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§ 10 AuslInvG
Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Bundesrecht
Titel: Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AuslInvG
Gliederungs-Nr.: 707-6-1-3
Normtyp: Gesetz

§ 10 AuslInvG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.