§ 71 ASOG Bln
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln)
Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln)
Landesrecht Berlin
Sechster Abschnitt – Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 71 ASOG Bln – Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. (1)
(2) (überholt)
(3) Soweit in anderen Rechtsvorschriften auf Vorschriften des nach Absatz 2 außer Kraft tretenden Gesetzes verwiesen wird, treten an die Stelle der aufgeführten Vorschriften die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
(1) Amtl. Anm.:
Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vom 14. April 1992 (GVBl. 119).