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Anlage 1 ALVO M-V
Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

Anhangteil

Titel: Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: ALVO M-V
Gliederungs-Nr.: 2030-11-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 ALVO M-V

(zu § 24 Absatz 1)

Die Laufbahnen in den Fachrichtungen

  • Justizdienst,

  • Feuerwehrdienst,

  • Steuerverwaltungsdienst,

  • Gesundheits- und sozialer Dienst,

  • Agrar- und umweltbezogener Dienst,

  • Technischer Dienst,

  • Wissenschaftlicher Dienst,

  • Allgemeiner Dienst

umfassen die nachfolgenden Ämter:

  1. 1.

    Allgemeines

    Die Beifügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen richtet sich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

  2. 2.

    Laufbahngruppe 1

Besoldungsgruppe A 4Amtsmeisterin, Amtsmeister
Besoldungsgruppe A 4 (mit Amtszulage 1)Amtsmeisterin, Amtsmeister Hauptwachtmeisterin, Hauptwachtmeister
Besoldungsgruppe A 5Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 5
(mit Amtszulage 1)
Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister
Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister
Justizvollstreckungssekretärin,
Justizvollstreckungssekretär
Oberamtsmeisterin, Oberamtsmeister
Sekretärin, Sekretär 2  3
Werkmeisterin, Werkmeister
Besoldungsgruppe A 6
(mit Amtszulage 1)
Erste Hauptwachtmeisterin, Erster Hauptwachtmeister
Besoldungsgruppe A 7Brandmeisterin, Brandmeister 4
Justizvollstreckungsobersekretärin,
Justizvollstreckungsobersekretär
Obersekretärin, Obersekretär 5  6
Oberwerkmeisterin, Oberwerkmeister 7
Besoldungsgruppe A 8Gerichtsvollzieherin, Gerichtsvollzieher 8
Hauptsekretärin, Hauptsekretär
Hauptwerkmeisterin, Hauptwerkmeister
Justizvollstreckungshauptsekretärin, Justizvollstreckungshauptsekretär
Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister
Besoldungsgruppe A 9Amtsinspektorin, Amtsinspektor
Betriebsinspektorin, Betriebsinspektor
Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister
Obergerichtsvollzieherin, Obergerichtsvollzieher
Besoldungsgruppe A 9
(mit Amtszulage 1)
Amtsinspektorin, Amtsinspektor
Betriebsinspektorin, Betriebsinspektor
Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister
Obergerichtsvollzieherin, Obergerichtsvollzieher
1

entsprechend der zu den Ämtern in der jeweiligen Besoldungsgruppe ausgebrachten Fußnoten

2

als zweites Einstiegsamt

3

Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der unterhalb des zweiten Einstiegsamtes eingestellt worden ist und das Amt einer Oberamtsmeisterin oder eines Oberamtsmeisters oder einer Ersten Hauptwachtmeisterin oder eines Ersten Hauptwachtmeisters erreicht hat, kann das Amt einer Sekretärin oder eines Sekretärs verliehen werden, wenn sie oder er die Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt erfüllt oder erfolgreich eine Qualifizierung nach § 34 absolviert hat und auf einem Dienstposten eingesetzt wird, der diese Befähigung erfordert. Soll die Beamtin oder der Beamte in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 befördert werden, gilt Satz 1 entsprechend.

4

zweites Einstiegsamt im Feuerwehrdienst

5

zugleich zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt in einer Verwendung im Aufsichtsdienst des Strafvollzugs (§ 115 des Landesbeamtengesetzes)

6

zugleich zweites Einstiegsamt im Technischen Dienst

7

zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt in einer Verwendung im Werksdienst des Strafvollzugs (§ 115 des Landesbeamtengesetzes)

8

auch als zweites Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt, soweit damit die Bestellung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher verbunden ist

  1. 3.

    Laufbahngruppe 2

    1. a)

Besoldungsgruppe A 9Inspektorin, Inspektor 1
Besoldungsgruppe A 10Oberinspektorin, Oberinspektor 2
Besoldungsgruppe A 11Amtfrau, Amtmann
Besoldungsgruppe A 12Amtsanwältin, Amtsanwalt 3
Amtsrätin, Amtsrat
Rechnungsrätin, Rechnungsrat
Besoldungsgruppe A 13Akademische Rätin, Akademischer Rat 4
Ärztin, Arzt 4
Konservatorin, Konservator 4
Kustodin, Kustos 4
Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt
Oberamtsrätin, Oberamtsrat
Oberlehrerin, Oberlehrer im Justizvollzugsdienst
Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat
Rätin/Rat 4  5
Besoldungsgruppe A 13
(mit Amtszulage 6 ) 7
Oberamtsanwältin, Oberamtsanwalt
Oberamtsrätin, Oberamtsrat
Oberrechnungsrätin, Oberrechnungsrat
Besoldungsgruppe A 14Akademische Oberrätin, Akademischer Oberrat
Ärztin, Arzt
Chefärztin, Chefarzt
Oberärztin, Oberarzt
Oberkonservatorin, Oberkonservator
Oberkustodin, Oberkustos
Oberrätin, Oberrat
Besoldungsgruppe A 14
(mit Amtszulage 6)
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für Musik und Theater Rostock
Besoldungsgruppe A 15Akademische Direktorin, Akademischer Direktor
Chefärztin, Chefarzt
Direktorin, Direktor
Hauptkonservatorin, Hauptkonservator
Hauptkustodin, Hauptkustos
Oberärztin, Oberarzt
Besoldungsgruppe A 15
(mit Amtszulage 6)
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Neubrandenburg-University of Applied Sciences
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Stralsund
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule Wismar
Besoldungsgruppe A 16Chefärztin, Chefarzt
Direktorin, Direktor der Landeszentrale für politische
Bildung
Kanzlerin, Kanzler einer Universität mit einer
Messzahl von mehr als 1 000 bis 2 000
Landeskonservatorin, Landeskonservator
Leitende Akademische Direktorin, Leitender
Akademischer Direktor
Leitende Direktorin, Leitender Direktor
Ministerialrätin, Ministerialrat
Stellvertretende Direktorin, stellvertretender
Direktor der Medienanstalt Mecklenburg- Vorpommern 8
Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor der
Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald
Verwaltungsdirektorin, Verwaltungsdirektor der
Medizinischen Fakultät der Universität Rostock
Besoldungsgruppe A 16
(mit Amtszulage 6) Leitende
Direktorin, Leitender Direktor
1

als erstes Einstiegsamt

2

zugleich erstes Einstiegsamt in den Fachrichtungen Feuerwehrdienst und Technischer Dienst, wenn das für den Zugang zur Laufbahn geforderte abgeschlossene Hochschulstudium nachgewiesen wurde; gilt auch beim Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.

3

auch als erstes Einstiegsamt im Justizdienst als besonderes Einstiegsamt, soweit damit die Bestellung zur Amtsanwältin oder zum Amtsanwalt verbunden ist

4

als zweites Einstiegsamt

5

Einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der unterhalb des zweiten Einstiegsamtes eingestellt worden ist und das Amt einer Oberamtsrätin oder eines Oberamtsrates erreicht hat, kann das Amt einer Rätin oder eines Rates verliehen werden, wenn sie oder er die Einstellungsvoraussetzungen für das zweite Einstiegsamt erfüllt oder erfolgreich eine Qualifizierung nach§ 35 - einschließlich der ggf. vorgeschriebenen Qualifizierungszeit - absolviert hat und auf einem Dienstposten eingesetzt wird, der diese Befähigung erfordert. Soll die Beamtin oder der Beamte in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 befördert werden, gilt Satz 1 entsprechend.

6

entsprechend der zu den Ämtern in der jeweiligen Besoldungsgruppe ausgebrachten Fußnoten

7

Das Amt braucht nicht regelmäßig durchlaufen zu werden (§ 24 Absatz 2 Satz 1).

8

soweit das Amt nicht im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen wird (§ 57 Absatz 4 Satz 2 des Landesrundfunkgesetzes)

  1. b)

    Ämter in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen B

    Die Ämter in den Besoldungsgruppen B ergeben sich aus der Besoldungsordnung B.

  2. c)

    Ämter in den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung R

    Die Ämter in den Besoldungsgruppen R ergeben sich aus der Besoldungsordnung R.