§ 1 AZG
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)
Landesrecht Berlin
1. – Gliederung und Aufgaben der Berliner Verwaltung
§ 1 AZG – Einheit der Berliner Verwaltung
In Berlin werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt.