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Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: ALVO
Gliederungs-Nr.: 2030-16-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein
(Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)

GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2030-16-1

Vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Mai 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 551)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30)

Aufgrund der § 16 Satz 2 und § 25 Abs. 2 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung die folgenden §§ 1 bis 47 mit Ausnahme der §§ 22 bis 24, aufgrund des § 25 Abs. 2 Satz 2 LBG verordnet das Innenministerium die §§ 22, 23 und 47 und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren die §§ 24 und 47:

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Teil 
Allgemeines 
  
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen1
Personalentwicklung2
Gestaltung der Laufbahnen3
Befähigung, Erwerb der Befähigung4
Einstellung im Beförderungsamt5
Laufbahnwechsel6
Probezeit7
Feststellung der Bewährung8
Qualifizierung9
Verleihung eines Amtes der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt10
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 1410a
Fortbildung und Qualifizierung11
Nachteilsausgleich12
Menschen mit Behinderung13
  
Zweiter Teil 
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber 
  
Abschnitt I 
Gemeinsame Vorschriften 
  
Hauptberufliche Tätigkeit14
Vorbereitungsdienst15
Laufbahnprüfung16
Prüfungsnoten17
  
Abschnitt II 
Laufbahngruppe 1 
  
Bildungsvoraussetzungen18
Vorbereitungsdienst19
  
Abschnitt III 
Laufbahngruppe 2 
  
Bildungsvoraussetzungen20
Vorbereitungsdienst21
  
Abschnitt IV 
Vorschriften für bestimmte Beamtengruppen 
  
Allgemeine Dienste22
Feuerwehr23
Gesundheits- und Soziale Dienste24
  
Abschnitt V 
Aufstieg 
  
Regelaufstieg25
Schnellaufstieg26
Bewährungsaufstieg27
Praxisaufstieg27a
  
Abschnitt VI 
Dienstherrnwechsel 
  
In anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung28
Verfahren beim Dienstherrnwechsel29
  
Dritter Teil 
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen 
  
Anwendungsbereich30
Anerkennung31
Antrag32
Bewertung der Berufsqualifikationen33
Ausgleichsmaßnahmen34
Eignungsprüfung35
Anpassungslehrgang36
Verfahren37
Berufsbezeichnung38
Verwaltungszusammenarbeit38a
Vorwarnmechanismus38b
Durchführung des Informationsaustausches38c
  
Vierter Teil 
Dienstliche Beurteilung 
  
Dienstliche Beurteilung, Allgemeines39
Inhalt der Beurteilung40
Bewertungsskala, Gesamturteil und Richtwerte41
Verfahren41a
Beurteilungsrichtlinien, Ausnahmen42
  
Fünfter Teil 
Zuständigkeiten 
  
Zuständigkeit43
  
Sechster Teil 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Übergangsvorschrift zu § 22 Abs. 544
Übergangsbestimmungen für den Aufstieg45
Überleitung46
Inkrafttreten und Außerkrafttreten47
  
  
Anlagen 
  
o.T.Anlage 1
Kategorien für die Prognose von Führungsaufgaben (§ 10a Abs. 2 ALVO)Anlage 2
(1) Red. Anm.:

Gemäß § 127a des Landesbeamtengesetzes (LBG) i.d.F. vom 17. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 789) gilt abweichend von § 47 Absatz 1 Satz 2 die Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO) vom 19. Mai 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 236) unbefristet.

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.