Anlage 2b AMiV
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 2b AMiV – zu § 2 Abs. 1 Nr. 2
Agar
Feigen und deren Zubereitungen
Fenchel
Kümmel
Lactose
Leinsamen und deren Zubereitungen
Manna
Paraffin, dick- und dünnflüssiges, bis zu einem Gehalt von 10% in nichtflüssigen Zubereitungen
Pflaumen und deren Zubereitungen
Rizinusöl, auch raffiniertes
Tamarindenfrüchte und deren Zubereitungen
Tragant
Weizenkleie