voraussetzungen einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahren von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV

(1)
  1. h)

    Entscheidung über eine Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV

(2)
  1. i)

    Aufnahmezusage im Rahmen eines Neuansiedlungsverfahrens, sonstigen humanitären Aufnahmeverfahrens von Drittstaatsangehörigen oder Umverteilungsverfahrens von Asylantragstellern nach Artikel 78 Absatz 3 AEUV abgelehnt am

(2)

 

AA1 *)**)CD
8aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1(1)  §§ 15, 17, 17a, 18e, 23 des AZR-Gesetzes
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender gemäß § 63a des Asylgesetzes
  1. a)

    Ausstellungsdatum

  2. b)

    Gültigkeitsdauer

(7)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Statistisches Bundesamt

  • Zollkriminalamt

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Meldebehörden

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

 

AA1 *)**)CD
8bPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 2 und 3(1)  §§ 15, 17a, 21, 23 des AZR-Gesetzes
  1. a)

    unerlaubt eingereist

(7)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • Aufnahmeeinrichtungen

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Zollkriminalamt

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • Staatsanwaltschaften

  • Statistisches Bundesamt

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. b)

    unerlaubt aufhältig seit

(7)

 

AA1 *) **)CD
9 (Teil I)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
Aufenthaltsstatus  
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden zu Spalte A Buchstaben d und e

  1. I
    • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis k

  1. II
    • Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungsund Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • Sonstige Polizeivollzugsbehörden

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis k

    • Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Träger der Deutschen Rentenversicherung

    • Staatsangehörigkeitsbehörden

    • Zollkriminalamt

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. a)

    Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit

 (5)
  1. b)

    Erteilung/Verlängerung des Aufenthaltstitels abgelehnt am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

 (2)
(6)
  1. c)

    Aufenthaltstitel

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

      widerrufen am

      1. aa)

        zugestellt am

      2. bb)

        unanfechtbar seit

      3. cc)

        Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

      4. dd)

        Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

        • Strafvorschrift

        • rechtliche Bezeichnung der Tat

        • Art und Höhe der Strafe

    erloschen am

 (3)
  1. d)

    Grenzübertrittsbescheinigung
    ausgestellt am
    gültig bis
    ausstellende Behörde

 (2)
  1. e)

    Anlaufbescheinigung
    ausgestellt am
    gültig bis
    ausstellende Behörde

 (2)
  1. f)

    Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 AufenthG
    erteilt am
    für die Dauer
    von ... bis ...

 (2)
  1. g)

    heimatloser Ausländer

 (6)
  1. h)

    Antrag auf einen Aufenthaltstitel
    gestellt am

 (1) (6) 
  1. i)

    Antrag auf einen
    Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
    gestellt am

 (1) (6) 
  1. j)

    Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels
    gestellt am

 (1) (6) 
  1. k)

    Bescheinigung über die Wirkung der Antragstellung (Fiktionsbescheinigung)
    ausgestellt am
    gültig bis
    eingezogen am
    erloschen am

 (7) 
  1. l)

    Nummer des Aufenthaltstitels

 (7) 
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4
Aufenthaltsstatus
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, d, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd -
(2)- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
§ 3 Absatz 4 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und 4
Aufenthaltsstatus
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, h, j bis l sowie b und c jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd -
(3)- wie vorstehend -- wie vorstehend -§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

(6) Amtl. Anm.:

In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.

AA1 *) **)CD
9 (Teil II)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 6 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3   §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 23a, 24a des AZR-Gesetzes
a)Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung (7)-Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstaben a bis e, f bis j jeweils Doppelbuchstabe aa und Buchstaben k bis q-Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
aa)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit(5) *-Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
erteilt am(1)
befristet bis-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
räumlich
beschränkt auf-Bundespolizei
Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung Weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen-andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
-oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstaben f bis j
bb)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit versagt am(5) *
-Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
b)Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit-deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
aa)Selbständige Tätigkeit(2) *
erlaubt am
befristet bis-Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis d
weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
-Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes zu Spalte A Buchstaben e bis q
bb)Beschäftigung(2) *
erlaubt am
befristet bis
räumlich beschränkt auf
Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung-Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
c)zustimmungsfreie Beschäftigung bis(2) *
festgestellt am-Bundeskriminalamt
-Landeskriminalämter
d)zustimmungsfreie Beschäftigung aufgrund Vorbeschäftigungszeiten oder längeren Aufenthalts(2)
-Sonstige Polizeivollzugsbehörden
-Staatsanwaltschaften
-Gerichte
festgestellt am-Behörden der Zollverwaltung
e)Aufenthaltstitel erteilt nach Einreise in das Bundesgebiet mit(5) *
-Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
aa)Visum nach § 17 Absatz 1 AufenthG(5) *
-Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
am
bb)Visum nach § 17 Absatz 2 AufenthG(5) *
-Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe e bis j
am
cc)Visum nach § 20 Absatz 1 AufenthG(5) *
-Die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
am
dd)Visum nach § 20 Absatz 2 AufenthG(5) *-Jugendämter
-Träger der Deutschen Rentenversicherung
am
ee)einem im Verfahren nach § 81a AufenthG erteilten Visum(5) *-Staatsangehörigkeitsbehörden
-Zollkriminalamt
am
f)Einreise und Aufenthalt nach § 16c AufenthG
aa)Ablehnung am(2)
bb)Bescheinigung(2)
ausgestellt am
gültig bis
g)Einreise und Aufenthalt nach § 19a Absatz 1 AufenthG
aa)Ablehnung am(2) *
bb)Bescheinigung(2) *
ausgestellt am
gültig bis
h)Einreise und Aufenthalt nach § 18e Absatz 1 AufenthG
aa)Ablehnung am(2) *
bb)Bescheinigung(2) *
ausgestellt am
gültig bis
i)Einreise und Aufenthalt nach § 30 Absatz 5 AufenthG (Ehegattennachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)Ablehnung am(2) *
bb)Bescheinigung(2) *
ausgestellt am
gültig bis
j)Einreise und Aufenthalt nach § 32 Absatz 5 AufenthG (Kindesnachzug zu kurzfristig mobilen Forschern)
aa)Ablehnung am(2) *
bb)Bescheinigung(2)
ausgestellt am
gültig bis
k)Räumliche Beschränkung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG(7)
Land
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
l)Wohnsitzauflage nach § 12 Absatz 2 Satz 2 AufenthG(7)
Land
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
m)Wohnsitzregelung nach
aa)§ 12a Absatz 1 Satz 1 AufenthG(7)
Land
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
bb)§ 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG(7)
Ort oder Landkreis
erteilt am
befristet bis
geändert am
cc)§ 12a Absatz 3 AufenthG(7)
Ort oder Landkreis
erteilt am
befristet bis
geändert am
dd)§ 12a Absatz 4 Satz 1 AufenthG(7)
Ort, an dem der Wohnsitz nicht genommen werden darf
erteilt am
befristet bis
geändert am
n)Wohnsitzverpflichtung nach(7)
§ 24 Absatz 5 Satz 2 AufenthG (auch in Verbindung mit § 23 Absatz 3 und § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG)
Ort
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt
o)Wohnsitzverpflichtung nach(7)
§ 46 Absatz 1 AufenthG
Ort
erteilt am
befristet bis
geändert am
p)Räumliche Beschränkung nach
aa)§ 61 Absatz 1 Satz 1 AufenthG(7)
Land
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
bb)§ 61 Absatz 1a Satz 1 AufenthG(7)
Bezirk
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
cc)§ 61 Absatz 1c Satz 1 AufenthG(7)
Land oder Bezirk
erteilt am
befristet bis
geändert am
dd)§ 61 Absatz 1c Satz 2 AufenthG(7)
Bezirk
erteilt am
befristet bis
geändert am
q)Wohnsitzauflage nach(7)
§ 61 Absatz 1d Satz 1 AufenthG
Ort
kraft Gesetzes entstanden am
erlischt am
*

In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.

 

AA1 *)**)CD
9aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 9 sowie § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1a Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 und 3(1)  §§ 15, 18a, 18b, 23, 24a des AZR-Gesetzes
Daten zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen, zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 43 bis 44a des Aufenthaltsgesetzes und zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung  
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis i

  • Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis e

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe f bis g und j

  • Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis e und j

  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Aufnahmeeinrichtungen zu Spalte A Buchstabe a bis f Doppelbuchstabe aa Buchstabe g und j

  • Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden des Bundes und der Länder

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Träger der Sozialhilfe

  • für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis g und j

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  1. a)

    Schulbildung

 (7)
  1. b)

    Studium

 (7)
  1. c)

    Ausbildung

 (7)
  1. d)

    Beruf

 (7)
  1. e)

    Sprachkenntnisse

 (7)
  1. f)

    Berechtigung und Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG

    1. aa)

      Berechtigung oder Verpflichtung

    2. bb)

      Erteilungszeitpunkt

    3. cc)

      Erteilende Stelle

 (7)
  1. g)

    Teilnahme an einem Integrationskurs nach den §§ 43 bis 44a AufenthG

    1. aa)

      Kursart

    2. bb)

      Kursbeginn

    3. cc)

      Kursabschluss
      nicht erfolgreich
      erfolgreich

 (7)
  1. h)

    gemeldete Fehlzeiten

 (7)  
  1. i)
 (7)  
  1. j)

    Teilnahme an einer Maßnahme der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach nach § 45a AufenthG

 (7)  

 

AA1 *)**)CD
9bPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 7 und Absatz 3c in Verbindung mit § 2 Absatz 2b   §§ 15, 21 Absatz 8 des AZR-Gesetzes
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG    
a)Vorabzustimmung nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG ausgestellt am gültig bis zuständige Auslandsvertretung(1)(2)Ausländerbehördendie Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
b)erforderliche Dokumente zur Information nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 AufenthG, insbesondere:
  • Vorabzustimmung der Ausländerbehörde

  • Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung

  • Heiratsurkunde und/oder Geburtsurkunden von Kindern bei Familiennachzug nach § 81a Absatz 4 AufenthG

  • Namensänderungsurkunden und Sprachzertifikate

    

 

AA1 *)**)CD
9cPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3, 7 und Absatz 3d in Verbindung mit § 2 Absatz 2c   § 21 des AZR-Gesetzes
Zustimmung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung     
a)Zustimmung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung ausgestellt am gültig bis Auslandsvertretung(1)(7)Bundesagentur für Arbeit das Auswärtige Amt, deutsche Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
b)erforderliches Dokument: Zustimmung nach § 36 Absatz 3 der Beschäftigungsverordnung     

 

AA1 *)**)CD
10PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3   §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-Gesetzes
Aufenthaltserlaubnisse/Aufenthaltstitel-Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche StellenI)-Ausländerbehörden
a)Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung nach-Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
aa)§ 16a Absatz 1 AufenthG
(betriebliche Berufsausbildung/Weiterbildung)
(2) *
erteilt am
befristet bis
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
erteilt am
befristet bis
bb)§ 16a Absatz 2 AufenthG
(schulische Berufsausbildung)
(2) *-Bundespolizei
-andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
-oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
erteilt am
befristet bis
cc)§ 16b Absatz 1 AufenthG
(Studium)
(2) *
erteilt am
befristet bis
dd)§ 16b Absatz 5 AufenthG -sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder
-Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes
aaa)bedingte Zulassung Studium, Zulassung Teilzeitstudium
erteilt am
befristet bis
(2) *
bbb)studienvorbereitender Sprachkurs ohne Zulassung zum Studium
erteilt am
befristet bis
(2) *
ccc)studienvorbereitendes Praktikum ohne Zulassung zum Studium
erteilt am
befristet bis
(2) *
ee)§ 16b Absatz 7 AufenthG
(Studium bei in einem anderen Mitgliedstaat international Schutzberechtigten)
(2) *
-deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visa-verfahren
erteilt am
befristet bis
ff)§ 16d Absatz 1 AufenthG
(Durchführung einer Qualizierungsmaßnahme)
(2) *
-Statistisches Bundesamt
erteilt am
befristet bis
  
gg) § 16d Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 AufenthG
(Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung)
(2) *
erteilt am
befristet bis
II)-für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
hh)§ 16d Absatz 3 AufenthG
(Anerkennungspartnerschaft)
(2) *
erteilt am
befristet bis
ii)§ 16d Absatz 4 Nummer 1 AufenthG
(Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei reglementierten Berufen im Pflege- und Gesundheitsbereich)
(2) *
erteilt am
befristet bis
jj)§ 16d Absatz 4 Nummer 2 AufenthG
(Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit bei sonstigen Berufen)
(2) *
erteilt am
befristet bis
kk)§ 16d Absatz 5 AufenthG
(Ablegung einer Prüfung)
(2) *
erteilt am
befristet bis
ll)§ 16d Absatz 6 AufenthG
(Aufenthalt zur Qualifikationsanalyse)
(2) *
erteilt am
befristet bis
mm)§ 16e Absatz 1 AufenthG
(Studienbezogenes Praktikum EU)
(2) *
erteilt am
befristet bis
nn)§ 16f Absatz 1 AufenthG
(Sprachkurse, Schüleraustausch)
(2) *
erteilt am
befristet bis
oo)§ 16f Absatz 2 AufenthG
(Schulbesuch, allgemeinbildend)
(2) *
erteilt am
befristet bis
pp)§ 16g Absatz 1 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Anspruch)
(2) *
-Bundeskriminalamt
erteilt am
befristet bis
-Landeskriminalämter
 qq)§ 16g Absatz 5 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
 rr)§ 16g Absatz 5 Satz 2 AufenthG
(Aufenhaltserlaubnis für ausresisepflichtige Ausländer, Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
 ss)§ 16g Absatz 6 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer, Ermessen)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
 tt)§ 16g Absatz 8 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige Ausländer zur Beschäftigung im Anschluss an eine Ausbildung)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
 uu)§ 17 Absatz 1 AufenthG
(Ausbildungsplatzsuche)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
 vv)§ 17 Absatz 2 AufenthG
(Studienbewerbung)
(2) *  
erteilt am
befristet bis
b)Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach -sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes
aa)§ 18a AufenthG
(Fachkraft mit Berufsausbildung)
(2) *
-Staatsanwaltschaften
erteilt am
befristet bis
-Gerichte
-Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
bb)§ 18b AufenthG
(Fachkraft mit akademischer Ausbildung)
(2) *-Behörden der Zollverwaltung
-Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
erteilt am
befristet bis
cc)§ 18d Absatz 1 AufenthG
(Forscher)
(2) *
-Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes
erteilt am
befristet bis
  -Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
dd)§ 18d Absatz 6 AufenthG
(in einem anderen Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte anerkannte Forscher)
(2) *-die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
erteilt am
befristet bis
-Jugendämter
ee)§ 18f Absatz 1 AufenthG
(mobile Forscher)
(2) *
erteilt am
befristet bis
ff)§ 18g AufenthG
(Blaue Karte EU)
 
aaa)§ 18g Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Regelberufe)
erteilt am
befristet bis
(2)*
bbb)§ 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AufenthG
(Mangelberufe)
erteilt am
befristet bis
(2)*
ccc)§ 18g Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AufenthG
(Berufsanfänger)
erteilt am
befristet bis
(2)*
ddd)§ 18g Absatz 2 AufenthG
(IT-Spezialisten)
erteilt am
befristet bis
(2)*
  
gg) § 18g i. V. m. § 18i AufenthG
(Blaue Karte EU mit Voraufenthalt in ...
[Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates])
(2) *
erteilt am
befristet bis
hh)§ 19 Absatz 1 AufenthG
(ICT-Karte)
 
erteilt am
befristet bis
ii)§ 19b Absatz 1 AufenthG
(Mobiler-ICT-Karte)
(2) *
erteilt am
befristet bis
jj)§ 19c Absatz 1 AufenthG
(Beschäftigung unabhängig von der Qualifikation nach der Beschäftigungsverordnung)
 
aaa) § 3 BeschV,
Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
erteilt am
befristet bis
(2) *
bbb) § 5 Nummer 1 und 2 BeschV,
Wissenschaft und Forschung
erteilt am
befristet bis
(2) *
ccc) § 5 Nummer 3 bis 5 BeschV,
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
erteilt am
befristet bis
(2) *
ddd) § 10 Absatz 1 Nummer 1 BeschV,
internationaler Personalaustausch
erteilt am
befristet bis
(2) *
eee) § 10 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 BeschV,
internationaler Personalaustausch
erteilt am
befristet bis
(2) *
fff) § 11 Absatz 1 BeschV,
Sprachlehrer
erteilt am
befristet bis
(2) *
ggg) § 11 Absatz 2 BeschV,
Spezialitätenköche
erteilt am
befristet bis
(2) *
hhh) § 12 BeschV,
Au pair
erteilt am
befristet bis
(2) *
iii) § 14 Absatz 1 Nummer 1 BeschV,
Freiwilligendienst
erteilt am
befristet bis
(2) *
jjj) § 14 Absatz 1 Nummer 2 BeschV,
Beschäftigung aus karitativen Gründen
erteilt am
befristet bis
(2) *
kkk) § 14 Absatz 1a BeschV,
Beschäftigung aus religiösen Gründen
erteilt am
befristet bis
(2) *
lll) § 15d BeschV,
Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung
erteilt am
befristet bis
(2) *
mmm) § 19 Absatz 2 BeschV,
Beschäftigung im Rahmen von Werklieferungsverträgen
erteilt am
befristet bis
(2) *
nnn) § 21 BeschV,
vorübergehende Dienstleistungserbringung
erteilt am
befristet bis
(2) *
ooo) § 22 Nummer 4 BeschV,
Berufssportler und -trainer
erteilt am
befristet bis
(2) *
ppp) § 22 Nummer 5 BeschV,
eSportler
erteilt am
befristet bis
(2) *
qqq) § 22a BeschV
Beschäftigung von Pflegehilfskräften
erteilt am
befristet bis
(2) *
rrr) § 24 Nummer 3 BeschV,
Personal auf Binnenschiffen
erteilt am
befristet bis
(2) *
sss) § 24 Nummer 4 BeschV,
Besatzungen von Luftfahrzeugen
erteilt am
befristet bis
(2) *
ttt) § 24a BeschV,
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
erteilt am
befristet bis
(2) *
uuu) § 25 BeschV,
Kultur, Unterhaltung, Gastspiele, Film- und Fernsehproduktionen
erteilt am
befristet bis
(2) *
vvv) § 26 Absatz 1 BeschV,
bestimmte Staatsangehörige
erteilt am
befristet bis
(2) *
www) § 26 Absatz 2 BeschV
bestimmte Staatsangehörige
erteilt am
befristet bis
(2) *
xxx) § 29 Absatz 3 BeschV,
zwischenstaatliche Vereinbarungen
erteilt am
befristet bis
(2) *
yyy) § 29 Absatz 5 BeschV,
Freihandelsabkommen
erteilt am
befristet bis
(2) *
 zzz)übrige Beschäftigungssachverhalte der BeschV
erteilt am
befristet bis
(2) *
kk)§ 19c Absatz 2 AufenthG
(non-formale qualifizierte Beschäftigung in Verbindung mit § 6 BeschV)
 
 aaa) § 6 BeschV,
Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
erteilt am
befristet bis
(2) *
 bbb) § 6 Absatz 1 Satz 3 BeschV,
Beschäftigung in IT-Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
erteilt am
befristet bis
(2) *
ll)§ 19c Absatz 3 AufenthG
(Beschäftigung im öffentlichen Interesse)
(2) *
erteilt am
befristet bis
mm)§ 19c Absatz 4 AufenthG
(Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn)
(2) *
erteilt am
befristet bis
nn)§ 19d AufenthG 
aaa)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit Berufsausbildung oder inländischem Hochschulabschluss in Deutschland)
erteilt am
befristet bis
(2) *
bbb)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete mit einem ausländischen Hochschulabschluss)
erteilt am
befristet bis
(2) *
ccc)§ 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete, die seit drei Jahren ununterbrochen eine Beschäftigung ausgeübt haben)
erteilt am
befristet bis
(2) *
ddd)§ 19d Absatz 4 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 AufenthG)
erteilt am
befristet bis
(2) *
oo)§ 19e Absatz 1 AufenthG
(europäischer Freiwilligendienst)
(2) *
erteilt am
befristet bis
pp)§ 20 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Studium in Deutschland)
(2) *
erteilt am
befristet bis
qq)§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit)
(2) *
erteilt am
befristet bis
rr)§ 20 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach qualifizierter Berufsausbildung in Deutschland)
(2) *
erteilt am
befristet bis
ss)§ 20 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation oder Erteilung der Berufsausübungserlaubnis)
(2) *
erteilt am
befristet bis
tt)§ 20 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
(Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung im Bundesgebiet)
(2) *
erteilt am
befristet bis
uu)§ 20a AufenthG
(Chancenkarte)
 
aaa) § 20a Absatz 3 (Chancenkarte)
erteilt am
befristet bis
(2) *
bbb) § 20a Absatz 5 Satz 2 (Chancenkarte Verlängerung)
erteilt am
befristet bis
(2) *
vv)§ 21 Absatz 1 AufenthG
(selbständige Tätigkeit - wirtschaftliches Interesse)
(2) *
erteilt am
befristet bis
ww)§ 21 Absatz 2 AufenthG
(selbständige Tätigkeit - völkerrechtliche Vergünstigung)
(2) *
erteilt am
befristet bis
xx)§ 21 Absatz 2a AufenthG
(selbständige Tätigkeit - Absolvent inländischer Hochschule oder vormaliger Forscher)
(2) *
erteilt am
befristet bis
 yy)§ 21 Absatz 2b AufenthG
(Gründungsstipendium)
erteilt am
befristet bis
(2) *
 zz)§ 21 Absatz 5 AufenthG
(freiberufliche Tätigkeit)
(2) *
erteilt am
befristet bis
c)Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach 
 (2) *
aa)§ 22 Satz 1 AufenthG
(Aufnahme aus dem Ausland)
erteilt am
(2) *
befristet bis
bb)§ 22 Satz 2 AufenthG
(Aufnahme durch BMI)
erteilt am
(2) *
befristet bis
cc)§ 23 Absatz 1 AufenthG
(Aufnahme durch Land)
erteilt am
(2) *
befristet bis
dd)§ 23 Absatz 2 AufenthG
(besondere Fälle)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ee)§ 23 Absatz 4 AufenthG
(Resettlement)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ff)§ 23a AufenthG
(Härtefallaufnahme durch Länder)
erteilt am
(2) *
gültig ab
befristet bis
gg)§ 24 AufenthG
(vorübergehender Schutz)
erteilt am
(1)(2) *
befristet bis
hh)§ 25 Absatz 1 AufenthG
(Asyl)
anerkannt am
(2) *
befristet bis
ii)§ 25 Absatz 2 AufenthG
(GFK)
gewährt am
(2) *
befristet bis
jj)§ 25 Absatz 2 AufenthG
(subsidiärer Schutz)
gewährt am
(2) *
befristet bis
kk)§ 25 Absatz 3 AufenthG
(Abschiebungsverbot)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ll)§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
(dringende persönliche oder humanitäre Gründe)
erteilt am
(2) *
befristet bis
mm)§ 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
(Verlängerung wegen außergewöhnlicher Härte)
erteilt am
(2) *
befristet bis
nn)§ 25 Absatz 5 AufenthG
(rechtliche oder tatsächliche Gründe)
erteilt am
(2) *
befristet bis
oo)§ 25a Absatz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: integrierter Jugendlicher/Heranwachsender)
erteilt am
(2) *
befristet bis
pp)§ 25a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Eltern)
erteilt am
(2) *
befristet bis
qq)§ 25a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Geschwister)
erteilt am
(2) *
befristet bis
rr)§ 25a Absatz 2 Satz 3 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: Ehegatte/Lebenspartner)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ss)§ 25a Absatz 2 Satz 5 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen: minderjährige ledige Kinder)
erteilt am
(2) *
befristet bis
tt)§ 25b Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: integrierter Ausländer)
erteilt am
(2) *
befristet bis
uu)§ 25b Absatz 4 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Ehegatte/Lebenspartner)
erteilt am
(2) *
befristet bis
vv)§ 25b Absatz 4 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: minderjähriges Kind)
erteilt am
(2) *
d)Aufenthalt aus familiären Gründen nach
aa)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Ehegatte)
erteilt am
(2) *
befristet bis
bb)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Kinder)
erteilt am
(2) *
befristet bis
cc)§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Elternteil)
erteilt am
(2) *
befristet bis
dd)§ 28 Absatz 1 Satz 4 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Elternteil)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ee)§ 28 Absatz 4 AufenthG
(Familiennachzug zu Deutschen: Sonstige)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ff)§ 30 AufenthG (Ehegattennachzug) ohne § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c dritte und vierte Alternative und Nummer 3 Buchstabe g erste Alternative AufenthG(2) *
erteilt am
befristet bis
gg)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c dritte Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu Asylberechtigtem)(2) *
erteilt am
befristet bis
hh)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c vierte Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu anerkanntem Flüchtling)(2) *
erteilt am
befristet bis
ii)§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe g erste Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU)(2) *
erteilt am
befristet bis
jj)§ 32 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Satz 3 oder Kapitel 2 Abschnitt 3 oder 4 AufenthG)(2) *
erteilt am
befristet bis
kk)§ 32 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG (Kindesnachzug zu Asylberechtigtem oder anerkanntem Flüchtling)(2) *
erteilt am
befristet bis
ll)§ 32 Absatz 1 Nummer 3 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 28, 30, 31, 36 oder 36a AufenthG)(2) *
erteilt am
befristet bis
mm)§ 32 Absatz 1 Nummer 4 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach sonstigen Vorschriften des AufenthG)(2) *
erteilt am
befristet bis
nn)§ 32 Absatz 1 Nummer 5 erste Alternative AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU)(2) *
erteilt am
befristet bis
 oo)§ 32 Absatz 1 Nummer 6 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis)
 erteilt am
befristet bis
 pp)§ 32 Absatz 1 Nummer 7 AufenthG (Kindesnachzug zu einem Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU)
 erteilt am
befristet bis
 qq)§ 32 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Nachzug von Kindern über 16 Jahre zu einem Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis - außer nach § 25 Absatz 1 und 2 AufenthG -, einer Niederlassungserlaubnis - außer nach § 26 Absatz 3 und § 19 AufenthG - oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU)
erteilt am
 befristet bis
 rr)§ 32 Absatz 4 AufenthG
(Kindesnachzug im Härtefall)
erteilt am
 befristet bis
 ss)§ 33 AufenthG
(Geburt im Bundesgebiet)
erteilt am
 befristet bis(2) *
 tt)§ 36 Absatz 1 AufenthG
(Nachzug von Eltern)
erteilt am
(2) *
 befristet bis(2) *
 uu)§ 36 Absatz 2 AufenthG
(Nachzug sonstiger Familienangehöriger)
erteilt am
(2) *
 befristet bis(2) *
 vv)§ 36 Absatz 3 Satz 1 erster Halbsatz AufenthG
(Nachzug Eltern zu Inhabern von Erwerbstiteln)
erteilt am
(2) *
 befristet bis 
 ww)§ 36 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz AufenthG
(Nachzug Schwiegereltern zu Inhabern von Erwerbstiteln)
erteilt am
(2) *
 befristet bis 
 xx)§ 36a Absatz 1 Satz 1 erste Alternative AufenthG (Ehegattennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)(2) *
 erteilt am
befristet bis
 
 yy)§ 36a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative AufenthG (Kindesnachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)(2) *
 erteilt am
befristet bis
 
 zz)§ 36a Absatz 1 Satz 2 AufenthG (Elternnachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten)(2) *
 erteilt am
befristet bis
 
e)besondere Aufenthaltsrechte nach(2) *
aa)§ 6 Absatz 3 AufenthG
(Nationales Visum)
erteilt am
befristet bis
(5) *
bb)§ 7 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
(sonstige begründete Fälle)
erteilt am
(2) *
befristet bis
cc)§ 25 Absatz 4a AufenthG
(Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Opfer einer Straftat nach den §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuchs wurden)
erteilt am
(2) *
befristet bis
dd)§ 25 Absatz 4b AufenthG
(Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Opfer einer Straftat nach § 10 Absatz 1 oder § 11 Absatz 1 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 15a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ee)§ 31 Absatz 1, 2, 4 AufenthG
(eigenständiges Ehegattenaufenthaltsrecht)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ff)§ 34 Absatz 2 AufenthG
(eigenständiges Aufenthaltsrecht von Kindern)
erteilt am
(2) *
befristet bis
gg)§ 37 Absatz 1 AufenthG
(Wiederkehr)
erteilt am
(2) *
befristet bis
hh)§ 37 Absatz 5 AufenthG
(Wiederkehr Rentner)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ii)§ 38 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 5 AufenthG
(ehemaliger Deutscher)
erteilt am
(2) *
befristet bis
jj)§ 38a AufenthG
(langfristig Aufenthaltsberechtigter in [Staatsangehörigkeitsschlüssel des EU-Mitgliedstaates])
erteilt am
(2) *
befristet bis
kk)§ 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Aufenthaltserlaubnis auf Probe)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ll) § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG
(Altfallregelung)
erteilt am
(2) *
befristet bis
mm) § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Altfallregelung für volljährige Kinder von Geduldeten)
erteilt am
(2) *
befristet bis
nn) § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Altfallregelung für unbegleitete Flüchtlinge)
erteilt am
(2) *
befristet bis
oo) § 23 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104b AufenthG
(integrierte Kinder von Geduldeten)
erteilt am
(2) *
befristet bis
pp)§ 104c Absatz 1 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für langjährig geduldete Ausländer)
erteilt am
(2) *
befristet bis 
qq)§ 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für Ehegatten/Lebenspartner)
erteilt am
(2) *
befristet bis 
rr)§ 104c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für minderjährige ledige Kinder)
erteilt am
(2) *
befristet bis 
ss)§ 104c Absatz 2 Satz 2 AufenthG
(Chancen-Aufenthaltsrecht für volljährige ledige Kinder)
erteilt am
(2) *
befristet bis 
tt) Artikel 20 AEUV
(Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines deutschen Kindes)
erteilt am
befristet bis
(2)
uu) Artikel 20 und 21 AEUV
(Unionsrechtliches Aufenthaltsrecht sui generis eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Kindes mit Unionsbürgerschaft)
erteilt am
befristet bis
(2)
vv)§ 4 Absatz 2 AufenthG
(Assoziationsrecht EWG/Türkei)
erteilt am
(2) *
befristet bis
ww)dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizerische Bürger
erteilt am
(2) *
befristet bis-Träger der Deutschen Rentenversicherung
xx)dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizerischen Bürgern
erteilt am
(2) *-Staatsangehörigkeitsbehörden
befristet bis-Zollkriminalamt
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3    
Aufenthaltserlaubnis(2)- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
-wie vorstehend ohne Buchstabe e Doppelbuchstabe vv bis xx -
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3   § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
Aufenthaltserlaubnis(3)- wie vorstehend -- wie vorstehend --nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen
-wie vorstehend ohne Buchstabe e Doppelbuchstabe vv bis xx -
(1) Red. Anm.:

Nach Nummer 3 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa, bbb sollen in Anlage 1 Nummer 10 Spalte A Buchstabe b Doppelbuchstabe vv die Wörter "vv) § 20b Absatz 1 AufenthG erteilt am befristet bis" gestrichen werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.

(2) Red. Anm.:

Nach Nummer 3 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb sollen in Anlage 1 Nummer 10 Spalte B zu dem gestrichenen Doppelbuchstaben vv aus Spalte A Buchstabe b die Angabe "(2)*" gestrichen werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.

*

In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.

 

AA1 *)**)CD
11 (3)PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-Gesetzes
Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel nach 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Statistisches Bundesamt

    • sonstige öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis u

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Träger der Deutschen Rentenversicherung

    • Staatsangehörigkeitsbehörden

    • Zollkriminalamt

  1. a)

    § 9 AufenthG
    (allgemein)
    - erteilt am

(2) *
  1. b)

    § 9a AufenthG
    (Daueraufenthalt - EU)
    - erteilt am

(2) *
  1. c)

    § 18c Absatz 1 AufenthG
    (Fachkräfte)
    - erteilt am

(2) *
  1. d)

    § 18c Absatz 2 Satz 1 AufenthG
    (Inhaber einer Blauen Karte EU nach 33 Monaten)
    - erteilt am

(2) *
  1. e)

    § 18c Absatz 2 Satz 3 AufenthG
    (Inhaber einer Blauen Karte EU nach 21 Monaten)
    erteilt am

(2) *
  1. f)

    § 18c Absatz 3 AufenthG
    (besonders hochqualifizierte Fachkräfte)
    erteilt am

(2) *
  1. g)

    § 21 Absatz 4 AufenthG
    (3 Jahre selbständige Tätigkeit)
    erteilt am

(2)
  1. h)

    § 23 Absatz 2 AufenthG
    (besondere Fälle)
    erteilt am

(3) *
  1. i)

    § 26 Absatz 3 AufenthG
    (Asyl/GFK nach 3 Jahren)
    erteilt am

(2)
  1. j)

    § 26 Absatz 3 Satz 1 AufenthG
    (Asyl/GFK nach 5 Jahren)
    erteilt am

(3)
  1. k)

    § 26 Absatz 3 Satz 3 AufenthG
    (Asyl/GFK nach 5 Jahren)
    erteilt am

(2) *
  1. l)

    § 26 Absatz 3 Satz 5 in Verbindung mit § 35 AufenthG (Kinder mit Einreise vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
    erteilt am

(2) *
  1. m)
(2) *
  1. n)
(2) *
  1. o)

    § 26 Absatz 4 AufenthG
    (aus humanitären Gründen nach 5 Jahren)
    erteilt am

(2) *
  1. p)

    § 38 Absatz 1 Nummer 1 AufenthG
    (ehemalige Deutsche)
    erteilt am

(2) *
  1. q)

    Bescheinigung nach § 51 Absatz 2 Satz 3 AufenthG
    erteilt am

(2) *
  1. r)

    dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für freizügigkeitsberechtigte Schweizerische Bürger
    erteilt am

 (2) *  
  1. s)

    dem Freizügigkeitsabkommen EG/Schweiz für Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Schweizerischen Bürgern
    erteilt am

 (2) *  
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)   
Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel
- wie vorstehend ohne die Buchstaben r und s -
- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes -
§ 3 Satz 2 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(3)  § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
Niederlassungserlaubnis/unbefristeter Aufenthaltstitel
- wie vorstehend ohne die Buchstaben r und s -
- wie vorstehend -- wie vorstehend -
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

*

In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.

(3) Red. Anm.:

Nach Nummer 7 Buchstabe t Doppelbuchstabe aa der Verordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2467) sollen in Anlage 1 Nummer 11 Spalte A die bisherigen Buchstaben "w" und "x" die Buchstaben "u" und "v " werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.

 

AA1 *)**)CD
12PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 18g, 19, 21, 23, 23a des AZR-Gesetzes
Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Statistisches Bundesamt

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Träger der Deutschen Rentenversicherung

    • Staatsangehörigkeitsbehörden

    • Zollkriminalamt

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. a)

    Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 1 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
  1. b)

    Daueraufenthaltskarte nach § 5 Absatz 5 Satz 2 FreizügG/EU (Angehörige von EU-/EWR-Bürgern)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
  1. c)

    Aufenthaltskarte nach § 5 Absatz 7 Satz 1 FreizügG/EU (nahestehende Personen von EU-Bürgern)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
  1. d)

    Daueraufenthaltskarte nach § 5 Absatz 7 Satz 3 FreizügG/EU (nahestehende Personen von EU-Bürgern)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
  1. e)

    Aufenthaltsdokument-GB nach § 16 Absatz 2 Satz 1 FreizügG/EU (britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen nach Artikel 18 Absatz 4 des Austrittsabkommens)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
  1. f)

    Aufenthaltsdokument für Grenzgänger-GB nach § 16 Absatz 3 FreizügG/EU (britische Staatsangehörige nach Teil Zwei Titel II Kapitel 2 des Austrittsabkommens)
    ausgestellt am
    gültig bis

(2) *
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3   § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
Aufenthaltsrechte nach dem FreizügG/EU    
Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts EU-/EWR-Bürger
ausgestellt am
gültig bis
(3)- wie vorstehend -- wie vorstehend -
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

*

In diesen Fällen ist zugleich die Einreise in das Bundesgebiet zu melden, wenn die Einreise im Register noch nicht erfasst ist.

 

AA1 *)**)CD
13PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3   §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23 des AZR-Gesetzes
Ausweisung(1) 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  1. I)

    Die Daten zu Spalte A Buchstabe a bis f jeweils Doppelbuchstabe bb und cc werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.

    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

    • Statistisches Bundesamt

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungsund Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Zollkriminalamt

  1. a)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

    sofort vollziehbar seit

(3)
(5)
(7)
  1. b)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung unbefristet

    sofort vollziehbar seit

(3)
(5)
(7)
  1. c)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet bis

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

    noch nicht vollziehbar

(3)
(5)
(7)
  1. d)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung unbefristet

    noch nicht vollziehbar

(3)
(5)
(7)
  1. e)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet bis

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

    unanfechtbar seit

(3)
(5)
(7)
  1. f)

    Ausweisungsverfügung erlassen am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    3. cc)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung unbefristet

    unanfechtbar seit

(3)
(5)
(7)
(7)
  1. g)

    bedingte Ausweisungsverfügung gemäß § 53 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
    erlassen am
    Wirkung noch nicht eingetreten
    unanfechtbar seit

(3)
  1. h)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    sofort vollziehbar seit

(3)
  1. i)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    noch nicht vollziehbar

(3)
  1. j)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    unanfechtbar seit

(3)
  1. k)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    sofort vollziehbar seit

(3)
  1. l)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    noch nicht vollziehbar

(3)
  1. m)

    § 2 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und Aufenthalt/Wiedereinreiseverbot)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    unanfechtbar seit

(3)
  1. n)

    § 5 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    unanfechtbar seit

(3)
  1. o)

    § 5 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    sofort vollziehbar seit

(3)
  1. p)

    § 5 Absatz 4 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    noch nicht vollziehbar

(3)
  1. q)

    § 6 Absatz 1 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    noch nicht vollziehbar

(3)
  1. r)

    § 6 Absatz 1 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    sofort vollziehbar seit

(3)
  1. s)

    § 6 Absatz 1 FreizügG/EU
    (Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt)
    festgestellt am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung
    unanfechtbar seit

(3)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)   
Ausweisung - wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe h, j, k, m bis r und s -   
-wie vorstehend Spalte A Buchstabe h bis s -  
§ 3 Satz 2 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und § 3 Satz 2 Nummer 8(3)  § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, §§ 21, 23 des AZR-Gesetzes
Ausweisung - wie vorstehend -- wie vorstehend -zur Durchführung ausländeroder asylrechtlicher Aufgaben:
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

- wie vorstehend Spalte A Buchstabe i, l, p und q -  

 

AA1 *)**)CD
14PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23 des AZR-Gesetzes
Abschiebung (mit Ausnahme der Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1a und 1b AufenthG)  
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe c und e

Die Daten zu Spalte A Buchstabe c bis f jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis i

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    Frist zur freiwilligen Ausreise
    gesetzt am
    zugestellt am
    Frist bis

(2)
  1. b)

    Ausreisepflicht
    vollziehbar seit

(3)
  1. c)

    Abschiebung angedroht am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      vollziehbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(7)
  1. d)

    Abschiebung angeordnet am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      vollziehbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(7)
  1. e)

    Abschiebungsanordnung gemäß § 34a AsylG

    1. aa)

      erlassen am

    2. bb)

      zugestellt am

    3. cc)

      vollziehbar seit

    4. dd)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    5. ee)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(7)
  1. f)

    Abschiebungsanordnung gemäß § 58a AufenthG

    1. aa)

      erlassen am

    2. bb)

      zugestellt am

    3. cc)

      vollziehbar seit

    4. dd)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    5. ee)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(7)
(7)
  1. g)

    Abschiebung aufgrund Ausweisung
    vollzogen am

(4)
  1. h)

    Abschiebung
    vollzogen am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Abschiebung

(4)
  1. i)

    Abschiebung
    vollzogen am
    Wirkung unbefristet

(4)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)   
Abschiebung
(mit Ausnahme der Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1a und 1b AufenthG)
  • wie vorstehend ohne die Buchstaben e und f sowie c und d jeweils ohne Doppelbuchstabe cc und dd -

- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -

 

AA1 *)**)CD
14aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3   §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 21, 23 des AZR-Gesetzes
Einreise- und Aufenthaltsverbot(1) 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe c bis e

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe a

Die Daten zu Spalte A Buchstabe a bis d jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • Zollkriminalamt

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zuständige Luftsicherheitsbehörden nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis f

  1. a)

    nach § 11 Absatz 1 und 2 AufenthG wegen Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung angeordnet am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet bis Für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausweisung/Zurückschiebung/Abschiebung

(2)
(5)
(6)
(7)
  1. b)

    nach § 11 Absatz 6 AufenthG
    wegen erheblicher und schuldhafter Überschreitung der Frist zur freiwilligen Ausreise

    angeordnet am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet bis

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

(2)
(5)
(6)
(7)
  1. c)

    nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 AufenthG bei bestandskräftig als offensichtlich unbegründet abgelehntem Asylantrag nach § 29a Absatz 1 AsylG

    angeordnet am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet bis

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

(2)
(5)
(6)
(7)
  1. d)

    nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 AufenthG nach wiederholt abgelehntem Asylfolge- oder -zweitantrag

    angeordnet am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

    Wirkung befristet

    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Ausreise/Abschiebung

(2)
(5)
(6)
(7)
(7)
  1. e)

    nach § 11 Absatz 9 AufenthG wegen Einreise- und Aufenthaltsverbot

    • Frist des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch Wiedereinreise gehemmt am

    • Für die Dauer von

(2)

 

AA1 *)**)CD
15PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 19, 21, 23 des AZR-Gesetzes
Einschränkung/Untersagung der politischen Betätigung 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    politische Betätigung
    eingeschränkt am
    Wirkung befristet bis

(3)
  1. b)

    politische Betätigung
    eingeschränkt am
    Wirkung unbefristet

(3)
  1. c)

    politische Betätigung
    untersagt am
    Wirkung befristet bis

(3)
  1. d)

    politische Betätigung
    untersagt am
    Wirkung unbefristet

(3)
 

 

AA1 *)**)CD
16PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23 des AZR-Gesetzes
Überwachungsmaßnahmen bei ausgewiesenen Ausländern nach § 54a AufenthG 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    Aufenthalt nach § 54a Absatz 2 AufenthG
    beschränkt auf Bezirk der Ausländerbehörde ...

(2)
  1. b)

    abweichende Regelung hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung nach § 54a Absatz 2 AufenthG angeordnet am

(2)
  1. c)

    Verpflichtung hinsichtlich Wohnung nach § 54a Absatz 3 AufenthG angeordnet am

(2)
  1. d)

    Nutzungsverbot hinsichtlich Kommunikationsmittel nach § 54a Absatz 4 AufenthG angeordnet am

(2)
  1. e)

    Begründungstext liegt vor

(2)

 

AA1 *)**)CD
17PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 19, 21, 23, 23a des AZR-Gesetzes
Duldung 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis p, r und s

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörde zu Spalte A Buchstabe q und s

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 18 und 18b des AZR-Gesetzes

  • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis r

  • deutsche Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • Statistisches Bundesamt zu Spalte A Buchstabe a bis r

  • Staatsangehörigkeitsbehörden

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 1 AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

(2)
  1. b)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

    1. aa)

      wegen fehlender Reisedokumente

    2. bb)

      aus medizinischen Gründen

    3. cc)

      aufgrund familiärer Bindungen

    4. dd)

      weil konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen

    5. ee)

      wegen eines Asylfolgeantrags

    6. ff)

      als unbegleiteter Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a AufenthG

    7. gg)

      bei fehlendem, aber erforderlichem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft oder der Zeugenschutzdienststelle nach § 72 Absatz 4 AufenthG

    8. hh)

      bei fehlendem Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO

    9. ii)

      bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO

    10. jj)

      bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO

    11. kk)

      bei Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 1 bis 5 sowie 7 AufenthG

    12. ll)

      aus sonstigen Gründen

    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. c)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

(2)
  1. d)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

(2)
  1. e)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. f)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)
    erteilt am
    befristet bis

(2)
  1. g)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)
    erteilt am
    befristet bis

(2)
  1. h)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. i)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. j)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. k)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 2 AufenthG
    (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. l)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. m)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

(2)
  1. n)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, minderjährige ledige Kinder)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. o)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

   
  1. p)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am
    erloschen am

(2)
  1. q)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2a AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

   
  1. r)

    Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2b AufenthG
    erteilt am
    befristet bis
    widerrufen am

 
   
  1. s)

    Nummer der Bescheinigung

 
   
  (2)  
  (2)  
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)   
Duldung- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend, mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
- wie vorstehend -   

 

AA1 *)**)CD
18PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21 des AZR-Gesetzes
  • Ausreiseverbot
    erlassen am
    gültig bis

(3)
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörde

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18 Absatz 1 des AZR-Gesetzes

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Behörden der Zollverwaltung

    • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

    • Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18b des AZR-Gesetzes

    • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

    • Jugendämter

    • Zollkriminalamt

    • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(2)   
  • Ausreiseverbot
    erlassen am
    gültig bis

- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3(3)  § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, § 18 Absatz 1, § 21 des AZR-Gesetzes
  • Ausreiseverbot
    erlassen am
    gültig bis

- wie vorstehend -- wie vorstehend -zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben:
  • nur die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

 

AA1 *)**)CD
19PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 18, 18a, 18b, 18d,21 des AZR-Gesetzes
Passrechtliche Maßnahmen (Kapitel 2 Abschnitt 1 AufenthV) 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Bundesagentur für Arbeit und Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Statistisches Bundesamt

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthV
    ausgestellt am
    gültig bis

(2)
  1. b)

    Grenzgängerkarte nach § 12 AufenthV
    ausgestellt am
    gültig bis

(2)
  1. c)

    Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthV
    ausgestellt am
    gültig bis

(2)
  1. d)

    Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 AufenthV
    ausgestellt am
    gültig bis

(2)

 

AA1 *)**)CD
20PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 sowie Absatz 3f in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3(1)  §§ 15, 16, 17, 17a, 18, 18a, 18b, 18d, 21, 23, 24a des AZR-Gesetzes
Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 1b AufenthG 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe d bis g

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

Die Daten zu Spalte A Buchstabe b und c jeweils Doppelbuchstabe cc und dd werden nur an das Bundeskriminalamt in seiner Funktion als SIRENE-Büro übermittelt.

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Bundesagentur für Arbeit

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • Jugendämter

  • Statistisches Bundesamt

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  • Zollkriminalamt

  1. a)

    zurückgewiesen am

(4)
  1. b)

    Ausreiseaufforderung vom
    Frist bis

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      unanfechtbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(6)
(7)
(7)
  1. c)

    Abschiebung angedroht am

    1. aa)

      zugestellt am

    2. bb)

      vollziehbar seit

    3. cc)

      Schengen-Identifikationsnummer für die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Schengen-ID-Nummer)

    4. dd)

      Art der der Ausschreibung zugrundeliegenden Straftat

      • Strafvorschrift

      • rechtliche Bezeichnung der Tat

      • Art und Höhe der Strafe

(5)
(3)
(7)
(7)
 
 
  1. d)

    zurückgeschoben am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Zurückschiebung

(4)
  1. e)

    zurückgeschoben am
    Wirkung unbefristet

(4)
  1. f)

    abgeschoben am
    Wirkung befristet bis
    für die Dauer von ... Jahren/... Monaten ab Abschiebung

(4)
  1. g)

    abgeschoben am
    Wirkung unbefristet

(4)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 und (2)   
Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung im Sinne des § 71 Absatz 3 Nummer 1 bis 1b AufenthG - wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -

 

AA1 *)**)CD
21PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 4(1)  §§ 15, 16, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Einreisebedenken  
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a und b

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden zu Spalte A Buchstabe a und b

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde zu Spalte A Buchstabe a und b

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  1. a)

    Einreisebedenken seit
    Wirkung befristet bis

(5)
  1. b)

    Einreisebedenken seit
    Wirkung unbefristet

(5)

 

AA1 *)**)CD
22PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 5(1)  §§ 15, 16, 18, 18a, 18b, 21 des AZR-Gesetzes
Grenzfahndung 
  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • Bundesagentur für Arbeit

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  1. a)

    Ausschreibung zur Zurückweisung

(6)
  1. b)

    Ausschreibung zur Zurückweisung Terrorismus

(6)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 5(2)   
Grenzfahndung
- wie vorstehend -
- wie vorstehend -- wie vorstehend -- wie vorstehend -

 

AA1 *)**)CD
23PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 6(1) § 6 des AZR-Gesetzes§§ 15, 16, 17, 18, 21 des AZR-Gesetzes
Ausschreibung zur Festnahme, Aufenthaltsermittlung, Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme 
  1. I)
    • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe b

    • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

    • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Spalte A Buchstabe b

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

  2. II)
    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • Zollkriminalamt

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  1. I)
    • Ausländerbehörden

    • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    • Bundespolizei

    • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

    • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

    • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

    • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  2. II)
    • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

    • Bundeskriminalamt

    • Landeskriminalämter

    • sonstige nicht in Spalte D Nummer I oder II aufgeführte Polizeivollzugsbehörden des Bundes

    • Staatsanwaltschaften

    • Gerichte

    • Zollkriminalamt

    • Behörden der Zollverwaltung

  1. a)

    Ausschreibung zur Festnahme

(6)
  1. b)

    Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung

(6)
  1. c)

    Ausschreibung zur Inobhutnahme oder Ingewahrsamnahme

(6)
  1. d)

    ausschreibende Stelle

 
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(2) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes 
Ausschreibung zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe a, b und d -
- wie vorstehend -
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

  • ermittlungsführende Polizeibehörden

- wie vorstehend -
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 6(3) § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 des AZR-Gesetzes§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 6, §§ 18, 21 des AZR-Gesetzes
Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung
- wie vorstehend Spalte A Buchstabe b und d -
- wie vorstehend -
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte C Nummer I genannten Stellen

  • ermittlungsführende Polizeibehörden

zur Durchführung ausländer- oder asylrechtlicher Aufgaben:
  • die zu Personenkreis (1) in Spalte D Nummer I genannten Stellen

 

AA1 *)**)CD
24PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7(1)  §§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Verdacht auf und Gefährdung durch Straftaten 
  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

  • ermittlungsführende Polizeibehörde

  • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Staatsanwaltschaften

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. a)
(5)
  1. b)
(5)
  1. c)

    Verdacht auf § 129 StGB

(5)
  1. d)

    Verdacht auf § 129a StGB

(5)
  1. e)

    Verdacht auf § 129 in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB

(5)
  1. f)

    Verdacht auf § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 StGB

(5)
  1. g)

    Verdacht auf Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung

(5)
  1. h)

    Gefährdung durch Straftat mit Terrorismus-Zielsetzung

(5)

 

AA1 *)**)CD
24aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 7a(1)  §§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-Gesetzes
  1. a)

    Verdacht auf Straftat nach § 89a StGB

(5)
  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

  • ermittlungsführende Polizeibehörde

  • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Staatsanwaltschaften

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. b)

    Verdacht auf Straftat nach § 89b StGB

(5)

 

AA1 *)**)CD
25PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 8(1)  §§ 15, 16, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Aus- und Durchlieferung 
  • Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  1. a)

    Ausgeliefert am
    nach

(4)
  1. b)

    Durchgeliefert am
    nach

(4)

 

AA1 *)**)CD
26PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 9(1)  §§ 15, 16, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit 
  • Staatsangehörigkeitsbehörden

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  1. a)

    Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
    abgelehnt am

(3)
  1. b)

    Antrag auf Feststellung der Eigenschaft als Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
    abgelehnt am

(3)

 

AA1 *)**)CD
27PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 10(1)  §§ 15, 16, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Aussiedlerangelegenheiten 
  • in den Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler zuständige Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  1. a)

    Feststellung der Aussiedlereigenschaft/Spätaussiedlereigenschaft
    abgelehnt am

(3)
  1. b)

    Feststellung der Aussiedlereigenschaft/Spätaussiedlereigenschaft
    zurückgenommen am

(3)

 

AA1 *)**)CD
28PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 11(1)  §§ 15, 16, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Verurteilung wegen Straftaten 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  1. a)
(5)
  1. b)
(5)

 

AA1 *)**)CD
29PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit§ 2 Absatz 2 Nummer 12(1)  §§ 15, 16, 17a, 21, 24a des AZR-Gesetzes
Sicherheitsrechtliche Befragung 
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes

  1. a)

    Sicherheitsrechtliche Befragung nach § 54 Nummer 6 AufenthG durchgeführt am

(5)
  1. b)

    Bezeichnung der Stelle, die die Befragung durchgeführt hat

(5)

 

AA1 *)**)CD
30PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 13(1)  §§ 15, 24a des AZR-Gesetzes
Sicherheitsleistung 
  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • Ausländerbehörden

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  1. a)

    Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 3 und 5 in Verbindung mit § 64 Absatz 2 AufenthG
    abgegeben am

(5) *
  1. b)

    Garantieerklärung
    abgegeben am

(5) *
  1. c)

    Stelle, bei der sie vorliegt

(5) *
*

Zum Personenkreis (2) nicht als Erstmeldung.

 

AA1 *)**)CD
31PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 14(1)  §§ 15, 18a, 18b, 24a des AZR-Gesetzes
  1. a)

    Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG
    abgegeben am

(5) *
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • Ausländerbehörden

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe b

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe b

  1. b)

    Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am

(5) *
  1. c)

    Stelle, bei der sie vorliegt

(5) *
*

Zum Personenkreis (2) nicht als Erstmeldung.

 

AA1 *)**)CD
31aPersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 7(2)/(3)  §§ 15, 18f des AZR-Gesetzes
  • Voraussetzungen des § 6 FreizügG/EU für den Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gegeben

(5)
  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

  • ermittlungsführende Polizeibehörde

  • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 18f des AZR-Gesetzes

 

AA1 *)**)CD
32PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 4 Absatz 2 Satz 2 des AZR-Gesetzes in Verbindung mit § 51 Absatz 1 und 5 des Bundesmeldegesetzes; § 6 Absatz 2 Nummer 1, 5 und 7 in Verbindung mit § 7 Absatz 4 der AZRG-Durchführungsverordnung)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 4 des AZR-Gesetzes)
§ 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, 3, 4 und 6, (1)/(2)/(3)  §§ 4, 14 bis 19, 21, 23, 24a, 25, 26 des AZR-Gesetzes
- sofern die gesperrten Daten übermittelt werden -
  • Übermittlungssperre

(6)sofern nicht die Registerbehörde selbst entscheidet
  • die für das Asylverfahren zuständige Organisationseinheit im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Ausländerbehörden

  • Meldebehörden

  • Polizeibehörden des Bundes und der Länder als Zeugenschutzdienststellen

  • alle öffentlichen Stellen

  • nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

  • Behörden anderer Staaten, über- oder zwischenstaatliche Stellen

 

AA1 *)**)CD
33PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 5 Absatz 1(1)/(2) * § 5 Absatz 1 des AZR-Gesetzes§ 14 Absatz 2 des AZR-Gesetzes
Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts   
  • Suchvermerk von

(6)
  • alle(n) öffentlichen Stellen

  • alle öffentlichen Stellen
    (sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)

§ 5 Absatz 2 § 5 Absatz 2 des AZR-Gesetzes
Suchvermerk zur Feststellung anderer Sachverhalte 
  • Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder

  • Bundesnachrichtendienst

  • Militärischer Abschirmdienst

  • Bundeskriminalamt

  • Suchvermerk von

(6)
§ 5 Absatz 1a(3) § 5 Absatz 1a des AZR-Gesetzes§ 14 Absatz 2, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 6 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Satz 3, § 18 Absatz 1 Satz 2 des AZR-Gesetzes
Suchvermerk zur Feststellung des Aufenthalts   
  • Suchvermerk von

(6)
  • mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betraute Behörden

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden der Länder

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundesagentur für Arbeit

(jeweils, sofern der Suchvermerk nicht gesperrt ist)
*

Zum Personenkreis (2) nicht als Erstmeldung.

 

AA1 *)**)CD
34PersonenkreisZeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 6 des AZR-Gesetzes)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten (§ 3 des AZR-Gesetzes)
  • Sperrvermerk

(1)/(2)/(3)(6)
  • Zuspeicherung durch die Registerbehörde

  • alle Stellen

*)

Es bedeuten:

(1) = Ausländer, die keine Unionsbürger sind,
(2) = Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts vorliegt,
(3) = Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nicht vorliegt.

Die Angaben in Spalte B gelten jeweils für den einzelnen in Spalte A genannten Speichersachverhalt. Die Angaben in Spalte A1 gelten jeweils für die gesamte Tabellenzeile.

**)

Es bedeuten:

(1) = wenn der Antrag gestellt ist,
(2) = wenn die Entscheidung ergangen ist,
(3) = wenn die Entscheidung vollziehbar ist,
(4) = wenn die Entscheidung vollzogen ist,
(5) = wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist,
(6) = wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen,
(7) = wenn ein Anlass oder eine Entscheidung nach (1) bis (6) die Datenübermittlung notwendig macht.

 

Abschnitt II
Visadatei

ABCD
35Bezeichnung der Daten (§ 29 AZR-Gesetz)Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 30 AZR-Gesetz)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen (§ 32 AZR-Gesetz)
§ 29 Absatz 1 Nummer 1   
-Geschäftszeichen der Registerbehörde (Visadatei-Nummer)(7) *)-Zuspeicherung durch die Registerbehörde-Ausländerbehörden
    -in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde
§ 29 Absatz 1 Nummer 1a  -andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden
-Visumaktenzeichen der Registerbehörde(7) *)-Zuspeicherung durch die Registerbehörde 
    -Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
§ 29 Absatz 1 Nummer 2 -Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten  
Visa erteilende Behörde -mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden-Bundeskriminalamt
    -Landeskriminalämter
a)Auslandsvertretung oder das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten(7) *)  -sonstige Polizeivollzugsbehörden
b)mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden(7) *)-Ausländerbehörden 
    -Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
    -die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen
§ 29 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 4 und 5    
   -Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder
Grundpersonalien  -Bundesnachrichtendienst
a)Familienname(7) *) -Militärischer Abschirmdienst
b)Geburtsname(7) *) -Gerichte
c)Vornamen(7) *) -Staatsanwaltschaften
d)Schreibweise der Namen nach deutschem Recht(7) *) -Bundesagentur für Arbeit und Behörden der Zollverwaltung
e)Geburtsdatum(7) *) -deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visumverfahren (5)
f)Geburtsort, und -land, -bezirk(7) *) -Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes
g)Geschlecht(7) *) -Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz
h)Doktorgrad(7)  
i)Weitere Personalien gemäß Abschnitt I Nummer 4 Spalte A(7) *)  
j)Staatsangehörigkeiten(7) *)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 4   
-Lichtbild(7) *)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 5   
-Datum der Datenübermittlung des Antrags(7) *)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 6   
Entscheidung über den Antrag und das erteilte Visum   
a)Visum erteilt(2) *)  
bAntrag abgelehnt(2) **)  
c)Rücknahme des Antrags(5) **)  
dErledigung des Antrags auf sonstige Weise(5) **)  
e)die Annullierung des Visums(2) **)  
f)Aufhebung des Visums(2) **)  
g)Rücknahme des Visums(2) **)  
h)Widerruf des Visums(2) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 7   
Weitere Daten   
a)Datum der Entscheidung(7) **)  
bDatum der Übermittlung der Entscheidung(7) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 8   
Angaben zum Visum   
a)Art des Visums(7) **)  
bNummer des Visums(7) **)  
c)Geltungsdauer des Visums(7) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 9   
-die im Visumverfahren (5) beteiligte Ausländerbehörde(7) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 10   
Verpflichtungserklärung   
a)Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am(7) **)  
b)Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG abgegeben am(7) **)  
c)Stelle, bei der sie vorliegt(7) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 11   
Ge- oder verfälschte Dokumente   
a)Vorlage ge- oder verfälschter Dokumente im Visaverfahren(7) **)  
b)Art des Dokuments(7) **)  
c)Nummer des Dokuments(7) **)  
d)Geltungsdauer des Dokuments(7) **)  
e)Im Dokument enthaltene Angaben über Aussteller(7) **)  
§ 29 Absatz 1 Nummer 12   
Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit über die Zustimmung zur Beschäftigung/Feststellung zustimmungsfreier Beschäftigung   
a)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
erteilt am
befristet bis
räumlich beschränkt auf weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung
(7) **)  
b)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
erteilt am
unbefristet
räumlich beschränkt auf weitere Nebenbestimmungen/keine weiteren Nebenbestimmungen
Arbeitgeberbindung/keine Arbeitgeberbindung
(7) **)  
c)Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit versagt am(7) **)  
d)Zustimmungsfreie Beschäftigung bis festgestellt am(7) **)  
§ 29 Absatz 2   
Angaben zum Pass   
a)Passart(7) *)  
b)Passnummer(7) *)  
c)ausstellender Staat(7) *)  
*)

Bei Antrag auf Erteilung eines Visums.

**)

Bei Visumentscheidung.

(5) Red. Anm.:

Müsste lauten: Visaverfahren

ABCD
36Bezeichnung der Daten (§ 37 Abs. 2 AZR-Gesetz)Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbermittlung durch folgende öffentliche Stellen (§ 37 Abs. 1 AZR-Gesetz)Übermittlung/Weitergabe an folgende Stellen (§ 37 Abs. 2 AZR-Gesetz i.V.m. § 17 Abs. 2 Satz 3 AZRG-DV)
§ 37 Abs. 2 Satz 1   
-Sperrvermerk(6)-Zuspeicherung durch die Registerbehörde-alle Stellen

 

Abschnitt III
Dokumentenablage

A**)CD
37Zeitpunkt der ÜbermittlungÜbersendende StellenÜbermittlung an folgende Stellen (§ 10 Absatz 1a, § 10 Absatz 6 des AZR-Gesetzes))
Bezeichnung der Sachverhalte, zu denen Dokumente zu übermitteln sind (§ 6 Absatz 5 des AZR-Gesetzes)
  1. a)

    Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über Anerkennung, Ablehnung oder Aufhebung des Schutzstatus zu den Tabellen 8 (Teil I), 14, 14a im Abschnitt I

Siehe § 6 der AZRG-DV
  • Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden

  • in der Rechtsverordnung nach § 58 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

  • Ausländerbehörden

  • Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • Bundespolizei

  • andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden

  • oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind

  • Bundeskriminalamt

  • Landeskriminalämter

  • sonstige Polizeivollzugsbehörden

  • Staatsanwaltschaften

  • Gerichte

  • Bundesagentur für Arbeit

  • Behörden der Zollverwaltung

  • Träger der Sozialhilfe

  • für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen

  • die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen

  • deutsche Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

  • Zollkriminalamt zu Spalte A Buchstabe b, d, e und g

  • die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu Spalte A Buchstaben a bis e und g

hinsichtlich freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger:
  • mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben betraute Behörden nur zur Durchführung solcher Aufgaben

  1. b)

    aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die eine vollziehbare Ausreisepflicht begründen zu den Tabellen 13, 14, 14a, 16, 20 im Abschnitt I

  1. c)

    Gerichtliche Entscheidungen in asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu den Tabellen 8 (Teil I), 13, 14 im Abschnitt I

  1. d)

    Einschränkung oder Untersagung der politischen Betätigung zu Tabelle 15 im Abschnitt I

  1. e)

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem FreizügG/EU zu Tabellen 13 und 16 im Abschnitt I

   
  1. f)

    Einreisebedenken zu Tabelle 21 im Abschnitt I

  1. g)

    Ausweis- oder Identifikationsdokumente zu Tabelle 4 im Abschnitt I

**)

Es bedeuten:

(1) = wenn der Antrag gestellt ist,
(2) = wenn die Entscheidung ergangen ist,
(3) = wenn die Entscheidung vollziehbar ist,
(4) = wenn die Entscheidung vollzogen ist,
(5) = wenn die Tatsache zur Kenntnis gelangt ist,
(6) = wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen,
(7) = wenn ein Anlass oder eine Entscheidung nach (1) bis (6) die Datenübermittlung notwendig macht.

Zur Anlage: Neugefasst durch G vom 19. 8. 2007 (BGBl I S. 1970), geändert durch V vom 18. 2. 2008 (BGBl I S. 244), G vom 20. 12. 2008 (BGBl I S. 2846), 30. 7. 2009 (BGBl I S. 2437), V vom 22. 6. 2010 (BGBl I S. 825), G vom 23. 6. 2011 (BGBl I S. 1266), 22. 11. 2011 (BGBl I S. 2258), 1. 6. 2012 (BGBl I S. 1224), 28. 8. 2013 (BGBl. I S. 3474), 29. 8. 2013 (BGBl I S. 3484, 3899), V vom 27. 11. 2014 (BGBl I S. 1827), G vom 2. 12. 2014 (BGBl I S. 1922), 20. 10. 2015 (BGBl I S. 1722), V vom 18. 12. 2015 (BGBl I S. 2467, 2016 I S. 130), G vom 2. 2. 2016 (BGBl I S. 130), 11. 10. 2016 (BGBl I S. 2226), 22. 12. 2016 (BGBl I S. 3155), 23. 6. 2017 (BGBl I S. 1822), 17. 7. 2017 (BGBl I S. 2541, 2019 I S. 162), 17. 7. 2017 (BGBl I S. 2615), 1. 8. 2017 (BGBl I S. 3066), V vom 11. 12. 2018 (BGBl I S. 2424, 2019 I S. 15), G vom 8. 7. 2019 (BGBl I S. 1021), 4. 8. 2019 (BGBl I S. 1131), 15. 8. 2019 (BGBl I S. 1307), V vom 23. 3. 2020 (BGBl I S. 655), G vom 12. 6. 2020 (BGBl I S. 1241), 12. 11. 2020 (BGBl I S. 2416), 3. 12. 2020 (BGBl I S. 2744), 9. 7. 2021 (BGBl I S. 2467, 4114), 9. 7. 2021 (BGBl I S. 2467), 23. 5. 2022 (BGBl I S. 760), 19. 12. 2022 (BGBl I S. 2606), 19. 12. 2022 (BGBl I S. 2632) (1. 5. 2023), V vom 10. 2. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 35) (1. 8. 2023), G vom 20. 4. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 106) (25. 4. 2023), 16. 8. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 217) (1. 3. 2024), 30. 8. 2023 (BGBl 2023 I Nr. 233) (1. 3. 2024) und V vom 30. 10. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 290) (1. 11. 2023).