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Anlage 1 ArchIngKG
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG)
Landesrecht Schleswig-Holstein

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ArchIngKG
Gliederungs-Nr.: 2130-7
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 ArchIngKG – Leitlinien zu Ausbildungsinhalten

(zu § 6)

A. Allgemeines

Im Studium müssen Kenntnisse, Fähigkeiten und personale Kompetenzen erworben werden, welche die Bewältigung der theoretischen und praktischen Aspekte der Fachrichtung gemessen an den jeweiligen Berufsaufgaben nach § 1 erlauben zur Ausübung der möglichen Tätigkeiten befähigen.

B. Fachrichtungen

  1. 1.

    Fachrichtung Architektur
    Im Rahmen eines hauptsächlich auf Architektur ausgerichteten Studiums von mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten (Credit Points) müssen Studieninhalte entsprechend Artikel 46 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie 2005/36/EG erworben werden, die insbesondere Kennnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu Methoden und Techniken in folgenden Bereichen vermitteln:

    1. a)

      Entwurf und Gebäudelehre,

    2. b)

      Darstellung und Gestaltung,

    3. c)

      Städtebau, Orts- und Regionalplanung,

    4. d)

      allgemeinwissenschaftliche Grundlagen des Bauens, der Architekturtheorie und der Baugeschichte,

    5. e)

      Baukonstruktion,

    6. f)

      Tragwerksplanung,

    7. g)

      Baustoffe, Bauphysik, Gebäudetechnik,

    8. h)

      Bauökonomie und Planungsmanagement,

    9. i)

      Planungs-, Bau-, Vertrags- und Haftungsrecht, Normen und Richtlinien;

  2. 2.

    Fachrichtung Innenarchitektur
    im Rahmen eines Studiums von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (Credit Points) müssen Studieninhalte erworben werden, die insbesondere Kennnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu Methoden und Techniken in folgenden Bereichen vermitteln:

    1. a)

      Entwerfen,

    2. b)

      Darstellung und Gestaltung,

    3. c)

      allgemeinwissenschaftliche Grundlagen des Bauens, der Architekturtheorie und der Baugeschichte,

    4. d)

      Bau- und Ausbaukonstruktion,

    5. e)

      Baustoffe, Bauphysik, Gebäudetechnik,

    6. f)

      Bauökonomie und Planungsmanagement,

    7. g)

      Planungs-, Bau-, Vertrags- und Haftungsrecht, Normen und Richtlinien;

  3. 3.

    Fachrichtung Landschaftsarchitektur
    im Rahmen eines Studiums von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (Credit Points) müssen Studieninhalte erworben werden, die insbesondere Kennnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu Methoden und Techniken in folgenden Bereichen vermitteln:

    1. a)

      Planung und Entwerfen,

    2. b)

      Darstellung und Gestaltung,

    3. c)

      Landschafts- und Regionalplanung, Städtebau,

    4. d)

      allgemeinwissenschaftliche Grundlagen der Gartenbaukunst, Gartendenkmalpflege, Soziologie und Architekturtheorie,

    5. e)

      Ingenieurwissenschaften und Technik,

    6. f)

      Landschaftsbau, Baukonstruktion im Freiraum,

    7. g)

      Naturwissenschaften,

    8. h)

      Bauökonomie und Planungsmanagement,

    9. i)

      Planungs-, Bau-, Vertrags- und Haftungsrecht, Normen und Richtlinien;

  4. 4.

    Fachrichtung Stadtplanung
    im Rahmen eines Studiums von mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (Credit Points) müssen Studieninhalte erworben werden, die insbesondere Kennnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu Methoden und Techniken in folgenden Bereichen vermitteln:

    1. a)

      stadtplanerische Projektarbeit und städtebauliches Entwerfen,

    2. b)

      Städtebau, Stadtgestaltung, Gebäudelehre und Siedlungswesen,

    3. c)

      Theorie und Geschichte der kommunalen und regionalen Bau- und Stadtentwicklung,

    4. d)

      technische Grundlagen,

    5. e)

      ökologische Grundlagen,

    6. f)

      sozialwissenschaftliche und ökonomische Grundlagen,

    7. g)

      rechtliche Grundlagen, Instrumente und Verfahren,

    8. h)

      Methoden und Techniken der Darstellung,

    9. i)

      Prozessgestaltung und Management.