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Anlage 1 AllGO LSA
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Anhangteil

Titel: Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: AllGO LSA
Gliederungs-Nr.: 2013.17
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 AllGO LSA

Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.)

Lfd. Nr.GegenstandTarifstelle
1Abschriften1
1Ausfertigungen1
1Allgemeine Amtshandlungen1 ff.
1Auskünfte, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind2
1Beglaubigungen3
1Ausweise4
1Bescheinigungen4
1Zeugnisse4
1Bestellungen5
1Zulassungen5
1Gewährung von Einsichten6
1Zur-Verfügung-Stellung von Informationen6
1Ersatzurkunden7
1Zweitschriften7
1Drucke8
1Fotokopien8
1Lichtpausen8
1Fristverlängerungen9
1Erlaubnisse, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind10
1Genehmigungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind10
1Sonstige Amtshandlungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht vorgesehen sind10
1Gebühren in besonderen Fällen12 ff.
1Rücknahme einer Amtshandlung, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind12
1Widerruf von Amtshandlungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind13
1Rückforderungs- und Zinsfestsetzungsbescheide14
1Isolierte Zinsfestsetzungsbescheide15
1Widerruf von Zuwendungsbescheiden im arbeitspolitischen Bereich16
1Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse17
1Amtshandlungen des einheitlichen Ansprechpartners18
2Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)1
2Abfallrechtliche Angelegenheiten1 ff.
2Altölverordnung (AltölV)2
2Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftV)3
2Klärschlammverordnung (AbfKlärV)4
2 Verpackungsverordnung (VerpackV) 5
2Nachweisverordnung (NachwV)6
2 Anzeige- und Erlaubnisverordnung(AbfAEV) 7
2Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)8
2Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbG)10
2Bioabfallverordnung (BioAbfV)11
2Deponieverordnung (DepV)12
2Versatzverordnung (VersatzV)13
2Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)14
2Batteriegesetz (BattG)15
2Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)16
2Altholzverordnung (AltholzV)17
2Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)18
2Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG)19
3(aufgehoben) 
4Allgemeines Eisenbahngesetz 
5Angelegenheiten des Bergbaus 
5Bundesberggesetz (BBergG) 
6Anlagen-, Produkt-, Betriebs- und Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin 
6Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)1.1
6Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)1.2
6Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)1.3
6Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)1.4
6Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)1.5
6Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)1.6
6 Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV)1.8
6Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV)1.9
6Marktüberwachungsgesetz (MüG), betreffend Marktüberwachung im Anwendungsbereich ProdSG, PSA-DG, GasgeräteDG, SprengG und ODV1.10
6Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)1.11
6Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG)1.12
6PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)1.13
6Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit2.1
6Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)3
7 (aufgehoben) 
8Apothekengesetz (ApoG) 
9Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 
10Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 
11Arbeitszeitgesetz 
12 Arzneimittelgesetz (AMG), Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG  
12aAusführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG) 
13 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Wasserverbandsgesetz (WVG AG LSA)  
14Baugesetzbuch (BauGB) 
15 Benzinbleigesetz (BzBlG)  
16Berufsbildungsgesetz (BBiG) 
17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)  
18Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 
19 Bewachungsverordnung (BewachV)  
20 Bildungsfreistellungsgesetz  
21 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)  
22 Biostoffverordnung (BioStoffV)  
23 Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt  
23Bodenschutzrechtliche Angelegenheiten 
23Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) 
24Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) 
25 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)  
26Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 
27Bundesfernstraßengesetz (FStrG) 
28 Bundesjagdgesetz (BJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 87 
28aBundesmeldegesetz (BMG) 
29Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
29Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 
30(weggefallen) 
31Bundeswaldgesetz (BWaldG) 
32Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) 
33Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)1
33aEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) 
34 Butterverordnung  
35Chemikalienrecht1 ff.
35Chemikaliengesetz (ChemG)1
35Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)3
35Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemozonSchichtV)4
35 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) 5
35 Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) 6
35Wasch- und Reinigungsmittelgesetz7
36Chemische und physikalische Untersuchungsleistungen im Bereich Arbeitsschutz 
37 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA)  
37aDenkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 
38Diätverordnung 
39 Dolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO)  
40Druckluftverordnung 
41(aufgehoben) 
42 Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV)  
43 Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV)  
44Eisenbahnkreuzungsgesetz 
45Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
46Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA) 
46aGebäudeenergiegesetz 
47 Fahrpersonalgesetz (FPersG)  
48 Familienpflegezeitgesetz (FPlZG)  
49 (aufgehoben) 
49aFerkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) 
50Fischereigesetz (FischG) 
50a Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates 
51Forstkartographie 
51Waldbewertung 
52 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)  
53 Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene1
53Futtermittelverordnung2
53 Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien3
53 Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehrbringen4
53 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 5
53Futtermittelrechtliche Angelegenheiten 
54 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt  
54aGefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) 
55Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 
55aGeldwäschegesetz (GwG) 
56Gentechnikgesetz (GenTG) 
57Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) 
57aGeographischer Herkunftsschutz 
58 Gesetz über den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)" 
59(aufgehoben) 
59aGesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen 
60Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) 
61Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) 
62Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
62aAusführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG-AG LSA) 
63Angelegenheiten des Glücksspielrechts (mit Ausnahme der Regelungen zur Gewerbeordnung, vergleiche laufende Nummer 69) 
63Rennwett- und Lotteriegesetz1
63Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA)2
63Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)3
63Glücksspielgesetz (GlüG LSA) 4
63aGesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 
64 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA)  
65Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlebergbau 
66Recht der von Hunden ausgehenden Gefahren 
67Gesundheit/Hygiene 
68Gesundheitsämter (mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz) 
68Gesundheitsdienstgesetz 
69Gewerbeordnung 
69aSpielhallengesetz Sachsen-Anhalt 
70(aufgehoben)  
71 Sachenrechts- Durchführungsverordnung  
71 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)  
72Handwerksordnung 
73Heimarbeitsgesetz 
74Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) 
75 Hufbeschlagverordnung  
76Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)1
76Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)2
76Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV)3
76Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)4
76Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)5
76Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)6
76Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)7
76Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)8
76Störfall-Verordnung (12. BImSchV)9
76Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)10
76Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)11
76Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)12
76Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)13
76Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)14
76Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)15
76Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)16
76Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Anwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)17
76 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2000) 18
76Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)19
76Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)20
76 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 21
76Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 22
76Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)23
76Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten1 ff.
77Jugendarbeitsschutzgesetz 
78Käseverordnung 
79Kinderarbeitsschutzverordnung 
80 Kirchenaustrittsgesetz  
81Kontrollen bei frischem Obst und Gemüse sowie bei Speisekartoffeln gemäß Handelsklassengesetz  
82Kontrollgerätkartenausgabe zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts im Land Sachsen-Anhalt 
83Ladenschlussgesetz 
84 Lagerstättengesetz  
85(weggefallen) 
86Landesarchiv Sachsen-Anhalt 
87 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 28 
88 Landesschifffahrts- und Hafenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LSchiffHVO)  
89Landwirtschaftliche Untersuchungsleistungen 
90 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)  
90 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/20 14, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, I6/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 
91Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 
92Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) 
92aMediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) 
92bMedizinprodukterecht, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) 
93Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 
93 (weggefallen)  
94 Milchquotenverordnung (MilchQuotV)  
95 (aufgehoben) 
96Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 
97Mutterschutzgesetz (MuSchG) 
98Ökologischer Landbau 
98 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 2007 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-BVO) vom 28. Juni 2007 
99Personenbeförderungsgesetz 
100 Pfandleiherverordnung  
101 Pflanzenbeschauverordnung  
101Pflanzenschutzgesetz 
102 Pflanzkartoffelverordnung  
103 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)  
104 Preisgesetz  
104aReform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 
105Religionsgesellschaften 
106 (aufgehoben)  
107 Rinder-Leukose-Verordnung  
108 (aufgehoben)  
109 Saatgutverordnung (SaatgutV)  
110Schornsteinfegerwesen 
110 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)  
110Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt (SchfHwGZustG LSA) 
111Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) 
112 Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)  
112aSeilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA) 
113 (aufgehoben)  
114 Stiftungsgesetz 2
114Stiftungsangelegenheiten - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)1
114aStrahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
115Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 
116Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) (zutreffend: "Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)") 
117 Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (StrabBlPV)  
118Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) 
119 Tierimpfstoff-Verordnung  
120 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) 1
120 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte2
120 Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) 3
120Tierische Nebenprodukte1 ff.
121Tierschutzgesetz 
122 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)  
123Tierschutztransportverordnung - VO (EG) Nr. 1/2005  
124Tierschutztransportverordnung zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005  
125Amtliche Tierschutzkontrollen nach der VO (EG) Nr. 882/2004  
126 Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung  
127 Tierseuchenerreger-Verordnung  
128 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)  
129Tierseuchenrechtliche Verordnungen nach Bundes- oder Landesrecht zum Schutz der Viehbestände vor Tierseuchen, deren Bekämpfung/Tilgung, freiwillige Kontroll- und Eradikationsprogramme 
130 Tierzuchtgesetz (TierZG) 
131 Tollwut-Verordnung  
132Umsatzsteuergesetz 
133Umweltbezogene Untersuchungsleistungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 
134 Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA)  
135 Umweltrahmengesetz  
136 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz  
137 Umweltschadensgesetz (USchG)  
138 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)  
139 Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor 
140 Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/07 hinsichtlich von Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch 
141 Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier 
142 Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel 
143 Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/20 14, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 
144 Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für das Verbringen von Zirkustieren zwischen den Mitgliedstaaten 
145 Verordnung (EG) Nr. 1808/01 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels 
146 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV)  
147Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) 
148 (aufgehoben) 
149(weggefallen) 
150 (aufgehoben) 
151(aufgehoben) 
152Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizKostenV) 
153Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte Standorte und Organisationen (EMAS-Privilegierungs-Verordnung) 
154 Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz  
155Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) 
155aVerordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt 
156 Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVGDVO)  
157 Versteigererverordnung (VerstV)  
157aVerwahrung von Pässen und Personalausweisen 
158Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 
159Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen 
160Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) 
160aWaffenrecht 
160aWaffengesetz 
160aAllgemeine Waffengesetz-Verordnung 
161 Waldbrandschutzverordnung  
162 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG)  
163Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) 
163Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
164Weingesetz 
165 Wein-Überwachungsverordnung  
166Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis der verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Regelungen mit staatlicher Zertifizierung oder staatlicher Prüfung 
167 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) und dazugehörende Verordnungen 
168Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 
169Wohnungseigentumsgesetz 
170 Zolltarifverordnung  
171 Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) 

Übersicht Kostentarif (alphabetisch)

GegenstandLfd. Nr.Tarifstelle
   
A  
   
Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG)219
Abfallrechtliche Angelegenheiten21 ff.
Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbG)210
Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)218
Abschriften11
Allgemeine Amtshandlungen11 ff.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung160a 
Allgemeines Eisenbahngesetz4 
Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)216
Altholzverordnung (AltholzV)217
Altölverordnung (AltölV)22
Amtshandlungen des einheitlichen Ansprechpartners118
Amtliche Tierschutzkontrollen nach der VO (EG) Nr. 882/2004 125 
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse117
Angelegenheiten des Bergbaus5 
Anlagen-, Produkt-, Betriebs- und Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin6 
Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)27
Apothekengesetz (ApoG)8 
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)9 
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)10 
Arbeitszeitgesetz11 
Arzneimittelgesetz (AMG)12 
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG)12a 
Ausfertigungen11
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG-AG LSA)62a 
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Wasserverbandsgesetz (WVG AG LSA) 13 
Auskünfte, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind12
Ausweise14
   
B  
   
Batteriegesetz (BattG)215
Baugesetzbuch (BauGB)14 
(weggefallen)   
Beglaubigungen13
Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)7623
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)61.6
Benzinbleigesetz (BzBlG) 15 
Berufsbildungsgesetz (BBiG)16 
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 17 
Bescheinigungen14
Bestellungen15
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)18 
Bewachungsverordnung (BewachV) 19 
Bildungsfreistellungsgesetz 20 
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) 21 
Bioabfallverordnung (BioAbfV)211
Biostoffverordnung (BioStoffV) 22 
Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt 23 
Bodenschutzrechtliche Angelegenheiten23 
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)23 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)761
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)24 
Bundesberggesetz (BBergG)5 
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)26 
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)27 
Bundesjagdgesetz (BJagdG)28 
Bundesmeldegesetz (BMG)28a 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)29 
(weggefallen)30 
Bundeswaldgesetz (BWaldG)31 
Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)32 
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)331
Butterverordnung 34 
   
C  
   
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) 355
Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemozonSchichtV)354
Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)353
Chemikaliengesetz (ChemG)351
Chemikalienrecht351 ff.
Chemische und physikalische Untersuchungsleistungen im Bereich Arbeitsschutz36 
   
D  
   
Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) 37 
Delegierte Verordnung (EU) 2019/624 der Kommission vom 8. Februar 2019 mit besonderen Bestimmungen für die Durchführung amtlicher Kontrollen der Fleischerzeugung sowie von Erzeugungs- und Umsetzgebieten für lebende Muscheln gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates 143158
Delegierte Verordnung (EU) 2019/2090 der Kommission vom 19. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf mutmaßliche oder festgestellte Verstöße gegen Unionsvorschriften über die Verwendung oder über Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe, die in Tierarzneimitteln oder als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind, bzw. gegen Unionsvorschriften über die Verwendung oder über Rückstände verbotener oder nicht zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe90 
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt37a 
Deponieverordnung (DepV)212
Diätverordnung38 
Dolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO) 39 
Drucke18
Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) 1.5
Druckluftverordnung40 
   
E  
   
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)33a 
Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV) 42 
Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV) 43 
Eisenbahnkreuzungsgesetz44 
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)45 
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) 61.3
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)61.4
Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA)46 
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)28
Erlaubnisse, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind110
Ersatzurkunden17
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)61.2
   
F  
   
Fahrpersonalgesetz (FPersG) 47 
Familienpflegezeitgesetz (FPlZG) 48 
Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)49a 
Fischereigesetz (FischG)50 
Forstkartographie51 
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) 52 
Fotokopien18
Fristverlängerungen19
Futtermittelrechtliche Angelegenheiten53 
Futtermittelverordnung532
   
G  
   
Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG)61.12
Gashochdruckleitungsverordnung (GasHdrlV) 61.8
Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt 54 
Gebäudeenergiegesetz 46a 
Gefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO)54a 
Gebühren in besonderen Fällen112 ff.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)55 
Geldwäschegesetz (GwG)55a 
Genehmigungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind110
Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)57 
Geographischer Herkunftsschutz57a 
Gentechnikgesetz (GenTG)56 
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit62.1
Gesetz über den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)"58 
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen59a 
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)60 
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA)61 
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA)62 
Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt (SchfHwGZustG LSA) 110 
Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)61.11
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG)63a 
Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)633
Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA) 64 
Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 7622
PSA-Durchführungsgesetz (PSA-DG)61.13
Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlebergbau65 
(weggefallen)  
Gesundheit/Hygiene67 
Gesundheitsämter (mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz)68 
Gesundheitsdienstgesetz68 
Gewährung von Einsichten16
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)214
Gewerbeordnung69 
Glücksspielgesetz (GlüG LSA)634
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) 71 
   
H  
   
Handwerksordnung72 
Heimarbeitsgesetz73 
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)74 
Hufbeschlagverordnung 75 
   
I  
   
Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten761 ff.
Isolierte Zinsfestsetzungsbescheide115
   
J  
   
Jugendarbeitsschutzgesetz77 
   
K  
   
Käseverordnung78 
Kinderarbeitsschutzverordnung79 
Kirchenaustrittsgesetz 80 
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)24
Kontrollen bei frischem Obst und Gemüse sowie bei Speisekartoffeln gemäß Handelsklassengesetz 81 
Kontrollgerätkartenausgabe zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts im Land Sachsen-Anhalt82 
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)21
Kulturgutschutzgesetz (KGSG)93 
   
L  
   
Ladenschlussgesetz83 
Landeseisenbahn- und Bergbahngesetz85 
Landesarchiv Sachsen-Anhalt86 
Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG)87 
Landesschifffahrts- und Hafenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LSchiffHVO) 88 
Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG)162 
Landwirtschaftliche Untersuchungsleistungen89 
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 535
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) 90 
Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV)171 
Lichtpausen18
Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) 356
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)91 
   
M  
   
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)92 
Marktüberwachungsgesetz (MüG); betreffend Marktüberwachung im Anwendungsbereich ProdSG, PSA-DG, GasgeräteDG, SprengG und ODV6 
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA)92a 
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)92b 
Milchquotenverordnung (MilchQuotV) 94 
Mineral- und Tafelwasser-Verordnung96 
Mutterschutzgesetz (MuSchG)97 
   
N  
   
Nachweisverordnung (NachwV)26
Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt29 
   
O  
   
Ökologischer Landbau98 
   
P  
   
Personenbeförderungsgesetz99 
Pfandleiherverordnung 100 
Pflanzenbeschauverordnung 101 
Pflanzenschutzgesetz101 
Pflanzkartoffelverordnung 102 
Pflegeberufe-Eignungsverordnung Sachsen-Anhalt (PflEignVO LSA)12a3,4
Pflegeschulenanerkennungsverordnung (PflSchulAnerkVO)12a1
Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 103 
Preisgesetz 104 
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)61.1
   
Q  
   
Qualifikationspflegelehrkräfteverordnung (QualiPflLKVO)12a2
   
R  
Recht der von Hunden ausgehenden Gefahren66 
Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)104a 
Religionsgesellschaften105 
Rennwett- und Lotteriegesetz 631
Rinder-Leukose-Verordnung 107 
Rückforderungs- und Zinsfestsetzungsbescheide114
Rücknahme einer Amtshandlung, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind112
   
S  
   
Saatgutverordnung (SaatgutV) 109 
Sachenrechts-Durchführungsverordnung 71 
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) 110 
Schornsteinfegerwesen110 
Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)111 
Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) 112 
Seilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA) 112a 
Sonstige Amtshandlungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere  
Gebühren nicht vorgesehen sind110
Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA) 632
Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt69a 
Stiftungsangelegenheiten - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)1141
Stiftungsgesetz 1142
Störfall-Verordnung (12. BImSchV)769
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)114a 
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)115 
Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)116 
Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (StrabBlPV) 117 
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)118 
   
T  
   
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2000) 7618
Tierarzneimittelgesetz (TAMG)12 
Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)128 
Tierimpfstoff-Verordnung 119 
Tierische Nebenprodukte1201 ff.
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) 1201
Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) 1203
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) 122 
Tierschutzgesetz121 
Tierschutztransportverordnung - VO (EG) Nr. 1/2005 123 
Tierschutztransportverordnung zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005 124 
Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung 126 
Tierseuchenerreger-Verordnung 127 
Tierseuchenrechtliche Verordnungen nach Bundes- oder Landesrecht zum Schutz der Viehbestände vor Tierseuchen, deren Bekämpfung/Tilgung, freiwillige Kontroll- und Eradikationsprogramme129 
Tierzuchtgesetz (TierZG)130 
Tollwut-Verordnung 131 
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)7620
   
U  
   
Umsatzsteuergesetz132 
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz 136 
Umweltbezogene Untersuchungsleistungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft133 
Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) 134 
Umweltrahmengesetz 135 
Umweltschadensgesetz (USchG)137 
   
V  
   
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 138 
Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte1202
Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehrbringen534
Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für das Verbringen von Zirkustieren zwischen den Mitgliedstaaten144 
Verordnung (EG) Nr. 1808/01 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels145 
Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene531
Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor139 
Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/07 hinsichtlich von Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch140 
Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier141 
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel142 
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates 2007 über die ökologische/biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-BVO) vom 28. Juni 200798 
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien533
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 57a 
Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 50a 
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)25 
Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)90143
Verordnung (EU) Nr. 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG 12 
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV) 146 
Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)7616
Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)7615
Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)147 
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftV)23
Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)767
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)61.9
Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)7611
Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)7614
Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)768
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)764
Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)7610
Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizKostenV)152 
Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach. Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte Standorte und Organisationen (EMAS-Privilegierungs-Verordnung)153 
Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)765
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)762
Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz 154 
Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV)155 
Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt155a 
Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)766
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)63
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Anwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)7617
Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImSchV)7612
Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)7613
Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVGDVO) 156 
(weggefallen)   
Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)7619
Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV)763
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) 7621
Verpackungsverordnung (VerpackV) 25
Versatzverordnung (VersatzV)213
Versteigererverordnung (VerstV) 157 
Verwahrung von Pässen und Personalausweisen157a 
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung158 
Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen159 
Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)160 
   
W  
   
Waffengesetz160a 
Waffenrecht160a 
Waldbewertung51 
Waldbrandschutzverordnung 161 
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz357
Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)163 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)163 
Wein-Überwachungsverordnung 165 
Weingesetz164 
Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis der verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Regelungen mit staatlicher Zertifizierung oder staatlicher Prüfung166 
Widerruf von Amtshandlungen, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind113
Widerruf von Zuwendungsbescheiden im arbeitspolitischen Bereich116
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) 167 
Wohn- und Teilhabegesetz-Mindestbauverordnung (WTG-MindBauVO)16713
Wohn- und Teilhabegesetz-Personalverordnung - (WTG-PersVO)16711,12
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)168 
Wohnungseigentumsgesetz169 
   
Z  
   
Zeugnisse14
Zolltarifverordnung 170 
Zulassungen15
Zur-Verfügung-Stellung von Informationen16
Zweitschriften17

Kostentarif

Vorbemerkung:

Die Gebührenregelungen für die in der Spalte "Gegenstand" durch ein hochgestelltes X gekennzeichneten Amtshandlungen erfolgen auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 und 3 Einheitlicher-Ansprechpartner-Gesetz (EAG LSA). Danach ist Bemessungsgrundlage für die Gebühren allein der Verwaltungsaufwand. Die Gebühr muss vertretbar sein.

Lfd. Nr.GegenstandGebühr/Pauschbetrag Euro
Tarifstelle
1Allgemeine Amtshandlungen 
   
1Abschriften und Ausfertigungen 
 Abschriften und Ausfertigungen, sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden, je angefangene Seite 
1.1im Format DIN A 53
1.2im Format DIN A 45
1.3in größeren Formaten oder bei schwierigen Abschriften (zum Beispiel bei fremdsprachlichen oder wissenschaftlichen Texten oder Tabellen)3 bis 50
1.4handgearbeitete Zeichnungen und Karten sowie mittels Geographischem Informationssystems erstellte Kartennach Zeitaufwand
1.5Überlassung elektronisch gespeicherter Daten (ohne gleichzeitige Überlassung eines Datenträgers, wie beispielsweise einer Diskette)4
2Erteilung von mündlichen und schriftlichen Auskünften0 bis 1.000*
 *Bemessung nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes abzusehen ist. § 3 der Verordnung findet entsprechend Anwendung. 
3Beglaubigungen 
3.1Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen 
3.1.1je Seite der Erstausfertigung6
3.1.2je Seite der Mehrausfertigung2,50
3.2Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen3,5 bis 31
4Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse 
4.1Ausstellung von Bescheinigungen, Ausweisen und Zeugnissen auf Antrag10 bis 151
4.2Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Verwendung im Ausland (Legalisation), Erteilung einer Apostille10 bis 50
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  3 u n d  4: 
 Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse sind in folgenden Angelegenheiten gebührenfrei: 
 1.Arbeits- und Dienstleistungssachen, 
 2.Gnadensachen, 
 3.Jugendamtsurkunden nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), 
 4.Kriegsopferfürsorge, 
 5.Nachweis der Bedürftigkeit, 
 6.Sozialversicherungssachen, Sozialhilfe- und Jugendhilfesachen, 
 7.Toten- und Beerdigungsscheine, 
 8.Vertriebenen- und Flüchtlingshilfesachen, 
 9.Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengelder, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen, 
 10.Haftnachweise und Rehabilitierungen, 
 11.Zwangsaussiedlungen. 
 Die Gebühr wird für das gesamte Beglaubigungsverfahren nur einmal, und zwar von der Behörde erhoben, die die Apostille oder die letzte Beglaubigung vorgenommen hat. 
4.3Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 25
   
5Bestellungen und Zulassungen 
5.1Sachverständige für ein Fachgebiet Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger 
5.1.1für jedes weitere Fachgebiet35 bis 333
5.2sonstige Bestellungen und Zulassungen zur Berufsausübung169
5.2.1Approbation als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker"120 bis 401
5.2.1.1Anordnung des Ruhens der Approbation als Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Tierarzt, Apotheker oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker"300 bis 906
5.2.1.2Widerruf der Approbation oder der Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker"300 bis 774
5.2.1.3Rücknahme der Approbation oder der Berufserlaubnis als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Apotheker oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker"300 bis 774
5.2.2Erlaubnis zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker150 bis 234
5.2.2.1Verlängerung dieser Erlaubnisse50 bis 117
5.2.2.2sonstige Änderung einer Erlaubnis zur Berufsausbildung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Apotheker, die durch den Antragsteller zu vertreten ist41
5.2.3Ermächtigung von Tierärzten zur Ausstellung von Heimtierausweisen, zur Entnahme von Blutproben für die Titrierung von Tollwutantikörpern und für klinische Untersuchungen nach der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der VO (EG) Nr. 998/2003 sowie der Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13. Juli 1992 über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie die Einfuhr in die Gemeinschaft, soweit sie diesbezüglich nicht den spezifischen Gemeinschaftsregelungen nach Anhang A Abschnitt I der Richtlinie 90/425/EWG unterliegen.25
5.2.4Erlaubnis und staatliche Anerkennung für Gesundheitsfachberufe50 bis 227
5.3Bestellung eines gesetzlichen Vertreters des Eigentümers eines Grundstückes gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch  
5.3.1Neuantrag25 bis 2278
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Für die Beendigung des Amtes kraft Gesetzes wird keine Gebühr erhoben. 
 2.Soweit der Wert der Grundstücke den erforderlichen Verwaltungsaufwand nicht deckt, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. 
5.4andere Berufe14,5 bis 348
5.4.1öffentliche Bestellung als landwirtschaftlicher Sachverständiger nach der Verordnung über die öffentliche Bestellung von landwirtschaftlichen Sachverständigen (LwSV VO)  
5.4.1.1erstmalige öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger (Grundgebühr) x304
5.4.1.2zuzüglich für jedes Fachgebiet (gemäß der Anlage zu § 3 Abs. 1 LwSV VO), für das eine Bestellung erfolgt x150 bis 351
5.4.1.3Fachgebietserweiterung (Grundgebühr) x94
 A n m e r k u n g: 
 Zuzüglich werden zu dieser Grundgebühr Gebühren je Fachgebiet, um die die Bestellung erweitert wird, gemäß Tarifstelle 5.4.1.2 erhoben. 
5.4.1.4Verlängerung je Jahr x117
5.4.2Landesanerkennung als Berater landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Unternehmen 
5.4.2.1Neuantrag253
5.4.2.2Verlängerung42
5.4.3Zulassung von privaten Kontrollstellen in Sachsen-Anhalt gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12) 
5.4.3.1Zulassung270 bis 1.661
5.4.3.2Verlängerung oder sonstige Änderung von Zulassungen14 bis 621
5.4.3.3Aberkennung14 bis 621
6Gewährung von Einsichtnahmen und Zur-Verfügung-Stellung von Informationen/Unterlagen in sonstiger Weise 
6.1Gewährung von Einsichtnahmen auch in maschinenlesbare oder verfilmte Unterlagen0 bis 1.000*
6.2Zur-Verfügung-Stellung von Informationen/Unterlagen in sonstiger Weise0 bis 2.000*
 *Bemessung nach dem jeweils angefallenen Zeitaufwand, soweit nicht im Einzelfall von einer Gebührenfestsetzung wegen Geringfügigkeit des Aufwandes abzusehen ist. 
7Ersatzurkunden, Zweitschriften (Duplikate) 
7.1Erteilung einer Ersatzurkunde oder Zweitschrift 
 wenn die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei erfolgte je Urkunde oder Seite1,7
 mindestens4,6
7.2in anderen Fällen20 bis 151
8Fotokopien, Lichtpausen und Drucke 
8.1Fotokopien und Lichtpausen, schwarz-weiß 
8.1.1.1bis zum Format DIN A4  
 Seite 1 bis 9 je Seite0,80
 ab Seite 10 je Seite0,40
 ab Seite 50 je Seite0,20
 ab Seite 100 je Seite0,07
8.1.1.2bis zum Format DIN A3  
 Seite 1 bis 9 je Seite1,90
 ab Seite 10 je Seite1,00
 ab Seite 50 je Seite0,47
 ab Seite 100 je Seite0,20
8.1.1.3in größeren Formaten  
 Seite 1 bis 9 je Seite bis zu15,90
 ab Seite 10 je Seite7,70
 ab Seite 50 je Seite3,90
 ab Seite 100 je Seite1,90
8.2Fotokopien farbig, bis zum Format DIN A3 
 Seite 1 bis 9 je Seite3,85
 ab Seite 10 je Seite1,90
 ab Seite 50 je Seite1,00
 ab Seite 100 je Seite0,50
8.3Kopieren auf elektronischen Speichermedienin tatsächlicher Höhe
8.4Kopieren von verfilmten Unterlagen je Seitegemäß Tarifstellen 8.1.1.1 bis 8.1.1.3
8.5Vervielfältigungen mit Bürodruckgeräten bis zum Format DIN A4 bei einer Auflage 
 bis zu 10 Stück je Seite0,13 bis 0,40
 bis zu 50 Stück je Seite0,06 bis 0,25
 bis zu 100 Stück je Seite0,06 bis 0,15
 über 100 Stück je Seite0,03 bis 0,20
9Fristverlängerungen 
9.1Verlängerung einer Frist, deren Ablauf einen neuen Antrag auf Erteilung einer gebührenpflichtigen Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zulassung erforderlich machen würde15 v. H. bis 75 v. H. der für die Bewilligung, Erlaubnis, Genehmigung, Verleihung oder Zulassung bestimmten Gebühr
 mindestens2,95
9.2Verlängerung einer Frist in anderen Fällen2,95 bis 50
10Genehmigungen, Erlaubnisse und sonstige Amtshandlungen 
 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen, Gutachterliche Stellungnahmen, Anerkennung von Ausbildungsstätten und sonstige auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmende Amtshandlungen, für die in diesem Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren weder bestimmt, noch Gebührenfreiheit vorgesehen sind29 bis 3.019
10.1Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 6 des Psychotherapeutengesetzes 500 bis 1.510
10.2Gutachterliche Stellungnahme der Kommission gemäß § 8 Abs. 3 des Transplantationsgesetzes392
11Verhandlungen 
 Aufnahme von Verhandlungen (Niederschriften) auf Antragnach Zeitaufwand
   
 Gebühren in besonderen Fällen 
   
12Rücknahme einer Amtshandlung, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind 
12.1Rücknahme einer Amtshandlung, sofern der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, 
12.1.1wenn im Zeitpunkt der Rücknahme für die Amtshandlung eine Gebühr vorgesehen ist14,5 bis zur Höhe der für die Amtshandlung im Zeitpunkt der Rücknahme festzusetzenden Gebühr
12.1.2wenn im Zeitpunkt der Rücknahme für die Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen oder die Amtshandlung gebührenfrei ist14,5 bis 3.472
12.2Rücknahme einer Amtshandlung, ohne dass der Betroffene dazu Anlass gegeben hatbis zu 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 12.1.1 und 12.1.2
13Widerruf einer Amtshandlung, für die im Kostentarif oder in anderen Rechtsvorschriften besondere Gebühren nicht bestimmt sind 
13.1Widerruf einer Amtshandlung, sofern der Betroffene dazu Anlass gegeben hat 
13.1.1wenn im Zeitpunkt des Widerrufs für die Amtshandlung eine Gebühr vorgesehen ist14,5 bis zur Höhe der für die Amtshandlung im Zeitpunkt des Widerrufs festzusetzenden Gebühr
13.1.2wenn im Zeitpunkt des Widerrufs für die Amtshandlung eine Gebühr nicht vorgesehen oder die Amtshandlung gebührenfrei ist14,5 bis 3.472
13.2Widerruf einer Amtshandlung, ohne dass der Betroffene dazu Anlass gegeben hatbis zu 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 13.1.1 und 13.1.2
14Rückforderungs- und Zinsfestsetzungsbescheide nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) in Verbindung mit § 49a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)14,5 bis 3.472
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Mit der in der Kostenentscheidung zum Rückforderungsbescheid festgesetzten Gebühr ist der Verwaltungsaufwand für die Anforderung von Zinsen für den Rückforderungsbetrag (Zinsfestsetzungsbescheid) abgegolten. 
 2.Erfolgen Rücknahme oder Widerruf einer Amtshandlung und Rückforderung der zu erstattenden Leistung in einem Bescheid, wird nur eine - die höher zu bemessende - Gebühr festgesetzt. Nummer 1 gilt entsprechend. 
15Isolierte Zinsfestsetzungsbescheide nach § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 49a Abs. 4 VwVfG14,5 bis 906
16Widerruf von Zuwendungsbescheiden im arbeitsmarktpolitischen Bereich, ohne dass der Zuwendungsempfänger dazu Anlass gegeben hatgebührenfrei
17Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse20 bis 182
18Amtshandlungen des einheitlichen Ansprechpartners gemäß § 9 EAG LSA x 
18.1Informationserteilung x 
18.1.1Erteilung auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des Internetportals des einheitlichen Ansprechpartners sowie auf sonstigem Weg (beispielsweise per E-Mail, Fax, Telefon), mit einem zeitlichen Aufwand von weniger als einer Stunde xgebührenfrei
18.1.2Erteilung auf sonstigem Weg (beispielsweise per E-Mail, Fax, Telefon), mit einem Zeitaufwand von mehr als einer Stunde xgebührenfrei
18.2Koordination von Verwaltungsverfahren x 
18.2.1durchgehende Koordination oder abgebrochene Koordination der Verwaltungsverfahren xgebührenfrei
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  18 b i s  18.2.1: 
 Auslagen werden nicht angefordert, wenn sie 25 Euro unterschreiten. 
   
2Abfallrechtliche Angelegenheiten 
   
1Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
1.1Entgegennahme und Prüfung der Anzeige für Sammlungen nach § 18 sowie Entscheidung zu den Anzeigen25 bis 3.000
1.2Entscheidung über die Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 sowie Entscheidung über die Zustimmung zum Widerruf des Ausschlusses nach § 20 Abs. 2 Satz 330 bis 2.000
1.3Entscheidung über die Befreiung von Pflichten zur Nachweisführung und zur Einholung einer Beförderungserlaubnis sowie Feststellungen bei freiwilliger Rücknahme von Abfällen nach § 26 Abs. 3 und 6250 bis 1.000
1.4Entscheidung über die Zulassung der Abfallentsorgung außerhalb zugelassener Anlagen nach § 28 Abs. 265 bis 2.000
1.5Entscheidung über die Anordnung der Mitbenutzung gegenüber dem Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage, soweit die Anordnung auf Antrag des Betreibers erfolgt (§ 29 Abs. 1) sowie Festsetzung des Entgeltes nach § 29 Abs. 1 Satz 280 bis 650
1.6Entscheidung über den Antrag auf Übertragung der Entsorgung nach § 29 Abs. 2500 bis 5.000
1.7Entscheidung über die Duldung von Abfallbeseitigungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 3250 bis 5.000
1.8Entscheidung über die Planfeststellung und Genehmigung einer Abfalldeponie nach § 35 
1.8.1Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie nach § 35 Abs. 20,3 v. H. der Errichtungskosten
1.8.2Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie nach § 35 Abs. 30,2 v. H. der Errichtungskosten
1.8.3wesentliche Änderung einer Deponie und ihres Betriebes nach § 35 Abs. 2 und 30,25 v. H. der Investitionskosten
1.8.4wesentliche Änderung nach § 35 Abs. 2 und 3, die ausschließlich den Deponiebetrieb betrifft200 bis 1.300
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  1.8.1  b i s  1.8.4: 
 Schließt das Verfahren oder die Genehmigung andere, die Deponie betreffende behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgesehenen Gebühren. 
1.8.5Entscheidung über eine Anzeige nach § 35 Abs. 4100 bis 650
1.9Erteilung nachträglicher Anordnungen bei zugelassenen Abfalldeponien nach § 36 Abs. 4200 bis 1.300
1.10Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 37 Abs. 110 v. H. der für die Hauptentscheidung vorgesehenen Gebühr
 mindestens1.000
1.11nachträgliche Anordnungen und die vollständige oder teilweise Untersagung des Betriebes von Deponien nach § 39500 bis 5.000
1.12Verpflichtung zur Rekultivierung und zu sonstigen Vorkehrungen nach § 40 Abs. 2200 bis 3.200
1.13Feststellung des Abschlusses der Stilllegung nach § 40 Abs. 3100 bis 650
1.14Feststellung des Abschlusses der Nachsorgephase nach § 40 Abs. 5100 bis 5.000
1.15Auskunft über vorhandene geeignete Abfallbeseitigungsanlagen nach § 46 Abs. 2, soweit die Auskunft nicht von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verlangt wird50 bis 125
1.16Überwachung nach § 47 einschließlich Probenahme Boden, Bodenluft, Abfall und Wassernach Zeitaufwand
1.17Anordnung der Nachweis- oder Registerführung nach § 5165 bis 650
1.18(aufgehoben) 
1.19Erteilung von Auflagen oder Untersagung nach § 53 Abs. 3 Satz 1 und 3160 bis 3.000
1.20Nachforderung von Unterlagen über den Nachweis der Zuverlässigkeit und der Fachkunde nach § 53 Abs. 3 Satz 2 35 bis 150
1.21Entscheidung über die Entsorgungsfachbetriebseigenschaft nach §§ 56 und 57 
1.21.1Entscheidung über die Zustimmung zum Überwachungsvertrag nach § 56 Abs. 5150 bis 5.000
1.21.2Entscheidung über die Anerkennung einer Entsorgungsgemeinschaft nach § 56 Abs. 6 Satz 22.500 bis 40.000
1.21.3Untersagung nach § 56 Abs. 8160 bis 3.000
1.22Anordnungen nach § 59 Abs. 250 bis 200
1.23Anordnung zur Durchführung des KrWG und der auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen nach § 62150 bis 6.500
2Altölverordnung (AltölV) 
2.1Zulassung von Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 Satz 265
2.2Bestimmung (Notifizierung) der Untersuchungsteile nach § 5 Abs. 2xnach Zeitaufwand
3Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftV) 
3.1Anordnung zur Bestellung mehrerer Betriebsbeauftragter für Abfall nach § 375
3.2Gestattung der Bestellung von nichtbetriebsangehörigen Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 575
3.3Gestattung der Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall für einen Konzern nach § 675
3.4Befreiung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall nach § 775
3.5Anerkennung eines Lehrgangs auf Antrag des Veranstalters nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 2 xnach Zeitaufwand
4Klärschlammverordnung (AbfKlärV) 
4.1Bestimmung (Notifizierung) der Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 2, 3, 5 oder 6xnach Zeitaufwand
4.2abweichende Festlegung des zeitlichen Abstandes von Klärschlammuntersuchungen nach § 3 Abs. 3xnach Zeitaufwand
4.3Ausnahmeregelung nach § 530 bis 325
4.4Entgegennahme und Prüfung der Anzeige nach § 750 bis 500
4.5Verzicht auf Anzeigepflicht nach § 7 Abs. 525 bis 175
5 Verpackungsverordnung (VerpackV)  
5.1Entgegennahme und Prüfung der Anzeige nach § 6 Abs. 2 100 bis 2.000
5.2Feststellung eines Systems nach § 6 Abs. 3 gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 x2.500 bis 25.000
5.3Überprüfung des Mengenstromnachweises eines Systems nach § 6 Abs. 3 in Verbindung mit Anhang 1 Nr. 2 und 3 x250 bis 500
5.4Festlegung nachträglicher Nebenbestimmungen nach § 6 Abs. 5 Satz 2 x einschließlich nachträglicher Sicherheitsleistung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 x800 bis 1.800
5.5Widerruf nach § 6 Abs. 6 1.000 bis 5.000
5.6jährliche Überprüfung der Höhe der erforderlichen Sicherheitsleistungen nach § 6 Abs. 5 und Anordnung x100 bis 300
6Nachweisverordnung (NachwV) 
6.1Entscheidung über die Bestätigung eines Entsorgungsnachweises nach § 5 Abs. 1 und Sammelentsorgungsnachweises nach § 9 Abs. 3; Prüfung und Entscheidung nach § 7 Abs. 4 sowie Begleitscheinkontrolle nach § 10 65 bis 8.800
6.2Entscheidung über die Freistellung eines Abfallentsorgers nach § 7 Abs. 3350 bis 6.500
6.3Anordnung der Führung von Entsorgungsnachweisen nach § 8 Abs. 2 Nr. 160 bis 100
6.4Widerruf einer Freistellung nach § 8 Abs. 2 Nr. 2200 bis 700
6.5Prüfung und Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder eines nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11 5 je Begleitschein
6.6Zulassung der Sammelentsorgung sowie der entsprechenden Führung von Übernahme- und Begleitscheinen für private Entsorgungsträger auf Antrag nach § 1470 bis 400
6.7Erteilung von personen- und vorgangsbezogenen Nummern und Nummernkontingenten nach § 28 Abs. 1 und 265 bis 300
6.8Freistellung von der Nachweis- oder Registerführung nach § 26 Abs. 150 bis 400
6.9Anordnung der Registrierung weiterer Angaben nach § 26 Abs. 270 bis 700
7Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) 
7.1Prüfung der Vollständigkeit der Anzeige und Bestätigung des Eingangs der Anzeige nach § 7 Abs. 3 bis 5 und § 8 Abs. 2 x
Sofern die Verpflichteten das elektronische Verfahren zur Anzeige nach § 8 AbfAEV nutzen, soll die Gebühr im Umfang des geringeren Verwaltungsaufwandes reduziert werden.
35 bis 150
7.2Prüfung der Vollständigkeit des Erlaubnisantrags und Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 bis 3 und § 11 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 4 und § 16 Abs. 3 Satz 2 xnach Zeitaufwand
7.3Anerkennung eines Lehrgangs auf Antrag des Veranstalters nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und Abs. 5xnach Zeitaufwand
7.4Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 6 Satz 3 und § 12 Abs. 2 35 bis 150
7.5Entscheidung zur Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht nach § 13a 65 bis 650
7.6Entscheidung über die Anpassung bereits anerkannter Fachkundelehrgänge nach § 16 Abs.5 xnach Zeitaufwand
8Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) 
8.1Anerkennung eines Lehrganges auf Antrag des Veranstalters nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 2 xxnach Zeitaufwand
8.2Widerruf der Zustimmung nach § 12 Abs. 4 500
8.3Widerruf der Anerkennung nach § 16 Abs. 4 500
8.4Gestattung nach § 26 Abs. 2 Satz 4 100
9(weggefallen) 
9.1(weggefallen)  
9.2(weggefallen)  
9.3(weggefallen)  
10Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) 
10.1Notifizierung und Überwachung der Verbringung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 580 bis 8.000
10.2Kontrolle der Verbringung von Abfällen (beispielsweise Überprüfung von Fahrzeugen, Entnahme und Untersuchung von Proben sowie Überwachung von Erzeugern, Besitzern, Notifizierenden, Entsorgern oder Anlagen) nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 3nach Zeitaufwand
10.3Anordnungen beispielsweise zur Erfüllung von Rücknahmepflichten nach § 1370 bis 4.000
11Bioabfallverordnung (BioAbfV) 
11.1Bestimmung (Notifizierung) der Untersuchungsstelle nach § 3 Abs. 8, § 4 Abs. 9, § 9 Abs. 2xnach Zeitaufwand
11.2Entscheidung über Ausnahmen nach § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 1 bis 3, § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 3 und 4, § 9a Abs. 1, § 10 Abs. 2, § 13a Abs. 130 bis 400
11.3Anordnungen nach § 3 Abs. 7, § 4 Abs. 5, § 6 Abs. 2; Entscheidungen nach § 4 Abs. 7 und 8 sowie § 9 Abs. 2xnach Zeitaufwand
11.4Technische Abnahme nach § 3 Abs. 5nach Zeitaufwand
11.5Befreiung nach § 11 Abs. 330 bis 400
12Deponieverordnung (DepV) 
12.1Entscheidung über Ausnahmen von den Anforderungen an die Errichtung von Deponien nach § 3 Abs. 3 und 4100 bis 2.500
12.2Anerkennung eines Lehrgangs nach § 4 Nr. 2xnach Zeitaufwand
12.3Abnahme nach § 5, sofern diese nicht bereits mit der Gebühr nach Tarifstellen 1.8.1 bis 1.8.4 abgegolten ist100 bis 1.000
12.4Entscheidung über Ausnahmen von den Zuordnungskriterien nach § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 3 jeweils in Verbindung mit Anhang 3100 bis 2.500
12.5Zustimmung, Entscheidung über Ausnahmen von den Anforderungen sowie abweichende Regelung hinsichtlich des Annahmeverfahrens nach § 8 Abs. 2 bis 5, 7 und 8100 bis 2.500
12.6Entscheidung über Ausnahmen von den Anforderungen an die Nachsorge nach § 11 Abs. 2100 bis 2.500
12.7Entscheidung über Ausnahmen von den Anforderungen an die Emissionsüberwachung nach § 13 Abs. 1100 bis 1.000
12.8Anordnung sowie Entscheidung über Ausnahmen von der Information und Dokumentation nach § 13 Abs. 2100 bis 1.000
12.9Festsetzung und Überprüfung der Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 2 bis 4, sofern diese nicht bereits mit der Gebühr nach Tarifstellen 1.8.1 bis 1.8.4 abgegolten ist100 bis 2.500
12.10Zulassung und Entscheidung über Ausnahmen von den Anforderungen hinsichtlich oberirdischer Deponien nach § 25 Abs. 1, 3, 4 und § 26 Abs. 1 und 2200 bis 5.000
12.11Bestimmung des Sachverständigen nach § 24 Abs. 2xnach Zeitaufwand
13Versatzverordnung (VersatzV) 
13.1Überwachung und Verpflichtung zur Probenahme und Analyse nach § 4 Abs. 4xnach Zeitaufwand
14Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) 
14.1Zulassung von Ausnahmen von der Getrennthaltung nach § 3 Abs. 450 bis 350
14.2Bekanntgabe der Untersuchungsstelle nach § 9 Abs. 6xnach Zeitaufwand
15Batteriegesetz (BattG) 
15.1Genehmigung herstellereigener Rücknahmesysteme nach § 7 Abs. 1100 bis 550
16Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) 
16.1Erlaubnis zur abweichenden Überlassung von Restkarossen nach § 4 Abs. 4xnach Zeitaufwand
16.2Entscheidung über die Zulässigkeit von Abweichungen nach Nr. 5 des Anhangs xnach Zeitaufwand
17Altholzverordnung (AltholzV) 
17.1Entscheidung über den Einsatz einfacher Prüfverfahren nach § 6 Abs. 375 bis 150
17.2Entscheidung über die Untersuchung der Parameter Hg und PCB durch den Betreiber nach § 6 Abs. 6 Satz 475 bis 150
17.3Bekanntgabe (Notifizierung) der Untersuchungsstelle nach § 6 Abs. 6xnach Zeitaufwand
18Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 
18.1Entscheidung über die Einstufung eines Abfalls nach § 3 Abs. 3, sofern diese auf Antrag getroffen wird70 bis 400
19Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) 
19.1Kosten für Genehmigung und Überwachung nach § 24xnach Zeitaufwand
19.2Maßnahmen der Abfallbehörden nach § 31150 bis 6.500
   
3aufgehoben 
   
4Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) 
   
1Genehmigung zum Erbringen öffentlicher Eisenbahnverkehrsleistungen (§ 6 Abs. 3 Nr. 1)300 bis 8.000
2Genehmigung für Halter von Eisenbahnfahrzeugen zur Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb (§ 6 Abs. 3 Nr. 2)300 bis 8.000
3Genehmigung zum Betreiben einer öffentlichen Eisenbahninfrastruktur (§ 6 Abs. 3 Nr. 3)300 bis 8.000
4Widerruf einer Genehmigung (§ 7)200 bis 4.300
5Erlaubnis zur Aufnahme des Betriebes beziehungsweise Erweiterung einer Eisenbahn (§ 7f Abs. 1 und 2)300 bis 8.000
6Genehmigung von Befreiungen nach § 9 Abs. 1e 200 bis 1.200
7Genehmigung von Befreiungen nach § 9a Abs. 5 100 bis 1.000
8Entscheidung über die dauernde Einstellung des Betriebes einer Eisenbahninfrastruktur (§ 11 Abs. 2)200 bis 1.500
9Genehmigung von Beförderungsbedingungen und -entgelten im Schienenpersonennahverkehr (§ 12 Abs. 3 und 4)100 bis 1.000
10Entscheidung über Bedingungen und Kosten des Anschlusses einer öffentlichen Eisenbahn an eine angrenzende öffentliche Eisenbahn (§ 13 Abs. 2)100 bis 1.100
11Durchführung des Anhörungsverfahrens im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 18a  
 Investitionskosten bis 1 Mio. Euro700 + 0,1 V. H. der 0,5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
  1 Mio. Euro < Investitionskosten ≤ 2,5 Mio. Eurol.400 + 0,05 v. H. der 1. Mio. übersteigenden Investitionskosten
  2,5 Mio. Euro < Investitionskosten ≤ 5 Mio. Euro2.400 + 0,05 v. H. der 2,5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
  Investitionskosten > 5 Mio. Euro3.400 + 0,05 v. der 5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
12Planfeststellung und Plangenehmigung einer Eisenbahn-Infrastruktur gemäß § 18  
  Investitionskosten bis 1 Mio. Euro700 + 0,1 V. H. der 0,5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
  1 Mio. Euro < Investitionskosten ≤ 2,5 Mio. Eurol.400 + 0,05 v. H. der 1. Mio. übersteigenden Investitionskosten
  2,5 Mio. Euro < Investitionskosten ≤ 5 Mio. Euro2.400 + 0,05 v. H. der 2,5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
  Investitionskosten > 5 Mio. Euro3.400 + 0,05 v. der 5 Mio. übersteigenden Investitionskosten
13Entscheidung über das Unterbleibender Planfeststellung und Genehmigung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 74 Abs. 7 VwVfG und § 18b Nrn. 1 und 4 700 bis 1 500
14Verlängerung der Geltungsdauer eines Planfeststellungsbeschlusses (§ 18c Nr. 1) 140 bis 600
15Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 17 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
16Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 21 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz 1 des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden. 
17Im Enteignungsverfahren nach § 22 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden.  
18Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 22 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
19Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 22a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
20Freistellung von Bahnbetriebszwecken (§ 23)200 bis 5 000
21Überwachungstätigkeit nach § 5a Abs. 1  
21.1Bahnaufsichtliche Prüfung vor Beginn des Baus von Eisenbahninfrastrukturen einschließlich der für den Betrieb notwendigen Anlagen und sonstigen baulichen Anlagen, die die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes beeinflussen können75 bis 1.500
21.2Bahnaufsichtliche Prüfung vor der Inbetriebnahme von75 bis 1.500
 a)Bahnanlagen (bautechnische, sicherungstechnische, maschinentechnische, elektrotechnische und Fernmelde-Anlagen), und 
 b)Fahrzeugen (Triebfahrzeuge, Wagen, Nebenfahrzeuge) (soweit nicht in der Prüfung nach § 7f enthalten), jeweils 
21.3Bahnaufsichtliche Prüfung turnusmäßig während der Betriebsprüfung der Eisenbahn75 bis 2.300
21.4Bahnaufsichtliche Prüfung für Bauarten von Fahrzeugen und maschinentechnischen Anlagen75 bis 750
21.5Bahnaufsichtliche Prüfung bei der Probefahrt von Triebfahrzeugen150
21.6Bestätigung des Eisenbahnbetriebsleiters einer nichtöffentlichen Eisenbahn (Anschlussbahnleiter) gemäß § 3 Abs. 6 der Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (BOA) oder des Parkbahnleiters gemäß § 3 Abs. 2 der Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen (BOP)75 bis 150
21.7Bahnaufsichtliche Prüfung von Eisenbahnbediensteten (pro Person)75 bis 150
21.8Bahnaufsichtliche Prüfung der innerbetrieblichen Anweisungen für den Eisenbahnbetriebsleiter, den örtlichen Betriebsleiter sowie den Betriebsdienst (soweit nicht in der Prüfung nach § 7f enthalten)75 bis 1.500
21.9Anordnungen nach § 5a Abs. 2 75 bis 1.500
21.10Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu den Verordnungen und Vorschriften für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen75 bis 1.500
   
5Angelegenheiten des Bergbaus, Bundesberggesetz (BBergG) 
   
1Bergbauberechtigungen 
1.1Feststellung zur Einordnung als grundeigener Bodenschatz nach § 3 Abs. 4300 bis 3.000
1.2Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach §§ 6, 7, 11 
1.2.1zu gewerblichen Zwecken500 bis 6.500
1.2.2zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur großräumigen Aufsuchung250 bis 1.300
1.3Entscheidung über die Erteilung einer Bewilligung (§§ 6, 8, 12)1.000 bis 20.000
1.4Entscheidung über die Verleihung von Bergwerkseigentum (§§ 6, 9, 13 )5.000 bis 25.000
1.5Mitteilung über Anträge Dritter (§ 14 Abs. 1 Satz 1)gebührenfrei
1.6Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 16 Abs. 3 )200 bis 2.000
1.7Entscheidung über die Verlängerung einer Erlaubnis (§ 16 Abs. 4 ) 
1.7.1zu gewerblichen Zwecken300 bis 2.000
1.7.2zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur großräumigen Aufsuchung150 bis 1.000
1.8Entscheidung über die Verlängerung einer Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 16 Abs. 5)500 bis 10.000
1.8.1Ausstellung der Berechtsamsurkunde (§§ 17, 27)250 bis 650
1.8.2Entscheidung über den Widerruf einer Erlaubnis oder Bewilligung oder von Bergwerkseigentum (§ 18)1.000 bis 5.000
1.8.3Fristverlängerung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2)75 bis 500
1.8.4Fristsetzung (§ 18 Abs. 2 Satz 2)75 bis 500
1.9Entscheidung über die Aufhebung einer Erlaubnis oder Bewilligung (§ 19) oder von Bergwerkseigentum (§ 20)200 bis 1.000
1.10Mitteilung des Inhalts einer Erlaubnis (§ 21 Abs. 1)gebührenfrei
1.11Stellung eines Verlangens (§ 21 Abs. 2)75 bis 500
1.12Entscheidung über die Zustimmung zur Übertragung einer Erlaubnis oder Bewilligung oder zur Beteiligung Dritter (§ 22 Abs. 1)250 bis 1.500
1.13Entscheidung über die Genehmigung der Veräußerung von Bergwerkseigentum und des schuldrechtlichen Vertrages hierüber (§ 23 Abs. 1)250 bis 1.500
1.13.1Erteilung eines Zeugnisses (§ 23 Abs. 2 Satz 3)gebührenfrei
1.14Entscheidung über die Genehmigung der Vereinigung, Teilung oder des Austausches von Bergwerksfeldern (§§ 25, 26, 28, 29)500 bis 6.500
1.15Benachrichtigung von der Erteilung einer Bewilligung (§ 33 Abs. 2 Satz 2)gebührenfrei
1.16Zulegung 
1.16.1Bestellung eines Vertreters (§ 36 Satz 1 Nr. 2)75 bis 150
1.16.2Beurkundung der Einigung (§ 36 Satz 1 Nr. 3)150 bis 800
1.16.3Entscheidung über den Antrag (§ 36 Satz 1 Nr. 4)200 bis 1.500
1.16.4nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 36 Satz 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3)150 bis 800
1.16.5Entscheidung über die Verlängerung (§ 38 Abs. 1, § 16 Abs. 5)150 bis 800
1.17Entscheidung über die Gewinnung von Bodenschätzen bei der Aufsuchung (§ 41)200 bis 1.000
1.18Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei der Gewinnung (§ 42 Abs. 1, § 43)200 bis 1.000
1.19Entscheidung über die Trennung von Bodenschätzen und die Größe der Anteile (§ 42 Abs. 4, § 43, § 45 Abs. 2)200 bis 1.000
1.20Entscheidung über die Mitgewinnung von Bodenschätzen bei Anlegung von Hilfsbauen (§ 45 Abs. 1)200 bis 1.000
1.21Entscheidung über die Benutzung fremder Grubenbaue (§ 47 Abs. 4)200 bis 1.000
2Bergwerksbetrieb 
2.1Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplanes (§§ 51, 55) 
2.1.1Rahmenbetriebsplan1.500 bis 35.000
2.1.2Rahmenbetriebsplan mit Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (§ 52 Abs. 2a, § 57a)3.000 bis 200.000
 A n m e r k u n g: 
 Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgeschriebenen Gebühren. 
2.1.2.1Entscheidung über die Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 57c)1.000 bis 30.000
2.1.3Hauptbetriebsplan750 bis 12.000
2.1.4Abschlussbetriebsplan750 bis 22.500
2.1.5Sonderbetriebsplan300 bis 8.000
2.1.6Entscheidung über die Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebes für einen Zeitraum länger als zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2)150 bis 800
2.1.7sonstiger Betriebsplan300 bis 20.000
2.2Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplanes über Anlagen zur Ablagerung radioaktiver Stoffe1.000 bis 22.500
2.3Entscheidung über die Befreiung von der Betriebsplanpflicht (§ 51 Abs. 3 Satz 1)150 bis 800
2.4Entscheidung über die Verlängerung, Ergänzung oder Änderung eines Betriebsplanes (§ 56 Abs. 3)300 bis 17.500
2.5Entscheidung über die Genehmigung einer Unterbrechung des Betriebes über zwei Jahre (§ 52 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1)150 bis 800
2.5.1nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen (§ 56 Abs. 1 Satz 2)300 bis 12.500
2.6Entscheidung über die Genehmigung, Erlaubnis, Zustimmung, Prüfung, allgemeine Zulassung auf Grund einer Bergverordnung (§ 65, § 176 Abs. 3)300 bis 18.000
2.7Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme von Vorschriften einer Bergverordnung (§§ 65 bis 67, § 176 Abs. 3)300 bis 4.000
2.8Entscheidung über die Anerkennung einer Person oder Stelle als Sachverständiger (§ 65, § 176 Abs. 3)250 bis 1.000
2.9Ersetzung der Zustimmung des Grundeigentümers § 40300 bis 2.000
2.9.1Anordnung von Maßnahmen und Untersagungen (§§ 71 bis 74)500 bis 4.000
2.10Entscheidung über den Antrag auf Grundabtretung (§§ 77, 78)1.000 bis 12.500
2.10.1Entscheidung über die Zustimmung zur Abtretung eines bebauten Grundstücks (§ 79 Abs. 3)250 bis 7.500
2.11Entscheidung über eine Ergänzungsentschädigung (§ 89 Abs. 2)250 bis 5.000
2.11.1Entscheidung über die Neufestsetzung wiederkehrender Leistungen (§ 89 Abs. 3)250 bis 2.500
2.12Entscheidung über Leistung oder Freigabe einer Sicherheit (§ 89 Abs. 4, § 92 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2)250 bis 1.000
2.13Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes (§ 90 Abs. 5)250 bis 1.000
2.14Entscheidung über den Antrag auf Vorabentscheidung (§ 91)600 bis 7.500
2.15Beurkundung der Einigung über die Grundabtretung (§ 92 Abs. 1 Satz 3)250 bis 1.000
2.16Entscheidung über den Antrag auf Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 1)250 bis 1.000
2.17Anordnung der vorzeitigen Ausführung der Grundabtretung (§ 92 Abs. 2 Satz 1)250 bis 1.000
2.18Entscheidung über den Antrag auf Fristverlängerung (§ 95 Abs. 2)250 bis 1.000
2.19Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung der Grundabtretung (§ 96)150 bis 1.750
2.20Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Besitzeinweisung (§ 97)750 bis 8.500
2.21Feststellung des Zustandes des Grundstücks (§ 99)250 bis 1.000
2.21.1Aufhebung oder Änderung der Besitzeinweisung oder Fristverlängerung (§ 101 Abs. 1 und 2)250 bis 1.000
2.22Entscheidung über den Antrag auf Festsetzung der Entschädigung oder auf das Aussprechen der Verpflichtung zur Wiederherstellung (§ 102 Abs. 2)250 bis 2.500
2.23Entscheidung über die Entschädigung für eine Wertminderung eines Grundstücks (§ 109 Abs. 4)250 bis 2.500
3Entscheidung über langfristige Gutachten - beispielsweise im Rahmen eines Betriebsplanzulassungsverfahrens - (§§ 51, 55 nach Zeitaufwand
4Markscheiderische Angelegenheiten 
4.1Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausführung markscheiderischer Angelegenheiten350
4.2Entscheidung über die Anerkennung anderer Personen (§ 64 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 13 der Markscheider-Bergverordnung (MarkschBergV) 200
4.2.1Entscheidung über die Veränderung der Nachtragungs- und Einreichungsfristen (§ 10 Abs. 3 MarkschBergV)150
4.2.2Entscheidung über die Bewilligung einer Ausnahme vom Erfordernis des Grubenbildes (§ 12 MarkschBergV)150
4.3Entscheidung über die Zustimmung zur Nichteinreichung von Unterlagen (§ 63 Abs. 3 Satz 2)150 bis 750
4.4Leistungsgebühren für markscheiderische Arbeiten des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhaltnach Zeitaufwand
   
6Anlagen-, Produkt-, Betriebs- und Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin 
   
1Anlagen-, Produkt- und Betriebssicherheit 
1.1Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 
1.1.1Anordnung nach § 25 Abs. 5 oder Abs. 7 200 bis 600
1.2 Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)  
1.2.1Gestattung des Inverkehrbringens von Geräten, Schutzsystemen und Vorrichtungen auf Antrag nach § 13 Abs. 2 150 bis 450
1.3Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) 
1.3.1Maßnahmen nach § 8 nach Zeitaufwand
1.4Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) 
1.4.1Maßnahmen nach § 7 nach Zeitaufwand
1.4.2Anerkennung als zugelassene Stelle nach § 11 Abs. 2 nach Zeitaufwand
1.4.3Maßnahmen zur Überwachung einer zugelassenen Stelle nach § 11 Abs. 4 nach Zeitaufwand
1.5Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) 
1.5.1Gestattung des Inverkehrbringens für Versuchszwecke nach § 13 Abs. 3 150 bis 450
1.6Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 
1.6.1Festlegung einer Prüffrist nach § 15 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 2 Satz 2 oder Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 4.1 Satz 7100 bis 350
1.6.2Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7  
1.6.2.1für Anlagen, deren Errichtungskosten 50 000 Euro nicht übersteigenFestgebühr 150
1.6.2.2für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 50.000 Euro bis zu 150.000 Euro betragen150 zuzüglich 0,2 v. H. der 50.000 übersteigenden Kosten
1.6.2.3für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 150.000 Euro bis zu 250.000 Euro betragen350 zuzüglich 0,15 v. H. der 150.000 übersteigenden Kosten
1.6.2.4für Anlagen, deren Errichtungskosten mehr als 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen500 zuzüglich 0,125 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.6.2.5für Anlagen, deren Errichtungskosten 500.000 Euro übersteigen815 zuzüglich 0,1 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.6.3Erlaubnis für die Änderung einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 Abs. 1 Nrn. 1 bis 7 wie Tarifstelle 1.6.2 jedoch bezogen auf die Kosten der Änderung
1.6.4Erteilung einer Teilerlaubnis nach § 18 Abs. 3 Satz 2 wie Tarifstelle 1.6.2 jedoch bezogen auf die Kosten der Änderung
1.6.5Verlängerung einer befristeten Erlaubnis nach § 18 Abs. 4 Satz 2 10 v. H. bezogen auf die Tarifstellen 1.6.2 und 1.6.3
 mindestens100
1.6.6Nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen nach § 18 Abs. 4 Satz 3 100 bis 500
1.6.7Verlängerung der Frist nach § 19 Abs. 6 Satz 2 100 bis 500
1.6.8Zulassung von Ausnahmen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 50 bis 2 000
1.6.9Anordnung einer außerordentlichen Prüfung im Einzelfallnach § 19 Abs. 5 Satz 1 125 bis 720
1.6.10Veränderung von Fristen im Einzelfall nach § 19 Abs. 6  
1.6.10.1Verkürzen von Prüffristen nach § 19 Abs. 6 Satz 1 125 bis 720
1.6.10.2Verlängern von Prüffristen nach § 19 Abs. 6 Satz 2 125 bis 720
1.6.11Anerkennung einer befähigten Person nach Anhang 2 Abschn. 3 Nr. 3.2 Satz 150 bis 360
1.7(weggefallen) 
1.8 Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrltgV) 
1.8.1Zulassung einer Ausnahme nach § 2 Abs. 3 390
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühren sind nur zu erheben, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Prüfung einer Anzeige stehen. 
1.8.3Prüfung einer Anzeige nach § 5 für eine Gashochdruckleitung nach § 1 Abs. 1 100 bis 3.600
1.8.4(weggefallen) 
1.8.5Nachforderung von Unterlagen zur Prüfung von Anzeigen nach § 5 39
1.8.6Fristsetzung nach § 6 Abs. 2 39
1.8.7Untersagung nach § 6 Abs. 4 1.300
1.8.8Prüfung oder Beanstandung einer Anzeige nach § 8 Abs. 1 wie Tarifstelle 1.8.3, jedoch bezogen auf die Änderungskosten
1.8.9(weggefallen) 
1.8.10Anordnung nach § 10 Abs. 1 130
1.8.11Anordnung nach § 10 Abs. 2 130
1.8.12Anerkennung von Sachverständigen nach § 11 Abs. 1 195
1.9Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug 
1.9.1Anordnung nach § 7 Abs. 450 bis 360
1.9.2Anordnung nach § 20 Abs. 3 50 bis 360
1.10Marktüberwachungsgesetz (MüG), betreffend Marktüberwachung im Anwendungsbereich ProdSG, PSA-DG, GasgeräteDG, SprengG und ODV 
1.10.1Maßnahmen nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2019/1020 200 bis 600
1.10.2Maßnahmen nach § 8 Abs. 2 MüG in Verbindung mit Artikel 16 der Verordnung (EU) 2019/1020 200 bis 600
1.10.3Risikobewertung nach § 8 Abs. 3 MüG in Verbindung mit Artikel 19 der Verordnung (EU) 2019/1020 200 bis 600
1.11Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) 
1.11.1Anordnung einer erforderlichen Maßnahme im Einzelfall nach § 27 Abs. 5 125 bis 720
1.11.2Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung einer Anlage nach § 17 Abs. 5 125 bis 720
1.11.3Untersagung des Betriebes einer Anlage nach § 27 Abs. 5 auf der Grundlage einer Anordnung nach § 34 Abs. 1 125 bis 720
1.11.4Maßnahmen nach § 27 Abs. 6 125 bis 720
1.12Gasgerätedurchführungsgesetz (GasgeräteDG) 
1.12.1Anordnung nach Artikel 37 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Artikel 40 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/426 200 bis 600
1.13PSA-Durchfülnungsgesetz (PSA-DG) 
1.13.1Anordnung nach Artikel 38 Abs. 4 Unterabs. 1 oder Artikel 41 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/425 200 bis 600
2Arbeitssicherheit 
2.1Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit 
2.1.1Anerkennung von Ausbildungslehrgängen Freier Bildungsträger nach § 7 Abs. 1500 bis 3.456
2.1.2Verlängerung der Anerkennung von Ausbildungslehrgängen freier Bildungsträger nach § 7 Abs. 150 bis 432
2.1.3Zulassung der Bestellung einer anderen Fachkraft für Arbeitssicherheit anstelle eines Sicherheitsingenieurs nach § 7 Abs. 2150
2.1.4Anordnung einer Maßnahme nach § 12 Abs. 160
2.1.5Gewährung einer Ausnahme nach § 1860
3Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) 
3.1Entscheidung nach § 8 Abs. 3 nach Zeitaufwand
   
7aufgehoben 
   
8Apothekengesetz (ApoG) 
   
1Erlaubnis oder Genehmigung 
1.1zum Betrieb einer Apotheke und/oder Filialapotheke nach § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 2 oder § 14 Abs. 1750 bis 3.000
1.2zum Betrieb einer Zweigapotheke nach § 16600 bis 1.500
1.3zur Verwaltung einer Apotheke nach § 13 Abs. 1 oder Zweigapotheke nach § 16350 bis 750
1.4von Versorgungsverträgen nach § 12a Abs. 1, § 14 Abs. 2 oder 5200 bis 800
1.5Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln300 bis 750
1.6Neufassung einer Erlaubnis oder Genehmigung50 bis 1.500
2Fristverlängerung nach § 3 Nr. 4150
3Schließung einer Apotheke nach § 5100 bis 350
4Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Apothekengesetzes und den dazu ergangenen Verordnungen, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist.50 bis 2.500
   
9Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 
   
1Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Satz 352
2Anordnung von Maßnahmen nach § 22 Abs. 2 Satz 5103
3Anordnung von Maßnahmen nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 
 a)gegenüber dem Arbeitgeber und/oder den verantwortlichen Personen125 bis 720
 b)gegenüber dem Beschäftigten25 bis 72
4Anordnung von Maßnahmen nach § 22 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2125 bis 720
5Anordnung von Maßnahmen nach § 22 Abs. 3 Satz 352
   
10Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 
   
1Zulassung einer Ausnahme nach § 3a Abs. 375 bis 216
   
11Arbeitszeitgesetz 
   
1Bewilligung nach § 7 Abs. 5 
1.1für 1 bis 10 Arbeitnehmer62
1.2für 11 bis 50 Arbeitnehmer123
1.3für 51 bis 200 Arbeitnehmer246
1.4für mehr als 200 Arbeitnehmer491
2Feststellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 125 bis 504
3Bewilligung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a bis c 
3.1für 1 bis 10 Arbeitnehmer 
 für 1 bis 2 Sonn- und Feiertage108
 für 3 bis 4 Sonn- und Feiertage128
 für 5 bis 6 Sonn- und Feiertage144
 für mehr als 6 Sonn- und Feiertage159
3.2für 11 bis 50 Arbeitnehmer 
 für 1 bis 2 Sonn- und Feiertage125
 für 3 bis 4 Sonn- und Feiertage140
 für 5 bis 6 Sonn- und Feiertage159
 für mehr als 6 Sonn- und Feiertage179
3.3für 51 bis 200 Arbeitnehmer 
 für 1 bis 2 Sonn- und Feiertage154
 für 3 bis 4 Sonn- und Feiertage179
 für 5 bis 6 Sonn- und Feiertage205
 für mehr als 6 Sonn- und Feiertage231
3.4für mehr als 200 Arbeitnehmer 
 für 1 bis 2 Sonn- und Feiertage282
 für 3 bis 4 Sonn- und Feiertage333
 für 5 bis 6 Sonn- und Feiertage384
 für mehr als 6 Sonn- und Feiertage435
4Bewilligung nach § 13 Abs. 4 
4.1für 1 bis 10 Arbeitnehmer150 bis 432
 für 11 bis 50 Arbeitnehmer275 bis 720
 für 51 bis 200 Arbeitnehmer1.023
 für mehr als 200 Arbeitnehmer2.046
5Bewilligung nach § 13 Abs. 5 
 für 1 bis 10 Arbeitnehmer175 bis 432
 für 11 bis 50 Arbeitnehmer275 bis 720
 für 51 bis 200 Arbeitnehmer1.279
 für mehr als 200 Arbeitnehmer2.557
6Zulassung einer Arbeitszeitverlängerung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 
 für 1 bis 10 Arbeitnehmer154
 für 11 bis 50 Arbeitnehmer205
 für 51 bis 200 Arbeitnehmer246
 für mehr als 200 Arbeitnehmer491
7Bewilligung nach § 15 Abs. 1 Nrn. 3 und 4120 bis 720
8Zulassung einer Ausnahme nach § 15 Abs. 250 bis 3.600
9Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 17 Abs. 2 
 für 1 bis 20 Arbeitnehmer100
 für 21 bis 50 Arbeitnehmer150
 für 51 bis 100 Arbeitnehmer250
 für über 100 Arbeitnehmer500
   
12Arzneimittelgesetz (AMG), Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und Verordnung (EU) 2019/6  
   
1Erlaubnis nach § 13 Abs. 1, § 20b Abs. 1, § 20c Abs. 1, § 52a Abs. 1, § 72 Abs. 1 und § 72b Abs. 1 AMG, §§ 14, 18, 28 TAMG und Artikel 88, 94 und 98 der Verordnung (EU) 2019/6  
1.1Erstausstellung einer Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis oder Erstausstellung einer die Herstellung und die Einfuhr zugleich umfassenden Erlaubnis nach § 13 Abs. 1, § 72 Abs. 1 AMG und § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 TAMG und Artikel 88 der Verordnung (EU) 2019/6 350 bis 10 000
1.2Neufassung einer Herstellungs- oder Einfuhrerlaubnis oder Neufassung einer die Herstellung und die Einfuhr zugleich umfassenden Erlaubnis nach § 13 Abs. 1, § 72 Abs. 1 AMG und § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 TAMG und Artikel 88 der Verordnung (EU) 2019/6 75 bis 5 000
1.3Änderung der Anlage 8a oder 8b einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1, § 72 Abs. 1 AMG oder § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 TAMG und Artikel 88 der Verordnung (EU) 2019/6 75 bis 5 000
1.4Erstausstellung einer Erlaubnis oder Bearbeitung einer Anzeige für die Gewinnung von Gewebe und Laboruntersuchungen nach § 20b AMG150 bis 1 500
1.5Neufassung einer Erlaubnis oder Bearbeitung einer Anzeige für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchung nach § 20b AMG50 bis 750
1.6Erstausstellung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c Abs. 1 und § 72b AMG150 bis 10 000
1.7Neufassung einer Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Gewebe oder Gewebezubereitungen nach § 20c Abs. 1 und § 72b AMG50 bis 5 000
1.8Erstausstellung einer Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG und § 18 Abs. 1, § 29 Abs. 2 TAMG 600 bis 2 500
1.9Neufassung einer Erlaubnis für den Großhandel mit Arzneimitteln nach § 52a AMG und § 18 Abs. 1, § 29 Abs. 2 TAMG 50 bis 1 500
2Anerkennung von zentralen Beschaffungsstellen für Arzneimittel im Sinne von § 47 Abs. 1 AMG350 bis 1.500
3Besichtigung nach den §§ 64, 72a und 72b AMG, den §§ 35, 72 TAMG und den Artikeln 94 und 95 der Verordnung (EU) 2019/6  
3.1Besichtigung und Überprüfung von Betrieben, Einrichtungen, Personen oder Personenvereinigungen sowie Sponsoren, die der Überwachung nach § 64 AMG und den §§ 35, 72 TAMG und den Artikeln 94 und 95 der Verordnung (EU) 2019/6 unterliegen260 bis 20 000
3.1.1Besichtigung von Apotheken 
 a)Abnahmebesichtigung150 bis 900
 b)Besichtigung (turnusmäßig)150 bis 900
 c)Kurzbesichtigung80 bis 300
 d)Nachbesichtigung, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich wird300 bis 1.500
3.2Besichtigung im Drittland nach den §§ 72a und 72b AMG und Artikel 94 der Verordnung (EU) 2019/6 1.000 bis 15.000
3.3Besichtigung von tierärztlichen Hausapotheken 
 a) Regelbesichtigung (turnusmäßig)x71 bis 338
 b)Nachbesichtigung, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich wird x141 bi 423
3.4Besichtigung des Einzelhandels mit Arzneimittel- und Tierarzneimittelangebot außerhalb von Apotheken nach § 72 TAMG 25 bis300
3.4.1Nachbesichtigung des Einzelhandels, die durch Auflagen oder Beanstandungen erforderlich wird, mit Arznei- und Tierarzneiangebot außerhalb von Apotheken nach § 72 TAMG 50 bis 600
4Maßnahmen und Anordnungen 
4.1nach den §§ 18, 20b Abs. 3, § 20c Abs. 7 und § 52a Abs. 5 AMG und § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 3 TAMG 25 v. H. bis 75 v. H. der für die Amtshandlung festzusetzenden Gebühr
4.2nach § 69 AMGx und § 76 TAMG 71 bis 5.076
4.3Entgegennahme und Bearbeitung schriftlicher Mitteilungen nach § 54 TAMG für jeden Tierhaltungsbetrieb und jede Nutzungsart und die Übermittlung dieser Daten an die gemeinsame Stelle nach § 56 Abs. 3 TAMG 10 bis 23
4.4Entgegennahme und Bearbeitung schriftlicher Mitteilungen nach § 55 TAMG für jede Behandlung und die Übermittlung dieser Daten an die gemeinsame Stelle nach § 56 Abs. 3 TAMG 10 bis 71
4.5 Überprüfung der übermittelten Maßnahmepläne und Anordnung von Maßnahmen nach § 57 Abs. 3 Satz 2 TAMG nach Zeitaufwand
4.6Anordnung von Maßnahmen nach § 57 Abs. 4 TAMG nach Zeitaufwand
5Bescheinigungen und Zertifikate 
5.1GMP-Zertifikat nach § 64 Abs. 3 AMG und Artikel 94 der Verordnung (EU) 2019/6 100 bis 1.500
5.2Ausstellen einer Bescheinigung nach § 72a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 sowie § 72b Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 AMG und Artikel 98 der Verordnung (EU) 2019/6 300 bis 2.500
5.3Ausstellen einer Bescheinigung für die zollamtliche Abfertigung nach § 73 Abs. 6 AMG100
5.4Ausstellen eines Zertifikates nach § 73a Abs. 2 AMG 
 a)bei Erstprüfung pro Arzneimittel gemäß Anhang 1 des Weltgesundheitsorganisations-Zertifikatsystems und bei Erstprüfung pro Wirkstoff oder Tierarzneimittel nach Artikel 98 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/6 200 bis 600
 b)für jede weitere Bescheinigung von Buchst. a aufgrund des gleichen Antrages100
 c)bei Erstprüfung pro Arzneimittel gemäß Anhang 2 des Weltgesundheitsorganisations-Zertifikatsystems100
 d)für jede weitere Bescheinigung von Buchst. c aufgrund des gleichen Antrages50
6Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater nach § 75 Abs. 3 AMG75 bis 500
7Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Arzneimittelgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist. x50 bis 2.500
8Entscheidungen der Ethik-Kommission bei klinischen Prüfungen von Arzneimitteln 
8.1Bewertung einer klinischen Prüfung als federführende Ethik-Kommission nach § 40 Abs. 1 Satz 2 AMG750 bis 10.000
8.2Bewertung der Qualifikation der Prüfer und der Geeignetheit der Prüfstelle im Benehmen mit der führenden Ethik-Kommission nach § 42 Abs. 3 des AMG in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP-V) 500 bis 1.000
8.3Bewertung nachträglicher Änderung nach § 42 Abs. 3 AMG in Verbindung mit der GCP-V 50 bis 1.000
   
12aAusführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz (AG LSA PflBG) 
   
1Erteilung einer staatlichen Anerkennung zur Errichtung und Betreibung einer Pflegeschule nach § 3 in Verbindung mit der PflSchulAnerkVO600 bis 3 500
2Feststellung der Qualifikationsanforderungen und pädagogische Eignungsfeststellung nach § 3 Abs. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit der QualiPflLKVO25 bis 1 800
3Feststellungsverfahren nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 11 der PflEignVO LSA 50 bis 170
4 Amtshandlungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 der PflEignVO LSA 50 bis 300
5Sonstige Amtshandlungen im Vollzug des AG LSA PflBG25 bis 1 800
   
13 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Wasserverbandsgesetz (WVG AG LSA)  
   
1Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zur Durchführung des Errichtungsverfahrens nach dem zweiten Teil des Wasserverbandsgesetzes nach Zeitaufwand
   
14Baugesetzbuch (BauGB) 
   
1Beurkundung einer Einigung200 bis 3.000
2Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 116 150 bis 2.000
3Enteignungsverfahren nach § 112250 bis 5.000
4Verlängerung der Verwendungsfrist nach § 114 Abs. 250 bis 300
5Ausführungsanordnung nach § 117120
6Aufhebung des Enteignungsbeschlusses nach § 12070 bis 300
7Entscheidung über eine Rückenteignung nach § 10250 bis 80 v. H. der Gebühren nach Tarifstellen 1, 3, 5
 mindestens70
8Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 
8.1Bestätigung als Sanierungsträger nach § 158500 bis 1.000
8.2Bestätigung als Entwicklungsträger nach § 167500 bis 1.000
9Sonstige städtebauliche Entschädigungsfälle 
9.1Festsetzung der Entschädigung gemäß § 43 Abs. 2200 bis 4.000
9.2Festsetzung einer Entschädigung im Falle des § 126 Abs. 2, § 176 Abs. 5, § 179 Abs. 3, § 209 Abs. 2 oder § 210 Abs. 2200 bis 4.000
 A n m e r k u n g: 
 Bei Vereinbarung oder Festsetzung einer jährlichen Nutzungsentschädigung ist in den Fällen der Tarifstellen 1, 3 und 9 der Gebührenberechnung der Gesamtbetrag, höchstens jedoch der zwölfeinhalbfache Jahresbetrag, und bei der Entschädigung in Land oder Rechten der Wert des Ersatzlandes oder Rechts zugrunde zu legen. Gebührenschuldner in den Fällen der Tarifstellen 9.1 und 9.2 ist der Entschädigungsberechtigte. 
   
15 Benzinbleigesetz (BzBlG)  
   
1Entnahme und Untersuchungen einer Probe nach § 5 Abs. 3 nach Zeitaufwand
 mindestens50
 höchstens250
   
16Berufsbildungsgesetz (BBiG) 
   
1Berufliche Bildung 
1.1Feststellung und Überwachung der persönlichen und fachlichen Eignung der Ausbilder und der Eignung der Ausbildungsstätte 
1.1.1Feststellung der persönlichen und fachlichen Eignung als Ausbilder (§§ 28, 29, 30, 32)40 bis 160
1.1.2widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder (§ 30 Abs. 6)40 bis 160
1.1.3Erteilung einer Befreiung vom Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, einschließlich Bescheinigung (§ 30 Abs. 5)25 bis 130
1.1.4Feststellung der Eignung als Ausbildungsstätte, einschließlich Anerkennung von Personen als Ausbilder (§ 32 Abs. 1)150 bis 800
1.1.5Feststellung der Eignung als Ausbildungsstätte - bei gesondertem Anerkennungsverfahren des Ausbilders - (§ 27 Abs. 3 und 4, § 32 Abs. 1)150 bis 600
1.1.6Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln in der Eignung (§ 32 Abs. 2)30 bis 60
1.1.7Anerkennung von Befähigungsnachweisen der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Ausbilder nach § 3125 bis 130
1.2Untersagung des Einstellens oder Ausbildens (§ 33 Abs. 1 und 2)200 bis 800
1.3Führung des Verzeichnisses der Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse 
1.3.1Eintragung eines Berufsausbildungs- und Umschulungsvertrags (§ 35 Abs. 1)25 bis 50
1.3.2ändern oder löschen einer Eintragung (§ 35 Abs. 2)15 bis 25
1.3.3Kürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit, einschließlich Eintragung der Änderung in das Verzeichnis (§ 8 Abs. 1 und 2)20 bis 52
1.4Zwischenprüfung 
1.4.1Zwischenprüfung, einschließlich Bescheinigung (§ 48)40 bis 75
1.4.2Abnahme einer Zwischenprüfung außerhalb des Landes Sachsen-Anhaltin Höhe der Gebühr der prüfenden Länder
1.4.3Zwischenprüfung mit Entschädigung von anderer Stellein Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
1.5Abschlussprüfung 
1.5.1Abschlussprüfung, einschließlich Zulassung und Zeugnis (§ 37 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 1 und 2, §§ 45 und 46)95 bis 190
1.5.2Wiederholungsprüfung, einschließlich Zeugnis (§ 37 Abs. 1)95 bis 190
1.5.3Abnahme einer Abschlussprüfung außerhalb des Landes Sachsen-Anhaltin Höhe der Gebühr der prüfenden Länder
1.5.4Abschlussprüfung mit Entschädigung von anderer Stellein Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
1.5.5Ausstellung eines Zeugnisses in englisch- oder französisch-sprachiger Übersetzung (§ 37 Abs. 3)15 bis 65
1.5.6Ausweisung berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis (§ 37 Abs. 3)25 bis 65
1.6Fortbildungsprüfungen (§ 56) (AEVO, Meister, sonstige Fortbildungen) 
1.6.1Zulassung zu Fortbildungsprüfungen30 bis 80
1.6.2Prüfungsgebühr100 bis 600
1.6.3Wiederholung der Fortbildungsprüfungen100 bis 600
1.6.4Abnahme einer Fortbildungsprüfung außerhalb von Sachsen-Anhaltin Höhe der Gebühr der prüfenden Länder
1.6.5Fortbildungsprüfung mit Entschädigung von anderer Stellein Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
1.6.6Vorbereitungskurse für Fortbildungsprüfungenin Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
1.7berufliche Umschulung 
1.7.1Umschulungsprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf einschließlich Zulassung und Zeugnis (§ 59)95 bis 190
1.7.2Wiederholungsprüfung, einschließlich Zeugnis (§ 59)95 bis 190
1.7.3Anerkennung eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung für einen anerkannten Ausbildungsberuf160 bis 320
1.7.3.1Anerkennung (§§ 58, 59, 60)160 bis 320
1.7.3.2Wiedererteilung der Anerkennung nach Tarifstelle 1.7.3.180 bis 160
1.7.3.3Erlaubnis von zustimmungsbedürftigen Veränderungen nach Anerkennung eines Lehrganges nach Tarifstelle 1.7.3.165 bis 130
1.8Kurzlehrgänge je Tag (bis drei Tage und keine überbetriebliche Ausbildung)15 bis 65
1.9überbetriebliche Ausbildungnach Zeitaufwand
2Berufsausbildungsvorbereitung nach der Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung (BAVBVO)  
2.1Bestätigung des Qualifizierungsbildes je Qualifizierungsbaustein65
3Anerkennung/Gleichstellung von Berufsbezeichnungen 
3.1Feststellung der Gleichwertigkeit eines/einer in der DDR erworbenen Befähigungsnachweises/Berufsbezeichnung (§ 103 BBiG)25 bis 75
3.2Anerkennung zum Führen der Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt", einschließlich Bescheinigung40 bis 75
3.3Anerkennung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"100 bis 500
   
17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)  
   
1Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation im Verhältnis zum deutschen Referenzberufnach Zeitaufwand
 höchstens600
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Die Feststellung der Gleichwertigkeit nach Tarifstelle 1 ist für folgende Personen gebührenfrei: 
  a)Berechtigte nach § 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) 
  b)Berechtigte nach § 27 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) 
  c)Berechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes 
  d)Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler nach den §§ 1 bis 6 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sowie deren nicht deutsche Ehegatten, Lebenspartner und Abkömmlinge 
 2.Auslagen werden gesondert berechnet. 
    
18Betäubungsmittelgesetz (BtMG) 
   
1Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs nach § 19 Abs. 1 Satz 325 bis 1.000
2Maßnahmen nach § 2225 bis 2.500
3Sonstige Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Betäubungsmittelgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen, soweit nicht eine andere Tarifstelle vorgesehen ist.25 bis 2.500
   
19 Bewachungsverordnung (BewachV)  
   
1Überprüfung von gemeldeten Wachpersonen nach § 9 15 bis 650
   
20 Bildungsfreistellungsgesetz  
   
1Anerkennung von Bildungsveranstaltungen 
 Antrag26
   
21 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)  
   
1Erteilung einer Registriernummer nach § 4 Satz 3 für einen im innergemeinschaftlichen Handelsverkehr und bei der Einfuhr gewerbsmäßig tätigen Handelsbetrieb oder Hausklauentier-Transportbetrieb x10 bis 35
2Erteilung einer tierseuchenrechtlichen Genehmigung für das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr von Tieren oder Waren nach § 7 x15 bis 80
3Zulassung für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr 
3.1(weggefallen)  
3.2für eine Sammelstelle für Schlachtklauentiere oder -einhufer nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 x35 bis 85
3.3nichtöffentliche Schlachtstätte nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 x70 bis 340
3.4Betrieb nach § 13a Abs. 1 x100 bis 860
3.6Betrieb nach § 15 Abs. 1 x100 bis 860
3.7Betrieb nach § 15 Abs. 3 x100 bis 860
4Überwachung gemäß § 40 Abs. 1 bis 3 einer/eines 
4.1nach § 15 Abs. 3 zugelassenen Sammelstelle für Nutz- und Zuchtklauentiere oder -einhufer25 bis 60
4.2nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 zugelassenen für Schlachtklauentiere oder Einhufer25 bis 60
4.3nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 zugelassenen nicht öffentlichen Schlachtstätte25 bis 120
4.4zugelassene Einrichtung, Institutes oder Zentrums nach § 15 Abs. 1 und 3 25 bis 120
5Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische Untersuchung von eingeführten Nutz- und Zuchttieren gemäß § 34 oder von eingeführten Affen und Halbaffen gemäß § 34a oder von eingeführten Papageien oder Sittichen gemäß § 35 nach Maßgabe der Anlage 11 20 bis 120
6Ausstellen einer Bescheinigung gemäß § 3 je Sendung für 
6.1Tiere nach Abschnitt I Nrn. 1 bis 10.7 der Anlage 3 zuzüglich zur Mindestgebühr je20 bis 120
6.1.112. bis 56. Nutz- oder Zuchtrind1,85
6.1.223. bis 111. Schlachtrind0,9
6.1.323. bis 111. Nutz- oder Zuchtschwein0,95
6.1.445. bis 221. Schlachtschwein0,5
6.1.523. bis 111. Nutz- oder Zuchtschaf0,95
6.1.5.123. bis 111. Nutz- oder Zuchtziege0,95
6.1.645. bis 221. Mastschaf oder Mastziege0,5
6.1.745. bis 221. Schlachtschaf oder Schlachtziege0,5
6.1.823. bis 111. Wildklauentier0,95
6.1.912. bis 56. eingetragenes Pferd1,85
6.1.1023. bis 111. sonstigem Einhufer0,95
6.1.1112. bis 56. Affe oder Halbaffe1,85
6.1.1212. bis 56. Hund oder Hauskatze1,85
6.1.1345. bis 221. Hase oder Kaninchen0,5
6.1.1412. bis 56. Frettchen, Fuchs oder Nerz1,85
6.1.152.000. bis 10.000. Nutz- oder Zuchthausgeflügel0,01
6.1.164.000. bis 20.900. Schlacht-Hausgeflügel0,01
6.1.172.000. bis 10.000. Nutz- oder Zuchtgeflügel zur Aufstockung von Wildtierbeständen0,01
6.1.184.000. bis 10.000. Eintagsküken0,01
6.1.1945. bis 221. Papagei oder Sittich0,5
6.2Süßwasserfische10 bis 30
6.3Weichtiere10 bis 30
6.4Bienen10 bis 30
6.5Waren nach Anlage 3 Abschnitt II5 bis 30
 Ausstellen einer Bescheinigung für das Verbringen von Lebensmitteln (Gesundheitsbescheinigung, Genusstauglichkeit oder ähnliches) 
6.5.1unter 1 t12
6.5.21 t bis 10 t24
6.5.3über 10 t30 bis 60
   
22 Biostoffverordnung (BioStoffV)  
   
1Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 15 Abs. 1  
1.1ohne Investitionskosten350 bis 5.000
1.2mit Investitionskosten bis 250.000 Euro0,4 v. H. dieser Kosten
 mindestens350
1.3mit Investitionskosten über 250.000 Euro bis 500.000 Euro1.000 zuzüglich 0,3 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.4mit Investitionskosten über 500.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro1.750 zuzüglich 0,25 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.5mit Investitionskosten über 2,5 Mio. Euro6.750 zuzüglich 0,1 v. H. der 2,5 Mio. übersteigenden Kosten
2Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 18 100 bis 1.500
   
23Bodenschutzrechtliche Angelegenheiten 
   
 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bodenschutz-Ausführungsgesetz Sachsen-Anhalt (BodSchAG LSA)  
1Anordnung zur Durchführung des BBodSchG oder des BodSchAG LSA sowie der auf der Grundlage dieser Gesetze erlassenen Verordnungen65 bis 6.500
2Erklärung der Verbindlichkeit eines Sanierungsplanes nach § 13 Abs. 6 BBodSchG, auch in entsprechender Anwendung gemäß § 5 BodSchAG LSA 130 bis 13.000
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  1 u n d  2: 
 Schließt die Anordnung oder die Verbindlichkeitserklärung andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren. 
3Amtshandlungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BBodSchG, wenn eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt oder die die Anhaltspunkte im Sinne von § 9 Abs. 1 BBodSchG begründenden Umstände von den nach § 4 Abs. 1 bis 3 oder 6 BBodSchG verantwortlichen Personen durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen zu vertreten sind65 bis 6.500
4Amtshandlung zur behördlichen Überwachung von Altlasten nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BBodSchGnach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  3 u n d  4: 
 Bei behördlichen Untersuchungen zuzüglich Gebühren nach den Tarifstellen für umweltbezogene Untersuchungsleistungen - Lfd. Nr. 133 -. 
   
24Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) 
   
1Zulassung von Ausnahmen von der Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches nach § 6 Abs. 130 bis 650
2Zulassung von Ausnahmen für andere zoologische Einrichtungen nach § 7 Abs. 313 bis 350
3Zulassung von Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht für Wirbeltiere, die im Rahmen von bestandsschützenden Maßnahmen oder Wiederansiedlungsmaßnahmen gehalten oder abgegeben werden nach § 14 Abs. 113 bis 350
4Zulassung von Ausnahmen von den Kennzeichnungsmethoden nach § 13 Abs. 1 Satz 413 bis 350
5Zulassung von Ausnahmen von verbotenen Handlungen, Verfahren und Geräten nach § 4 Abs. 313 bis 2.000
   
25 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4. 5. 2016, S. 1; L 314 vom 22. 11. 2016, S. 72; L 127 vom 23. 5. 2018, S. 2)  
   
1Missbrauchsgebühr nach Artikel 57 Abs. 4100 bis 1 000
2Überprüfung der Datenverarbeitungen 
2.1Überprüfung der Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 nach Artikel 57 Abs. 1 Buchst. a bei Datenverarbeitungen mit besonderem Verwaltungsaufwand500 bis 15 000
 Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:
Die Gebühr wird nur erhoben, wenn ein Verstoß festgestellt und eine Maßnahme nach Artikel 58 Abs. 2 Buchst. b bis g getroffen wird.
 
2.2Aussetzung der Übermittlung von Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation nach Artikel 58 Abs. 2 Buchst. j500 bis 5 000
3Stellungnahmen und Genehmigungen 
3.1Beratung im Rahmen einer vorherigen Konsultation nach Artikel 58 Abs. 3 Buchst. a in Verbindung mit Artikel 36 einschließlich einer Genehmigung nach Artikel 36 Abs. 5500 bis 5 000
3.2Stellungnahme zu und Billigung von Verhaltensregeln nach Artikel 58 Abs. 3 Buchst. d in Verbindung mit Artikel 40 Abs. 5 500 bis 5 000
3.3Erteilung einer Zertifizierung oder Billigung von Kriterien für eine Zertifizierung nach Artikel 58 Abs. 3 Buchst. f in Verbindung mit Artikel 42 Abs. 5 1 000 bis 30 000
3.4Genehmigung von Vertragsklauseln nach Artikel 58 Abs. 3 Buchst. h in Verbindung mit Artikel 46 Abs. 3 Buchst. a500 bis 15 000
3.5Genehmigung von verbindlichen internen Vorschriften nach Artikel 58 Abs. 3 Buchst. j in Verbindung mit Artikel 47500 bis 15 000
   
26Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) 
   
1Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1250 bis 720
   
27Bundesfernstraßengesetz (FStrG) 
   
1Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 826
2Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Benutzung einer Straße nach § 8 Abs. 7a26
3Genehmigung für bauliche Anlagen nach § 9 Abs. 520 bis 150
4Zulassung von Ausnahmen nach § 9 Abs. 825 bis 200
5Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 18f ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden.  
6Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 16a Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden.  
7Im Enteignungsverfahren nach § 19 Abs. 1 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden. 
8Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 19 Abs. 2a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
9Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 19a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
   
28 Bundesjagdgesetz (BJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 87 
   
1Befriedung von Grundstücken nach § 6a 100 bis 2 500
2Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd nach § 10 Abs. 2 Satz 2 100
3Jagdpacht 
3.1Zulassung einer Ausnahme für Jagdpachtfähigkeit nach § 11 Abs. 5 100
3.2Prüfung eines Jagdpachtvertrages nach § 12 Abs. 1  
3.2.1ohne Beanstandung nach § 12 Abs. 1 40
3.2.2mit Beanstandung gemäß § 12 Abs. 1 und 2 100
4Versagung und Einziehung von Jagdscheinen  
4.1Versagung eines Jagdscheines nach § 17 nach Zeitaufwand
höchstens 300
4.2Einziehung eines Jagdscheines nach § 18 nach Zeitaufwand
höchstens 300
5Genehmigung zur Anlage von Saufängen, Fang- oder Fallgruben nach § 19 Abs. 1 Nr. 7 80 bis 200
6Abschussplan 
6.1Bestätigung eines Abschussplanes nach § 21 Abs. 2 15 bis 40
6.2Festsetzung eines Abschussplanes nach § 21 Abs. 2 15 bis 100
7Jagdschutz 
7.1Bestätigung eines Jagdaufsehers nach § 25 einschließlich Ausstellung des Dienstausweises und Aushändigung des Dienstabzeichens50
7.2Verlängerung eines Dienstausweises für bestätigte Jagdaufseher40
8Wildschadensverhütung 
8.1Anordnung zur Reduzierung des Wildbestandes bei Verschulden des Jagdausübungsberechtigten nach § 27 Abs. 1 nach Zeitaufwand
8.2Genehmigung zum Aussetzen oder Ansiedeln fremder Tiere nach § 28 Abs. 3 50 bis 100
   
28aBundesmeldegesetz (BMG) 
   
1Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1 und 2 oder Datenbestätigung nach § 49a Abs. 1  
1.1wenn die Erteilung der Melderegisterauskunft durch automatisierten Abruf nach § 49 Abs. 2 erfolgt 5
 A n m e r k u n g: 
 Ist die Erteilung einer Melderegisterauskunft durch automatisierten Abruf nach § 49 Abs. 2 nicht möglich, bestimmt sich die Gebühr nach Tarifstelle 1.2.  
1.2wenn die Anfrage schriftlich ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 10
1.3wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 15 bis 40.
 A n m e r k u n g: 
 Dient die Melderegisterauskunft gewerblichen Zwecken, erhöht sich die Gebühr um 3 Euro  
1.4wenn es sich um eine Datenbestätigung nach § 49a Abs. 1 handelt5
2Erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Abs. 1 
2.1wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 15
2.2wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 18 bis 60
 A n m e r k u n g e n  z u  d e n  T a r i f s t e l l e n  1 u n d  2 
 1.Wird gleichzeitig über mehrere Fälle Auskunft erteilt, kann die Gebühr für den zweiten und jeden weiteren Fall bis zur Hälfte ermäßigt werden. 
 2.Auskünfte oder Bescheinigungen, die ausschließlich der Aufklärung des Schicksals von Vermissten, Verschleppten oder Vertriebenen oder der Zusammenführung von Familien dienen, sind gebührenfrei. 
3Gruppenauskünfte 
3.1Gruppenauskunft nach § 4625 bis 100 zuzüglich 0,0005 bis 0,025 für jeden registrierten Einwohner zuzüglich 0,025 bis 0,10 für jeden ausgewählten Einwohner
3.2Gruppenauskunft nach § 50 Abs. 1 und 3 10 zuzüglich 0,020 bis 0,20 für jede Person, über die Auskunft erteilt wird
 A n m e r k u n g: 
 Melderegisterauskünfte nach § 50 Abs. 2 sind gebührenfrei. 
3.3(weggefallen) 
 A n m e r k u n g e n  z u  d e n  T a r i f s t e l l e n  1.3,  2.2,  3.1 u n d  3.2: 
 Die Festsetzung der Gebührenhöhe innerhalb des vorgegebenen Rahmens richtet sich insbesondere nach dem Aufwand und der Zeitdauer für die Auskunftserteilung. Die Meldebehörden können anhand von Erfahrungswerten interne Regelungen über eine Staffelung der Gebühren innerhalb des Gebührenrahmens treffen. 
4Meldebescheinigung nach § 18 10
 A n m e r k u n g: 
 1.Kostenfrei sind: 
  a)amtliche Meldebestätigungen aus Anlass der Erfüllung der Meldepflicht nach § 24 Abs. 2 sowie 
  b)die Auskunftserteilung über die zur eigenen Person gespeicherten Daten nach § 10, 
  c)die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 3  
 2.Gebührenfrei sind Bestätigungen oder Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten: 
  a)Gnadensachen, 
  b)Kriegsopferfürsorge, 
  c)Sozialversicherungssachen, 
  d)Sozialhilfe- und Jugendhilfesachen, 
  e)Vertriebenen- und Flüchtlingshilfesachen sowie 
  f)beim Nachweis der Bedürftigkeit. 
   
29Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) 
   
1Verfahren bei Eingriffen 
1.1Entscheidungen und Maßnahmen nach 17 Abs. 1 BNatSchG200 bis 4.000
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  1.1: 
 Die in dem Verwaltungsverfahren vorgesehene Gebühr erhöht sich um die hier bestimmte Gebühr. 
1.2Genehmigung von Eingriffen nach § 17 Abs. 3 Satz 1 BNatSchG30 bis 650
1.3Anordnungen nach § 17 Abs. 8 Satz 1 und 2 BNatSchG12,5 bis 3.000
1.4Entscheidungen in Verbindung mit dem Ökokonto nach § 9 NatSchG LSA und der Ökokonto-Verordnung  
1.4.1Entscheidung über die Aufnahme als Ökokontomaßnahme nach § 9 NatSchG LSA in das Kompensationsverzeichnis nach § 18 Abs. 2 Satz 2 NatSchG LSA60
1.4.2Bewertung der Maßnahmefläche (Erst- oder Zwischenbilanzierung)nach Zeitaufwand
1.4.3Entscheidung über die Änderung des Entwicklungsziels35
1.5Anerkennung von Einrichtungen 
1.5.1Anerkennung von Einrichtungen nach § 7 Abs. 2 NatSchG i. V. m. § 1 der Verordnung zur Übertragung von Kompensationspflichtennach Zeitaufwand
1.5.2Verlängerung der Anerkennung von Einrichtungen nach § 7 Abs. 2 NatSchG i. V. m. § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Übertragung von Kompensationspflichtennach Zeitaufwand
2Genehmigung des Bodenabbaus nach §§ 11 bis 14 NatSchG LSA 
2.1bis 100.000 m31,07 Cent je m3
 mindestens325
2.2über 100.000 m3 bis 500.000 m30,95 Cent je m3
 mindestens1.400
2.3über 500.000 m3 bis 1 Mio. m30,8 Cent je m3
 mindestens6.000
2.4über 1 Mio. m3 bis 2 Mio. m30,65 Cent je m3
 mindestens10.000
2.5über 2 Mio. m3 bis 5 Mio. m30,46 Cent m3
 mindestens16.000
2.6über 5 Mio. m30,41 Cent je m3
 mindestens30.000
2.7Vorbescheid nach § 14 NatSchG LSA200 bis 4.000
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  2 b i s  2.6: 
 1.Mit der Gebühr sind auch die erforderlichen Kontrollen während des Abbaus und nach dem Abbau abgegolten. 
 2.Schließt die Genehmigung eine bauaufsichtliche Genehmigung ein, so erhöht sich die Gebühr um die dafür im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebene Gebühr. 
3Anerkennung von Vereinen nach § 3 UmwRG i. V. m. § 29 Abs. 1 NatSchG LSA128
4Prüfung der Verträglichkeit (Natura 2000) nach § 34 BNatSchG50 bis 2.000
5Genehmigung des Ausbringens von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren nach § 40 Abs. 4 BNatSchG70 bis 1.375
6Zoos 
6.1Genehmigung von Zoos nach § 42 Abs. 2 BNatSchG und § 26 NatSchG LSA190 bis 4.400
6.2Anordnung nach § 42 Abs. 7 BNatSchG50 bis 150
6.3Anordnung nach § 42 Abs. 8 BNatSchG200 bis 600
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Mit der Gebühr sind auch die erforderlichen Kontrollen während des Betriebes von Zoos abgegolten. Mit der Gebühr nach Tarifstelle 6.1 ist auch die Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes abgegolten. 
 2.Schließt die Genehmigung eine bauaufsichtliche und tierschutzrechtliche Genehmigung ein, so erhöht sich die Gebühr um die dafür vorgeschriebene Gebühr. 
7.Tiergehege 
7.1Anordnung nach § 43 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG25
7.2Anordnung nach § 43 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BNatSchG50 bis 200
8Zulassung von Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten nach § 45 BNatSchG 
8.1Zulassung von Ausnahmen nach § 45 Abs. 6 BNatSchG13 bis 350
8.2Zulassung weiterer Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG13 bis 2.000
9Beschlagnahme und Einziehung nach § 47 BNatSchG15 bis 2.000
10Negativatteste nach § 66 BNatSchG in Verbindung mit § 31 NatSchG LSA über die Nicht-Ausübung des Vorkaufsrechtes12,5 bis 100
11Befreiung nach § 67 BNatSchG13 bis 3.500
12Sonstige Erlaubnisse/Genehmigungen12,5 bis 1.500
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  1: 
 Insbesondere Zulassung von Abweichungen von den Verboten einer Schutzgebiets- oder Schutzobjekts-Verordnung sowie einer DDR-Schutzgebietserklärung. 
   
30aufgehoben 
   
31Bundeswaldgesetz (BWaldG) 
   
1Forstbetriebsgemeinschaft 
1.1Anerkennung als Forstbetriebsgemeinschaft nach § 18 Abs. 1100
1.2Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 19 65
1.3Widerruf einer Anerkennung nach § 20 75
2Forstwirtschaftliche Vereinigungen 
2.1Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung nach § 38 Abs. 1100
2.2Zulassung Einzelner zur Forstwirtschaftlichen Vereinigung nach § 38 Abs. 250
2.3Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb nach § 38 Abs. 3 in Verbindung mit § 19, sofern dies nicht gleichzeitig mit der Anerkennung als Forstwirtschaftliche Vereinigung erfolgt65
2.4Widerruf einer Anerkennung nach § 38 75
3Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft 
3.1Erlass einer Satzung nach § 39 Abs. 2150
3.2Feststellung nach § 39 Abs. 3 Satz 2150
   
32Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV) 
   
1Zulassung von Ausnahmen von Haltungs- und Verkehrsverboten nach § 2 Abs. 550 bis 120
2Zulassung von Ausnahmen von Haltungsverboten nach § 3 Abs. 4 50 bis 250
   
33Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
   
1Juristische Personen 
1.1Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein (§ 22)100 bis 1.000
1.2Genehmigung zur Änderung der Satzung eines Vereins (§ 33 Abs. 2)25 bis 1.000
1.3sonstige Genehmigung oder Maßnahme auf Grund der Satzung eines Vereins25 bis 250
1.4Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins gemäß § 4340 bis 1.000
1.5Bescheinigung über die Zusammensetzung des Vorstandes von Vereinen15 bis 150
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühr für die Anerkennung einer Stiftung bestimmt sich nach Lfd. Nr. 114 - Stiftungsangelegenheiten Tarifstelle 1; für die Zweckänderung oder Aufhebung der Stiftung nach Lfd. Nr. 114 - Stiftungsangelegenheiten Tarifstelle 1.2 
2Fund 
2.1Verwahrung von Fundgegenständen (§§ 967, 978 Abs. 1) 
2.1.1bei einem Schätzwert von 5 Euro bis 25 Euro2,6
2.1.2bei einem Schätzwert von über 25 Euro bis 500 Euro 
2.1.2.1für die Dauer von bis zu vier Wochen10 v. H. des Schätzwertes
2.1.2.2für die Dauer von mehr als vier Wochen15 v. H. des Schätzwertes
2.1.3bei einem Schätzwert von über 500 Euro 
2.1.3.1für die Dauer von bis zu vier Wochen5 v. H. des Schätzwertes
 mindestens50
 höchstens250
2.1.3.2für die Dauer von mehr als vier Wochen10 v. H. des Schätzwertes
 mindestens75
 höchstens500
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e  2.1: 
 Gebührenschuldner ist der Empfangsberechtigte im Sinne des § 965 (beziehungsweise der Finder, sofern er nach § 973 das Eigentum an dem Fundgegenstand erwirbt). Gegenüber dem Finder kann die Verwahrungsgebühr mit Ausnahme der Mindestgebühr um bis zu 10 v. H. ermäßigt werden. Neben der Verwahrungsgebühr sind 
 1.bei Fahrzeugen oder anderen sperrigen Gegenständen die Aufwendungen für den Transport und die Unterhaltung, 
 2.bei Fundtieren die Aufwendungen für den Transport, für Futter und für den Tierarzt, 
 3.bei besonderen Wertgegenständen die Aufwendungen für eine gesicherte Unterbringung gegebenenfalls als besondere Auslage zu erheben. 
2.2Bescheinigung2,6
   
33aEinführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) 
   
1Entgegennahme der Mitteilung des Kundengeldabsicherers 1 oder Absicherers im Sinne von § 651r Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Abwicklung des Kundengeldabsicherungsvertrages oder Absicherungsvertrages nach Artikel 252 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch 5 Artikel 18 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959)10
2Weiterleitung von Auskunftsersuchen im Sinne von Artikel 253 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche an das Bundesamt für Justiz zur Klärung von Zweifeln, ob ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung nach den §§ 651s und 651w Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen ist.10 bis 30
3Prüfung von eingehenden Ersuchen im Sinne von Artikel 253 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bezüglich der Klärung von Zweifeln, ob ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen mit Sitz im Inland seiner Verpflichtung zur Insolvenzsicherung nach den §§ 651r und 651w Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachgekommen ist, und Mitteilung des Ergebnisses an das Bundesamt für Justiz.20 bis 300
   
34 Butterverordnung  
   
1Erteilung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Deutsche Markenbutter" nach § 8 Abs. 1 280
2Wiedererteilung einer Berechtigung nach § 8 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 168
3Prüfung und Genehmigung von Pasteurisierungsverfahren nach § 3 in Verbindung mit § 4 sowie Anlage 6 Nr. 2.1 der Milchverordnung77
4Genehmigung von Ausformstellen nach § 7 Abs. 2 103
   
35Chemikalienrecht 
   
1Chemikaliengesetz (ChemG) 
1.1Erteilung einer GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 auf Antrag und nach Inspektion der Prüfeinrichtung1 000 bis 12 000
1.2Überwachung einer nach § 19b Abs. 1 bescheinigten Prüfeinrichtung oder eines Prüfstandortes auf Antrag der Prüfeinrichtung 500 bis 8 000
1.3Inspektion oder Überprüfung von Prüfungen auf Ersuchen einer Behörde, wenn dabei Mängel festgestellt werden, die behördliche Anordnungen oder Nachinspektionen erforderlich machennach Zeitaufwand
1.4Nachinspektion zur Kontrolle der Erfüllung von behördlichen Anordnungen aus Inspektionen nach Tarifstellen 1.1, 1.2 oder 1.3nach Zeitaufwand
1.5Länderübergreifende Inspektion oder Überprüfung von Prüfungen auf Ersuchen der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes gemäß § 19b Abs. 1 nach Zeitaufwand
1.6Widerruf einer GLP-Bescheinigungnach Zeitaufwand
2Überwachung nach § 21 
2.1Kontrolle mit Feststellung von Mängeln, die behördliche Anordnungen nach § 23 erforderlich machennach Zeitaufwand
2.2Kontrolle der Erfüllung von behördlichen Anordnungen (Nachkontrolle nach Tarifstelle 2.1nach Zeitaufwand
2.3Anordnung nach § 23 
2.3.1Anordnung nach § 23 Abs. 1nach Zeitaufwand
2.3.2Untersagung der von einer Anordnung betroffenen Arbeit nach § 23 Abs. lanach Zeitaufwand
2.3.3Anordnung nach § 23 Abs. 2 Satz 1nach Zeitaufwand
2.3.4Verlängerung einer Anordnung nach § 23 Abs. 2 Satz 2nach Zeitaufwand
3Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) 
3.1Erlaubnis für das Inverkehrbringen nach § 6 x60 bis 600
3.2Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 1 x30 bis 300
3.3Sachkundeprüfung nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 60 bis 200 je nach Art der Prüfung
3.4Anerkennung der Sachkunde ohne Prüfung nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 320 bis 80
3.5Anerkennung von Qualifikationen und Nachweisen nach § 11 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 und 525 bis 80
3.6Anerkennung einer Einrichtung zur Durchführung von Sachkundeprüfungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 100 bis 2 500
3.7Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 200 bis 275 je Teilnehmer und Art der Fortbildung
3.8Anerkennung einer Fortbildungseinrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 1 500 zuzüglich Zeitaufwand
4Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) 
4.1Anerkennung nach § 5 Abs. 2 Nr. 1300 bis 1 200
5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)  
5.1Anerkennung nach § 5 Abs. 3 300 bis 1 200
5.2Erstellung Unternehmenszertifikat nach § 6 Abs. 2 nach Zeitaufwand
6 Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)  
6.1Erteilen einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 3 Buchst. b x100 bis 500
7.Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) 
7.1Überwachung nach § 13 Abs. 1 mit Feststellung von Mängeln, die behördliche Anordnungen nach § 14 Abs. 1 erforderlich machennach Zeitaufwand
7.2Kontrolle der Erfüllung von behördlichen Anordnungennach Zeitaufwand
   
36Chemische und physikalische Untersuchungsleistungen im Bereich Arbeitsschutz 
   
1Probenahmenach Zeitaufwand
2An- und Abfahrt mit dem Gefahrstoffmobil je Kilometer1,15
3Vorbereitung und Einrichtung der Messstelle für 
3.1Gase und Dämpfe, ortsbezogene Probenahme26
3.2Gase und Dämpfe, personenbezogene Probenahme26
3.3Gesamtstaub, ortsbezogene Probenahme33,5
3.4Gesamtstaub, personenbezogene Probenahme28,5
3.5Feinstaub, ortsbezogene Probenahme43,5
3.6Feinstaub, personenbezogene Probenahme38,5
3.7Faserstaub, ortsbezogene Probenahme49
3.8Faserstaub, personenbezogene Probenahme43,5
4Ermittlung des Konzentrations-Zeit-Verlaufes eines Gefahrstoffes93
5gravimetrische Filterauswertung, je Filter12,8
6photometrische Analyse, je Komponente20,5
7Grundkosten AAS, einschließlich Aufschluss67
8AAS-Analyse je Komponente10,3
9Grundkosten GC einschließlich Probenvorbereitung82
10GC-Analyse je Komponente10,3
11Grundkosten GC/MS einschließlich Probenvorbereitung103
12GC-Analyse je Komponente12,8
13Grundkosten HPLC103
14HPLC-Analyse je Komponente12,8
15Flammpunktbestimmung31
16Bestimmung der Luftwechselzahl256
17rasterelektronenmikroskopische Bestimmung der Faserkonzentration629
18licht- und rasterelektronenmikroskopische Untersuchung einer Materialprobe einschließlich energiedispersiver Röntgenmikroanalyse87
19Lärmmessung17,9
20Schwingungsmessung17,9
21Frequenzanalyse93
22Klima/Hitzestressmessung93
23Beleuchtungsmessung7,7
   
37 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz (DSAG LSA) 
   
1Missbrauchsgebühr nach § 23 Abs. 6 Satz 2 und 3 100 bis 1 000
 Anmerkung zu Tarifstelle 1:
Die Regelung dient der Umsetzung des Artikels 46 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/Jl des Rates (ABl. L 119 vom 4. 5. 2016. S. 89; L 127 vom 23. 5. 2018, S. 9)
 
   
37aDenkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt 
1Ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörden nach § 4 Abs. 1 und § 9 Abs. 6 und 8 100 bis 1 000
2Ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörden, je Verfügung nach § 16 100 bis 199
3Sonstige ordnungsbehördliche Maßnahmen durch die Denkmalschutzbehörden nach § 12 Abs. 2 und § 13 50 bis 199
   
38Diätverordnung 
   
1Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung von jodiertem Kochsalz, diätetischen Lebensmitteln mit einem Zusatz von Jodverbindungen oder diätetischen Lebensmitteln, die zur Verwendung als bilanzierte Diät bestimmt sind nach § 11 Abs. 1106 bis 212
   
39 Dolmetschereignungsverordnung (DolmEigVO)  
   
1Feststellung der staatlichen Anerkennung der fachlichen Eignung für das Übersetzen und Dolmetschen bei Gerichten und Behörden106 bis 212
   
40Druckluftverordnung 
   
1Anordnung nach § 593
2Zulassung einer Ausnahme nach § 6 oder § 17 Abs. 293
3Anordnung einer außerordentlichen Prüfung nach § 7 Abs. 452
4Zulassung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 1108
5Ermächtigung eines Arztes nach § 13179
6Zulassung nach § 17 Abs. 1 Satz 252
7Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 252
   
41aufgehoben 
   
42 Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung (EBPV)  
   
1Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung nach § 9 100 bis 500
   
43 Eisenbahnbetriebsleiterverordnung (EBV)  
   
1Entscheidung über die Bestellung des Betriebsleiters oder Stellvertreters gemäß §§ 2 und 3 EBV 100 bis 400
   
44Eisenbahnkreuzungsgesetz 
   
1Zulassung von Ausnahmen nach § 2 Abs. 265 bis 130
   
45Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
   
1Untersagung nach § 5 Satz 4800 bis 10.000
2Anordnung der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils und Auferlegung der Zahlung des entsprechenden Geldbetrages gegenüber dem Unternehmen nach § 33 Abs. 12.500 bis 75.000
3Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang nach § 23a1.000 bis 50.000
4Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 über die Bedingungen und Methoden für den Netzanschluss oder den Netzzugang nach den in § 17 Abs. 3, § 21a Abs. 6 und § 24 genannten Rechtsverordnungen 
 a)durch Festlegung gegenüber einem Netzbetreiber, einer Gruppe von oder gegenüber allen Netzbetreibern oder 
 b)durch Genehmigung gegenüber dem Antragsteller in Verbindung mit der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV), der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) oder der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)  
4.1Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 27 Abs. 1 StromNZV 1.500 bis 150.000
4.2Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 27 Abs. 2 StromNZV 2.500 bis 70.000
4.3Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 27 Abs. 3 StromNZV 8.000 bis 80.000
4.4Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 bis 4 StromNZV 20.000 bis 150.000
4.5Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 GasNZV 10.000 bis 180.000
4.6Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 50 Abs. 2 GasNZV 10.000 bis 175.000
4.7Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 50 Abs. 3 Satz 1 oder 2 GasNZV 10.000 bis 90.000
4.8Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 50 Abs. 4 GasNZV 25.000 bis 160.000
4.9Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 50 Abs. 5 GasNZV 8.000 bis 80.000
4.10Verfahren nach § 19 Abs. 2 StromNEV  
4.10.1Genehmigung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 StromNEV 500 bis 15.000
4.10.2Untersagung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 19 Abs. 2 Satz 8 und 9 StromNEV 800 bis 10.000
4.11Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 29 StromNEV 500 bis 5.000
4.12Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 30 Abs. 1, 2, 3 StromNEV 1.000 bis 15.000
4.13Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 29 GasNEV 500 bis 5.000
4.14Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 30 Abs. 1, 2, 3 GasNEV 1.000 bis 20.000
4.15Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 2 ARegV 1.000 bis 80.000
4.16Festlegungen beziehungsweise Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 4 ARegV 500 bis 40.000
4.17Festlegungen und Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 und § 26 Abs. 2 ARegV 500 bis 50.000
4.18Sonstige Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV 500 bis 100.000
4.19Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4, 5 und 7 ARegV 500 bis 50.000
4.20Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV 1.000 bis 100.000
4.21Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nrn. 6, 8, 10 und 11 ARegV 500 bis 100.000
4.22Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8 und § 23 ARegV 500 bis 80.000
4.23Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV 1.000 bis 100.000
4.24Festlegungen beziehungsweise Genehmigungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 9 und § 24 Abs. 4 Satz 3 ARegV 500 bis 10.000
4.25Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 9 ARegV 1.000 bis 50.000
4.26Festlegungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 9a ARegV 1.000 bis 100.000
4.27Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 25a ARegV 500 bis 15.000
4.28Festlegungen nach § 29 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 2 ARegV 500 bis 100.000
4.29Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 5 Abs. 3 ARegV 500 bis 50.000
4.30Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 3a und § l0a ARegV500 bis 50.000
4.31Entscheidungen nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 10 und § 26 Abs. 3 und 4 ARegv500 bis 50.000
5Änderung einer Festlegung oder Genehmigung nach § 29 Abs. 250 bis 180.000
6Verpflichtung nach § 30 Abs. 2 eine Zuwiderhandlung gegen § 30 Abs. 1 abzustellen2.500 bis 180.000
7Ablehnung eines Antrags nach § 31 Abs. 250 bis 5.000
8Entscheidungen der Regulierungsbehörde nach § 31 Abs. 3500 bis 180.000
9Aufsichtsmaßnahmen nach § 65500 bis 180.000
10Entscheidungen nach § 110 
10.1Einstufung als geschlossenes Verteilernetz nach § 110 Abs. 2 EnWG500 bis 30.000
10.2Überprüfung der Entgelte nach § 110 Abs. 4 EnWG1.000 bis 50.000
11Gebührenpflichtige Amtshandlungen nach § 91 
11.1Erteilung von beglaubigten Abschriften nach § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 815
11.2Gebühren und Auslagen gemäß § 91 Abs. 250 bis 90.000
12Prüfung und Entscheidung zur Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes mit Elektrizität und Gas § 4250 bis 2.500
13Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung § 45250 bis 5.000
14Durchführung von Vorarbeiten § 4470 bis 550
15Planfeststellung für Energieanlagen § 43 
15.1deren Errichtungskosten 500.000 Euro nicht übersteigen8.000
15.2deren Errichtungskosten mehr als 500.000 bis zu 2,5 Mio. Euro betragen8.000 zuzüglich 0,8 v. H. der 500.000 Euro übersteigenden Kosten
15.3deren Errichtungskosten mehr als 2,5 Mio. Euro bis zu 7,5 Mio. Euro betragen24.000 zuzüglich 0,4 v. H. der 250.000 Euro übersteigenden Kosten
15.4deren Errichtungskosten mehr als 7,5 Mio. Euro bis zu 20 Mio. Euro betragen44.000 zuzüglich 0,2 v. H. der 7,5 Mio. Euro übersteigenden Kosten
15.5deren Errichtungskosten 20 Mio. Euro übersteigen69.000 zuzüglich 0,1 v. H. der 20 Mio. Euro übersteigenden Kosten
15.6Plangenehmigung für Energieanlagen gemäß § 43 Abs. 150 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 15.1 bis 15.5
15.7Entscheidung über das Unterbleiben der Planfeststellung gemäß § 43 Abs. 125 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 15.1 bis 15.5
16vorzeitige Besitzeinweisung § 44b150 bis 2.000
17Entschädigungsverfahren § 45a200 bis 4.000
18Sonstige Amtshandlungen50 bis 10.000
   
46Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (EnteigG LSA) 
   
1Entscheidungen zu Vorarbeiten (§ 6)70 bis 550
2Zurückweisung eines offensichtlich unzulässigen Enteignungsantrages (§ 18)70 bis 500
3Planfeststellung 
3.1je Kilometer Trassenlänge (§ 23)25
 mindestens70
 höchstens3.000
3.2Änderung des Planes nach unanfechtbarer Feststellung (§ 23 Abs. 3)70 bis 800
4Beurkundung einer Einigung (§ 26)200 bis 3.000
5Enteignungsverfahren (§ 28)250 bis 5.000
6Verlängerung der Verwirklichungsfrist (§ 30 Abs. 2)50 bis 300
7Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 31)150 bis 2.000
8Entschädigungsfestsetzungsverfahren (§ 27 Abs. 2)200 bis 4.000
9Ausführungsanordnung (§ 32)120
10Aufhebung des Enteignungsbeschlusses (§ 35)70 bis 300
11Rückenteignung (§§ 40, 41)50 bis 80 v. H. der Gebühren nach Tarifstellen 4, 5 und 8
 mindestens70
12Sonstige beantragte Teilentscheidungen, soweit nicht bereits unter Tarifstellen 1, 4, 5 und 7 einzuordnen,nach Zeitaufwand
 mindestens70
   
46a Gebäudeenergiegesetz  
   
1Entscheidung über einen Antrag auf Befreiung nach § 102 Abs. 1 oder § 103 Abs. 1 des Gebäudeenergiegesetzes50 bis 2 500 Euro
2Erforderliche behördliche Anordnungen nach § 95 Satz 1 des Gebäudeenergiegesetzes25 bis 1 000 Euro
   
47 Fahrpersonalgesetz (FPersG)  
   
1Untersagung nach § 5 Abs. 1 82
   
48 Familienpflegezeitgesetz (FPlZG) 
   
1Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 Satz 2 250 bis 720
   
49 aufgehoben 
   
49aFerkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV)  
   
1Anerkennung eines Lehrgangs und der Prüfung nach § 7 durch die zuständige Behörde650 bis 2 500
2Erteilung eines Sachkundenachweises nach § 6 zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration25 bis 60
   
50Fischereigesetz (FischG) 
   
1Entscheidung über die räumliche Ausdehnung von Fischereirechten 
1.1Bei Veränderungen von Gewässern (§ 7 Abs. 2 Satz 2)50 bis 250
1.2Bei Überflutung von Grundstücken (§ 16 Abs. 2)50 bis 100
2Fischereirechte 
2.1Erteilung von Negativzeugnissen (§ 8 Abs. 4)50 bis 100
2.2Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2) 50 bis 250
2.3Änderung von Eintragungen im Verzeichnis der Fischereirechte (§ 13 Abs. 1 Satz 1)30 bis 100
3Zulassung der Nutzung durch Fischereierlaubnisse (§ 14 Abs. 3 Satz 2)50 bis 250
4Festsetzung eines Notwegerechts (§ 17 Abs. 3 Satz 1)50 bis 100
5Fischereigenossenschaft 
5.1Genehmigung einer Satzung (§ 19 Abs. 3 Satz 1)40
5.2Beanstandung einer Satzung (§ 19 Abs. 3 Satz 1)100
5.3Anzeige einer Mustersatzung (§ 19 Abs. 3 Satz 4)gebührenfrei
6Fischereipacht 
6.1Zulassung einer Ausnahme für die Fischereipachtfähigkeit (§ 20 Abs. 3 Satz 2)100
6.2Prüfung eines Fischereipachtvertrages 
6.2.1ohne Beanstandung (§ 21 Abs. 1)40
6.2.2 mit Beanstandung (§ 21 Abs. 1 und 2)100
6.3Gestattung der vorzeitigen Fischereiausübung (§ 21 Abs. 4)20
7Beanstandung einer Fischereierlaubnis (§ 26 Abs. 3 Satz 2)50 bis 80
8Fischereischeine 
8.1Fischereischeine nach § 28 Abs. 1 
8.1.1für ein bis vier Jahre, pro Jahr10
8.1.2für fünf Jahre40
8.1.3auf Lebenszeit150
8.1.4für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr4
8.2Jugendfıschereischeine nach § 29 Abs. 1 pro Jahr 4
8.3Sonderfischereischeine nach § 29 Abs. 22,6
8.3.1für ein bis fünf Jahre, pro Jahr4
8.3.2auf Lebenszeit65
8.4Friedfischfischereischein nach § 29 Abs. 365
8.4.1für ein bis vier Jahre, pro Jahr10
8.4.2für fünf Jahre40
8.4.3auf Lebenszeit150
8.4.4für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr4
8.5Zweitausfertigung von Fischereischeinen nach den §§ 28 und 29 80 v. H. der Gebühr für die Erstausfertigung.
8.6Genehmigung einer befristeten Ausnahme zur Fischereiausübung ohne Fischereischein (§ 4a Abs. 2 DVO-FischG)25
8.7Gleichstellung von Fischereischeinen (§ 5 Abs. 12 DVO-FischG)nach Zeitaufwand
höchstens 100
9Fischerprüfung 
9.1Abnahme einer Fischerprüfung (§ 31 Abs. 1 Satz 1) mit Prüfungszeugnis ab vollendetem 18. Lebensjahr60
9.2Abnahme einer Fischerprüfung (§ 31 Abs. 1 Satz 1) mit Prüfungszeugnis bis vollendetem 18. Lebensjahr30
9.3Abnahme einer Jugendfischerprüfung (§ 31 Abs. 2 Satz 3)25
9.4Abnahme einer Friedfischfischerprüfung (§ 31 Abs. 2 Satz 3) mit Prüfungszeugnis ab vollendetem 18. Lebensjahr55
9.5Abnahme einer Friedfischfischerprüfung (§ 31 Abs. 2 Satz 3) mit Prüfungszeugnis bis vollendetem 18. Lebensjahr25
9.6Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Jugend- oder Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde5
9.7Gleichstellung von Fischerprüfungen (§ 6 Abs. 2 DVO-FischG)nach Zeitaufwand
höchstens 100
9.8Übertragung der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung (§ 15b Abs. 1 der Fischerprüfungsordnung - FischPrüfO) 200
9.9Widerruf der Übertragung der Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung (§ 15b Abs. 5 FischPrüfO)nach Zeitaufwand
10Versagung, Rücknahme und Widerruf von Fischereischeinen 
10.1Versagung eines Fischereischeins nach § 32 nach Zeitaufwand
höchstens 200
10.2Rücknahme oder Widerruf eines Fischereischeins nach § 33 nach Zeitaufwand
höchstens 200
11Fischereischutz  
11.1Bestätigung als Fischereiaufseher (§ 34 Satz 1) einschließlich der Ausweisausstellung (§§ 6 und 7 der Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher)30
11.2wiederholte Bestätigung eines Fischereiaufsehers unmittelbar im Anschluss an das Auslaufen einer vorangehenden Bestätigung15
11.3Änderung der Bestätigung als Fischereiaufseher (§ 34 Satz 1) einschließlich der Ausweisausstellung (§ 8 der Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher)20
11.4Widerruf der Bestätigung als Fischereiaufseher (§ 8 der Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher)nach Zeitaufwand
 in Fällen des Wegfalls der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über bestätigte Fischereiaufseher oder auf eigenen Antraghöchstens 20
11.5Ausweis für unbeschränkt Fischereiausübungsberechtigte 1 (Nummer 16.2 der Ausführungsbestimmungen zum Fischereigesetz)20
11.6Zweitausfertigung eines Ausweises für bestätigte Fischereiaufseher oder Fischereischutzberechtigte 80 v. H. der Gebühr für die Erstausfertıgüng
12Ausnahmen nach § 37 Abs. 1 40 bis 80
13Festsetzung von schadensverhütenden Maßnahmen auf Antrag nach § 38 Satz 2 und 3 nach Zeitaufwand
14Absenken von Gewässern  
14.1 Ausnahme nach § 39 Abs. 2 Satz 2 40 bis 500
14.2Ausnahme nach § 39 Abs. 3 Satz 2 40 bis 500
15Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA) nach § 40  
15.1Ausnahme nach § 4 Abs. 3 FischO LSA 30 bis 150
15.2Ausnahme nach § 21 Abs. 1 Satz 2 FischO LSA 50 bis 250
15.3Ausnahme nach § 23 Abs. 1 und 2 FischO LSA 30 bis 150
15.4Ausnahme nach § 23 Abs. 3 FischO LSA 250 bis 1 000
16Hege/Hegeplan 
16.1Erlaubnis für den Einsatz nicht heimischer Fische (§ 41 Abs. 2 Satz 1)250 bis 1 000
16.2Aussetzung der Hegepflicht (§ 41 Abs. 4) 50 bis 500
16.3Genehmigung des Hegeplanes (§ 42 Abs. 2 Satz 2) 25 bis 100
16.4Versagung der Genehmigung des Hegeplanes (§ 42 Abs. 2 Satz 3)50 bis 150
16.5Aufstellung des Hegeplanes (§ 42 Abs. 3) nach Zeitaufwand
17Fischwechsel/Fischwege  
17.1Genehmigung einer Ausnahme nach § 43 Abs. 4 50 bis 150
17.2Genehmigung einer Ausnahme nach § 44 Abs. 2 nach Zeitaufwand
17.3Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 3 30 bis 100
   
50a Verordnung (EU) Nr. 1379/2013  
   
1Überwachung und Kontrolle der Vorschriften zur Einhaltung der gemeinsamen Vermarktungsnormen, der Verbraucherinformation und der Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen nach den Artikeln 33 bis 39 der Verordnung (EU) 1 Nr. 1379/2013 sowie der Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gemäß Artikel 58 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Gemeinschaftsvorschriften in Verbindung mit dem Fischetikettierungsgesetz (FischEtikettG) und dem Seefischereigesetz (SeeFischG) in der jeweils geltenden Fassung 
1.1Kontrolle erfolgt von Amts wegen im Rahmen des Kontrollplanes oder von Schwerpunktkontrollengebührenfrei
1.2Kontrolle erfolgt aufgrund 
 a) eines untemehmensbezogenen Anlasses oder 
 b) wird aufgrund eines Verdachts oder 
 c) einer Beschwerde durchgeführt 
 und dabei wird ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt. 
1.2.1anlassbezogene Betriebskontrolle einschließlich Anfahrt, Kontrolle und Kennzeichnung, Plausibilitätskontrolle zur Herkunft des Produktes, Kontrolle der Bücher und Warenpapiere (Buchführung), Anordnung von Maßnahmen, Ahndung von Verstößen, gegebenenfalls Probenahme für die Untersuchung in einem amtlichen Labor sowie die Rückfahrtnach Zeitaufwand
und maximal 300
1.2.2im Verdachtsfall Probenuntersuchung einschließlich Einschicken der Probe an ein zertifiziertes Labor, Probenuntersuchung, entsprechende Auswertung des Prüfberichtes durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadtnach Zeitaufwand
und maximal 300
1.2.3Datenerfassung und Meldung von Verstößen durch das Landesverwaltungsamt zur Aufnahme in die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geführte Nationale Verstoßdatei gemäß § 14 SeeFischG100
   
51Waldbewertung, Forstkartographie 
   
1 (aufgehoben) 
2 (aufgehoben) 
3Wertgutachten 
3.1Verkehrswert je Bewertungsobjekt bis 5.000 Euro240
3.2Verkehrswert je Bewertungsobjekt von 5.001 bis 25.000 Euro450
3.3Verkehrswert je Bewertungsobjekt von 25.001 bis 50.000 Euro600
3.4Verkehrswert je Bewertungsobjekt je angefangene weitere 50.000 Euro300
4Bereitstellung digitaler Daten 
4.1digitale Forstgrundkarte (bis Abteilungsstruktur) je ha0,75
4.2digitale Forstgrundkarte (komplette Struktur) je ha1,25
4.3digitale Waldfunktionenkarte je ha0,5
4.4andere digitale thematische Forstkarten1,2
5Bereitstellung analoger Karten 
5.1Blankettkarten je Exemplar9
5.2thematische Forstkarten (bis zum Format DIN A1) je Exemplar12
5.3thematische Forstkarten (größer als Format DIN A1) je Exemplar18
   
52 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)  
   
1Zulassung von Ausgangsmaterial 
1.1Ausgangsmaterial der Kategorie "Ausgewählt" (§ 4 Abs. 2 und 4)100
1.2Ausgangsmaterial der Kategorie "Qualifiziert" und "Geprüft" (§ 4 Abs. 2 und 4)150
1.3Zulassung von Amts wegen (§ 4 Abs. 4)gebührenfrei
2Ausstellung eines Stammzertifikats (§ 8 Abs. 2)50
3Ausstellung Stammzertifikat für Mischungen (§ 9 Abs. 2)100
 A n m e r k u n g: 
 Wenn bei Mischung von Ernten aus einer Zulassungseinheit innerhalb eines Jahres für die aufgrund notwendiger tageweiser Abfuhr (Verderblichkeit des Saatgutes) mehrere Stammzertifikate ausgestellt werden, ist die Ausstellung des Mischungsstammzertifikates gebührenfrei, da das Mischungsbegehren nicht vom Antragsteller zu verantworten ist. 
4Ausstellung eines Exportdokuments in Drittstaaten (§ 16 Abs. 2)25 bis 75
5Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe 
5.1Betriebsan- oder Betriebsabmeldung (§ 17 Abs. 1)100
5.2Vollständige oder teilweise Untersagung der Fortführung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes (§ 17 Abs. 4)500
5.3Aufhebung der Untersagung der Fortführung eines Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebes (§ 17 Abs. 4) 250
6Amtliche Kontrolle einzelner Partien von Vermehrungsgut weiterer Baumarten und künstlicher Hybriden (§ 18 Abs. 7)100
   
53Futtermittelrechtliche Angelegenheiten 
   
1 Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (ABl. L 35 vom 8.2.2005, S. 1) 
1.1Registrierung von Futtermittelunternehmen je Betriebsstätte nach Artikel 910 bis 40
1.2Erstellen des Zulassungsbescheides für Futtermittelunternehmen nach Artikel 13 xnach Zeitaufwand
1.3Abnahme zum Zweck der Zulassung und sonstige Überprüfung durch die Zulassungsbehörde nach Artikel 13 xnach Zeitaufwand
1.4Änderung, Aussetzung, Entzug einer Zulassung und/oder Registrierung je Betriebsstätte nach Artikel 14nach Zeitaufwand
2Futtermittelverordnung 
2.1Erstellen des Zulassungsbescheides für Futtermittelbetriebe nach § 29nach Zeitaufwand
2.2Erstellen des Registrierungsbescheides für Futtermittelbetriebe nach § 31nach Zeitaufwand
2.3Abnahme zum Zwecke der Zulassung oder Registrierung und sonstige Überprüfung durch die Zulassungs- oder Registrierungsbehörde nach § 29 und § 31nach Zeitaufwand
2.4Rücknahme, Widerruf, Ruhen und Erlöschen der Zulassung oder Registrierung nach § 32nach Zeitaufwand
2.5Nachkontrollen zu denen der Kontrollierte aufgrund von Verstößen gegen diese Anordnung Anlass gegeben hatnach Zeitaufwand
3 Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. L 147 vom 31.5.2001, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 727/2007 (ABl. L 165 vom 27.6.2007, S. 8) 
3.1Erstellung des Zulassungsbescheides für Futtermittelunternehmen nach Anhang IV Abschnitt II Unterabschnitt B, BA, C und D xnach Zeitaufwand
3.2Abnahme zum Zwecke der Zulassung und sonstige Überprüfung durch die Zulassungsbehörde nach Anhang IV Abschnitt II Unterabschnitt B, BA, C und D xnach Zeitaufwand
3.3Änderung, Aussetzung, Entzug einer Zulassung nach Anhang IV Abschnitt II Unterabschnitt B, BA, C und Dnach Zeitaufwand
3.4Gestattung zur Verwendung und Lagerung von Futtermitteln in landwirtschaftlichen Betrieben nach Anhang IV Abschnitt II Unterabschnitt B, C und D x42 bis 200
4 Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehrbringen, in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1893/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EU Nr. L 43 S. 9) 
4.1Erstellung des Zulassungsbescheides für einen Futtermittelbetrieb gemäß Artikel 1nach Zeitaufwand
4.2Betriebs- und Antragsunterlagenprüfung in Vorbereitung der Zulassung durch die Zulassungsbehördenach Zeitaufwand
5 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) nach Zeitaufwand
5.1Zulassung einer Ausnahme gemäß § 69 xnach Zeitaufwand
5.2Kontrolle von Futtermittelunternehmen nach den Vorschriften eines Drittstaats, sofern dies für weitere Exportzulassungen von Seiten des Drittstaats gefordert wirdnach Zeitaufwand
   
54 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt  
   
1Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 1 ohne Zuverlässigkeitsprüfung15 bis 100
2Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 1 mit Zuverlässigkeitsprüfung150 bis 700
3(weggefallen) 
4Anzeigeverfahren bei vorübergehendem Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 20 bis 200
5Anzeige einer Straußwirtschaft nach§ 3 50
6Nachschau in den Geschäftsbetrieb des zur Duldung verpflichteten Betreibers eines Gaststättenbetriebes nach§ 9 40 bis 500
7Anordnungen nach § 10 30 bis 350
8Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit nach § 11 Abs. 1 160 bis 2 000
9Untersagung des Gaststättenbetriebes wegen Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 2 30 bis 200
10Untersagung des Ausschankes von alkoholischen Getränken oder der Abgabe dieser über die Straße nach § 11 Abs. 3 30 bis 200
11Untersagung der Beschäftigung von Personen im Gaststättengewerbe wegen Unzuverlässigkeit nach § 11 Abs. 4 40 bis 350
12Untersagung des Ausschankes von alkoholischen Getränken oder der Abgabe dieser über die Straße aus 50 besonderem Anlass nach § 11 Abs. 5 40 bis 250
13Zulassung von Ausnahmen für den Ausschank aus Automaten nach § 12 Abs. 2 Satz 4 40 bis 265
   
54aGefahrenabwehrverordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) 
   
1Vorverlegung des Beginns, Hinausschiebung des Endes, Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit um eine oder mehrere Stunden für einzelne Betriebe je nach Art und Umfang der Veranstaltung 
1.1für einen Tag40 bis 80
1.2für mehrere Tage in einem Monat70 bis 190
1.3für einen Monat180 bis 380
1.4für zwei bis fünf Monate400 bis 800
1.5für sechs Monate bis zu einem Jahr 500 bis 2.200
   
55Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 
   
1Anerkennung von Verfahren und Geräten (Luftrückführung) nach § 10 Abs. 5200 bis 720
2(weggefallen) 
3Erteilung einer Ausnahme nach § 19 Abs. 1100 bis 432
4Zulassen der Nichtanwendung der Vorschriften des § 4 Abs. 2, im Einzelfall nach § 19 Abs. 350
5Anordnung über § 23 ChemG hinaus nach § 19 Abs. 4nach Zeitaufwand
6Untersagung einer Tätigkeit nach § 19 Abs. 6200 bis 720
7Asbest 
7.1Anerkennung eines Lehrgangs nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3230
7.2Abnahme der Prüfung für den Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2.4.2. Abs. 3 je Teilnehmer15
7.3Zulassung eines Fachbetriebes nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4200 bis 720
8Anerkennung einer Prüfung oder Ausbildung nach Anhang I Nr. 3.4 Abs. 6100 bis 432
9Begasung 
9.1Erteilung einer Erlaubnis zur Begasung nach Anhang I Nr. 4.2 Abs. 1100 bis 720
9.2Erteilung eines Befähigungsscheines nach Anhang I Nr. 4.3.1 Abs. 2 Satz 1100
9.4Abnahme der Prüfung nach Anhang I Nr. 4.3.1 Abs. 2 Satz 3 je Teilnehmer15
9.5Anordnung nachträglicher Auflagen nach Anhang I Nr. 4.3.1 Abs. 330 bis 216
9.6Zulassung einer Ausnahme von der Anzeigefrist nach Anhang I Nr. 4.3.2 Abs. 130
   
55aGeldwäschegesetz (GwG) 
   
1Zustimmung zur Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte gemäß § 9 Abs. 3100
2Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gemäß § 9 Abs. 4114
3Befreiung von der Bereitstellung eines Geldwäschebeauftragten gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3 
3.1Überprüfung vor Ort und Erteilung der Befreiung250
3.2Fahrtkosten für Vor-Ort-Überprüfungnach dem Bundesreisekostengesetz
4Untersagung des Betriebes gemäß § 16 Abs. 1 Satz 4160 bis 800
5Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nachdem GwG, sofern die oder der Verpflichtete besonderen Anlass zur Durchführung der Kontrolle gegeben hat (§ 16 Abs. 1 Satz 1 bis 3)114
6Sonstige Maßnahmen20 bis 5.000
   
56Gentechnikgesetz (GenTG) 
   
1Genehmigungsverfahren 
1.1Entscheidung über die 
 a)Genehmigung nach § 8 Abs. 1 und 2 
 b)Teilgenehmigung nach § 8 Abs. 3 
 c)Genehmigung einer wesentlichen Änderung nach § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 
 d)Genehmigung weiterer gentechnischer Arbeiten höherer Sicherheitsstufen als bei der Erstgenehmigung, Anmeldung oder Anzeige nach § 9 Abs. 4 mit Investitionskosten 
1.1.1bis zu 250.000 Euro x0,4 v. H. dieser Kosten
 mindestens480
1.1.2über 250.000 Euro bis 500.000 Euro x1.230 zuzüglich 0,3 v. H. der 250.000 Euro übersteigenden Kosten
1.1.3über 500.000 Euro bis zu 2,5 Mio. Euro x2.150 zuzüglich 0,25 v. H. der 500.000 Euro übersteigenden Kosten
1.1.4über 2,5 Mio. Euro x8.300 zuzüglich 0,15 v. H. der 2 500.000 Euro übersteigenden Kosten
1.2Entscheidung über die Genehmigung weiterer gentechnischer Arbeiten der Sicherheitsstufe 2, 3 oder 4 nach § 9 Abs. 2 und 3x100 bis 3.000
1.3Entscheidung über die Genehmigung nach §§ 8 und 9, bei der Investitionskosten nicht entstehen x250 bis 4.800
1.4Entscheidung über eine Teil- oder Änderungsgenehmigung ausschließlich zum Betrieb der Anlage nach § 8 Abs. 3 und 4x100 bis 3.000
1.5Erörterungstermin nach § 18x800 je Tag
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühren schließen Reisekosten ein. 
2Anmelde- und Anzeigeverfahren 
2.1Prüfung einer Anmeldung oder Anzeige zu 
 a)Errichtung und Betrieb von gentechnischen Anlagen nach § 8 Abs. 2 
 b)wesentliche Änderungen nach § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 mit Investitionskosten 
2.1.1bis zu 250.000 Euro x0,3 v. H. dieser Kosten
 mindestens300
2.1.2über 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro x920 zuzüglich 0, 25 v. H. der 250.000 Euro übersteigenden Kosten
2.1.3über 500.000 Euro bis zu 2,5 Mio. Euro x1.690 zuzüglich 0,2 v. H. der 500.000 Euro übersteigenden Kosten
2.1.4über 2,5 Mio. Euro x6.600 zuzüglich 0,1 v. H. der 2.500.000 Euro übersteigenden Kosten
2.2Prüfung einer Anmeldung weiterer gentechnischer Arbeiten nach § 9 Abs. 4 oder Prüfung einer Anzeige nach § 9 Abs. 2x50 bis 600
2.3Prüfung einer Anmeldung oder Anzeige nach §§ 8 und 9 bei der Investitionen nicht entstehen x250 bis 1.800
2.4Prüfung einer Anmeldung oder Anzeige nach § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 2x50 bis 600
2.5Untersagung von angezeigten oder angemeldeten gentechnischen Arbeiten nach § 12 Abs. 7x50 bis 1.800
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  1.1  b i s  2.5: 
 1.Die Gebühren schließen die üblichen Auslagen des Genehmigungs- beziehungsweise Anmelde- oder Anzeigeverfahrens mit Ausnahme von Gutachterkosten, Veröffentlichungskosten nach § 2 der Gentechnik-Anhörungsverordnung und § 12 der Gentechnik-Verfahrensverordnung und den im Zusammenhang mit der Durchführung von Erörterungsterminen entstandenen baren Aufwendungen ein. 
 2.Die im Rahmen des Anmelde- und Genehmigungsverfahrens an die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit zu zahlenden Beträge sind in den Gebühren nicht enthalten und deshalb gesondert als Auslagen zu erheben. 
 3.Investitionskosten sind die Gesamtkosten der Anlage oder derjenigen Anlagenteile, die nach der (Teil-, Änderungs-)Genehmigung oder Anmeldung beziehungsweise Anzeige errichtet werden dürfen, einschließlich Umsatzsteuer. 
3Sonstige Amtshandlungen 
3.1Entscheidung bei inhaltlich gleichen Unterlagen mehrerer Antragsteller oder Anmelder nach § 17 Abs. 4 Satz 3x100 bis 300
3.2nachträgliche Anordnung von Auflagen nach § 19 Satz 3x50 bis 2.400
3.3Anordnung der einstweiligen Einstellung der Tätigkeit nach § 20 Abs. 1x50 bis 1.500
3.4Vor-Ort-Überwachung (Regelüberwachung/Anlasskontrollen) nach § 25 (einschließlich der Reisezeit und der erforderlichen Vor- und Nachbereitung) von
  1. a)

    gentechnischen Arbeiten und Anlagen,

  2. b)

    der Freisetzung gentechnisch veränderten Organismen,

  3. c)

    dem Umgang mit in Verkehr gebrachter Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus bestehen.

100 bis 1.600
3.4.1Entnahme und Untersuchung von Proben im Rahmen von
  1. a)

    gentechnischen Arbeiten und in gentechnischen Anlagen,

  2. b)

    der Freisetzung gentechnisch veränderten Organismen,

  3. c)

    in Verkehr gebrachter Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder daraus bestehen (Maßnahmen der Überwachung nach § 25 Abs. 3; Bescheide)

100 bis 3.000
 A n m e r k u n g:
Wenn erforderlich, sind Anordnungen zur (Duldung) Probenahme nach Tarifstelle 3.4.1 zu beachten. Die Gebühr deckt den Aufwand der Vollzugsbehörde (LVwA) für die Probenahme und Untersuchung ab. Unberührt davon bleibt der Aufwand der dem beauftragten Labor (beispielsweise dem LAU) zu erstatten wäre, denn bei diesem handelt es sich um Auslagen im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG LSA in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Nr. 6 VwKostG LSA, die gesondert zu erheben sind.
 
3.4.2Maßnahmen der Überwachung nach § 25 Abs. 2 (Auskunfts-/Duldungsanordnungen), Bescheide100 bis 1.000
3.5Anordnungen im Einzelfall nach § 26 
3.5.1Anordnung im Einzelfall nach § 26 Abs. 1x50 bis 1.800
3.5.2Untersuchung des Anlagenbetriebes nach § 26 Abs. 2x100 bis 2.400
3.5.3Anordnung der Stillegung oder Beseitigung einer Anlage nach § 26 Abs. 3x50 bis 2.400
3.5.4Untersagung einer Freisetzung nach § 26 Abs. 4x100 bis 2.400
3.5.5Untersagung (vorläufige oder endgültige) des In-Verkehr-Bringens von gentechnisch veränderten Organismen nach § 26 Abs. 5x100 bis 2.400
3.6Fristverlängerung nach § 27 Abs. 3x150 bis 600
3.7Sonstige Amtshandlungen nach dem GenTG und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen soweit nicht unter der laufenden Nummer 57 - GenTSV - geregelt und nicht in den Tarifstellen 3.1 bis 3.6 bereits benannt100 bis 1.600
   
57Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) 
   
1Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 Abs. 4 Satz 2200 bis 1.200
   
57aGeographischer Herkunftsschutz
Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1) in Verbindung mit dem Markengesetz (MarkenG)
 
1 Zulassung von privaten Kontrollstellen in Sachsen-Anhalt 
1.1 Zulassung 270 bis 1.419
1.2 Verlängerung oder sonstige Änderung von Zulassungen 14 bis 530
1.3 Aberkennung 14 bis 530
2 Überwachung und Kontrolle geographischer Angaben und Herkunftsbezeichnungen bei der Verwendung des Namens auf dem Markt gemäß § 134 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156; 1996 I S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3830), in Verbindung mit Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 soweit sie aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde durchgeführt wird und dabei ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird oder soweit das Unternehmen Anlass zu der Kontrolle gegeben hat 
2.1 anlassbezogene Betriebskontrolle
Anfahrt, Kontrolle und Kennzeichnung, Plausibilitätskontrolle zur Herkunft des Produktes, Kontrolle der Bücher und Warenpapiere (Buchführung), gegebenenfalls Probenahme für die Untersuchung in einem amtlichen Labor sowie die Rückfahrt
49 bis 245
2.2 im Verdachtsfall Probenuntersuchung
Einschicken der Probe an ein amtliches Labor, Probenuntersuchung, entsprechende Auswertung des Prüfberichtes durch den Landkreis oder die Kreisfreie Stadt
49 bis 245
zuzüglich der Kosten für die Laboruntersuchung 49 bis 980
2.3 Ahndung von Verstößen, befristete oder vollständige Untersagung der Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung oder sonstige Maßnahmen entsprechend Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bei einer unzulässigen Benutzung geographischer Herkunftsangaben  
   
58 Gesetz über den Nationalpark "Harz (Sachsen-Anhalt)"  
   
1Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 5  
1.1Genehmigungen nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 ohne gewerbliche Kutsch- und Schlittenfahrten70 bis 1.410
1.2Genehmigung gewerblicher Kutsch- und Schlittenfahrten nach § 7 Abs. 5 Nr. 2 80 bis 3.060
2Befreiungen nach § 9 70 bis 7.100
3Genehmigungen für die Brockenkuppe nach § 8 Abs. 2 Nrn. 2, 3 15 bis 250
   
59 aufgehoben  
   
59aGesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen 
   
1Änderung oder Feststellung des Familiennamens5 bis 1.050
2Änderung des Vornamens5 bis 275
   
60Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) 
   
1Maßnahmen der Gefahrenabwehr, wenn keine anderen Gebühren bestimmt sind20 bis 10.000
2Verwahrung sichergestellter Sachen 
 für die Aufbewahrung sichergestellter Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder sonstiger Gegenstände, die der Eigentümer oder Halter nach Aufhebung der Sicherstellung trotz schriftlicher Aufforderung nicht fristgemäß abholt. 
2.1Fahrräder und Mopeds 
 täglich0,55
 mindestens3,5
2.2Krafträder ohne Beiwagen 
 täglich1,05
 mindestens5
2.3Personenkraftwagen, Krafträder mit Beiwagen und einachsige Anhänger; täglich5,2
2.4Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Lieferwagen und zwei- oder mehrachsige Anhänger sowie Sattelanhänger; täglich10,3
2.5sonstige Gegenstände; täglich0,5
 mindestens3,5
3(weggefallen) 
4Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 9nach Zeitaufwand
 mindestens50
5Sonstige Inanspruchnahmen von Bediensteten, Diensthunden und Fahrzeugen der Polizei 
5.1je Bediensteter und je angefangene Viertelstunde15
5.1.1je Diensthund und je angefangene Viertelstunde3
5.2für jeden angefangenen Kilometer 
5.2.1mit Kraftrad0,40
 mindestens4
5.2.2mit Personenkraftwagen, Kleinbus bis zu zehn Sitzplätzen, Anhänger0,75
 mindestens7,50
5.2.3mit Omnibus, Lastkraftwagen, Zugmaschine1,50
 mindestens15
5.3für jede angefangene Viertelstunde 
5.3.1mit Wasserschutzpolizei-Hartschalenboot2
5.3.2mit Wasserschutzpolizei-Stromboot5,50
5.4für jede angefangene Viertelstunde 
5.4.1mit Polizeihubschrauber400
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  5.1  b i s  5.4: 
 Die Gebührentatbestände gelten insbesondere für 
 1.die Beförderung von Personen und den Transport von Sachen, 
 2.verkehrslenkende Maßnahmen (soweit sie nicht im Zusammenhang mit einer Unfallaufnahme stehen), weil Hindernisse den Verkehr behindern oder gefährden. 
 3.kurzfristige Bewachung von Wohnungen, Gebäuden und Grundstücken zum Zwecke der Eigentumssicherung wegen nicht verschlossener oder nicht verschließbarer Türen oder Fenster, 
 4.die Alarmierung der Polizei, wenn die alarmierende Person oder ein Verantwortlicher, dem die Alarmierung durch eine dritte Person zuzurechnen ist, wusste oder wissen musste, dass keine Gründe für ein polizeiliches Einschreiten vorliegen. 
5.5Einsatz der Polizei infolge eines Alarms durch eine Überfall- oder Einbruchmeldeanlage, wenn für die Polizei keine Anzeichen erkennbar sind, dass der Alarm durch einen rechtswidrigen Angriff oder eine sonstige Notlage ausgelöst worden ist, es sei denn, der Betroffene weist Umstände nach, die eine Alarmauslösung zu rechtfertigen vermögen. für die erste Viertelstunde37,50
 für jede weitere Viertelstunde30
5.6Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten gefährlicher Güter auf der Straße durch die Polizei je Begleitfahrzeug125
5.6.1für die erste Stunde140
 für jede weitere Viertelstunde35
5.6.2Nichtdurchführung eines Transports ohne vorherige Antragsrücknahme je Begleitfahrzeug140
 mindestens140
5.6.3Stornogebühr, wenn ein Antrag innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Transporttermin zurückgenommen wird70
 A n m e r k u n g: 
 Ausgenommen sind Transporte von unersetzlichen Kunstgegenständen, die für öffentliche Ausstellungen bestimmt sind. 
5.7Unterbringung im Polizeigewahrsam 
5.7.1je angefangener Tag (24 Stunden)50
5.8für die Reinigung wegen außergewöhnlicher Verschmutzung 
5.8.1eines Dienst- oder Gewahrsamraumes25 bis 100
5.8.2eines Dienstfahrzeuges25 bis 100
 Wird die Reinigung von behördenfremden Personen durchgeführt, sind diese Kosten als Auslagen zu erheben. 
   
61Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FeiertG LSA) 
   
1Ausnahmegenehmigungen nach § 710 bis 250
 A n m e r k u n g: 
 Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn keine wirtschaftlichen Interessen vorliegen. 
   
62Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) 
   
1Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, erhöht sich die für die Entscheidung berechnete Gebühr insgesamt um 30 v. H. bis 60 v. H.nach Zeitaufwand
2UVP-Pflicht im Einzelfall; allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 1 UVPG und standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG nach Zeitaufwand
höchstens 10 000
3Planfeststellung nach § 65 UVPG für Vorhaben nach Anlage 1 Nrn. 19.3 bis 19.6 
3.1 Planfeststellung und Planfeststeilungsänderungsverfahren nach dem Wert der Anlage 
 bei einem Wert der Anlage bis 50.000 Euro mindestens2 v. H. des Wertes 400
 bei einem Wert der Anlage über 50.000 Euro bis 300.000 Euro1.023 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert der Anlage über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro1.790 zuzüglich 0,2 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert der Anlage über 1 Mio. Euro3.221 zuzüglich 0,01 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
 A n m e r k u n g:
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen, erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren.
10 bis 50
   
62aAusführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG-AG LSA) 
   
1die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 5 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,10 bis 50
2die Ausstellung einer Bescheinigung über die Verlängerung einer Anmeldung nach § 5 Abs. 5 Satz l und Satz 4 in Verbindung mit § 5 Abs. l des Prostituiertenschutzgesetzes,10 bis 30
3die Ausstellung einer Aliasbescheinigung nach § 5 Abs. 6 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,10 bis 50
4die Dokumentation des Alias zusammen mit den personenbezogenen Daten und die Aufbewahrung einer Kopie der Aliasbescheinigung nach § 5 Abs. 6 Satz 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,20 bis 40
5die Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte im Sinne von § 2 Abs. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes und zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept sowie für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,500 bis 3 000
6die Verlängerung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte im Sinne von § 2 Abs. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes und zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept sowie für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume nach § 12 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und Abs. 2 sowie § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 2 000
7die Erteilung einer Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung von Prostitutionveranstaltungen für ein bestimmtes Betriebskonzept im Sinne von § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 2 000
8die Verlängerung einer Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung von Prosttutionsveranstaltungen für ein bestimmtes Betriebskonzept im Sinne von § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 12 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und Abs. 3 sowie § 2 Abs. 3 Nr. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
9die Erteilung einer Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges im Sinne von § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 2 000
10die Verlängerung einer Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges im Sinne von § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung nach § 12 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und Abs. 4 sowie § 2 Abs. 3 Nr. 2 des Prostituiertenschutzgesetzes 100 bis 1 000
11die Erteilung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung im Sinne von § 2 Abs. 7 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 12 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
12die Verlängerung einer Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsvermittlung im Sinne von § 2 Abs. 7 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 12 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und § 2 Abs. 3 Nr. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
13die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
14die Versagung einer Erlaubnis nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 3 000
15die Versagung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 14 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
16die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers und der als Stellvertretung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes eingesetzten Personen in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch nach drei Jahren, nach § 15 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
17die nachträgliche Aufnahme, Ergänzung und Änderung von Auflagen zu erteilten Erlaubnissen nach § 12 Abs. 1 bis 4 auf Grundlage von § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
18die Erteilung von selbständigen Anordnungen zu Erlaubnissen nach § 12 Abs. 1 bis 4 auf Grundlage von § 17 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
19die Zulassung von Ausnahmen zu den Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlagen nach § 18 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 500
20den Erlass von Anordnungen bezüglich geplanter Prostitutionsveranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 20 Abs. 3 Satz 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 000
21die Untersagung der Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 20 Abs. 4 Satz l des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 000
22die Untersagung der Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 6 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 20 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 000
23den Erlass von Anordnungen bezüglich der Aufstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes und deren Betrieb nach § 21 Abs. 3 Satz 2 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 400
24die Untersagung der Aufstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 21 Abs. 4 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 500
25die Untersagung der Aufstellung von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne von § 2 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes nach § 21 Abs. 5 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 500
26die Vornahme von Fristverlängerungen nach § 22 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 2 000
27die Rücknahme von Erlaubnissen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 500
28die Rücknahme von Stellvertretungserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 500
29den Widerruf von Erlaubnissen nach § 23 Abs. 2 bis 4 des Prostituiertenschutzgesetzes,50 bis 1 500
30die Anordnung zur Aufstellung und Durchführung von Hygieneplänen nach § 24 Abs. 5 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes,100 bis 1 000
31die Untersagung der Beschäftigung von Personen oder deren Tätigkeit in einem Prostitutionsgewerbe gegenüber dessen Betreiber nach § 25 Abs. 3 des Prostituiertenschutzgesetzes und50 bis 1 000
32die Ausübung der Befugnisse zur Überwachung des Prostitutionsgewerbes nach den §§ 29 und 31 des Prostituiertenschutzgesetzes 50 bis 3 200
   
63Angelegenheiten des Glücksspielrechts
(mit Ausnahme der Regelungen zur Gewerbeordnung, vergleiche laufende Nummer 69, und zum Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt, vergleiche laufende Nummer 69a)
 
   
1Rennwett- und Lotteriegesetz 
1.1Erlaubnis für Totalisatorenunternehmen nach § 1 Abs. 1 120 bis 300
1.2Erlaubnis Totalisatorbetrieb bei öffentlichen Pferderennen im Ausland nach § 1 Abs. 4 140 bis 350
1.3Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 (Buchmacherkonzession)170 bis 580
1.4Erlaubnisse nach § 2 Abs. 2 Satz 1 (Örtlichkeit, Buchmachergehilfe)90 bis 220
1.5Änderung einer Zulassungsurkunde bezüglich der Wohnung oder der Geschäftsräume des Inhabers30
1.6Neuausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraumes, auf den sich die Erlaubnis erstreckt 
1.6.1für Buchmacher70 bis 170
1.6.2für Buchmachergehilfen35 bis 90
1.7Erlaubnis zum Betrieb von Wettannahmestellen durch auswärtige Rennvereine120 bis 300
1.8Änderung von Erlaubnissen30 bis 100
2Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpielbG LSA) 
2.1Zulassung einer öffentlichen Spielbank oder einer unselbständigen Zweigstelle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 0,1 v. H. des Bruttospielertrages des letzten Geschäftsjahres
 mindestens15 000
 Anmerkung:  
 Bei der erstmaligen Zulassung ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. Die endgültige Gebühr ist auf der Grundlage des Bruttospielertrages des zweiten Geschäftsjahres zu berechnen. 
2.2Änderung der Zulassung einer öffentlichen Spielbank oder einer unselbständigen Zweigstelle nach § 2 Abs. 7 0,005 bis 0,05 v. H. des Bruttospielertrages des letzten Geschäftsjahres
 mindestens1 000
2.3Genehmigung nach § 3 Abs. 2 1 300 bis 25 000
2.4Erteilung einer befristeten Zulassung für höchstens zwei Jahre nach § 4 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
 mindestens1 000
2.5Genehmigung von Glücksspielen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 500 bis 5 000
2.6Genehmigung von Spielregeln nach § 9 Abs. 5 nach Zeitaufwand
 mindestens300
2.7Genehmigung der Änderung von Spielregelnnach Zeitaufwand
 mindestens100
2.8Verlängerung der Öffnungszeiten nach § 11 Abs. 1 Satz 2 nach Zeitaufwand
 mindestens200
2.9Änderung der Zulassung nach § 24 0,005 bis 0,05 v. H. des Bruttospielertrages des letzten Geschäftsjahres
 mindestens5 000
2.10Maßnahmen der Spielbankaufsicht nach § 20 Abs. 1 und 2 nach Zeitaufwand
 mindestens100
2.11Sonstige Amtshandlungen der Spielbankaufsicht100 bis 10 000
3Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)  
3.1Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 in landeseigenen Verfahren zum Online-Casino und anderen Glücksspielangeboten 
3.1.1Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 0,1 v. H. der Entgelte
 mindestens1 300
 Anmerkung: 
 Berechnungsgrundlage ist die im Spielplan für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesene Summe aller für die Spielteilnahme vorgesehenen Entgelte (Einsätze) abzüglich Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Für Veranstaltungen, die für länger als ein Jahr erlaubt werden, ist bei der Berechnung der Gebühr die Summe der Entgelte des ersten Jahres zugrunde zu legen. Pro weiteres angefangenes Erlaubnisjahr erhöht sich dabei die Gebühr jeweils um 5 v. H. der Gebühr für das erste Jahr. Bei Erteilung der Erlaubnis ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. 
3.1.2Änderung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 bei unveränderter Höhe (Summe) der Entgelte100 bis 650
3.1.3Änderung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 bei Erhöhung (erhöhter Summe) der Entgelte0,1 v. H. der erhöhten Entgelte
 mindestens100
 Anmerkung: 
 Berechnungsgrundlage ist der Betrag der erhöhten Entgelte (Einsätze) für die jeweilige Veranstaltung abzüglich Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. 
3.1.4Amtshandlungen zum Online-Casino gemäß § 22c in Verbindung mit § 4  
3.1.5Sonstige Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht in einem landeseigenen Verfahrennach Zeitaufwand
3.2Amtshandlungen im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 1 Nr. 1  
3.2.1Änderung oder Widerruf der Erlaubnis nach § 4 nach Zeitaufwand
3.2.2Ablehnung oder Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 nach Zeitaufwand
3.3Amtshandlungen im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 1 Nr. 2  
3.3.1Änderung oder Widerruf der Erlaubnis nach § 4 nach Zeitaufwand
3.3.2Ablehnung oder Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 4 nach Zeitaufwand
3.4Amtshandlungen im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 1 Nr. 3  
3.4.1Änderung oder Widerruf der Erlaubnis nach den §§ 4 bis 4d oder nach § 27 Abs. 2 Satz 2 540 bis 21 600
3.4.2Ablehnung oder Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach den §§ 4 bis 4d oder § 27 Abs. 2 Satz 2 nach Zeitaufwand
 höchstens21 600
3.4.3Amtshandlungen zu der nach Art und Zuschnitt jeweils erlaubnispflichtigen Sportwette gemäß § 21 Abs. 5  
3.4.3.1Erteilung einer Erlaubnis einer Sportwette gemäß § 21 Abs. 5 Satz 1 nach Zeitaufwand
3.4.3.2Widerruf der Erlaubnis für eine Sportwette gemäß § 21 Abs. 5 Satz 5 nach Zeitaufwand
3.4.4Amtshandlungen zu jeweils einem virtuellen Automatenspiel gemäß § 22a Abs. 1  
3.4.4.1Erteilung einer Erlaubnis eines virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a Abs. 1 Satz 1 bis 3 nach Zeitaufwand
3.4.4.2Änderung einer Erlaubnis aufgrund nachträglich beantragter, wesentlicher Änderungen eines virtuellen Automatenspiels gemäß § 22a Abs. 1 Satz 4 nach Zeitaufwand
3.4.4.3Widerruf der Erlaubnis für ein virtuelles Automatenspiel gemäß § 22a Abs. 1 Satz 5 nach Zeitaufwand
3.4.5Amtshandlungen zu Spielvarianten einschließlich Inhalts- und Nebenbestimmungen beim Online-Pokerspiel gemäß § 22b Abs. 1 und 2  
3.4.5.1Erteilung einer Erlaubnis einer Spielvariante einschließlich Inhalts- und Nebenbestimmungen des Online-Pokerspiels gemäß § 22b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 nach Zeitaufwand
3.4.5.2Änderung einer Erlaubnis für nachträglich beantragte, wesentliche Spielregeländerungen für eine Variante des Online-Pokerspiels gemäß § 22b Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
3.4.5.3Änderung einer Erlaubnis für nachträglich beantragte Änderungen, Aufnahme oder Streichung von Inhalts- und Nebenbestimmungen für die Veranstaltung einer Variante des Online-Pokerspiels gemäß § 22b Abs. 2 Satz 3 nach Zeitaufwand
3.4.5.4Widerruf von Varianten des Online-Pokerspiels gemäß § 22b Abs. 1 Satz 4 je Spielvariantenach Zeitaufwand
3.5Amtshandlungen im ländereinheitlichen Verfahren nach § 9a Abs. 1 Nr. 4  
3.5.1Änderung oder Widerruf der Erlaubnis nach den §§ 4 und 12 nach Zeitaufwand
3.5.2Ablehnung oder Rücknahme des Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis nach den §§ 4 und 12 nach Zeitaufwand
3.6Erteilung einer gesonderten Erlaubnis gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
3.7Erteilung einer gesonderten Erlaubnis gemäß § 6c Abs.1 Satz 4, § 22c Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 nach Zeitaufwand
3.8Anpassung des Höchsteinsatzes gemäß § 22a Abs. 7 Satz 2 nach Zeitaufwand
3.9Erlaubnis nach § 19 Abs. 2 zur gewerblichen Spielvermittlung in allen oder mehreren Ländern 
3.9.1Änderung einer Erlaubnisnach Zeitaufwand
 mindestens500
3.9.2Ablehnung einer Erlaubnisnach Zeitaufwand
 mindestens500
3.9.3Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnisnach Zeitaufwand
 mindestens500
 höchstens15 000
3.10Maßnahmen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 nach Zeitaufwand
 mindestens500
 höchstens500 000
3.11Maßnahmen wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels gemäß § 9a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nach Zeitaufwand
 mindestens500
 höchstens500 000
3.12Sonstige Amtshandlungen der nach den §§ 27f und 27p jeweils zuständigen Behördenach Zeitaufwand
4Glücksspielgesetz (GlüG LSA) 
4.1Erteilung einer Zulassung gemäß § 3 Abs. 1 5 000 bis 26 000
4.2Änderung oder Verlängerung der Zulassung gemäß § 3 Abs. 1 200 bis 6 500
4.3Zustimmung gemäß § 3 Abs. 4 100 bis 2 600
4.4P*Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 0,1 v. H. der Entgelte
 mindestens1 300
4.5P*Änderung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1  
4.5.1bei unveränderter Höhe (Summe) der Entgelte100 bis 6 500
4.5.2bei Erhöhung (erhöhter Summe) der Entgelte0,1 v. H. der erhöhten Entgelte
 mindestens100
4.6Verlängerung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 7 Satz 1 5 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 4.4 je angefangenem weiteren Jahr der Geltungsdauer
4.7Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 9  
4.7.1Erteilung einer Erlaubnis des Eigenvertriebs von Lotterien gemäß § 4 Abs. 9 500 bis 10 000
4.7.2Änderung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 9 200 bis 8 000
4.7.3Verlängerung einer Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 9 5 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 4.7.1 je angefangenem weiteren Jahr der Geltungsdauer
4.8Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 50 bis 650
4.9Herauf- oder Herabsetzung des Abgabensatzes gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 200 bis 6 500
4.10Zustimmung gemäß § 10 Abs. 2 100 bis 3 250
4.11Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1  
4.11.1für Annahmestellen70
4.11.2für Wettvermittlungsstellen100 bis 65 000
4.11.3für gewerbliche Spielvermittler750 bis 26 000
4.11.4für sonstige Vermittlung750 bis 26 000
4.12Änderung einer Erlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1  
4.12.1für Annahmestellen50
4.12.2für Wettvermittlungsstellen80 bis 2 600
4.12.3für gewerbliche Spielvermittler400 bis 13 000
4.12.4für sonstige Vermittlung400 bis 13 000
4.13Verlängerung einer Erlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1  
4.13.1für Annahmestellen30
4.13.2für Wettvermittlungsstellen50 bis 1 700
4.13.3für gewerbliche Spielvermittler250 bis 8 500
4.13.4für sonstige Vermittlung250 bis 8 500
4.14P*Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 0,1 v. H. der Entgelte
 mindestens260
4.15P*Änderung einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1  
4.15.1bei unveränderter Höhe (Summe) der Entgelte100 bis 6 500
4.15.2bei Erhöhung (erhöhter Summe) der Entgelte0,1 v. H. der erhöhten Entgelte
 mindestens100
4.16Verlängerung einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 1 oder einer Erlaubnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 5 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 4.14 je angefangenem weiteren Jahr der Geltungsdauer
4.17Sonstige Amtshandlungen der Glücksspielaufsicht100 bis 6 500
 *Anmerkungen zu den Tarifstellen 4.4, 4.5, 4.14 und 4.15: 
 Berechnungsgrundlage für die jeweilige Veranstaltung ist die Summe aller für die Spielteilnahme geleisteten Entgelte (Einsätze) abzüglich Steuern nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz. Für Veranstaltungen, die für länger als ein Jahr erlaubt werden, ist bei der Berechnung der Gebühr die Summe der Entgelte des ersten Jahres zugrunde zu legen. Pro weiteres angefangenes Erlaubnisjahr erhöht sich dabei die Gebühr jeweils um 5 v. H. der Gebühr für das erste Jahr. Bei Erteilung der Erlaubnis ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. 
   
63aGesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 
   
1Maßnahme nach § 6 in Verbindung mit § 7 100 bis 1 000
2Anerkennung von Prüfstellen zur Überwachung von Anlagen nach § 6a nach Zeitaufwand
   
64 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA)  
   
1Eheschließung 
1.1Prüfung der Ehefähigkeit 
 a)bei Anmeldung der Eheschließung oder bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses50
 b)wenn in Fällen des Buchstaben a ausländisches Recht zu beachten ist100
1.2Durchführung der Eheschließung vor einem anderen, als dem für die Anmeldung der Eheschließung zuständigen Standesamt30
1.3für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung100
1.4für die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer40
1.5für die Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland geschlossenen Ehe70
2Beurkundung einer Lebenspartnerschaft 
2.1Für die Beurkundung einer im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland begründeten Lebenspartnerschaft70
2.2Prüfung der Voraussetzungen für die Begründung einer Lebenspartnerschaft bei Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses100
2.3(weggefallen) 
2.4(weggefallen) 
3Namensrechtliche Erklärungen 
3.1für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften30
3.2für die Beurkundung oder die Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 EGBGB30
3.3für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 48 EGBGB30
3.4für die Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung oder eine Namensangleichung10
3.5für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Reihenfolge derVornamen30
4Sonstige Amtshandlungen 
4.1für die Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt30
4.2für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch/Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch/Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch/Geburtenregister, dem Sterbebuch/Sterberegister, den früheren Standesregistern10
4.3für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 31. Dezember 1957 angelegten Familienbuch10
4.4für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus einem in der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch10
4.5für die Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde10
4.6für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde - soweit es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird - die Hälfte der Gebühr nach Tarifstellen 4.2 bis 4.5 
4.7für die Erteilung einer Auskunft aus einem oder die Gewährung der Einsicht 
 a)in ein Personenstandsbuch/Personenstandsregister, Lebenspartnerschaftsbuch/Lebenspartnerschaftsregister5
 b)in die Sammelakte12
4.8für die Entgegennahme eines Antrags auf Ausstellung einer Personenstandsurkunde durch ein anderes als dem für die Ausstellung zuständigen Standesamts und für die Beglaubigung der elektronisch übermittelten Personenstandsurkunde5
4.9für die elektronische Übermittlung der für den Ausdruck einer Personenstandsurkunde erforderlichen Daten vom registerführenden Standesamt an das die Daten anfordernde Standesamt5
4.10für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamt oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand20 bis 100
4.11für die Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie20
4.12für die Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles im Ausland50
 A n m e r k u n g e n  z u  d e n  T a r i f s t e l l e n  1 b i s  4.12: 
 1.Gebührenfrei sind: 
  a)Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Namensführung nach § 1355 BGB oder § 3 LPartG, wenn der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zu führende Name bei der Eheschließung oder bei der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt wird. 
  b)die Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung der Eltern zur Bestimmung des Geburtsnamens des Kindes nach § 1617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 
  c)das Ehefähigkeitszeugnis für einen Deutschen, wenn dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, 
  d)die Erteilung einer Bescheinigung, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammen mit der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde erteilt wird. 
 2.Die Vergütung für einen zugezogenen Dolmetscher oder die auf Wunsch der Eheschließenden oder Lebenspartner veranlassten Kosten für die Bereitstellung von Räumen sind als Auslagen nach § 14 VwKostG LSA zu erheben. 
4.13Erteilung einer Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV) (2)10
4.14für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses10
   
65Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlebergbau 
   
1Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach §§ 4 und 6 (für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende, mit Ausnahme der Leistungsempfänger nach § 24 SGB II und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, SGB XII - Sozialhilfe - gebührenfrei)10,3
   
66Recht der von Hunden ausgehenden Gefahren 
   
1Hundegesetz (HundeG LSA)  
1.1Amtshandlungen im Zusammenhang mit Hunden nach § 3 Abs. 2  
1.1.1behördliche Rasse- oder Kreuzungsbestimrnung25 bis 100
 A n m e r k u n g: 
 Die Vergütung für zugezogene behördenfremde Personen ist als Auslage nach § 14 Abs. 2 Nr. 6 VwKostG LSA zu erheben. 
1.1.2Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests nach § 4 Abs. 1 Satz 3 5 bis 30
1.1.3Fristsetzung zur Vorlage des Wesenstests in den Fällen einer noch nicht abschließenden Beurteilung des sozialverträglichen Verhaltens nach § 10 Abs. 2 Satz 1 10 bis 75
1.1.4Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests infolge Halterwechsels nach § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 3 5 bis 30
1.2Amtshandlungen im Zusammenhang mit Hunden nach § 3 Abs. 3  
1.2.1Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall nach § 4 Abs. 4 Satz 2 50 bis 500
1.2.2Bescheinigung über die Antragstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 5 bis 30
1.2.3Fristverlängerung nach Antragstellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 10 bis 50
1.2.4Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis nach § 6 50 bis 200
1.2.5Bescheinigung einer anderen Person zum Führen eines gefährlichen Hundes nach § 11 Abs. 4 Satz 1 20 bis 150
1.2.6Bescheinigung nach § 12 Abs. 1 satz 2 7 bis 20
1.3Sonstige Amtshandlungen 
1.3.1Auslesen desTransponders nach § 2 Abs. 2 Satz 2 10 bis 50
1.3.2Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes infolge Haltungsaufnahme nach§ 15 Abs 3 Satz3 10 bis 50
1.3.3Bescheinigung über die Änderungsmitteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 2 7 bis 20
1.3.4Maßnahmen nach § 14 Abs. 1, insbesondere Untersagung der Hundehaltung einschließlich Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen50 bis 5.000
2Hundeverordnung (HundeVO LSA)  
2.1Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nach § 9 25 bis 98
 A n m e r k u n g: 
 Die Vergütung für zugezogene behörden fremde Personen ist als Auslage nach § 14 Abs. 2 Nr. 6 VWKostG LSA zu erheben 
2.2Amtshandlungen im Zusammenhang mit der DurchführunG des Wesenstests bei Hunden durch sachverständige Personen oder Einrichtungen nach § 9  
2.2.1Anerkennung oder Ablehnung von sachverständigen Personen oder Einrichtungen nach § 9 Abs. 1 50 bis 500
2.2.2Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 3 10 bis 70
2.2.3Widerruf der Anerkennung50 bis 500
3Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG) 
3.1behördliche Rasse- oder Kreuzungsbestinirnung nach § 2 Abs. 1 25 bis 100
 A n m e r k u n g: 
 Die Vergütung für zugezogene behördenfremde Personen ist als Auslage nach § 14 Abs 2 Nr. 6VwKostG LSA zu erheben. 
3.2Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Überwachung nach § 3 insbesondere Einholung der Auskünfte, die zur Durchführung des Gesetzes erforderlich sind.20 bis 500
 A n m e r k u n g: 
 Die Vergütung für zugezogene behördenfremde Personen ist als Auslage nach § 14 Abs. 2 Nr. 6 VwKostG LSA zu erheben 
4Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO)  
4.1Amtshandlungen im Zusammenhang mit den Prüfungen nach § 2 Abs. 2 bis 4 und der Erteilung von Ausnahmen nach § 2 Abs. 3, insbesondere Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts von Hunden 10 bis 500
4.2Maßnahmen nach § 4, insbesondere Anordnung zur Unterbringung und Versorgung bis zur Erfüllung der Verbringungs- oder Einfuhrvoraussetzungen, Beschlagnahme und Unterbringung des Hundes oder über das Zurückbringen des Hundes an den Ort seiner Herkunft 50 bis 5 000
   
67Gesundheit/Hygiene 
   
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Mit den Gebühren sind die Aufwendungen für das Versandmaterial und für die bei der Untersuchung verbrauchten Stoffe und benutzten Apparate sowie für den einfachen Befundbericht abgegolten. 
 2.Leistungen, die nicht unter die Tarifstellen 1.1 bis 11.7 fallen, werden entsprechend den Einfachsätzen der Gebührenordnung für Ärzte berechnet. Die Berechnung darüber hinaus gehender Leistungen erfolgt nach Aufwand. 
 3.Die Anfahrpauschale (bis 15 Kilometer = 10 Euro) beträgt pro weiteren Kilometer 0,40 Euro. 
1Allgemeine mikrobiologische Untersuchungen 
1.1mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials als Nativpräparat oder nach einfacher Färbung1,55
1.2mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials auf Krankheitserreger nach differenzierender Färbung 
1.2.1nach Gram-, Neisser-, Ziehl-Neelsen, Giemsa- und vergleichbaren Färbungen5,6
1.2.2nach aufwendigen differenzierenden Färbungen (Heidenhain-, Trichrom-, Silberfärbung und dergleichen)7,7
1.3kulturelle Untersuchung mit vorgefertigten Nährbodenträgern, einschließlich Schätzung der Koloniezahl, beispielsweise Urintauchkultur1,15
1.4Subkultur koloniebildender Mikroorganismen zum Zwecke der Reinzüchtung auf geeigneten Nährböden, je Nährboden1,15
1.5.1Untersuchung auf Rheumafaktoren oder C-reaktives Protein, qualitativ1,85
1.5.2Untersuchung auf den Rheumafaktor oder C-reaktives Protein, quantitativ7,7
1.6Isolierung von Immunglobulinen einer Klasse als vorbereitende Untersuchung8,2
1.7quantitative klassenspezifische Immunglobulinbestimmung in Körperflüssigkeiten7,7
2Antigennachweise 
2.1Nachweis mikrobieller Antigene 
2.1.1Nachweis mit geringem Aufwand mittels Agglutination, Enzym-immunoassay, Immunfluoreszenz oder gleichwertiger Methode, laut Leistungskatalog je Antigen Leistungskatalog: 
 HBsAg, Influenza-, Parainfluenza-, Rotaviren, Pilz-Antigen (Agglutination), vergleichbare Untersuchungen6,1
2.1.2Nachweis mit mäßigem Aufwand mittels Enzym-immunoassay, Immunfluoreszenz oder gleichwertiger Methode, laut Leistungskatalog je Antigen Leistungskatalog: 
 Adeno-, Astroviren, HBeAg, Shigatoxin, Clostridium perfringens, Clostridium difficile, Pilz-Antigen, Parasiten-Antigen, vergleichbare Untersuchungen9,7
2.1.3Nachweis mit hohem Aufwand mittels Enzym-immunoassay, Immunfluoreszenz oder gleichwertiger Methode, laut Leistungskatalog je Antigen Leistungskatalog: 
 HBsAg-Bestätigungstest, Herpes-, RS-Viren, Helicobacter pylori, Legionellen, Clostridium difficile (Dünnschichtchromatographie), vergleichbare Untersuchungen20,5
3Antikörpernachweise 
3.1Cardiolipinmikroflockungstest, qualitativ und/oder quantitativ4,1
3.2Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest6,2
3.3Treponema pallidum (qualitativer Nachweis von IgG und IgM, FTA-ABS-Test)22
3.4weggefallen 
3.5Hämagglutinationstest auf Rötelnantikörper6,2
3.6weggefallen 
3.7Enzym-immunoassay auf Rötelnantikörper8,2
3.8Enzym-immunoassay auf HIV-1- oder HIV-2-Antikörper oder beide zusammen als Suchtest6,9
3.9Untersuchung auf Strepto- oder Staphylokokkenantikörper7,2
3.10qualitativer und/oder quantitativer Nachweis von Antikörpern (Gesamtantikörper oder einzelne Antikörperklassen) gegen Krankheitserreger mittels Enzym-immunoassay, indirekter Immunfluoreszenz, Komplementbindungsreaktion, indirekter Hämagglutination oder Partagglutination, direkter Agglutination (Widal-Reaktion) oder Hämagglutinationshemmung außer den unter Tarifstellen 3.1 bis 3.9 genannten Untersuchungen 
3.10.1Nachweis mit geringem Aufwand je Antikörper6,1
3.10.2Nachweis mit mäßigem Aufwand je Antikörper11,2
3.10.3Nachweis mit hohem Aufwand je Antikörper22
3.11Nachweis neutralisierender Antikörper mittels Zellkultur oder im Brutei12,3
3.12Nachweis von Antikörpern mittels Immunoblot 
3.12.1Nachweis mit geringem Aufwand laut Leistungskatalog je Antikörper Leistungskatalog: 
 - Bordetella, Borrelien, EBV, Hantavirus, Helicobacter, Hepatitis E-Virus, Treponema pallidum, Yersinien, vergleichbare Untersuchungen24
3.12.2Nachweis mit hohem Aufwand laut Leistungskatalog je Antikörper Leistungskatalog: 
 - Hepatitis C-Virus, HIV, vergleichbare Untersuchungen57
4Untersuchungen auf erregerspezifische DNS oder RNS 
4.1Nachweis mikrobieller Nukleinsäure unter Verwendung markierter Sonden10,3
4.2Nachweis mikrobieller Nukleinsäure mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik (Polymerase-Kettenreaktion oder vergleichbare Methode), einschließlich Probenaufbereitung und Detektion des Amplifikationsergebnisses 
4.2.1qualitativer Nachweis, außer Methoden gemäß Tarifstellen 4.2.3 bis 4.2.531
4.2.2quantitativer Nachweis, außer Methoden gemäß Tarifstellen 4.2.6 bis 4.2.757
4.2.3Hepatitis-C-Virus-RNA qualitativ41
4.2.4Mycobacterium-tuberculosis-Komplex-Nukleinsäure62
4.2.5Chlamydia-trachomatis- und/oder Neisseria-gonorrhoeae-Nukleinsäure16,4
4.2.6Hepatitis-B-Virus-DNA oder Hepatitis-C-Virus-RNA quantitativ90
4.2.7HIV - (Humanes Immunschwäche-Virus) RNA quantitativ113
4.3Bestimmung des Hepatitis-C-Virus-Genotyps103
5Kulturelle bakteriologische Untersuchungen 
5.1Urinuntersuchung mit mindestens zwei Nährböden4,9
5.2Untersuchung von Sekreten des Respirationstraktes mit mindestens drei Nährböden5,6
5.3weggefallen 
5.4Stuhluntersuchungen mit mindestens fünf Nährböden, einschließlich Untersuchung auf Yersinien, Campylobacterbakterien und Clostridien10,7
5.5aerobe und anaerobe Blutkultur9,7
5.6Untersuchung von Liquor, Punktat, Biopsie- oder Operationsmaterial, gegebenenfalls einschließlich anaerober Techniken10,2
5.7Untersuchung eines Abstrichs, Exudats, Sekrets oder anderen Körpermaterials mit mindestens drei Nährböden6,6
5.8wie Tarifstelle 5.7, jedoch mit mindestens fünf Nährböden, gegebenenfalls einschließlich anaerober Techniken9,2
5.9Untersuchung auf betahaemolysierende Streptokokken aus dem Rachen mit mindestens zwei Nährböden5,4
5.10Untersuchung von Gonokokken5,4
5.11Untersuchung auf Aktinomyzeten, Borrelien, Mykoplasmen, Legionellen oder Leptospiren6,6
5.12Untersuchung auf Mykobakterien mit mindestens einem flüssigen und zwei festen Kulturmedien31,7
5,13weggefallen 
5.14bakteriologische Untersuchung in vivo, beispielsweise Toxinnachweis, gegebenenfalls mit nachfolgender kultureller oder mikroskopischer Untersuchung16,4
5.15Differenzierung gezüchteter Bakterien mittels antigenspezifischer Antiseren je Serum2,6
5.16Identifizierung von Bakterien an Hand biochemischer oder anderer physiologischer Merkmale mit bis zu drei Reaktionen4,1
5.17wie Tarifstelle 5.16, jedoch mit mindestens vier Reaktionen4,6
5.18wie Tarifstelle 5.16, jedoch mit mindestens zehn Reaktionen8,9
5.19Identifizierung von strikten Anaerobiern11,5
5.20Identifizierung von Tuberkulosebakterien18,9
5.21Identifizierung anderer Mykobakterien mit mindestens zehn Reaktionen oder mit Gensonden23
5.22Empfindlichkeitsprüfung von Bakterien im standardisierten Agardiffusionstest oder mittels Breakpoint-Methode gegen mindestens acht Chemotherapeutika8,2
5.23Empfindlichkeitsprüfung von Bakterien durch Ermittlung der minimalen Hemmkonzentration von mindestens acht Chemotherapeutika je Bakterienstamm17,9
5.24zusätzlich zu Tarifstelle 5.23, Bestimmung der minimalen bakteriziden Konzentration4,6
5.25Empfindlichkeitsprüfung von Mykobakterien je Bakterienstamm und je Chemotherapeutikum in mindestens zwei Abstufungen9,2
5.26Bestimmung des Chemotherapeutikumgehaltes in einer Körperflüssigkeit mit mikrobiologischem Verfahren8,2
6Kulturelle mykologische Untersuchungen 
6.1kulturelle mykologische Untersuchung, gegebenenfalls nach Aufbereitung der Probe, mit mindestens zwei Nährböden oder als Langzeitkultivierung5,1
6.2Pilzidentifizierung an Hand morphologischer und einfacher kultureller Merkmale4,1
6.3Pilzidentifizierung an Hand von wenigstens acht biochemischen Merkmalen7,2
6.4Empfindlichkeitsprüfung von Pilzen je Chemotherapeutikum2,05
7Parasitologische Untersuchungen 
7.1kulturelle Untersuchung auf Protozoen, gegebenenfalls mit nachfolgender mikroskopischer Prüfung3,8
7.2Mirazidien-Schlüpfverfahren4,1
7.3mikroskopische Untersuchung auf Helminthen oder deren Eier nach Anreicherung6,1
8Virologische Untersuchungen 
8.1aufwendige Vorbehandlung eines Körpermaterials für die virologische Untersuchung10,3
8.2Anzüchtung von Viren, Rickettsien oder Clamydien in Zellkulturen, gegebenenfalls mit Folgekulturen31,7
8.3Anzüchtung von Viren oder Rickettsien in einem Brutei10,2
8.4Virustypisierung in Zellkulturen oder im Brutei je Antiserum9,2
9Krankenhaushygienische Untersuchungen 
9.1Lieferung und bakteriologische Untersuchung von Sporenproben für die Prüfung von Sterilisatoren und Desinfektionsapparaten je Probe4,9
9.2Lieferung und bakteriologische Untersuchung von vegetativen Keimen für die Prüfung von Steckbecken, Geschirrspülern und Waschautomaten je Probe9,7
9.3Lieferung und bakteriologische Untersuchung von Schrauben und Schläuchen zur Prüfung von Desinfektionsgeräten je Probe7
9.4Lieferung und bakteriologische Untersuchung von Spüllösungen zur Prüfung der Aufbereitung von Medizinprodukten je Probe4,8
9.5Untersuchung von Flüssigkeiten auf krankenhaushygienisch relevante Erreger (Pseudomonaden, Enterobacteriaceae) je Probe10
9.6Prüfung von Arzneimitteln und ähnlichen Mitteln auf Sterilität, einschließlich Prüfung auf antimikrobielle Eigenschaften50
9.7(weggefallen) 
9.8(weggefallen) 
9.9orientierender Bakteriennachweis unter Verwendung eines Trägers im Rahmen hygienischer Umgebungsuntersuchungen4,8
9.10Partikelmessungen 
9.10.1Partikelmessung pro Messstelle bei drei Einzelmessungen4,35
9.10.2Partikelmessung pro Messstelle bei 36 Einzelmessungen9
9.11Luftkeimmessung pro Messstelle3,7
9.12Strömungsrichtung/pro Messstelle1
10Laborleistungen zur Untersuchung von Rohwasser für die Trinkwassergewinnung, von Rein- beziehungsweise Trinkwasser sowie von Füllwasser für Beckenbäder und Badewasser aller Art 
10.1Probenahme 
10.1.1einfache Probenahme5,7
10.1.2erschwerte Probenahme8,2
10.1.3Bestimmung der Sichttiefe3,1
10.1.4Bestimmung der Temperatur3,1
10.2Laborarbeiten allgemeiner Art 
10.2.1ausschütteln5,7
10.2.2destillieren5,7
10.2.3filtrieren5,7
10.2.4glühen5,7
10.2.5trocknen5,7
10.2.6extrahieren8,2
10.2.7zentrifugieren5,7
10.2.8homogenisieren5,7
10.3mikrobiologische Untersuchungen 
10.3.1coliforme Keime/E. coli ohne Differenzierung5,7
10.3.2coliforme Keime mit Differenzierung8,2
10.3.3E. coli mit Differenzierung8,2
10.3.4Gesamtcoliformen Keimzahl in 100 ml (über MPN)8,2
10.3.5Fäkalkoliformen Keimzahl in 100 ml (über MPN)8,2
10.3.6Enterokokken8,2
10.3.7Clostridium perfringens8,2
10.3.8Salmonellen 
10.3.8.1Salmonellen ohne Differenzierung11,3
10.3.8.2Salmonellen mit Differenzierung15,4
10.3.9Legionellen ohne Differenzierung18
10.3.10Legionellen mit Differenzierung25
10.3.11Koloniezahl 22° C5,7
10.3.12Koloniezahl 36° C5,7
10.3.13Pseudomonas aeruginosa8,2
10.4biologische Untersuchungen 
10.4.1Phytoplankton22,5
10.4.2Zooplankton22,5
10.4.3Saprobieindex und Güteklasse24,5 bis 41
10.4.4Biotest33 bis 49,5
10.4.5mikroskopische Untersuchungen11 bis 49,5
10.4.6allgemeine biologische Untersuchungen11 bis 49,5
10.5sensorische Prüfungen (Aussehen, Geruchsschwellenwert) je5,2
10.6physikalisch-chemische Untersuchungen 
10.6.1Färbung (bei λ = 436 nm)4,1
10.6.2Trübung (Formazin, bei λ = 860 nm)4,1
10.6.3UV-Absorption (bei λ = 254 nm)5,7
10.6.4Redox-Potential5,7
10.6.5pH-Wert4,1
10.6.6pH-Wert der Calziumcarbonatsättigung6,7
10.6.7elektrische Leitfähigkeit4,1
10.6.8potentiometrische Messung mit ionensensitiven Elektroden5,5 bis 11
10.6.9photometrische Messung8,2
10.6.10Gaschromatographie 
 Einzelmessung19,5
 für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.6.11Hochdruckflüssigkeitschromatographie 
 Einzelmessung19,5
 für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.6.12AOX-Bestimmung31
10.6.13Ionenchromatographie 
 Einzelmessung19,5
 für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H 
10.6.14spektrometische Messung (AAS, AES, ICP) 
 Einzelmessung19,5
10.6.15elektrochemische Messungen 
 Einzelmessung11,3
 Für jede weitere Messung aus demselben Ansatz ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H 
10.7chemischen Untersuchungen 
10.7.1einfache Titration3,1
10.7.2spezielle Titration5,7
10.7.3gravimetrische Bestimmung11,3
10.7.4Oxidierbarkeit (CSV-Mn)8,2
10.7.5TOC-Bestimmung26
10.7.6gelöste und emulgierte Kohlenwasserstoffe, Mineralöle17,9
10.7.7polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) gemäß Anlage 2 Teil II der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) Einzelmessung19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.8organische Chlorverbindungen gemäß Anlage 2 Teil I der TrinkwV 2001 Einzelmessung19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.9Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte gemäß Anlage 2 Teil I der TrinkwV 2001 Einzelmessung:19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.10polychlorierte, polybromierte Biphenyle und Terphenyle Einzelmessung:19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.11Trihalogenmethane gemäß Anlage 2 Teil II der TrinkwV 2001 Einzelmessung:19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.12mit Chloroform extrahierbare Stoffe22,5
10.7.13Abdampfrückstand11,3
10.7.14Glührückstand13,8
10.7.15oberflächenaktive Stoffe je Gruppe11,3
10.7.16Phenole, Summe16,9
10.7.17Benzol, Toluol, Xylol (BTX) Einzelmessung19,5
 Für jede weitere Messung aus dem Chromatogramm ermäßigt sich die Gebühr um 30 v. H. 
10.7.18Säurekapazität/Basekapazität je Parameter5,7
10.8Einzellsubstanzen 
10.8.1Arsen, Aluminium, Antimon, Barium, Beryllium, Blei, Bor, Cadmium, Calcium, Chrom, Eisen, Kalium, Kobalt, Kupfer, Magnesium, Mangan, Molybdän, Natrium, Nickel, Quecksilber, Selen, Silber, Strontium, Zink je Element19,5
10.8.2Ammonium ohne Destillation5,7
10.8.3Ammonium nach Destillation11,3
10.8.4Chlorid5,7
10.8.5Freies Chlor3
10.8.6Gebundenes Chlor3
10.8.7Cyanid5,5 bis 13,5
10.8.8Fluorid8,2
10.8.9Karbonathärte3,1
10.8.10Gesamthärte (komplexometrische Titration)6,2
10.8.11kalkaggressive Kohlensäure nach Heyer11,2
10.8.12Nitrat11,3
10.8.13Nitrit8,2
10.8.14Phosphat5,5 bis 8
10.8.15Sauerstoff5,5 bis 11
10.8.16Sulfat11,3
10.8.17Sulfid16,9
10.8.18biochemischer Sauerstoffbedarf16,5 bis 33
10.9Untersuchung von Kleinanlagen ohne Abgabe an Dritte nach der TrinkwV 2001: Bei der Untersuchung von Kleinanlagen ohne Abgabe an Dritte, aus denen Trinkwasser zum privaten Gebrauch entnommen wird, kann die Gesamtgebühr ermäßigt werden30 bis 50
10.10Gebühren für sonstige Untersuchungen und Leistungen 
10.10.1Untersuchungen bei nicht in den Tarifstellen 10.1 bis 10.8 aufgeführten Gegenständen je nach Art, Umfang und Zeitaufwand5,5 bis 55
10.10.2ausführliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten je nach Art, Umfang und Zeitaufwand55 bis 1.650
10.10.3Besichtigung je nach Zeitaufwand27,5 bis 55
10.10.4mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung 
10.10.4.1Koloniezahl 22° C, Koloniezahl 36° C, coliforme Keime, E. coli12,8
10.10.4.2Koloniezahl 22° C, Koloniezahl 36° C, coliforme Keime, E. coli, Enterokokken15
10.10.5mikrobiologische Badewasseruntersuchung nach DIN 19643 (Koloniezahl 22° C, Koloniezahl 36° C, coliforme Keime, E. coli, Pseudomonas aeruginosa)23
10.10.6mikrobiologische Untersuchungen an Badegewässern gemäß des Gem. RdErl. des MS und des Ministeriums für Raumordnung und Umwelt vom 6. Juli 1998 (MBl. LSA S. 1160)15,4
 a)gesamtkoliforme Keimzahl in 100 ml über Most Probable Number-Index (MPN) 
 b)fäkalkoliforme Keimzahl in 100 ml über Most Probable Number-Index (MPN) 
10.10.7Gebühr für ausgewählte Ringversuche 
10.10.7.1mikrobiologischer Ringversuch75
10.10.7.2chemischer Ringversuch100
10.10.8Überprüfung von Untersuchungsstellen im Land Sachsen-Anhalt gemäß § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV 2001  
10.10.8.1durch Einsichtnahme in die Unterlagen120
10.10.8.2Begehung der Untersuchungsstelle100
11Umwelthygiene/Umweltmedizin 
11.1Ortsbesichtigung30 bis 100
11.2gutachterliche Beurteilungnach Zeitaufwand
11.3chemische Untersuchungen 
11.3.1Luftschnelltest mit Dräger-Prüfröhrchen18 bis 27,5
11.3.2Passivprobenahme VOC (3M-Passivsammler)26,5
11.3.3Aktivprobenahme VOC (Aktivkohleröhrchen)31,5
11.3.4Multiwarn II 
11.3.4.1Multiwarn II pro Messpunkt10
11.3.4.2Multiwarn II, Langzeitmessung je Stunde1
11.3.5Multigasmonitor 
11.3.5.1Multigasmonitor pro Messpunkt10
11.3.5.2Multigasmonitor, Langzeitmessung je Stunde1
11.3.6Aktivprobenahme Aldehyde und Ketone (DNPH)37
11.3.7quantitative Bestimmung von Aldehyden und Ketonen mittels HPLC (15 Einzelverbindungen)60
11.3.8Gaschromatografie 
11.3.8.1Probenvorbereitung14 bis 19
11.3.8.2Bestimmung der VOCs quantitativ (18 Einzelverbindungen) und qualitativ entsprechend Spektrenbibliothek85
11.3.8.3Bestimmung der MVOCs (13 Einzelverbindungen)60
11.3.8.4Bestimmung von Holzschutzmitteln und anderen technischen Hilfsstoffen85
11.4biologische Untersuchungen 
11.4.1Materialprobenahme/Staubprobenahme (Einzelprobe)6,4
11.4.2Luftprobenahme (Filtration)17 bis 34
11.4.3Laboruntersuchungen auf Schimmelpilze quantitativ 
11.4.3.1Materialprobe22
11.4.3.2Staubprobe84
11.4.3.3Luftproben/Filter 
11.4.3.3.1direkte Methode29
11.4.3.3.2indirekte Methode81
11.4.4Laboruntersuchungen auf Schimmelpilze qualitativ 
11.4.4.1Identifizierung mittels Mikroskopie8,6 bis 38,5
11.4.5Laboruntersuchungen auf Allergene im Hausstaub pro Allergen51
11.4.6Schädlingsbestimmungnach Zeitaufwand
11.5physikalische Untersuchungen 
11.5.1Gesamtstaubprobenahme14,5 bis 116
11.5.2Bestimmung der Luftwechselzahl255
11.5.3lichtmikroskopische Faseridentifizierung15,5
11.5.4Schallpegelmessung pro Messpunkt11,6
11.5.5Schallpegel-Langzeitmessung je Stunde1
11.5.6Raumklimamessung (Thermo-Hygrograph), Langzeitmessung je Stunde1
11.5.7Beleuchtungsstärkemessung 
11.5.7.1Beleuchtungsstärkemessung pro Messpunkt7,7
11.5.7.2Ermittlung des Tageslichtquotienten pro Messpunkt24,3
11.5.8Messung elektro-magnetischer Felder pro Messpunkt15
11.5.9relative Luftfeuchte und Temperatur5
11.5.10Strömungsrichtung/Messung mit Bestimmung der Luftgeschwindigkeit3
11.5.11Baufeuchtebestimmung/pro Messung10
11.6Biomonitoring 
11.6.1chlororganische Schadstoffe in Muttermilch, Serum beziehungsweise Plasma127
11.6.2Schwermetalle 
11.6.2.1humanmedizinisches Probenmaterial (Körperflüssigkeiten) 
11.6.2.1.1spektrometrische Messung (AAS, AES, AFS) je Element24,5
11.6.2.2humanmedizinisches Probenmaterial (Gewebe) 
11.6.2.2.1spektrometrische Messung mit Aufschluss von Feststoffen (AAS, AES, AFS) je Element34
11.7Spezialuntersuchungen mit besonderer Fragestellungnach Zeitaufwand
12Arbeit mit Krankheitserregern nach §§ 44 bis 51 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 
12.1Erlaubniserteilung zum Arbeiten mit Krankheitserregern, § 4460 bis 300
12.2Freistellung von der Erlaubnispflicht, § 45 Abs. 3120 bis 300
12.3Untersagung von Tätigkeiten wegen Unzuverlässigkeit, § 45 Abs. 460 bis 300
12.4Ortsbesichtigung nach Anzeige, § 49 Abs. 1 oder § 50 Satz 1 und 260 bis 300
12.5Zustimmung zur vorfristigen Tätigkeitsaufnahme, § 49 Abs. 230 bis 120
12.6Untersagung der Tätigkeiten wegen Gesundheitsgefährdung, § 49 Abs. 330 bis 300
12.7Amtliche Aufsicht, § 5160 bis 300
   
68Gesundheitsämter mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz 
   
1Besichtigung, Kontrolle, Überwachung (einschließlich Niederschrift) 
 von Badeanstalten, Campingplätzen, Sportanlagen, 
 von Begräbnisplätzen und Krematorien, 
 von Fahrzeugen und Flugzeugen, 
 von gewerblichen Anlagen, 
 von Heimen, 
 von Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Entbindungsanstalten), 
 von Müllplätzen, 
 von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, 
 von Wohnungen, 
 von sonstigen Betrieben und Einrichtungen15 bis 300
2Leichenwesen 
2.1Leichenbesichtigung12,5 bis 50
3Untersuchung, Bescheinigung, Zeugnis, Gutachten, Belehrung (ohne technische Untersuchungsleistungen) 
3.1Untersuchung, die das gewöhnliche Maß nicht übersteigt7,7
3.2eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung10,3
3.3Schirmbildaufnahme10,3
3.4kurze Bescheinigung, kurzer Bericht5,2
3.5amtsärztliches Zeugnis12,8
3.6eingehend begründetes schriftliches Gutachten25 bis 100
3.7ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der Gutachter sich für den Einzelfall eingehend mit der wissenschaftlichen Lehre auseinandersetzt50 bis 250
3.8Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes23
4Amtshandlungen und Leistungen, die nicht unter Tarifstellen 1 bis 3.8 fallenEinfachsätze der Gebührenordnung für Ärzte
5Untersuchungen außerhalb der Dienststelle zusätzlich12,8
 Anmerkung: 
 Bei Leistungen der Laboratoriums- und Röntgendiagnostik sind die Aufwendungen für Porto und Versandmaterial mit der Gebühr abgegolten. 
   
69Gewerbeordnung 
   
1Prüfung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1) einschließlich Aufnahme des Gewerbebetriebes in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung15 bis 60
2Verhinderung der Fortsetzung nichtzugelassener Gewerbebetriebe oder des Gewerbebetriebes ausländischer juristischer Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird nach § 15 Abs. 2110 bis 650
3Anordnungen 
3.1nach § 15a Abs. 4x11 bis 33
4Konzession für Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1x220 bis 3.300
5Schaustellungen 
5.1Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten von Schaustellungen von Personen nach § 33a Abs. 1 Satz 1x150 bis 450
5.2für einmalige Veranstaltungen x40 bis 140
6Spielgeräte 
6.1Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 Satz 1150 bis 935
6.2Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Abs. 322 bis 55
6.3Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d55 bis 660
6.4Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn der Gastwirt selbst Aufsteller ist (§ 33c Abs. 3)150 bis 950
7aufgehoben 
8Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes nach § 34 Abs. 1x150 bis 600
9Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 190 bis 1.750
9.1Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach.§ 34a Abs. 1 15 bis 650
10Versteigerergewerbe 
10.1Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (Versteigerergewerbe) nach § 34b Abs. 1x150 bis 550
10.2öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34b Abs. 5x66 bis 330
10.3Erweiterung der Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 in eine besondere Erlaubnis nach § 34b Abs. 5x80 bis 400
11Makler und sonstige in § 34c, § 34f, § 34h und § 34i aufgeführte Gewerbe 
11.1Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes oder eines sonstigen in § 34c aufgeführten Gewerbes x250 bis 900
11.2Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f200 bis 1.000
11.2.1Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVerrnV). Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von' Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.2 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.2.1.20 bis 300
11.3Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h200 bis 1.000
11.3.1Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34h Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 FinVermV. Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.3 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.3.1.20 bis 300
11.4Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.3 vorgelegt wird, oder eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.2 vorgelegt wird46
11.5Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i 200 bis 1.000
11.5.1Außerordentliche Überprüfung nach § 34j Abs. 2 in Verbindung mit § 34i Abs. 1 und 5 der Gewerbeordnung in Verbindung mıit § 15 Abs. 1 und § 17 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung 20 bis 200
12Gewerbeuntersagung 
12.1Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 Abs. 1x160 bis 800
12.2Gestattung der Fortführung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter nach § 35 Abs. 2x85 bis 350
12.3Gestattung der Wiederaufnahme des untersagten Gewerbes nach § 35 Abs. 6x60 bis 300
13Nachschau in den Geschäftsbetrieb auf Grund des § 29 Abs. 1 bis 339 bis 1.000
14Gestattung zum Betreiben eines Gewerbes ohne den nach § 45 befähigten Stellvertreter nach § 46 Abs. 3x44 bis 220
15Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen nach § 47x44 bis 220
16Fristverlängerung und Befristung für Beginn und Fortsetzung genehmigter Tätigkeiten nach § 49x25 v. H. der jeweils geltenden Gebühr
17Untersagung der Benutzung gefährlicher Anlagen nach § 51 Satz 1138 bis 880
18Reisegewerbe 
18.1Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 2x75 bis 300
18.2Erlaubnis zum Feilbieten von Waren im Reisegewerbe gelegentlich der Veranstaltung von Messen und so weiter (§ 55a Abs. 1 Nr. 1) x37 bis 150
18.3Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei besonderen Veranstaltungen nach § 55a Abs. 237 bis 150
18.4Ausstellen einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Abs. 222 bis 330
18.5Empfangsbescheinigung nach § 55cx11 bis 50
18.6Ausnahmen von dem Verbot, das Reisegewerbe an Sonn- und Feiertagen auszuüben nach § 55e Abs. 2x25 bis 100
18.7Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke und des Warenabsatzes im Wege der Versteigerung im Reisegewerbe nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und fx25 bis 100
18.8Ausnahmen für einzelne im Reisegewerbe sonst verbotene Tätigkeiten nach § 56 Abs. 2 Satz 3x27,5 bis 154
18.9Untersagung eines Wanderlagers nach § 56ax50 bis 250
18.10Untersagung der Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeit nach § 59x65 bis 300
18.11Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen im Reisegewerbe nach § 60a Abs. 2x65 bis 175
18.12Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Landeskriminalamt für Jahrmarktspiele nach § 60a Abs. 2 Satz 3 
18.12.1für die erstmalige Bescheinigung55 bis 248
18.12.2für die Verlängerung der Bescheinigung44 bis 138
18.13Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte nach § 60c Abs. 2 Satz 111 bis 49,5
18.14Änderungen und Nachträge (zum Beispiel Ergänzungen der Handelsgegenstände) in den vorstehenden Fällen x15 bis 70
18.15Verhinderung der Ausübung des Reisegewerbes nach § 60d44 bis 138
19Volksfeste 
19.1Festsetzung eines Volksfestes nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b27,5 bis 440
19.2Festsetzung eines Volksfestes für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b44 bis 1.100
19.3von der Festsetzung des Volksfestes abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69b11 bis 220
20Messen, Ausstellungen, Märkte 
20.1Festsetzungen nach § 69 Abs. 1 Satz 1 
20.1.1einer Messe154 bis 1.100
20.1.2einer Ausstellung66 bis 660
20.1.3eines Großmarktes88 bis 880
20.1.4eines Wochenmarktes27,5 bis 275
20.1.5eines Spezial- oder Jahrmarktes44 bis 440
20.2Festsetzungen für längere Zeiträume nach § 69 Abs. 1 Satz 2 
20.2.1einer Messe220 bis 1.760
20.2.2einer Ausstellung138 bis 1.100
20.2.3eines Großmarktes154 bis 1.540
20.2.4eines Wochenmarktes44 bis 440
20.2.5eines Spezial- oder Jahrmarktes66 bis 660
21Von der Festsetzung der Messen, Ausstellungen und Großmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 144 bis 440
22Von der Festsetzung der Spezial-, Jahr- und Wochenmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 116,5 bis 176
23Untersagung der Teilnahme als Aussteller oder Anbieter an einer bestimmten Veranstaltung oder einer oder mehrerer Arten von Veranstaltungen wegen Unzuverlässigkeit nach § 70a Abs. 1 sowie § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 70a50 bis 300
   
69aSpielhallengesetz Sachsen-Anhalt 
   
1Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb 
1.1Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 1 bis 4 500 bis 10 000
1.2Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb mit Ausnahmen vom Mindestabstand nach § 2 Abs. I bis 4 in Verbindung mit Abs. 6 und 7500 bis 15 000
1.3Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 1 bis 4 in Verbindung mit § 11 500 bis 15 000
2Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb 
2.1Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 500 bis 5 000
2.2Änderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb500 bis 5 000
3Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb 
3.1Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 200 bis 5 000
3.2Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 200 bis 5 000
4Ausnahmen von Sperrzeiten für Spielhallen nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen200 bis 700
5Anordnungen zur Einhaltung der §§ 3 bis 7 nach § 9 Abs. 1 Satz 1 100 bis 5 000
6Durchführung von Testspielen mit Minderjährigen in Spielhallen nach § 9 Abs. 1 Satz 2 100 bis 500
7Amtshandlungen nach § 9 Abs. 1 bis 3 gegenüber Betreibern von Spielhallen, soweit sie nicht den Tarifstellen 5 und 6 zuzuordnen sind100 bis 1 000
   
70aufgehoben 
   
71 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) Sachenrechts-Durchführungsverordnung  
   
1Leitungs- und Anlagenrechtsbereinigungsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG zuzüglich pro Flurstück250 bis 5.000 2,6
2Verzichtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 GBBerG 256
3Erlöschensbescheinigung gemäß § 9 Abs. 7 Satz 1 GBBerG 52
4Antragsänderungen pro Flurstück2,6
   
72Handwerksordnung 
   
1Untersagung eines entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübten selbständigen Betriebes eines Handwerks (§ 16 Abs. 3) x138 bis 625
2Verhinderung der Ausübung des untersagten Handwerksbetriebes (§ 16 Abs. 4)120 bis 350
   
73Heimarbeitsgesetz 
   
1Anordnung zur Vorlage der Listen nach § 6 Satz 1 und 2, soweit dies auf einen Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen zurückzuführen ist31
2Aufforderung zur Benennung von Personen, die mit Heimarbeit beschäftigt werden nach § 7 Satz 1, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
3Genehmigung einer Ausnahme von der Führung von Entgeltbüchern nach § 9 Abs. 2 
 für 1 bis 50 Betroffene36
 für 51 bis 100 Betroffene52
 für 101 bis 150 Betroffene77
 für 151 bis 200 Betroffene103
 für 201 bis 250 Betroffene128
 für mehr als 250 Betroffene154
4Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Zeitversäumnis nach § 10 Satz 230 bis 144
5Anordnung nach § 16a125 bis 360
6Anordnung von erforderlichen Maßnahmen des Entgeltschutzes nach § 23 Abs. 331
7Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge nach § 24, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
8Anordnung nach § 26, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
9Verbot der Aus- oder Weitergabe von Heimarbeit nach § 3062
   
74Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) 
   
1Prüfung des durch Berufspraxis, Weiterbildung oder autodidaktische Studien erlangten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (externe Prüfungen), § 15 Abs. 250 bis 350
2Akademische Grade 
2.1Entzug von Graden, § 21 75 bis 375
3Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, § 20 Abs. 2  
3.1Feststellung der Gleichwertigkeit gemäß RdErl. des MWF vom 13.11.1991 (MBl. LSA S. 1010, 1992 S. 8), geändert durch RdErl. vom 16.3.1993 (MBl. LSA S. 1082), Erstausfertigung20 bis 600
3.2Zweitausfertigung der Nachdiplomierungsurkunde30
3.3Zweitausfertigung der Bescheinigung gebührenfrei
4nichtstaatliche Hochschulen 
4.1Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen sowie Änderungen beziehungsweise Erweiterungen zu erteilten Anerkennungsbescheiden, §§ 105c, 105d in Verbindung mit den §§ 105, 105b nach Zeitaufwand
4.2Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Verleihung des Promotionsrechts oder des Habilitationsrechts an nichtstaatliche Hochschulen, § 105c in Verbindung mit den §§ 105a, 105b nach Zeitaufwand
4.3Verlust der Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen, § 107 Abs. 2 500 bis 5 000
4.4Erweiterung der Anerkennung bei Aufnahme zusätzlicher Studiengänge250 bis 2 500
4.5Genehmigung zur Führung des Titels "Professor" oder "Professorin", "Juniorprofessor" oder "Juniorprofessorin", "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin" durch Mitglieder nichtstaatlicher Hochschulen, § 106 Abs. 5 nach Zeitaufwand
5Studierende, § 111 
5.1Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienbuches15,4
5.2Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienausweises5,2
5.3verspätet beantragte Einschreibung oder Rückmeldung10,3
5.4Ausfertigung der Zweitschrift eines Studentenausweises in Form einer Chipkarte10,3
6Staatlich anerkanntes Studienkolleg, § 28 Abs. 4 
6.1Staatliche Anerkennung eines privaten Studienkollegs650 bis 1.000
7Sonstige Amtshandlungen im Hochschulbereich (Anträge auf Gleichstellung von berufsqualifizierten Abschlüssen und akademischen Graden sowie sonstige Anträge, die den Hochschulbereich betreffen)nach Zeitaufwand
   
75 Hufbeschlagverordnung  
   
1Hufbeschlagprüfung (§ 11 Abs. 1) 
1.1Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 2)50 bis 180
1.2Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 3)50 bis 180
2Staatliche Anerkennung einschließlich Ausstellung einer Urkunde 
2.1eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 1 Abs. 1)14 bis 41
2.2eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 2 Abs. 1)14 bis 41
2.3eines Einführungslehrgangs (§ 6 Abs. 4)14 bis 41
2.4einer Hufbeschlagschule14 bis 41
   
76Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten 
   
1Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
1.1 Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im förmlichen Verfahren nach § 10 oder § 19 Abs. 3 
1.1.1wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen0,8 v. H. dieser Kosten
 mindestens1.000
1.1.2wenn die Errichtungskosten mehr als 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen2.000 zuzüglich 0,6 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.1.3wenn die Errichtungskosten mehr als 500.000 Euro bis zu 5 Mio. Euro betragen3.500 zuzüglich 0,45 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.1.4wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen23.750 zuzüglich 0,3 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.5wenn die Errichtungskosten mehr als 250 Mio. Euro bis zu 750 Mio. Euro betragen758 750 zuzüglich 0,15 v.H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.6wenn die Errichtungskosten mehr als 750 Mio. Euro bis zu 500 Mio. Euro betragen1 508 750 zuzüglich 0,05 v. H. der 750 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.7wenn die Errichtungskosten 1 500 Mio. Euro übersteigen883 750 zuzüglich 0,025 v. H. der 1 500 Mio. übersteigenden Kosten
1.2Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 
1.2.1wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen0,6 v. H. dieser Kosten
 mindestens1.000
1.2.2wenn die Errichtungskosten mehr als 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen1.500 zuzüglich 0,4 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.2.3wenn die Errichtungskosten mehr als 500.000 Euro bis zu 5 Mio. Euro betragen2.500 zuzüglich 0,3 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.2.4wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen16.000 zuzüglich 0,25 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.2.5wenn die Errichtungskosten 250 Mio. Euro übersteigen628 500 zuzüglich 0,15 v.H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.3Teilgenehmigung nach § 8 zur Errichtung und/oder zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder eines Teils einer genehmigungsbedürftigen Anlage 
1.3.1für die Teilgenehmigung 
1.3.1.1im förmlichen Verfahren nach § 10 oder § 19 Abs. 3 Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.1.2Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.2(aufgehoben) 
1.3.3wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der Teilgenehmigung ist 
1.3.3.1bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV1.000 bis 3.500
1.3.3.2bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV1.000 bis 2.000
 A n m e r k u n g  zu  Tarifstelle 1.3:
Bei mehreren Teilgenehmigungen ist jede gesondert abzurechnen.
 
 Zusatz zu Tarifstellen 1.1 bis 1.3:
(1) Die Gebühr vermindert sich um 30 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission (EG) Nr. 681/2001 und (EG) Nr. 193/2006 (EMAS) registrierten Unternehmens ist. Der Betreiber hat gegenüber der zuständigen Behörde dafür den Nachweis zu erbringen.
(2) Die Gebühr vermindert sich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV um 3 v. H., wenn ein Projektmanager eingesetzt worden ist.
 
1.4Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a 
1.4.1im förmlichen Verfahren nach § 10, § 16 Abs. 1 oder § 19 Abs. 3 25 v. H. bis 40 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.4.2 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1, § 16 Abs. 2 oder § 16 Abs. 4 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.5Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort 
1.5.1im förmlichen Verfahren nach § 10 40 v. H. der Gebühr nach Tarif stelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.2im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.3Fristverlängerung des Vorbescheides nach § 9 Abs. 2 750
1.6Anzeigen 
1.6.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 12 Abs. 2b und Abs. 2c 75 bis 780
1.6.2Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15  
1.6.2.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 1 und Entscheidung nach § 15 Abs. 2  
1.6.2.1.1wenn ausschließlich die Änderung des Betriebes Gegenstand der Anzeige ist100 bis 2.000
1.6.2.1.2im Übrigen25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
 mindestens250
1.6.2.2Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 3 75 bis 780
1.7Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1 von genehmigungsbedürftigen Anlagen 
1.7.1wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der wesentlichen Änderung ist 
1.7.1.1im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 1.000 bis 3.500
1.7.1.2im vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 1.000 bis 2.000
1.7.2im Übrigen 
1.7.2.1im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
1.7.2.2im vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4 Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
 Anmerkungen zu Tarifstellen 1.1 bis 1.5 und 1.7:
Schließt die Genehmigung oder das Verfahren andere, die Anlage betreffende Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgesehenen Gebühren.
 
1.8nachträgliche Anordnung nach § 17 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen 
1.8.1nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1 
1.8.1.1bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV400 bis 4.000
1.8.1.2bei Anlagen der Verfahrensart V nach Anhang 1 der 4. BImSchV300 bis 3.000
1.8.2nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 4a Satz 1100 bis 2.500
1.9Fristverlängerung einer Genehmigung nach § 18 Abs. 3750
1.10Anordnung zur Untersagung, Stilllegung oder Beseitigung nach § 20 
1.10.1bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV200 bis 3.000
1.10.2bei Anlagen der Verfahrensart V nach Anhang 1 der 4. BImSchV150 bis 2.200
1.11Erlaubnis zum Betrieb nach § 20 Abs. 3 Satz 2 100
1.12Widerruf einer Genehmigung nach § 21 Abs. 1 
1.12.1bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV200 bis 3.000
1.12.2bei Anlagen der Verfahrensart V nach Anhang 1 der 4. BImSchV150 bis 2.000
1.13Anordnung nach § 24 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen100 bis 2.200
1.14Untersagung der Errichtung oder des Betriebes nach § 25 Abs. 1, 1a und 2 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen100 bis 2.200
1.15(aufgehoben) 
1.16Anordnung der Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 26 Abs. 1 oder § 28100 bis 1.750
1.17Anordnung der kontinuierlichen Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 29 100 bis 1.750
1.18sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a  
1.18.1Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen und der Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen nach § 29a Abs. 1 und 2 100 bis 1.750
1.18.2Prüfung der Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung nach § 29a Abs. 3 100 bis 1.750
1.19Auskunftspflichten des Betreibers nach § 31  
1.19.1Entgegennahme und Prüfung der Betreiberauskunft gemäß § 31 Abs. 1 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)100 bis 780
1.19.2Anordnung zur Datenübermittlung gemäß § 31 Abs. 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)80 bis 220
1.19.3Anordnung der Mitteilung und/oder Art der Übermittlung von Auskünften über ermittelte Emissionen und Immissionen nach § 31 Abs. 5 80 bis 220
1.20Festsetzung der Entschädigung nach § 42 Abs. 3200 bis 4.000
1.21Überwachungsmaßnahmen nach § 52 
1.21.1regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G des Anhangs 1 der 4. BImSchVnach Zeitaufwand
400 bis 4.000
1.21.2regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchVnach Zeitaufwand
300 bis 3.000
1.21.3Bewertung gemäß § 52 Abs. 1a der nach § 31 Abs. 1 Satz 3 mitzuteilenden Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)100 bis 250
1.21.4 Entnahme und Untersuchung von Stichproben nach § 52 Abs. 3 50 bis 500
1.21.5zusätzliche Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 52a Abs. 3 Satz 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV
(Anlagen nach der IE-RL)
nach Zeitaufwand
400 bis 4.000
1.21.6Erstellen des Berichtes gemäß § 52a Abs. 5 über die Vor-Ort-Besichtigung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV
(Anlagen nach der IE-RL)
100 bis 250
1.21.7regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei Anlagen nach § 22 BImSchG nach Zeitaufwand
75 bis 1.500
 Anmerkung zu Tarifstelle 1.21:
Anlassbezogene Überwachungen aufgrund von unberechtigten Beschwerden, die keine Beanstandungen an der Anlage ergeben.
 
kostenfrei
 Anmerkungen zu Tarifstellen 1.21.1, 1.21.2, 1.21.5 und 1.21.7:
Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.
 
1.22Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 53 Abs. 2200
1.23Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 55 Abs. 2 Satz 2200
1.24Anordnung zur Bestellung eines Störfallbeauftragten nach § 58a Abs. 2200
1.25Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 67 Abs. 2200 bis 9.000
1.26sonstige Amtshandlungen und Leistungen im Bereich des gebiets- und anlagenbezogenen Immissionsschutzes, soweit Gebühren nicht besonders bestimmt sindnach Zeitaufwand
2Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) 
2.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 13 Abs. 3570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)
 
2.2Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 20 Abs. 1100 bis 320
2.3Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 21 80 bis 1.400
2.4Zulassung von Ausnahmen nach § 22100 bis 420
3Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) 
3.1Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 12 Abs. 1100 bis 320
3.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 12 Abs. 9570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 2.1 (1):
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)
 
3.3Anordnung von Maßnahmen nach § 12 Abs. 11 80 bis 1.200
3.4Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 18 80 bis 1.400
3.5Zulassung von Ausnahmen nach § 19100 bis 480
4Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) 
4.1Verlängerung der Genehmigung nach § 2 Abs. 3220 bis 750
5Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) 
5.1Gestattung, dass die Bestellung eines Störfallbeauftragten unterbleibt nach § 1 Abs. 2 Satz 2 200
5.2Anordnung der Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter nach § 2 200
5.3Gestattung der Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 4 200
5.4Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten nach § 5 Abs. 1 200
5.5Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Störfallbeauftragten nach § 5 Abs. 2 200
5.6Freistellung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 6 200
5.7Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Nr. 2 300 bis 2.200
5.8Anerkennung der Fachkunde nach § 8 Abs. 1 200
5.9Anerkennung der Ausbildung in anderen Fachgebieten nach § 8 Abs. 2 200
6Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV) 
6.1Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 580 bis 1.400
6.2Zulassung einer Ausnahme nach § 680 bis 480
7Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) 
7.1Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 180 bis 920
7.2Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 380 bis 920
8Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) 
8.1Prüfung eines Antrags nach § 3 Abs. 280 bis 280
8.2Prüfung eines Antrags nach § 3 Abs. 380 bis 280
8.3Fristverlängerung nach § 4 Abs. 2100
8.4Zulassung von Ausnahmen nach § 680 bis 630
9Störfall-Verordnung (12. BImSchV) 
9.1Auferlegung von Pflichten im Einzelfall nach § 1 Abs. 2100 bis 2.000
9.2Anforderung zusätzlicher Informationen nach § 6 Abs. 480 bis 440
9.3Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 180 bis 1.900
9.4Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 280 bis 1.900
9.5Festsetzung der Frist nach § 9 Abs. 480
9.6Zulassung beschränkender Aspekte für den Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 680 bis 900
9.7Zustimmung zum geänderten Sicherheitsbericht für die Öffentlichkeit nach § 11 Abs. 380 bis 900
9.8Prüfung und Mitteilung über das Prüfergebnis des Sicherheitsberichtes nach § 13100 bis 7.500
9.9Prüfung und Feststellung des Domino-Effekts nach § 1580 bis 1.900
9.10Überwachungsmaßnahmen nach § 16 
9.10.1bei Betriebsbereichen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 für die ein Sicherheitsbericht nach § 9 zu erstellen istnach Zeitaufwand
300 bis 3.500
9.10.2bei Betriebsbereichen nach § 1 Abs. Satz 1nach Zeitaufwand
250 bis 2.750
 Anmerkungen zu Tarifstellen 9.10.1 und 9.10.2:
Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.
 
9.11Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 20 Abs. 180 bis 1.900
10Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen (13. BImSchV) 
10.1Prüfung eines Antrages nach § 10 Abs. 3 Satz 2 auf Ausnahme vom Emissionsgrenzwert80 bis 280
10.2Bestimmung von Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen nach § 1580 bis 850
10.3Bestimmung der Messplätze nach § 1880 bis 1.750
10.4Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtung nach § 19 Abs. 180 bis 1.750
10.5Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 3 und 4570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 10.5:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).
 
10.6Zulassung von Einzelmessungen nach § 20 Abs. 2 Satz 2 80 bis 220
10.7Zulassung der Berechnung des N02-Anteils nach § 20 Abs. 4 220
10.8Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 20 Abs. 6 80 bis 220
10.9Entscheidung nach § 20 Abs. 7 über das Absehen von kontinuierlicher Messung80 bis 220
10.10Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 21 Abs. 5 80 bis 220
10.11Prüfung und Billigung der Art des Nachweisverfahrens nach § 21 Abs. 6 80 bis 220
10.12Bestimmung von Sonderregelungen für den An- und Abfahrbetrieb nach § 22 Abs. 1 Satz 5 80 bis 220
10.13Zulassung von Ausnahmen nach § 26 80 bis 3.200
11Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) 
11.1Prüfung des Antrages nach § 3 Abs. 5 auf Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Anlieferung, Annahme, Zwischenlagerung80 bis 480
11.2Bestimmung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 6 zur Vermeidung von Explosionen im Lagerbereich80 bis 480
11.3Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 6 Abs. 5 bei Abfallverbrennungsanlagen80 bis 3.200
11.4Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 7 Abs. 6 bei Abfallmitverbrennungsanlagen80 bis 3.200
11.5Bestimmung der Messplätze nach § 14 80 bis 2.000
11.6Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 1 80 bis 2.000
11.7Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 3 und 4 570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 11.7:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).
 
11.8Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 bei Nachweis geringer Konzentrationen80 bis 1.500
11.9Zulassung der Berechnung des NO2-Anteils nach § 16 Abs. 3 bei nachgewiesener Unterschreitung320
11.10Festlegung kontinuierlicher Messungen nach § 16 Abs. 5 80 bis 2.000
11.11Prüfung des Antrages nach § 16 Abs. 6 auf Zulassung von Einzelmessungen80 bis 900
11.12Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 16 Abs. 7 80 bis 480
11.13Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 16 Abs. 8 80 bis 480
11.14Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen nach § 21 Abs. 3 bei Ausfall der Abgasreinigung80 bis 480
11.15Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 23 80 bis 320
11.16Zulassung von Ausnahmen nach § 24 80 bis 3.200
11.17Zulassung von Ausnahmen nach Anlage 3 80 bis 3.200
11.18Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes nach Anlage 3 Nr. 2.4.1 80 bis 1.500
12Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (20. BImschV) 
12.1Zulassung von Abweichungen nach § 3 Abs. 5 80 bis 320
12.2 Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 10 80 bis 1.400
12.3Zulassung von Ausnahmen nach § 11 80 bis 920
13Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV) 
13.1Zulassung von Ausnahmen nach § 780 bis 920
14Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) 
14.1Zulassung von Ausnahmen nach § 8 Abs. 1 und 280 bis 850
15Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) 
15.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 15.1:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).
 
15.2Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 180 bis 850
15.3Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 1380 bis 1.400
16Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) 
16.1Bestimmung der Messplätze nach § 8 Abs. 1 und der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 280 bis 2.000
16.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 3 und 4570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 16.2:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).
 
16.3Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen bei Ausfall von Abgasreinigungseinrichtungen nach § 13 Abs. 280 bis 480
16.4Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 1580 bis 320
16.5Zulassung von Ausnahmen nach § 1680 bis 3.200
17Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV) 
17.1Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 5 Abs. 2 80 bis 920
17.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 5 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Nr. 2.1 570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 17.2:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).
 
17.3Entgegennahme und Prüfung der Lösemittelbilanz nach § 5 Abs. 6 75 bis 320
17.4Entgegennahme und Prüfung des Reduzierungsplanes nach § 5 Abs. 7 75 bis 320
17.5Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 10 80 bis 1.400
17.6Zulassung von Ausnahmen nach § 11 80 bis 1.100
18Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2000) 
18.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach Nrn. 5.3.3.4 und 5.3.3.6570 bis 1.780
 Anmerkung zu Tarifstelle 18.1:
Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)
 
19Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) 
19.1Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 280 bis 2.100
20Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) 
20.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige und Änderung der Genehmigung nach § 4 Abs. 5 80 bis 1.200
21 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)  
21.1Erteilung der Plakette zur Kennzeichnung 
21.2Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot nach § 1 Abs. 2 für PKW, LKW und Busse (Definition: § 4 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes)15 bis 1.000
(je Fahrzeugart und Dauer der Ausnahmegenehmigung)
22 Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006  
22.1Prüfung eines Antrages (auf Fristverlängerung) nach § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 200
23 Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)  
23.1Bekanntgabe einer Stelle im Sinne von § 26 Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1  
23.1.1Grundbetrag570
23.1.2erhöhter Aufwand15 bis 570
23.1.3Kompetenzprüfung280 bis 3.550
23.2Bekanntgabe eines Sachverständigen im Sinne von § 29a Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2  
23.2.1Grundbetrag340
23.2.2erhöhter Aufwand15 bis 570
23.2.3Kompetenzprüfung280 bis 3.550
23.3Überprüfung von Ermittlungen nach § 16 Abs. 1 Nr.3 110 bis 1 420
23.4Widerruf der Bekanntgabe nach § 18 75 bis 570
23.5Prüfung und Entscheidung der Gleichwertigkeit von Anerkennungen nach § 19 75 bis 570
   
77Jugendarbeitsschutzgesetz 
   
1Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 oder § 27 Abs. 3 
1.1für 1 bis 10 Kinder oder Jugendliche 
 für 1 bis 7 Tage31
 für 8 bis 14 Tage128
 für 15 bis 30 Tage179
 für mehr als 30 Tage256
1.2für 11 bis 50 Kinder oder Jugendliche 
 für 1 bis 7 Tage128
 für 8 bis 14 Tage205
 für 15 bis 30 Tage256
 für mehr als 30 Tage307
1.3für mehr als 50 Kinder 
 für 1 bis 7 Tage256
 für 8 bis 14 Tage333
 für 15 bis 30 Tage410
 für mehr als 30 Tage512
2Feststellung nach § 27 Abs. 1 Satz 150 bis 360
3Anordnung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2125 bis 360
4Anordnung nach § 28 Abs. 3125 bis 360
5Anordnung nach § 30 Abs. 262
6Zulassung nach § 40 Abs. 260 bis 216
   
78Käseverordnung 
   
1Genehmigung zur Herstellung von Labaustauschstoffen nach § 20 Abs. 1132 bis 264
2Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung "Markenkäse" nach § 11 Abs. 2168
   
79Kinderarbeitsschutzverordnung 
   
1Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung, § 331
   
80 Kirchenaustrittsgesetz  
   
1Entgegennahme der Austrittserklärung nach § 1 30
   
81Kontrollen bei frischem Obst und Gemüse sowie bei Speisekartoffeln gemäß Handelsklassengesetz  
   
1Kontrollen auf Anforderung der Unternehmen zur Feststellung der Einhaltung der Normen und Handelsklassennach Zeitaufwand
   
82Kontrollgerätkartenausgabe zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts im Land Sachsen-Anhalt 
   
1Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Fahrerkarte, Zurückbehalten der Fahrerkarte bei negativer Identitätsprüfung30,62
2Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Werkstattkarte33,88
3Erteilung der Unternehmenskarte 
3.1Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (bis zwei Karten)28,68
3.2Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (Sammelbestellung ab drei Karten)26,68
4Schriftliche Aufforderung zur Rücksendung oder Rückgabe einer Karte5,5
   
83Ladenschlussgesetz 
   
1Entscheidung über Ausnahmen gemäß § 17 Abs. 825 bis 500
   
84 Lagerstättengesetz  
   
1Angelegenheiten der zentralen Geofachdienste 
1.1Erlaubnis zur persönlichen Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Geologie und Bergwesen7
1.2Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgutes (einschließlich Bohrkernlager) je angefangene halbe Stunde29
1.3Anfertigung von Archivgutreproduktionen schwarz/weiß 
 Qualität: Papier 
1.3.1DIN A 21,8
1.3.2DIN A 12,9
1.3.3DIN A 03,5
1.4Bereitstellung digitaler geowissenschaftlicher Daten (Abgabe von graphischen Daten in digitaler Form ohne Topographie als vollständiges Kartenblatt im Blattschnitt der Landesvermessung) 
    Maßstab: 
1.4.1geologische Karte GK 251 : 25.000nach Zeitaufwand
1.4.2GK 25, vorläufige Ausgabe1 : 25.000nach Zeitaufwand
1.4.3Bodenkarte (BK 50, VBK 50)1 : 50.000nach Zeitaufwand
1.4.4Bodenübersichtskarte (BÜK 200)1 : 200.000nach Zeitaufwand
1.4.5geowissenschaftliche Übersichtskarten des Landes1 : 400.000nach Zeitaufwand
1.4.6Anfertigung von Ausdrucken der Digitalen Grundkarten (GK 25, GKV 25, MMK 25, BK 50, VBK 50, BÜK 200 und Übersichtskarten im Maßstab 1 : 400.000) Farbplotnach Zeitaufwand
1.4.7Kostenermittlung für Punkt- und Flächendatennach Zeitaufwand
 (Recherche von Bohrungen in der Landesbohrdatenbank, Bereitstellung von verschlüsselten Schichtenverzeichnissen von Bohrungen, Recherche von Flächendaten im Fachinformationssystem, Bereitstellung der Daten auf CD.) 
2Paläontologische Arbeiten 
2.1mikrofaunistische Untersuchungen 
2.1.1Einstufung von Einzelproben wenig verfestigter Gesteinenach Zeitaufwand
2.1.2Einstufung von Einzelproben stark verfestigter beziehungsweise fossilarmer Gesteinenach Zeitaufwand
2.1.3Fossilbestimmungen an Dünn- und Dickschliffennach Zeitaufwand
2.1.4wissenschaftliche Fossilbestimmungen und eingehende biostratigraphische, ökonomische und fazielle Untersuchung einer Probe entsprechend Problemstellung und Fossilführungnach Zeitaufwand
2.2mikrofloristische Untersuchungen (Palynologische Untersuchungen) 
2.2.1biostratigraphische Einstufung von Einzelproben, Kohle oder organisches Materialnach Zeitaufwand
2.2.2biostratigraphische Einstufung von Sedimentenproben, mit Flusssäureaufschluss und Schweretrennungnach Zeitaufwand
2.2.3Fossilbestimmungen an Dünn- und Dickschliffennach Zeitaufwand
2.2.4wissenschaftliche Auswertungen für spezielle biostratigraphische, ökologische oder fazielle Fragestellungennach Zeitaufwand
3Mineralogische und petrographische Arbeiten 
3.1Präparationen 
3.1.1Gesteinspräparationen 
3.1.1.1schneiden von Gesteinen und Mineralen bis 30 cm2 Schnittfläche18
3.1.1.2je weitere 100 cm2 Schnittfläche24
3.1.1.3kerntrennen, weiches Material, ca. 0,1 m214
3.1.1.4kerntrennen, hartes Material, ca. 0,1 m226
3.1.1.5Anfertigung eines Dünnschliffes16 bis 28
3.1.1.6Anfertigung eines Großdünnschliffes35
3.1.1.7imprägnieren mürber Materialien zur Dünnschliffherstellung je Schliff9
3.1.1.8imprägnieren von Kernen zur Kerntrennung15
3.1.1.9färben/ätzen eines Dünnschliffes32
3.1.1.10anfärben eines Dünnschliffes zur Porenkennzeichnung8
3.1.2Schwermineralpräparation (2 Fraktionen)85
 (Sieben, Fe-Oxidentfernung, Trennung mit Schwereflüssigkeit, Anfertigung von Gelatinepräparaten) 
3.1.3Leichtmineralpräparation (Anfertigung von Körnerpräparaten)18
3.1.4Mineralseparation (Schlichtpräparation)80
3.1.5Herstellung eines Pulverpräparates und Röntgendiffraktogramms (Übersichtsaufnahme)47
3.1.6Herstellung eines Texturpräparates und Röntgendiffraktogramms15
3.1.7Probenzerkleinerung 
3.1.7.1Grobzerkleinerung von 60 mm auf ca. 5 mm 
 a)weiches Material bis 1 kg3
 b)hartes Material bis 1 kg4
3.1.7.2Mittelzerkleinerung von 25 mm auf ca. 1 bis 5 mm 
 a)weiches Material bis 1 kg4
 b)hartes Material bis 1 kg6
3.1.7.3Feinzerkleinerung von < 5 mm auf < 0,063 mm 
 a)weiches Material bis 30 g15
 b)hartes Material bis 30 g22
 c)je weitere 30 g in Abhängigkeit von der Härte15
3.1.8Schlämmung von Geschiebemergel ca. 10 bis 25 kg57
3.2mineralogische Untersuchungen 
3.2.1Dünnschliffuntersuchungen 
3.2.1.1qualitative Bestimmung von Einzelmineralien35
3.2.1.2qualitative Bestimmung von Mineralgemengen145
3.2.1.3quantitative Bestimmung mittels Pointcounting220
3.2.2mikroskopische Untersuchungen 
3.2.2.1petrographische Charakterisierung von Lockermaterial (Sand), inklusive Siebanalyse165
3.2.2.2qualitative Schwermineralanalyse65
3.2.2.3quantitative Schwermineralanalyse je Fraktion110
3.2.2.4halbquantitative Schlichtanalyse145
3.2.2.5einfache Gesteins- oder Mineralbestimmung30
3.2.2.6qualitative Leichtmineralanalyse im Körnerpräparat58
3.2.2.7quantitative Leichtmineralanalyse im Körnerpräparat85
3.2.2.8kristalloptische Bestimmung von Einzelmineralen36
3.2.2.9kristalloptische Bestimmung von Mineralgemengennach Zeitaufwand
3.2.2.10Dünnschliffphoto, Einzelaufnahme (Abzug 9 × 13 cm)28
3.2.2.11Dünnschliffphoto, Serienaufnahme (Abzug 9 × 13 cm)19
3.2.3Röntgendiffraktionsanalyse 
3.2.3.1qualitative Mineralbestimmung mittels Goniometer95
3.2.3.2quantitative Bestimmung von Quarz110
3.2.3.3halbquantitative Mineralbestimmung in tonigen Gesteinen220
3.2.4Körnungsanalyse 
3.2.4.1Siebanalyse (trockener Sand, Kies)40
3.2.4.2Aufschlag für feuchte, salzhaltige sowie tonig-schluffige Proben18
3.2.4.3Aufschlag für Proben über 2 kg21
4Chemische Untersuchungen an Böden, Pflanzen 
4.1Grunduntersuchungen 
4.1.1pH-Wert, elektrometrisch11
4.1.2elektrische Leitfähigkeit20
4.1.3Bestimmung von TIC/TOC und Gesamt-C mittels Multi-Elementanalysator (TIC wird als Prozent C02 umgerechnet angegeben)32
4.1.4Glühverlust/Asche16
4.1.5Kohlenstoff (Humus)29
4.1.6CNS-Analysenach Zeitaufwand
4.1.7potentielle Kationenaustauschkapazität (modifizierte Methoden JACKSON und MEHLICH, T-Wert)63
4.1.8potentiell austauschbare Kationen (modifizierte Methoden nach JACKSON und MEHLICH, Ca, Mg, je Element)20
4.1.9Trockenmasse16
4.2Bestimmung über Aufschluss mit starken Säuren oder Laugen 
4.2.1Aufschluss59
4.2.2Element mit verschiedener Messtechniknach Zeitaufwand
4.3sonstige Bestimmungen 
4.3.1Bestimmung der Austauschazidität14
4.3.2Bestimmung der hydrolytischen Azidität14
4.3.3Bestimmung der maximalen Wasserkapazitätnach Zeitaufwand
4.3.4Bestimmung des Salzgehaltesnach Zeitaufwand
4.3.5Bestimmung der Hygroskopizität nach MITSCHERLICHnach Zeitaufwand
5Physikalische Untersuchungen an Böden 
5.1Bestimmung physikalischer Eigenschaften 
5.1.1Wassergehalt15
5.1.2Rohdichte einschließlich Wassergehalt29
5.1.3Dichte62
5.1.4gesättigte hydraulische Leitfähigkeit (kf) je Zylinder29
5.1.5Wasserbindungsintensität (pf) je Stufe und Zylinder19
5.2Bestimmung von Kornfraktionen 
5.2.1Siebanalysenach Zeitaufwand
5.2.2kombinierte Sieb- und Pipettanalyse nach KOEHN einschließlich Peroxid- und Pyrophosphatvorbehandlung 4 bis 7 Fraktionen65 bis 130
5.2.3Vorbehandlung von salz- und/oder carbonathaltigen Proben15 bis 40
6Ingenieurgeologische Felduntersuchungen 
6.1Sondierung mit der leichten Rammsonde (DIN 4094)nach Zeitaufwand
6.2Sondierung einschließlich Bodenansprache (DIN 4021, DIN 4022, DIN 18.196)nach Zeitaufwand
6.3Flügelsondierung nach DIN 4096 mit 2 Scherversuchen pro Meternach Zeitaufwand
6.4Handflügelsondierung mit 2 Scherversuchennach Zeitaufwand
6.5Entnahme einer ungestörten Sonderprobe (DIN 4021)nach Zeitaufwand
6.6Entnahme einer gestörten Probenach Zeitaufwand
6.7Bestimmung der Dichte durch Ersatzmethoden (DIN 18.125)nach Zeitaufwand
6.8Plattendruckversuch nach DIN 18.134 (Bereitstellung des Gegengewichtes und Ausführung aller Erdarbeiten durch den Auftraggeber)nach Zeitaufwand
6.9Erfassung und Dokumentation von unterirdischen Hohlräumen (Befahrung mit Hohlraumkamera)nach Zeitaufwand
6.10Aufnahme von Erdfällen, Senkungen und Rutschungennach Zeitaufwand
7Hydrogeologische Untersuchungen 
7.1hydrogeologische Milieumessungen mit mobilem Feldlabor an Grundwassergütepegeln mit Brunnen bis 100 m Tiefe (Leitfähigkeit, Temperatur, Sauerstoff-, pH-Wert, Redoxpotential-Verteilung im vertikalen Profil) automatische Aufzeichnung/Punktmessungennach Zeitaufwand
7.2horizontale Wasserprobenahme in Bohrungen mit 2"- und 4"-Ausbau mit Packer bis 50 m Tiefenach Zeitaufwand
7.3horizontale Wasserprobenahme ohne Packer bis Pumpentiefe 50 m (2"- und 4"-Ausbau)nach Zeitaufwand
7.4horizontale Wasserprobenahme mit Probenahmeschöpfgerät bis 100 m Tiefe mit 2"-Ausbaunach Zeitaufwand
7.5horizontierte Wasserprobenahme mit Gütepumpversuchen mit Kontrolle der hydrogeologischen Milieuparameter mit hydrochemischem Feldlabornach Zeitaufwand
7.6Entnahme von Gesteinsproben für geochemische Untersuchungen mit geologischer Kernaufnahmenach Zeitaufwand
7.7Betreuung hydrogeologischer Testarbeiten mit hydrodynamischem mobilen Feldlabor in Bohrungennach Zeitaufwand
7.8Durchführung hydrochemischer Kurzanalysen mit Feldlaborausrüstungnach Zeitaufwand
7.9Durchführung von Eluatuntersuchungen mit dem REV-Fluidzirkulationsapparat (hydrogeologisches Labor)nach Zeitaufwand
7.10Durchführung von Quellschüttungsmessungen und Messungen des Grundwasserdurchflusses an Vorflutern mittels OH-Flügelnach Zeitaufwand
7.11Durchführung von Tracerversuchen an Grundwasserpegeln in Verbindung mit Kurzpumpversuchen (Tracer-Eingabe NaCl oder Farbtracer)nach Zeitaufwand
   
85aufgehoben 
   
86Landesarchiv Sachsen-Anhalt 
   
1Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut 
1.1persönliche Benutzung,gebührenfrei
1.2wenn die Bereitstellung besonderen Personalaufwand erfordert 
 bei einem Arbeitsaufwand von mehr als zwei Stunden pro Benutzungstag 
 ab der dritten Stunde je angefangener Viertelstunde14
 A n m e r k u n g: 
 Besteht ein erhebliches öffentliches, wissenschaftliches oder heimatgeschichtliches Interesse an der Benutzung, kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden. 
2Auswärtige Benutzung 
2.1Bereitstellung von Archiv- und Bibliotheksgut für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Einheit30
2.2Bereitstellung von Mikrofilmduplikaten für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Film20
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  2.1  u n d  2.2: 
 1.Die Gebühr wird auch erhoben bei einer Benutzung an auswärtigen Standorten des Landeshauptarchivs, die nicht Lagerungsort des betreffenden Archivgutes sind. Zusätzlich können Gebühren nach Tarifstelle 1 erhoben werden. 
 2.Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung, Versicherung und Versendung nicht ein. 
3Zugang zu Archivgut vor Ablauf von Schulzfristen  
3.1Prüfung der Verkürzungsmöglichkeit von Schutzfristen oder des Informationszuganges für benannte Archivalien oder Findhilfsmittel, um diese durch Einsichtnahme nutzen zu können  
3.1.1bei einem Bearbeitungsaufwand von bis zu vier Stunden je Antrag gebührenfrei
3.1.2bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als vier Stunden je Antrag ab der fünften Stunde je angefangener Viertelstunde 16
4Archivische Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut 
4.1bei einem Rechercheaufwand von bis zu einer halben Stundegebührenfrei
4.2bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde je angefangene Viertelstunde16
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Rechercheaufwand: 
  a)Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde wird die Gebühr ab der dritten Viertelstunde erhoben. 
  b)Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer Stunde, entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. a, wird die Gebühr ab der fünften Viertelstunde erhoben. 
  c)Bei einem Rechercheaufwand von mehr als zwei Stunden entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. b, wird die Gebühr ab der neunten Viertelstunde erhoben. 
 2.Gebührenfrei sind:  
  a)Auskünfte und Ermittlungen für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Forschungen sowie für Unterrichtszwecke bei einem Rechercheaufwand von höchstens einer Stunde. 
  b)Anfragen im Sinne der laufenden Nummer 1 (Allgemeine Amtshandlungen) der Anmerkungen zu Tarifstellen 3 und 4 bei einem Rechercheaufwand von höchstens zwei Stunden. 
 3.Bei Folgeanträgen in derselben Sache wird für die Gebührenerhebung der insgesamt angefallene Rechercheaufwand berücksichtigt.  
5Archivgutreproduktionen 
5.1Bearbeitung von Reproduktionsanträgen 
5.1.1Gebühr je Antrag8
5.1.2Gebühr bei gesetzlich erforderlichen Anonymisierungen mit einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde je angefangene Viertelstunde15
5.2Anfertigung von Archivgutreproduktionen 
5.2.1je Aufnahme zuzüglich der Gebühren nach nachfolgenden Tarifstellen 5.2.3 und 5.2.40,5
 oder 
5.2.2bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12
5.2.3Bereitstellung in elektronischer Form 
5.2.3.1je Antrag3
 und 
5.2.3.2bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12
5.2.4Ausdrucke von Bilddateien und Mikrofilmen sowie andere Arbeitskopien 
5.2.4.1schwarz/weiß 
5.2.4.1.1Format bis DIN A 40,2
5.2.4.1.2Format DIN A 30,4
5.2.4.2farbig 
5.2.4.2.1Format bis DIN A 42
5.2.4.2.2Format DIN A 34
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  5.1  u n d  5.2: 
 1.Bei Selbstanfertigung von Reproduktionen reduzieren sich die Gebühren nach den Tarifstellen 5.1.1, 5.2.1 und 5.2.4.1 um 50 v. H. 
 2.Die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.1 entfällt bei der Selbstanfertigung von Reproduktionen aus Bibliotheksgut. 
 3.Bei einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde wird die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.2 ab der zweiten Viertelstunde erhoben. 
 4.Im Rahmen von Forschungs- und Editionsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landeshauptarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden. 
 5.Bei schwierigen Vorlagen (insbesondere bei Urkunden, Karten und Plänen, Fotos), hochwertigen Digitalaufnahmen, Terminaufträgen und besonders umfangreichen Reproduktionsanliegen erhöhen sich die Gebühren um bis zu 100 v. H., sofern nicht Tarifstelle 5.2.2 Anwendung findet. 
 6.Als besonderer Arbeitsaufwand gemäß Tarifstelle 5.2.3.2 gilt auch die Bereitstellung bereits vorhandener Aufnahmen, sofern es sich um ein besonders umfangreiches Reproduktionsanliegen handelt. In diesen Fällen findet Anmerkung Nummer 5 keine Anwendung auf nach Tarifstelle 5.2.3.2 anfallende Gebühren. 
 7.Die Gebühren nach Tarifstelle 5.2.4 schließen die Auslagen für Ausdrucke in Fotoqualität nicht ein. 
 8.Die Gebühr schließt die Auslagen für Datenträger, Verpackung und Versendung nicht ein. 
5.3Begleitung und Beaufsichtigung von Archiv- und Bibliotheksgut bei der Anfertigung sonstiger Reproduktionen durch Dritte je angefangener Viertelstunde13
6Ausdrucke von digitalen Findbüchern und bei Datenbankrecherchen 
6.1bis zu fünf Ausdruckegebührenfrei
6.2ab dem sechsten Ausdruck je Blatt0,2
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Im Rahmen von Direktbenutzungen sind fünf Ausdrucke pro Benutzungstag gebührenfrei. 
 2.Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung und Versendung nicht ein. 
7Ausstellung von Archivgut 
 A n m e r k u n g e n: 
 1.Im Rahmen von Ausstellungsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landesarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden. 
 2.Die Gebühren schließen die Auslagen für Material und Verpackung nicht ein. 
7.1Gebühr je Antrag20
 und 
7.2je Archiveinheit20
 oder 
7.3bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde16
8Depositarische Archivierung von öffentlichem Archivgut 
8.1Bewertung und Erschließung von Unterlagen je angefangener Viertelstunde16
8.2konservatorisch-restauratorische Bearbeitung und Magazinierung von Archivgut je angefangener Viertelstunde12
8.3Verwahrung von Archivgut je angefangenem laufenden Meter jährlich12
 A n m e r k u n g :
Die Gebühr schließt die Auslagen für die fachgerechte Verpackung nicht mit ein.
 
87 Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 28  
   
1Festlegung eines Jägernotweges nach § 3 Abs. 1 Satz 3 50 bis 100
2Jagdbezirke, Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften 
2.1Prüfung eines Abrundungsvertrages nach § 5 Abs. 1 Nr. 1  
2.1.1ohne Beanstandung50 bis 150
2.1.2mit Beanstandung100 bis 300
2.2Abrundung eines Jagdbezirkes von Amts wegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2150 bis 400
2.3Verfügung zur zweckmäßigen Gestaltung eines Jagdbezirkes nach § 6 Abs. 2150 bis 400
2.4Erklärung von bestimmten Gebieten zu befriedeten Bezirken nach § 7 Abs. 2 50 bis 400
2.5Erlaubnis für beschränkte Jagdausübung in befriedeten Bezirken nach § 8 Abs. 150 bis 150
2.6Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd nach § 9 Abs. 2 Satz 1 100
2.7Wiederherstellen eines Eigenjagdbezirkes auf Antrag nach § 9 Abs. 2 Satz 3 100
2.8Angliederung, Zusammenlegung oder Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke auf Antrag nach den §§ 10 bis 13 50 bis 300
2.9Zulassung einer Ausnahme von der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 10 Abs. 1 50 bis 300
2.10Genehmigung der Satzung oder einer Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft nach § 14 Abs. 2 Satz 1 50 bis 150
2.11Anerkennung einer Hegegemeinschaft nach § 15 Abs. 2 100
2.12Festlegung einer Abschussplanregion nach § 26 Abs. 2 50 bis 150
3Zweitschrift eines Jagdscheines nach § 22 80 v. H. der Gebühr nach Anlage 2 Spalte 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (LJagdGDVO)
4Prüfungen (§ 22 Abs. 3)  
4.1Jägerprüfungen 250
4.2Jägerprüfungen für Falkner150
4.3Falknerprüfungen150
5Jagdbeschränkungen, Pflichten bei Jagdausübung und Beunruhigen von Wild 
5.1Ausnahmen von den Verboten des § 23 Abs. 1 und 2 gemäß Abs. 4150
5.2 Aufhebung des Nachtjagdverbotes nach § 23 Abs. 6 50 bis 100
5.3Genehmigung eines Schwarzwildgatters nach § 25a Abs. 1 200
5.4Genehmigung einer Schliefenanlage nach § 25a Abs. 2 200
5.5Aufhebung von Schonzeiten nach § 27 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 4 50 bis 250
5.6Erlaubnis zum Erlegen von Wild in der Schonzeit und Wild ohne Jagdzeit zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 27 Abs. 3 Nr. 1 100
5.7Erlaubnis zum Lebendfang von Wild in der Schonzeit nach § 27 Abs. 3 Nr. 2 100
5.8Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 für Zwecke der Aufzucht (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) Gelege des Federwildes auszunehmen50
5.9Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 4 Nestlinge oder Ästlinge der Habichte für Zwecke der Beizjagd (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) auszuhorsten oder auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 gefangene Habichte für Zwecke der Beizjagd zu halten100
6Bestätigung eines Schweißhundführers einschließlich Ausstellung eines Dienstausweises nach § 29 50
7Wildschadensverhütung 
7.1Genehmigung zum Aussetzen von Wild nach § 33 50 bis 100
7.2Genehmigung zur Anlage einer Ablenkungsfütterung nach § 34 Abs. 350 bis 250
   
88 Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO)  
   
1Genehmigung eines Antrages auf Schifffahrt zu gewerblichen Zwecken nach § 7 Abs. 1 Satz 1 29 bis 500
2Entscheidung über die Feststellung der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit anderer Befähigungszeugnisse nach § 8 Abs. 2 Satz 2 23 bis 100
3Abnahme der theoretischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1  
 Kategorie A175
 Kategorie B234
4Abnahme der praktischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1  
 Kategorie A58
 Kategorie B117
5Theoretische und praktische Wiederholungsprüfungen zum Erwerb eines Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
6Erweiterungsprüfung zum Erwerb eines Schiffsführerscheins von Kategorie A nach Kategorie B nach § 10 Abs. 1 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
7Erweiterung oder Einschränkung des Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 3 Satz 2 46 bis 234
8Ausstellung eines Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 1 25
9Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 4 Satz 1 29
10Eintragung der weiteren Tauglichkeit in den Schiffsführerschein nach § 11 Abs. 2 Satz 2 13
11Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 12 nach Zeitaufwand
12Neuerteilung des Schiffsführerscheins nach § 13 Abs. 1 nach Zeitaufwand
13Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge einschließlich Kleinfahrzeuge nach § 15 Abs. 2 Satz 1 23
14Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Kennzeichenausweises nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KIFzKV-BinSch)15
15Eintragung einer Änderung im Kennzeichenausweis nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 2 KIFzKV-BinSch18
16Abmeldung eines Kleinfahrzeuges mit Ausstellung einer Abmeldebescheinigung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 KIFzKV-BinSch18
17Ausstellung eines Schifferdienstbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit Anlage XI § 3.01 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) 15
18Technische Erstzulassung zum Verkehr nach § 16 Abs. l und 2 71 bis 710
19Ausstellung der Zulassungsurkunde nach § 16 Abs. 1 und 2 29
20Durchführung einer Nachuntersuchung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 71 bis 568
21Durchführung einer Sonderuntersuchung nach wesentlicher Veränderung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 25 BinSchUO 71 bis 568
22Untersuchung von Amts wegen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 26 BinSchUO 71 bis 568
23Änderung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung und nachträgliche Auflagen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 13 BinSchUO 57 bis 114
24Entzug der Zulassung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 14 BinSchUO 57 bis 114
25Ausstellung eines Ölkontrollbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LSchiffHVO in Verbindung mit § 28.01 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie § 2.03 der Anlage 2 zu den Ausführungsbestimmungen des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI)15
26Prüfung Sicherheitsrolle und Sicherheitsplan nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 31 BinSchUO sowie Artikel 19.03 ES-TRIN114
27Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen nach § 45 57 bis 575
28Sperrung eines Gewässers oder eines Gewässerteils sowie Änderung einer bestehenden Sperrung nach § 19 Abs. 5 57 bis 575
29Erteilung einer Erlaubnis für eine besondere Veranstaltung nach § 22 nach Zeitaufwand
30Ausstellung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) 31
 A n m e r k u n g:  
  Die Gebühr ermäßigt sich für jedes Fahrzeug um 13 v. H. bei gleichzeitiger Ausstellung von Bootszeugnissen für mehrere baugleiche Fahrzeuge desselben Antragstellers. 
31Verlängerung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 BinSch-SportbootVermV 15
32Eintragung einer Änderung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 2 BinSch-SportbootVermV 17
33Sonstige auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmende Amtshandlungen, außerhalb der Tarifstellen 1 bis 32nach Zeitaufwand
34Die Amtshandlungen in den Tarifstellen 1 bis 33 erfordern ein Tätigwerden der zuständigen Behörden außerhalb der Dienstzeit das Doppelte der Gebühr nach den Tarifstellen 1 bis 33
   
89Landwirtschaftliche Untersuchungsleistungen 
   
1Zulassung von Untersuchungsstellen für Boden und Klärschlamm nach dem Gem. RdErl. des MU und ML vom 27. Januar 1994 (MBl. LSA S. 628) 
1.1Anerkennung von Untersuchungsstellen anderer Länder und Ausstellung der Bescheinigung nach Anlage 1 Nr. 859
1.2Zulassung von Untersuchungslabors nach Anlage 1 Nrn. 1 bis 7427
1.3Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 mit Prüfaufwand239
1.4Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 ohne Prüfaufwand80
1.5Entzug der Zulassung nach Anlage 1 Nr. 9145
1.6Ringversuche gemäß Anlage 1 Nr. 4 Buchst. b und Nr. 10 
1.6.1Ringversuch Boden510
1.6.2Ringversuch Klärschlamm690
1.7Probenehmerausbildung und Zulassung nach Nr. 2.3.2.363
1.8Reisekosten der Bediensteten im Rahmen der Zulassungsverfahrennach dem Bundesreisekostengesetz
2Chemische Bodenuntersuchungen 
2.1Probenvorbereitung 
2.1.1Grundgebühr Trocknen und Sieben1,55
2.1.2Feinmahlen (für spezielle Untersuchungen)1,55
2.2Gesamtgehalte 
2.2.1Kohlenstoff (Organische Substanz) 
2.2.1.1Trockene Verbrennung8,2
2.2.1.2Glühverlust12
2.2.2Stickstoff 
2.2.2.1Gesamtstickstoff nach KJELDAHL17
2.2.2.2Gesamtstickstoff nach DUMAS19
2.2.3Elementbestimmung 
2.2.3.1Aufschluss 
2.2.3.1.1Königswasseraufschluss16
2.2.3.2Bestimmung 
2.2.3.2.1Phosphor12
2.2.3.2.2Kalium12
2.2.3.2.3Calcium12
2.2.3.2.4Magnesium12
2.2.3.2.5Natrium12
2.2.3.2.6Aluminium12
2.2.3.2.7Arsen12
2.2.3.2.8Blei12
2.2.3.2.9Cadmium12
2.2.3.2.10Chrom12
2.2.3.2.11Eisen12
2.2.3.2.12Kupfer12
2.2.3.2.13Mangan12
2.2.3.2.14Nickel12
2.2.3.2.15Quecksilber (Kaltdampfverfahren)27
2.2.3.2.16Schwefel12
2.2.3.2.17Zink12
2.2.3.2.18weitere anorganische Elementenach Zeitaufwand und Art der Probe
2.3lösliche Mengenelemente 
2.3.1P-, K-, Ca-, Mg-Gehalt im HCl-Auszug (Auszug mit 10-prozentiger Salzsäure) 
2.3.1.1vier Elemente aus einem Extrakt62
2.3.1.2drei Elemente aus einem Extrakt51
2.3.1.3zwei Elemente aus einem Extrakt39
2.3.1.4ein Element aus einem Extrakt28
2.4leicht verfügbare Mengenelemente 
2.4.1Stickstoff 
2.4.1.1Nitrat-Stickstoff (photometrisch)8,2
2.4.1.2Ammonium-Stickstoff (photometrisch)8,2
2.4.1.3Nitrat und Ammonium (photometrisch) Nmin-Bestimmung13
2.4.1.4Nitrat (Destillation)20
2.4.1.5Ammonium (Destillation)16
2.4.1.6Nmin-Untersuchung (einschließlich Düngungsempfehlung) 
2.4.1.6.1Nmin-Untersuchung (zwei Schichten in 0 bis 60 cm)20
2.4.1.6.2Nmin-Untersuchung (drei Schichten in 0 bis 90 cm)27
2.4.2P, K, Mg im Doppellaktat (DL)-Auszug 
2.4.2.1drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.2.2zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.2.3ein Element8
2.4.3P, K im Calciumazetat-Calciumlaktat (CAL)-Auszug 
2.4.3.1zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.3.2ein Element8
2.4.4P, K, Mg, Ca im Ammoniumlaktat (AL) oder Ammoniumacetat-Auszug 
2.4.4.1vier Elemente aus einem Extrakt19
2.4.4.2drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.4.3zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.4.4ein Element8
2.4.5P, K, Mg im 0,01 M CaCl2-Auszug 
2.4.5.1drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.5.2zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.5.3ein Element8
2.4.6Natrium, Chlorid, Schwefel 
2.4.6.1Natrium (Calciumchlorid-Auszug)5,15
2.4.6.2Chlorid (mit Extraktion)14
2.4.6.3Sulfat (mit Extraktion)13
2.4.6.4Smin-Bestimmung (mit Düngungsberatung) 
2.4.6.4.1zwei Schichten20
2.4.6.4.2drei Schichten27
2.4.6.4.3Smin-Bestimmung in Verbindung mit Nmin-Untersuchung (Preis je Schicht)6,15
2.5Mikronährstoffe 
2.5.1Cu, Zn, Mn EDTA-Auszug 
2.5.1.1drei Elemente aus einem Extrakt13
2.5.1.2zwei Elemente aus einem Extrakt9,2
2.5.1.3ein Element7,2
2.5.2Bor (Heißwasser-Extraktion nach BERGER und TRUOG)9,2
2.5.3Kupfer (HNO3-Extraktion nach WESTERHOFF)3,6
2.5.4Mangan (Sulfit-pH 8-Methode nach SCHACHTSCHNABEL)6,2
2.5.5Molybdän (Extraktion nach GRIGG)26
2.5.6Zink (EDTA-Ammoniumcarbonat-Extraktion nach TRIERWEILER und LINDSAY)5,2
2.5.7Eisen 
2.5.7.1dithionitlösliches Fe9,2
2.5.7.2oxalatlösliches Fe9,2
2.5.8Untersuchung auf Cu, Zn, Mn (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung)17
2.5.9Untersuchung auf Cu, Zn, Mn, B, Mo (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung)54
2.6Bestimmung von P, K, Mg, Ca, Na, Al, Mn, Fe, Zn im 0,5 n Ammonchloridauszug 
2.6.1Extraktion3,6
2.6.2Messung der Elemente P, K, Mg, Ca, Na je3,1
2.6.3Messung der Elemente Al, Mn, Fe, Zn je12
2.6.4Messung von Sulfat19
2.7pH-Wert und Kalkgehalt 
2.7.1pH-Wert (0,01 mol/l CaCl2-Extrakt, ln KCL oder Wasserextrakt)1,6
2.7.2Calciumcarbonat12
2.7.3basisch wirksame Stoffe16
2.8Untersuchungen zum Austauschverhalten der Böden 
2.8.1effektive Austauschkapazität60
2.8.2Austauschkapazität einschließlich austauschbarer Kationen56
2.8.3potentielle Austauschkapazität nach MEHLICH46
2.8.4T- und H-Wert nach MEHLICH28
2.8.5Sorptionsverhältnisse nach KAPPEN-ADRIAN16
2.8.6Hydrolytische Acidität (Calciumacetat-Extraktion)12
2.8.7Austauschazidität16
2.8.8austauschbares Mg9
2.9sonstige Untersuchungen 
2.9.1Kalium-Fixierung 
2.9.1.1nasse Fixierung13
2.9.1.2trockene Fixierung20
2.9.2Salzgehalt 
2.9.2.1gravimetrisch10
2.9.2.2Elektrische Leitfähigkeit3,6
2.9.3Heißwasserlöslicher Stickstoff18
2.9.4Sulfid und Polysulfid36
2.10Bodenmikrobiologische Untersuchungen (Enzymaktivitäten) 
2.10.1Katalaseaktivität26
3Physikalische Bodenuntersuchungen 
3.1Korngrößenanalyse (Pipettmethode nach KÖHN) 
3.1.1Peroxidvorbehandlung6,2
3.1.2Salzsäurevorbehandlung8,2
3.1.3Grundpreis einschließlich zwei Fraktionen20
3.1.4jede weitere Fraktion8,2
3.2Feinanteilbestimmung (< 6 μm)5,7
3.3Tongehaltsbestimmung12,8
3.4Volumengewicht 
3.4.1frisch3,6
3.4.2mit Nachtrocknung8,2
3.5Bodenfeuchtegehalt7,7
3.6Bestimmung Steinigkeit und Wurzelanteil7,7
4Untersuchung von Mineraldüngern 
4.1Probenvorbereitung (Trocknen und Feinmahlen)2,6
4.2Stickstoff 
4.2.1Gesamt-N nach KJELDAHL21
4.2.2Gesamt-N nach DUMAS21
4.2.3Ammonium-N (Destillation)19
4.2.4Nitrat-N (Destillation)21
4.2.5Harnstoff31
4.2.6Cyanamid21
4.3Phosphor 
4.3.1Gesamtphosphat (mineralsäurelösliches Phosphat)23
4.3.2wasserlösliches Phosphat20
4.3.3zitronensäurelösliches Phosphat21
4.3.4alkalisch-ammoniumcitratlösliches Phosphat26
4.3.5Phosphat nach EG-Norm (neutral-ammoniumcitratlöslich)23
4.3.6neutral-ammoniumcitratlösliches und wasserlösliches Phosphat33
4.3.7ameisensäurelösliches Phosphat21
4.4Mengenelemente und Kalkwirkung 
4.4.1Kalium23
4.4.2Natrium20
4.4.3Calcium23
4.4.4Magnesium23
4.4.5Karbonat13
4.4.6basisch wirksame Bestandteile15
4.4.7Reaktivität von Düngekalken (einschließlich basisch wirksamer Stoffe)67
4.5Bestimmung von B, Cu, Mn, Fe, Zn, Co und Mo 
4.5.1Aufschluss12
4.5.2Bestimmung der Elemente im Aufschluss 
4.5.2.1Bor13
4.5.2.2Kupfer13
4.5.2.3Mangan13
4.5.2.4Eisen13
4.5.2.5Zink13
4.5.2.6Kobalt21
4.5.2.7Molybdän21
4.5.2.8Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
4.6Sulfat28
4.7Chlorid16
4.8weitere Untersuchungen 
4.8.1Wassergehalt9
4.8.2Siebanalyse (trockene Siebung) je Fraktion5,2
4.8.3Siebanalyse (Nasssiebung) je Fraktion8,2
4.8.4Dichte in Flüssigdüngern7,2
4.8.5Zerfall von Granulaten (je Fraktion)8,2
5Untersuchung organischer Düngestoffe 
5.1Probenvorbereitung 
5.1.1Trocknung und Wägen4,6
5.1.2Mahlen1,55
5.1.3Gefriertrocknen (bei speziellen Untersuchungen)28
5.2Gesamtgehalte 
5.2.1Trockenmasse7,2
5.2.2Gesamtkohlenstoff (Organische Substanz, Bestimmung über Glühverlust)12
5.2.3Gesamtstickstoff nach KJELDAHL13
5.2.4P, Ca, Mg, K, Na und Schwermetalle 
5.2.4.1Aufschluss (trockene Veraschung und Lösen der Asche in HCl oder HNO3)14
5.2.4.2Bestimmung 
5.2.4.2.1Ca, Mg, K, Na, P je Element4,6
5.2.4.2.2Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
5.2.5Chlorid17
5.2.6Sulfat23
5.3Nitrat- und Ammoniumgehalte 
5.3.1Nitrat-N (Destillation)21
5.3.2Ammonium-N (Destillation)19
5.4pH-Wert3,1
6Untersuchung von Komposten (nach Methoden des VDLUFA und der Bundesgütegemeinschaft Kompost) 
6.1Probenvorbereitung3,1
6.1.1Trocknung, Wägen und Siebung1,55
6.1.2Mahlung 
6.2Gesamtgehalte 
6.2.1Wassergehalt7,7
6.2.2Kohlenstoffgehalt (über Glühverlust)16
6.2.3Gesamtstickstoff nach KJELDAHL17
6.2.4Gesamtgehalte P, K, Ca, Mgnach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.2.5Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.3lösliche Nährstoffe 
6.3.1Nitrat-N (CaCl2-Extrakt)8,2
6.3.2Ammonium (CaCl2-Extrakt)8,2
6.3.3Magnesium (CaCl2-Extrakt))8,2
6.3.4Phosphor (CAL)7,2
6.3.5Kalium (CAL)7,2
6.4sonstige Untersuchungen 
6.4.1pH-Wert3,6
6.4.2Rohdichte4,6
6.4.3Siebanalyse (0 bis 2, 2 bis 5, > 5 mm)8,2
6.4.4Salzgehalt3,6
6.4.5Rottegrad23
6.4.6Pflanzenverträglichkeit39
6.4.7keimfähige Samen29
6.4.8Fremdstoff- und Steingehalt9
6.4.9Untersuchungspaket nach Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost317
7Pflanzenanalysen 
7.1Probenvorbereitung 
7.1.1Waschen4,6
7.1.2Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung)4,1
7.1.3Mahlen4,1
7.1.4Gefriertrocknung31
7.2Bestimmung der Elementgehalte 
7.2.1Stickstoff 
7.2.1.1Gesamtstickstoff nach KJELDAHL16
7.2.1.2Gesamtstickstoff nach DUMAS16
7.2.1.3Gesamtstickstoff mit gesonderter Nitratbestimmung (einschließlich Nitrat-N) 
7.2.2Mengenelemente, Spurennährstoffe und Sonstige 
7.2.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
7.2.2.2Doppelbestimmung je Element 
7.2.2.2.1Calcium7,2
7.2.2.2.2Natrium7,2
7.2.2.2.3Phosphor7,2
7.2.2.2.4Kalium7,2
7.2.2.2.5Magnesium7,2
7.2.2.2.6Chlorid16
7.2.2.2.7Elementbestimmung Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel, Quecksilber, Schwefel, Zinknach Tarifstellen zu 2.2.3.2
7.2.2.2.8Elementbestimmung Bor11
7.2.2.2.9Elementbestimmung Molybdän27
7.2.2.2.10Elementbestimmung Selen24
8Klärschlammuntersuchung gemäß AbfKlärV 
8.1Gefriertrocknung31
8.2Klärschlammuntersuchung (ohne PCB und Dioxine) Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe)186
8.3Klärschlammuntersuchung (ohne Dioxine) (Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe, PCB)270
8.4Untersuchung spezieller Inhaltsstoffenach Zeitaufwand und Art der Probe
8.5Bodenuntersuchung nach AbfKlärV (einschließlich Probenvorbereitung, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn, pH-Wert, K, Mg, P)64
8.6Gebühr nach Tarifstelle 9.5 plus Bestimmung der Bodenart70
9Untersuchungen von Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung 
9.1Allgemeine Untersuchungen 
9.1.1Probenaufbereitung (einschließlich Mahlen)6,2
9.1.2Sensorik3,1
9.1.3Abrieb5
9.1.4Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung)5
9.1.5Gefriertrocknung31
9.1.6Feuchtigkeit (Wasser/Trockensubstanz) 
9.1.6.1Trockenschrank-Methode7,2
9.1.6.2Zuschlag zu den Gebühren nach Tarifstelle 11.1.3.1 für besonderen Arbeitsaufwand (beispielsweise Wasserbestimmung in Fetten, sirupartige Substanzen)5,2
9.2Stickstoffhaltige Substanzen 
9.2.1Protein16
9.2.2Aminosäuren 
9.2.2.1Lysin54
9.2.2.2Methionin64
9.2.2.3Cystin64
9.2.2.4Tryptophan56
9.2.2.5 MHA (Methioninhydroxyanaloges)64
9.2.2.6Threonin54
9.2.2.7Gesamtanalyse von 15 verschiedenen Aminosäuren (ohne Methionin und Cystin)179
9.3Fette und fettartige Substanzen 
9.3.1Rohfette 
9.3.1.1Rohfett 
9.3.1.1.1Rohfett mit HCL-Aufschluss23
9.3.1.1.2Rohfett ohne HCL-Aufschluss15
9.3.2Erucasäure28
9.4Rohfaser und Gerüstsubstanzen 
9.4.1Rohfaser23
9.4.2NDF23
9.4.3NDF org.23
9.4.4ADF23
9.4.5ADF org.23
9.4.6DL (detergentien Lignin)23
9.4.7DL org. (detergentien Lignin org.)23
9.5Kohlenhydrate 
9.5.1Stärke 
9.5.1.1polarimetrisch20
9.5.2Zucker 
9.5.2.1Gesamtzucker (nach Inversion)20
9.5.2.2Gesamtzucker (vor Inversion)18
9.5.3Selektive Methoden für einzelne Kohlenhydrate 
9.5.3.1Lactose (nach Vergärung)25
9.6Asche, Mineralstoffe, Spurenelemente 
9.6.1Asche 
9.6.1.1Asche12
9.6.1.2salzsäure-unlösliche Asche (Sand)16
9.6.2Alkali- und Erdalkalimetalle 
9.6.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
9.6.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.2.2.1Natrium7,2
9.6.2.2.2Kalium7,2
9.6.2.2.3Calcium7,2
9.6.2.2.4Magnesium7,2
9.6.3Nichtmetalle und Verbindungen 
9.6.3.1Stickstoffverbindungennach Tarifstelle 11.2
9.6.3.2Phosphor 
9.6.3.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
9.6.3.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.3.2.2.1Gesamtphosphor7,2
9.6.3.3Halogen 
9.6.3.3.1Chlorid13
9.6.4Spurenelemente 
9.6.4.1Kupfer, Zink, Mangan, Eisen 
9.6.4.1.1Grundpreis für Lösungsherstellung15
9.6.4.1.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.4.1.2.1Kupfer13
9.6.4.1.2.2Zink13
9.6.4.1.2.3Mangan13
9.6.4.1.2.4Eisen13
9.6.4.2Molybdän, Bor 
9.6.4.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung15
9.6.4.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.4.2.2.1Molybdän27
9.6.4.2.2.2Bor13
9.6.5Selen41
9.6.6Jod42
9.7Toxisch wirkende Stoffe 
9.7.1Anorganische Stoffe 
9.7.1.1Grundpreis für Lösungsherstellung14
9.7.1.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.7.1.2.1Quecksilber26
9.7.1.2.2Arsen26
9.7.1.2.3Cadmium19
9.7.1.2.4Blei19
9.7.1.2.5Nickel16
9.7.2Organische Stoffe 
9.7.2.1Mycotoxine 
9.7.2.1.1Aflatoxine 
9.7.2.1.1.1Aflatoxin B167
9.7.2.1.2Zearalenon74
9.7.2.1.3Ochratoxin A74
9.7.2.1.4Deoxynivalenol74
9.8Zusatzstoffe 
9.8.1Vitamine 
9.8.1.1fettlösliche Vitamine 
9.8.1.1.1A67
9.8.1.1.2D387
9.8.1.1.3E75
9.8.2Pigmente 
9.8.2.1Karotin (mit Verseifung)38
9.8.2.2b -Karotin (supplementiert)56
9.8.2.3Xanthophyll38
9.8.2.4Canthaxanthin56
9.8.2.5b -Apo-8-Carotinsäureethylester56
9.8.2.6Citranaxanthin56
9.8.2.7Avizant Gelb56
9.8.3sonstige Zusatzstoffe 
9.8.3.1Nicarbacin56
9.8.3.2DOT56
9.8.3.3Monensin56
9.8.3.4Narasin56
9.8.3.5Lasalocid Natrium56
9.8.3.6Salinomycin56
9.8.3.7Vanillintest (qualitative Prüfung auf Narasin, Salinomycin, Monensin)15
9.8.3.8Meticlorpindol (Coyden)77
9.8.3.9Nifursol56
9.8.4Probiotika 
9.8.4.1Bacillus cereus36
9.8.4.2Bacillus licheninformis/Bacillus subtilis36
9.8.4.3Enterococcus faecium36
9.8.4.4Enterococcus faecium/Lactobacillus rhamnosus36
9.8.4.5Pediococcus acidilactici36
9.8.4.6Saccharomyces cerevisiae 
9.8.5weitere Zusatzstoffenach Zeitaufwand und Art der Probe
9.9Untersuchung an speziellen Produkten und Stoffen 
9.9.1Verdaulichkeitsuntersuchungen 
9.9.1.1Enzymatisch lösbare organische Substanz (ELOS)42
9.9.1.2Hohenheimer Futterwerttest (HFT)75
9.10Mikroskopische Untersuchungen 
9.10.1Mikroskopie Einzelfuttermittel16
9.10.2Mikroskopie Mischfutter schrotförmig20
9.10.3Mikroskopie Mischfutter pelletiert26
9.10.4Untersuchung auf tierische Schädlinge 
9.10.4.1Insekten9,2
9.10.4.2Milben9,2
9.10.5Prüfung auf Besatz, verbotene Stoffe und tierische Bestandteile28
9.10.6Zuschlag für besonderen Aufwand (Sedimentation, Trocknung und ähnliches)18
9.10.7Bestimmung nach Wäge-, Zähl- oder Ausleseverfahren23
9.11mikrobiologische Untersuchungen 
9.11.1Keimgehaltsbestimmungen 
9.11.1.1Mikrobiologische Qualität; (Bakterien, Schimmel-, Schwärzepilze, Hefen)42
9.11.2spezielle Nachweise von Arten beziehungsweise Gattungen 
9.11.2.1Salmonellen31
9.11.2.2coliforme Bakterien31
9.11.2.3coliforme Bakterien bis Escherichia Coli41
9.11.2.4Clostridien31
9.11.2.5Clostridium perfringens41
9.11.2.6Enterobakterien31
9.11.2.7Enterococcen31
9.11.2.8Micro- und Staphylococcen31
9.11.2.9anaerobe Bakterien31
9.11.2.10aerobe Sporenbildner31
9.11.2.11Pseudomonas31
10Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln und Ernteprodukten 
10.1pH-Wert2,6
10.2Ammoniak2,05
10.3Nitrat (Schnellmethode und Einfachbestimmung)3,6
10.4flüchtige Fettsäuren27
10.5Milchsäure27
10.6Butter-, Valerian-, Capronsäure (semiquantitative Bestimmung)5,2
10.7Ethanol17
10.8Propandiol22
10.9Glucosinolate in Raps 
10.9.1HPLC Methode (Referenzverfahren)74
10.10Arznei- und Gewürzpflanzen 
10.10.1ätherische Öle (Destillation)38
10.10.2Aromastoffe 
10.10.2.1Carvacrol (Bohnenkraut)103
10.10.2.2a-Phellandren (Dill)103
10.10.2.3trans-Anethol und Fenchon (Fenchel)103
10.10.2.4Fenchon103
10.10.2.5Carvon (Kümmel)103
10.10.2.6cis-Sabinenhydrat (Majoran)103
10.10.2.7Menthon und Menthol (Pfefferminze)103
10.10.8Thymol (Thymian)103
11Untersuchungen im Rahmen der besonderen Ernteermittlung 
11.1Probedrusch16
11.2Feuchtebestimmung15,9
11.3Auswuchs7,2
11.4Besatz7,2
12Getreideanalytik 
12.1maschinelle Vorreinigung 
12.1.1maschinelle Vorreinigung < 1kg6,2
12.1.2maschinelle Vorreinigung -5 kg14
12.2Siebsortierung 
12.2.1zwei Fraktionen, Vollkornanteil außer Braugerste12
12.2.2vier Fraktionen, Braugerste16
12.3Hektolitergewicht6,2
12.4Tausendkornmasse8
12.5Besatz 
12.5.1Bruchkorn8,2
12.5.2Kornbesatz8,2
12.5.3Schwarzbesatz8,2
12.5.4Auswuchs8,2
12.5.5Kornrissigkeit8,2
12.5.6Vollanalyse Besatz24
12.6Keimfähigkeit 
12.6.1Keimbett13
12.6.2TTC-Test13
12.7Feuchtigkeit, Wasser, Trockensubstanz 
12.7.1Schnellbestimmung (elektrisches Verfahren)5,2
12.7.2Trockensubstanz (Trockenschrank)7,2
12.8Asche in Trockensubstanz20
12.9Protein in Trockensubstanz 
12.9.1amtliches Verfahren24
12.9.2nach NIR7,2
12.10Stärke, polarimetrisch20
12.11Mahlversuche 
12.11.1Herstellung von Mehl für Nachfolgeuntersuchungen je kg9,2
12.11.2Mahlversuch mit Brabender Mahlautomat16
12.12Feuchtklebergehalt18
12.13Sedimentationswert 
12.13.1nach ZELENY14
12.13.2SDS-Test14
12.14Fallzahl9,2
12.15technologische Untersuchungen an Weizenmehl (ohne Mehlherstellung) 
12.15.1farinographische Wasseraufnahme17
12.15.2Farinogramm24
12.15.3Extensogramm, drei Teigruhezeiten32
12.15.4Extensogramm, verkürzte Zeiten18
12.15.5Alveogramm31
12.15.6Amylogramm24
12.16Rapid-Mix-Test-Backversuch (ohne Mehlherstellung)49
12.17Gelbpigmentgehalt (Durum)15
12.18Kleinmälzung 
12.18.1Kleinmälzung ohne Vorbereitung zur Vollgerste43
12.18.2Kleinmälzung mit Vorbereitung zur Vollgerste49
12.19Malzanalyse 
12.19.1Extraktbestimmung24
12.19.2VZ 45 oC (Hartongzahl)23
12.19.3Malzmürbigkeit (Brabender Härte oder Frabilimeter)13
12.19.4Endvergärungsgrad30
12.19.5Würzeviskosität15
12.19.6a -Amylaseaktivität16
12.19.7Kolbachzahl27
12.19.8Würzefarbe7,2
12.19.9diastatische Kraft nach Windisch-Kolbach27
12.20Qualität Gerste und Malz 
12.20.1Qualität Gerste und Malz103
12.20.2Qualität Gerste und Malz (Einfachbestimmung)52
12.21Weizenqualität95
12.22Sortendiagnose bei Weizen (Elektrophorese) 
12.22.1Reinheit (100 Körner)97
12.22.2Identifizierung (100 Körner)118
13Pflanzenschutzmittel-Rückstände und organische Schadstoffe 
13.1Gruppenanalysen 
13.1.1chlorierte Kohlenwasserstoff (CKW)-Insektizide103
13.1.2polychlorierte Biphenyle (PCB) quantitativ103
13.1.3Phosphorsäureester-Insektizide103
13.1.4Fungizide (ohne Dithiocarbamate)123
13.1.5Phenoxicarbonsäure-Herbizide113
13.1.6Triazin-Herbizide92
13.1.7Rückstandsuntersuchungen nach RHmV (Lückenindikation)200 bis 351
13.1.8polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (sechs PAK's nach der Trinkwasserverordnung)164
13.1.9polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (16 PAK's aus Environmental Protection Agency-EPA)169
13.2Einzelstoffe 
13.2.1Aldicarb86
13.2.2Alpha-Cypermethrin103
13.2.3Alpha-HCH92
13.2.4Atrazin92
13.2.5Azinphos-ethyl92
13.2.6Azoxystrobin96
13.2.7Benomylgruppe (Summe Benomyl, Carbendazim und Thiophanatmethyl)133
13.2.8Bentazon205
13.2.9Beta-Cyfluthrin103
13.2.10Beta-HCH92
13.2.11Bitertanol103
13.2.12Bromacil92
13.2.13Bromoxynil75
13.2.14Bromopropylat96
13.2.15Camphechlor (Summe Indikatorgenere 26, 52, 62)95
13.2.16Carbaryl92
13.2.17Carbendazim154
13.2.18Carbosulfan154
13.2.19Captafol96
13.2.20Captan96
13.2.21Chlordan (Summe cis- und trans-Isomere)92
13.2.22Chlorpyrifos92
13.2.23Chlortalonil96
13.2.24Chlortoluron92
13.2.25Cyfluthrin92
13.2.26Cymoxanil103
13.2.27Cypermethrin92
13.2.28DDT (Summe aus DDT-, TDE- und DDE-Isomeren)95
13.2.29Deltamethrin92
13.2.30Diazinon103
13.2.31Dichlobenil75
13.2.32Dichlofluanid92
13.2.33Dichlorvos92
13.2.34Diclofop154
13.2.35Dicofol96
13.2.36Dieldrin92
13.2.37Dimethoat96
13.2.38Dinoseb92
13.2.39Disulfoton92
13.2.40Diuron92
13.2.41Endosulfan (Summe alpha- und beta-Isomeren und Endosulfansulfat)95
13.2.42Endrin (Summe aus Endrin und delta-Ketoendrin)95
13.2.43Esfenvalerat154
13.2.44Famoxadon92
13.2.45Fenpropathrin103
13.2.46Fenpropimorph103
13.2.47Fentin-hydroxid154
13.2.48Fentinacetat256
13.2.49Fenvalerat154
13.2.50Folpet96
13.2.51Formothion96
13.2.52Gamma-HCH (Lindan)92
13.2.53Glyphosate103
13.2.54Heptachlor (Summe Heptachlor und Heptachlorepoxid)95
13.2.55Hexachlorbenzol92
13.2.56Hexaconazol92
13.2.57Imazalil81
13.2.58Imidacloprid154
13.2.59Iprodion92
13.2.60Isoproturon75
13.2.61Kresoxim-methyl96
13.2.62Lamda-Cyhalothrin103
13.2.63Lenacil96
13.2.64Linuron77
13.2.65Malathion (Summe Malathion und Malaxon)92
13.2.66Metalaxyl103
13.2.67Maneb103
13.2.68Metamidophos92
13.2.69Metamitron92
13.2.70Methabenzthiazuron75
13.2.71Methidation92
13.2.72Metiram154
13.2.73Methomylgruppe (Summe Methomyl, Thiodicarb und Carbaryl)155
13.2.74Metobromuron96
13.2.75Nitrofen92
13.2.76Myclobutanil103
13.2.77Oxydemeton-methyl (Summe Oxydemetonmethyl und Demeton-s-methylsulfon)154
13.2.78Parathion (Summe Parathion und Paroxon)92
13.2.79Pendimethalin75
13.2.80Permethrin103
13.2.81Phenmedipham92
13.2.82Phosphamidon103
13.2.83Pirimicarb92
13.2.84Primiphos-methyl92
13.2.85Prochloraz92
13.2.86Procymidon96
13.2.87Propazin92
13.2.88Propiconazol128
13.2.89Propineb154
13.2.90Propyzamid92
13.2.91Pyrazophos92
13.2.92Quintozen92
13.2.93Resmethrin112
13.2.94Simazin92
13.2.95Tebuconazol154
13.2.96Teflubenzuron154
13.2.97Terbutylazin92
13.2.98Tolyfluanid92
13.2.99Triadimenol/triadimefon (Summe)128
13.2.100Trichlorfon92
13.2.101Trifluralin92
13.2.102Vinclozolin103
14Probenahmenach Zeitaufwand und Art der Probe
 A n m e r k u n g: 
 Bei Serienuntersuchungen kann die Gebühr wegen des unter Umständen niedrigeren Aufwandes um bis zu 25 v. H., bei Großserien mit geringem Materialeinsatz um bis zu 50 v. H. ermäßigt werden. Bei Eilaufträgen kann die Gebühr wegen des höheren Aufwandes um 50 v. H. erhöht werden. 
   
90Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Verbindung mit Artikel 78 bis 85 und Anhang IV Kap. II der Verordnung (EU) 2017/625  
1Überwachung von Betrieben nach §§ 39 bis 43a LFGB  
1.1Überwachung und Kontrolle von Betrieben einschließlich Probenahme nach Kapitel VI Art. 79 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i und ii der Verordnung (EU) 2017/625 und nach § 39 Abs. 1 bis 5 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 der Verordnung (EU) 2017/625 sowie Artikel 5 und 6 der Verordnung (EU) 2019/2090, § 39a Abs. 1 LFGB, soweit sie aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde durchgeführt wird und dabei ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird oder soweit der Untemehmer Anlass zu der Kontrolle gegeben hat25 bis 5.000
1.1.1Entnahme einer Probe nach § 43 Abs. 1 LFGB oder § 43a Abs. 1 LFGB 16 bis 72
1.1.2Betriebskontrolle25 bis 1.500
1.1.3Überwachung einer Maßnahme nach § 39 Abs. 1, 3, 4 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung (EU) 2017/625 oder nach § 39a Abs. 1 Nr. 4 LFGB (Rücknahme oder Rückruf) 25 bis 250
1.1.4Anordnung oder Maßnahme nach § 39 Abs. 1 bis 4 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 der Verordnung (EU) 2017/625 oder nach § 39a Abs. 1 LFGB 25 bis 500
1.2Ausstellen einer Bescheinigung für den Export und das innergemeinschaftliche Verbringen von Lebensmitteln, Gesundheitsbescheinigung, Genusstauglichkeitsbescheinigung o. ä. bei einer Sendung oder bei gleichzeitiger Abfertigung mehrerer Einzelsendungen15 bis 500
1.3Bescheinigung einer Eintragung/Registrierung als Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 5 bis 50
2Zulassung von Sachverständigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben nach § 43 Abs. 3 LFGB 75 bis 150
3Gebühren zur Sicherstellung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs 
3.1für Aquakulturerzeugnisse je vermarktete Tonne0,1
3.2für Milch und Milcherzeugnisse je 1.000 1 Rohmilch als Ausgangserzeugnis0,02
3.3für Eiprodukteder den tatsächlichen Kosten der Kontrolle entsprechende Betrag
3.4für Honigder den tatsächlichen Kosten der Kontrolle entsprechende Betrag
4Die zuständigen Behörden können höhere als in den Tarifstellen 3.1 und 3.2 enthaltene Gebühren erheben, sofern die erhobene Gesamtgebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet 
5Die Gebühren werden erhoben 
5.1im Zubereitungs- und/oder Verarbeitungsbetriebnach Tarifstelle 3.1
5.2in der Sammelstelle für Rohmilchnach Tarifstelle 3.2
5.3im Betrieb, in dem die Probenahme erfolgtnach Tarifstellen 3.3 und 3.4
5.4Genehmigung einer Ausnahme nach § 68 LFGB 1 v. H. des wirtschaftlichen Wertes der Begünstigung
 mindestens75
5.4.1Durchführung einer amtlichen Beobachtung nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 LFGB 150 bis 250
   
91Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 
   
1 Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 27g ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden. 
2Im Enteignungsverfahren nach § 28 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden. 
3Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 28a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
   
92Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) 
   
1Anordnung einer besonderen Überprüfung der Gewerbetreibenden auf deren Kosten sowie Betrauung von Prüfern nach § 16 Abs. 2 Satz 127,5 bis 165
   
92aMediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA) 
   
1(aufgehoben) 
2Zuordnung von Übertragungskapazitäten (Abschnitt 5)500
   
92aMedizinprodukterecht, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) 
1Medizinprodukterecht, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) 
2nicht einfache schriftliche Auskunft200 bis 1 000
3Bescheinigung10 bis 100
4Akteneinsichtnahme6 bis 80
 (Ausnahme: kostenfrei in einem anhängigen Widerspruchsverfahren) 
5Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 Satz 1 100 bis 1 000
6Maßnahme zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder Verhinderung künftiger Verstöße bei klinischen Prüfungen nach § 68 Abs. 1, 2 und 3 200 bis 3 000
7Bewertung nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 im Sinne des § 74 Abs. 1 50 bis 300
8Maßnahme zum Schutz vor Risiken nach § 74 Abs. 1 und 2 MPDG in Verbindung mit Artikel 95 der Verordnung (EU) 2017/745 200 bis 3 000
9Behördliche Maßnahme nach § 76 Abs. 3 200 bis 3 000
10Anordnung und Maßnahme nach § 78 200 bis 3 000
11Rückruf von Medizinprodukten1 000 bis 10 000
   
92bMedizinprodukterecht, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) 
1wissenschaftliche Stellungnahme und Gutachten200 bis 1 000
2nicht einfache schriftliche Auskunft100 bis 500
3Bescheinigung10 bis 100
4Akteneinsichtnahme6 bis 80
 (Ausnahme: kostenfrei in einem anhängigen Widerspruchsverfahren) 
5Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 Satz 1 100 bis 1 000
6Maßnahme zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder Verhinderung künftiger Verstöße bei klinischen Prüfungen nach § 68 Abs. 1, 2 und 3 200 bis 3 000
7(Bewertung nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 im Sinne des § 74 Abs. 1 50 bis 300
8Maßnahme zum Schutz vor Risiken nach § 74 Abs. 1 und 2 MPDG in Verbindung mit Artikel 95 der Verordnung (EU) 2017/745 200 bis 3 000
9Behördliche Maßnahme nach § 76 Abs. 3 200 bis 3 000
10Anordnung und Maßnahme nach § 78 200 bis 3 000
11Rückruf von Medizinprodukten1 000 bis 10 000
93Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 
1.1Entscheidung über die Erteilung eines Negativattests nach § 14 Abs. 7 für ein einzelnes Objekt390
1.2Entscheidung über die Erteilung eines Negativattests nach § 14 Abs 7 für eine Mehrzahl von zusammenhängenden Objekten (Sammlung)910
2.1Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nach 24 Abs. 1 für ein einzelnes Objekt100
2.2Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nach § 24 Abs. 1 für eine Mehrzahl von zusammenhängenden Objekten (Sammlung)230
   
94 Milchquotenverordnung (MilchQuotV)  
   
1Übertragung/Zuteilung von Milchquoten durch die Landesstelle 
1.1Übertragung oder Zuteilung, Einziehungnach Zeitaufwand
1.2Ausstellen einer Bescheinigung zur Vorlage bei der Verkaufsstellenach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühr für die Übertragung von Milchquoten ist durch die Landesstelle von dem Unternehmen zu erheben an das die Anlieferungsquote übertragen wird. 
   
95 aufgehoben  
   
96Mineral- und Tafelwasser-Verordnung 
   
1Amtliche Anerkennung einer Quelle nach § 3 Abs. 1176 bis 353
1.1Erteilung einer Nutzungsgenehmigung nach § 5 Abs. 1 und 2176 bis 353
1.2Entziehung einer nach § 3 erteilten oder ihr gleichgestellten amtlichen Anerkennung106 bis 212
1.3Bearbeitung von Änderungsanzeigen hinsichtlich Mineralisierung des natürlichen Mineralwassers nach § 3106 bis 212
1.4Bearbeitung von Anträgen zur Namensänderung des Quellnamens des natürlichen Mineralwassers gemäß Nr. 3.2 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser vom 9. März 2001 (BAnz. S. 4606)54
   
97Mutterschutzgesetz (MuSchG) 
   
1Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2 250 bis 720
2Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr 
2.1Genehmigung nach § 28 Abs. 1 50 bis 360
2.2vorläufige Untersagung der Beschäftigung nach § 28 Abs. 2 Satz 3 100 bis 440
2.3Bescheinigung des Eintritts einer Genehmigungsfiktion nach § 28 Abs. 3 Satz 2 50 bis 100
3Anordnung nach § 29 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 und 9, soweit ein grober Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt wurde100 bis 440
4Bewilligung einer Ausnahme nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 8 50 bis 360
   
98Ökologischer Landbau 
   
  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-BVO) vom 28. Juni 2007 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 967/2008 des Rates vom 29. September 2008 (ABl. L 264 vom 3.10.2008, S. 1) i. V. m. der Durchführungsverordnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 899/2008 (EG-Öko-DVO) dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und der Öko-Mitwirkungsverordnung (ÖkoMitwVO)  
1Kontrollverfahren 
1.1Zulassung von Kontrollstellen zur Mitwirkung am Kontrollverfahren nach § 1 Abs. 2 und 3 ÖkoMitwVO 98 bis 600
1.2Verlängerung oder sonstige Änderung der Zulassung der mitwirkenden Kontrollstellen49 bis 300
1.3anlassbezogene Überprüfung der mitwirkenden Kontrollstellen98 bis 600
1.4Anlasskontrollen von Öko-Unternehmen98 bis 600
1.5befristete oder vollständige Untersagung der Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gemäß Artikel 30 EG-Öko-BVO49 bis 800
1.6sonstige Amtshandlungen49 bis 1.000
2Prüfung-Umstellungszeiträume 
2.1rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen bei Anbauflächen gemäß Artikel 36 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.2Verlängerung von Umstellungszeiträumen bei Anbauflächen gemäß Artikel 36 Abs. 3 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.3Verkürzung von Umstellungszeiträumen bei Weideland und Auslaufflächen gemäß Artikel 37 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.4rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen bei Aquakulturproduktionseinheiten gemäß Artikel 38a Abs. 2 EG-Öko-DVO (710/09)49 bis 250
3Prüfung - Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere 
3.1Erhöhung des Bestandes an nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren zu Zuchtzwecken gemäß Artikel 9 Abs. 4 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.2Erneuerung oder Wiederaufbau des Bestandes mit nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren gemäß Artikel 47a EG-Öko-DVO49 bis 250
3.3Wiederaufbau des Bienenbestandes mit nichtökologischen/nichtbiologischen Bienen gemäß Artikel 47b EG-Öko-DVO49 bis 250
3.4Einstellung von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren in einen Geflügelbestand gemäß Artikel 42 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.5Parallelerzeugung von ökologischen/biologischen und nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren derselben Art gemäß Artikel 40 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.6parallele ökologische/biologische und nichtökologische/nichtbiologische Tierproduktion in Aquakultur gemäß Artikel 25c EG-Öko-DVO (710/09)49 bis 250
4Prüfung Fütterung 
4.1Fütterung von nichtökologischen/nichtbiologischen Futtermitteln für einen begrenzten Zeitraum, für ein begrenztes Gebiet gemäß Artikel 47c EG-Öko-DVO49 bis 250
4.2Fütterung von Bienen mit ökologischem/bioökologischem Honig, Zucker oder Zuckersirup gemäß Artikel 47d EG-Öko-DVO49 bis 250
5Prüfung - Unterbringung, Haltung und Umgang mit den Tieren 
5.1Eingriffe am Tier gemäß Artikel 18 Abs. 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
5.2Anbindehaltung von Tieren in Kleinbetrieben gemäß Artikel 39 EG-Öko-DVO49 bis 250
6Prüfung - nach Artikel 95 EG-Öko-DVO 
6.1Anbindehaltung von Tieren49 bis 250
6.2Unterbringung und Besatzdichte49 bis 250
7Prüfung - sonstige Genehmigungen oder Zulassungen von Ausnahmen gemäß EG-Öko-BVO/EG-Öko-DVO 
7.1Bewirtschaftung von ökologischen/biologischen und nichtökologischen/nichtbioökologischen Produktionseinheiten in ein und demselben Gebiet gemäß Artikel 40 Abs. 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.2saisonales dekoratives Färben von Eiern gemäß Artikel 27 Abs. 4 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.3Einsatz von Natriumnitrit zur Fleischerzeugung gemäß Anhang VIII Abschnitt A Fußnote 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.4sonstige Genehmigungen oder Zulassungen von Ausnahmen gemäß EG-Öko-BVO/EG-ÖkO-DVO49 bis 500
   
99Personenbeförderungsgesetz 
   
1Genehmigung und Übertragung einer Genehmigung für den Bau, den Betrieb oder die Linienführung einer Straßenbahn oder eines Obusses nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 nach dem Anlage- und Betriebskapital oder den Kosten der Erweiterung oder Änderung der Anlage bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten bis zu 1 Mio. Euro0,1 v. H. des Kapitals beziehungsweise der Kosten
 mindestens75
 bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro1.500 zuzüglich 0,05 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Kapitals beziehungsweise der Kosten
 bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten über 2,5 Mio. Euro2.700 zuzüglich 0,025 v. H. des 2.500.000 Euro übersteigenden Kapitals beziehungsweise der Kosten
2Erweiterung oder Änderung der Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 230 bis 370
3Änderung der Genehmigungsurkunde nach § 17 Abs. 215
4Einbeziehung beziehungsweise Kraftloserklärung einer Genehmigungsurkunde nach § 17 Abs. 535 bis 150
5Planfeststellung einer Straßenbahn- oder Obuslinie nach §§ 28 und 41 Abs. 175 bis 3.700
6Plangenehmigung einer Straßenbahn- oder Obuslinie nach § 28 Abs. 1a und § 41 Abs. 150 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 5
7Entscheidung über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 28 Abs. 2 und § 41 Abs. 125 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 5
8Gestattung von Vorarbeiten nach § 32 Abs. 1 und § 41 Abs. 175 bis 750
9Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 29a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden. 
10Im Enteignungsverfahren nach § 30 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden. 
11Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 30a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
12Zustimmung zur Betriebseröffnung einschließlich Abnahme nach §§ 37 und 41 Abs. 175 bis 750
13Zustimmung zu Beförderungsentgelten oder deren Änderung nach § 39 Abs. 1 und § 41 Abs. 335 bis 2.300
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  2 b i s  13: 
 Die Gebühren werden nur erhoben, wenn für die gleiche Amtshandlung nicht bereits Gebühren nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen erhoben werden. 
14Zustimmung zu besonderen Beförderungsbedingungen oder deren Änderung nach § 39 Abs. 6 und § 41 Abs. 330 bis 150
15Zustimmung zu Fahrplänen und deren Änderung nach § 40 Abs. 2 und § 41 Abs. 315 bis 150
   
100 Pfandleiherverordnung  
   
1Verlängerung der Pfandverwertungsfrist und der Ablieferungsfrist für Überschüsse nach § 9 Abs. 2, § 11 x10 bis 50
   
101Pflanzenschutzgesetz/Pflanzenbeschauverordnung 
   
1Biologische Prüfung von Pflanzenschutzmitteln mit und ohne Ertragsfeststellung 
1.1Bakterizide1.565 bis 4.900
1.2Fungizide500 bis 4.600
1.3Insektizide510 bis 6.000
1.4Akarizide900 bis 4.200
1.5Nematizide950 bis 9.700
1.6Molluskizide950 bis 4.500
1.7Rodentizide 
1.7.1Freilandversuche1.350 bis 5.300
1.7.2Laborversuche je Prüfungsabschnitt1.500 bis 3.000
1.8Repellents535 bis 7.200
1.9Herbizide605 bis 3.700
1.10Wachstumsregler605 bis 4.200
1.11Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss285 bis 5.200
1.12Verträglichkeitsprüfung510 bis 6.200
1.13Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen 
1.13.1Anlage spezieller Versuche mit bis zu fünf Probenahmen125 bis 2.475
 für jede weitere Probe46 bis 140
1.13.2Probenahmen aus laufenden Prüfungen148
1.13.3Anlage von Versuchen gemäß "guter Laborpraxis"1,2 bis 5-faches der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.13.2
1.14teilweise oder überhaupt nicht auswertbare Versuche0 bis 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.13
1.15Prüfung der Auswirkung auf Nutzarthropoden 
1.15.1im Laboratorium je Art im Zelt385 bis 1.650
1.15.2(beziehungsweise Käfig) je Versuch385 bis 1.650
1.15.3im Freiland je Versuch385 bis 1.925
1.16Prüfung der Auswirkungen auf freilebende Wirbeltiere im Freiland440 bis 1.925
1.17Prüfung von Pflanzenschutzmitteln mit mehr als einem Vergleichsmittel je zusätzliches Vergleichsmittel33 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.16
2Prüfung von Pflanzenschutzgeräten 
2.1Zerstäuber240 bis 1.365
2.2Spritz- und Sprühgeräte 
2.2.1für Flächenkulturen1.200 bis 3.635
2.2.2für Raumkulturen645 bis 3.030
2.3Tragbare, nichtmotorisch angetriebene Spritzgeräte145 bis 480
2.4Tragbare Motorspritz- und -sprühgeräte300 bis 1.095
2.5Beizgeräte655 bis 3.845
2.6Tragbare und stationär eingesetzte Nebelgeräte300 bis 875
2.7Granulatstreugeräte 
2.7.1Fahrbare Granulatstreugeräte580 bis 2.785
2.7.2Tragbare Granulatstreugeräte300 bis 955
2.8Einzeldüsenprüfstand355 bis 1.320
2.9Prüfkoffer280 bis 955
3Besondere Prüfungen 
3.1.1Mitprüfung von Typenvarianten (Größenabwandlungen eines Grundgerätes), zuzüglich je Typenvariante50 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
3.2Prüfung von Pflanzenschutzgeräten für mehr als einen Einsatzbereich66 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
3.3erneute Prüfung je Prüfung10 v. H. bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
4Phytosanitäre Kontrolle beim Ex- und Import von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und sonstigen Gegenständen gemäß §§ 7 und 59 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG), sowie § 8 der Pflanzenbeschauverordnung  
4.1Importuntersuchungen 
4.1.1für Dokumentenkontrollen je Sendung7
4.1.2für Nämlichkeitskontrollen je Sendung 
 a)bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe7
 b)größer14
4.1.3für Pflanzengesundheitsuntersuchungen von 
4.1.3.1Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen je Sendung 
 a)bis zu 10.000 Stück17,5
 b)pro weitere 1.0000,7
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.2Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) je Sendung 
 a)bis zu 1.000 Stück17,5
 b)pro weitere 1.0000,44
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.3Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) je Sendung 
 a)bis zu 200 kg Gewicht17,5
 b)pro weitere 10 kg0,16
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.4Samen, Gewebekulturen je Sendung 
 a)bis zu 100 kg17,5
 b)pro weitere 10 kg0,175
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.5andere Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung 
 a)bis zu 5.000 Stück17,5
 b)pro weitere 1000,18
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.6Schnittblumen je Sendung 
 a)bis zu 20.000 Stück17,5
 b)pro weitere 1.0000,14
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.7Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) je Sendung 
 a)bis zu 100 kg Gewicht17,5
 b)pro weitere 100 kg1,75
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.8gefällten Weihnachtsbäumen je Sendung 
 a)bis zu 1.000 Stück17,5
 b)pro weitere 1001,75
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.9Blätter von Pflanzen (z. B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) je Sendung 
 a)bis zu 100 kg Gewicht17,5
 b)pro weitere 10 kg1,75
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.10Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) je Sendung 
 a)bis zu 25.000 kg Gewicht17,5
 b)pro weitere 1.000 kg0,7
4.1.3.11Kartoffelknollen je Partie 
 a)bis zu 25.000 kg Gewicht52,5
 b)pro weitere 25.000 kg52,5
4.1.3.12Holz (ausgenommen Rinde) je Sendung 
 a)bis 100 m3 Volumen17,5
 b)pro weiteren m30,175
4.1.3.13Erde und Nährsubstraten, Rinde je Sendung 
 a)bis zu 24.000 kg Gewicht17,5
 b)pro weitere 1.000 kg0,7
 c)Höchstbetrag140
4.1.3.14Getreidekörnern je Sendung 
 a)bis zu 25.000 kg17,5
 b)pro weitere 1.000 kg0,7
 c)Höchstbetrag700
4.1.3.15andere Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung17,5
4.2Exportuntersuchungen 
4.2.1Untersuchung von Sendungen von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen oder sonstigen Gegenständen je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeiten10
4.2.2phytosanitäre Kontrolle von Pflanzen und/oder Anbauflächen für Exportzwecke je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeiten10
4.3Ausfertigung von Zeugnissen 
4.3.1Originalzeugnis, Zwischenzeugnis, Weiterversendungszeugnis, Teilungsbescheinigung (zweifach)10
4.3.2zusätzliche Ausfertigung (Duplikat) je Exemplar1,35
4.4Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer 
4.4.1Führen von Erzeugerbetrieben und Händlern im amtlichen Register52
4.4.2Führen von Erzeugerbetrieben im amtlichen Verzeichnis, die Anbaumaterial in EWG-Qualität zu gewerblichen Zwecken in Verkehr bringen wollen26
4.4.3Entscheidung über Änderungsanträge zu Tarifstellen 4.4.1 und 4.4.210,3
4.4.4Kontrolle in eingetragenen Betrieben je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeit10
4.4.5Anerkennung von höherwertigem Kern- und Steinobstvermehrungsmaterial, Bescheinigung über anerkanntes Anbaumaterial und sonstige Bescheinigungen7,5 bis 25
4.5Ausstellung von Pflanzenpässen2,5 bis 10
 A n m e r k u n g e n  z u  T a r i f s t e l l e n  4.1.3  b i s  4.5: 
 1.Für notwendige Laboruntersuchungen werden gesonderte Gebühren nach Tarifstellen 6 bis 9 berechnet. 
 2.Werden die Amtshandlungen oder Leistungen auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienststunden durchgeführt, erhöhen sich die Gebühren an Werktagen um 25 v. H., an Sonn- und Feiertagen um 50 v. H. 
5Resistenzprüfung gegen Viren, Pilze und Nematoden 
5.1Bohnenvirus I je Stamm37
5.2Blattlausübertragbare Viren bei Kartoffeln je Stamm62
5.3Rattle-Virus bei Kartoffeln je Stamm62
5.4Brennflecken bei Bohnen je Stamm62
5.5Fusarium bei Erbsen je Stamm53
5.6Zystenbildende und wandernde Nematoden bei Züchtungsvorhaben in Vorprüfung je Gefäß2,6
5.7Zystenbildende und wandernde Nematoden bei Kartoffeln, Getreide, Rüben, Futter- und Zwischenfruchtpflanzen bei Züchtungsvorhaben in Hauptprüfung (einfache Verfahren), je Gefäß3,85
5.8Kartoffelnematoden bei Züchtungsvorhaben in Hauptprüfung, Feststellung des Anfangs- und Endbefalls (Eier und Larven) je Knolle und Gefäß24,1
6Untersuchung auf Virusbefall 
6.1Kartoffeln 
6.1.1Augenstecklingsprüfung je Probe a 100 Stecklinge67
6.1.2sonstige Prüfung von Kartoffelpflanzen auf Virusbefall7,5 bis 50
6.2Obst 
6.2.1Bestandskontrollen in Baumschulbetrieben unter 5.000 m233
 je weitere 1.000 m23,1
6.2.2Prüfung auf Befall mit Kirschringflecken-Viren im ELISA-Test 
6.2.2.1je Doppelbestimmung auf ein Virus1,55
6.2.2.2je Doppelbestimmung auf beide Viren2,5
6.3Sonstige Prüfung von Pflanzen auf Virusbefall 
6.3.1Untersuchung im ELISA-Verfahren je Doppelbestimmung2,3
6.3.2Untersuchung mit anderen Testverfahren1,5 bis 50
7Untersuchung auf Nematodenbefall 
7.1Entnahme von Bodenproben (50 Einstiche) oder Pflanzenproben je Probe2,35
7.2Untersuchung von Klärschlamm und anderer Abfallprodukte auf zystenbildende Nematoden je Probe10,5
7.3Zahlenmäßige Erfassung der in der Wurzel eingewanderten Nematoden (je Gramm Wurzelmasse) je Probe15,5
7.4Untersuchung auf Zysten der Kartoffelnematoden 
7.4.1Kartoffelbau 
7.4.1.1allgemeine Befallsfeststellung bei acht Proben (je 50 Einstiche) je ha (Ausspülverfahren) je Probe2,35
7.4.1.2allgemeine Befallsfeststellung bei vier Proben (je 100 Einstiche) je ha (Ausspülverfahren) je Probe3,5
7.4.2Pathotypenbestimmung (Biotest) je Gefäß/Probe2,85
7.4.3Pathotypenbestimmung (Elektrophorese) je Probe bis zehn Zysten13,5
7.4.4Feststellung der Wirksamkeit einer Entseuchung bei acht Proben je ha (in Biotestverfahren) je Probe2,35
7.4.5für die Überwachung von Baumschulen und sonstigen Kulturen sowie von Kartoffelpartien für den Export (Biotest oder Ausspülverfahren) je Probe2,35
7.5Untersuchung auf zystenbildende Nematoden, soweit nicht durch die Pflanzkartoffelverordnung vorgeschrieben 
7.5.1allgemeine Befallsfeststellung (Biotest- oder Ausspülverfahren) je Gefäß/Probe2,35
7.5.2Befallsfeststellung mit Bonitur des Zysteninhalts je Probe7,4
7.5.3Befallsfeststellung mit zahlenmäßiger Erfassung der in den Zysten enthaltenen Eier und Larven je Probe19,7
7.5.4Untersuchung auf neugebildete Zysten aus erdfeuchten Bodenproben, je Pflanze 
 a)bei Getreide und Zwischenfrüchten2,35
 b)bei Rüben und Kartoffeln5,8
7.5.5Untersuchung von Kartoffelknollen auf Nematodenbesatz je Probe10,5
7.6Untersuchung auf nichtzystenbildende Nematoden 
7.6.1Untersuchung auf Wurzelgallenälchen im Biotest je Probe9,5
7.6.2Untersuchung in Boden- und Wurzelproben sowie in oberirdischen Pflanzenteilen 
 a)ohne Gattungsbestimmung je Probe10,7
 b)mit Gattungsbestimmung je Probe13,7
8Untersuchung auf Bakterienbefall (Quarantäneobjekte) bei Kartoffeln 
8.1Untersuchung von Kartoffeln auf den Erreger der bakteriellen Ringfäule je Probe (200 Knollen)82
8.2Untersuchung von Kartoffeln auf den Erreger der Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) je Probe (200 Knollen)82
8.3kombinierte Untersuchungen auf Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit je Probe (200 Knollen)135
9Sonstige Untersuchungen 
9.1Untersuchungen auf Herbizid- und Nematizidreste im Boden mit einfachen Testmethoden je Probe22,5 bis 50
9.2Untersuchung auf Befall mit Schaderregern und sonstigen Schadursachen an Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Boden und sonstigen Gegenständen je Probe4 bis 225
9.2.1Untersuchung von Fruchtholzproben je Probe4,6
10Warndienst 
10.1Pflanzenschutzhinweise (Jahresabonnement) einschließlich eine Pflanzenschutzempfehlung 
10.1.1landwirtschaftliche Betriebe (Postversand) 
10.1.1.1Feldbau45 bis 65
10.1.1.2Gemüsebau15 bis 25
10.1.1.3Zierpflanzenbau10 bis 20
10.1.1.4Obstbau25 bis 35
10.1.1.5Baumschulen10 bis 20
10.1.1.6Hopfenbau10 bis 20
10.1.1.7Weinbau10 bis 20
10.1.1.8Haus- und Kleingarten10 bis 20
10.1.2nichtlandwirtschaftliche Betriebe (Postversand) 
10.1.2.1Feldbau60 bis 80
10.1.2.2Gemüsebau25 bis 35
10.1.2.3Zierpflanzenbau15 bis 25
10.1.2.4Obstbau30 bis 40
10.1.2.5Baumschulen10 bis 20
10.1.2.6Hopfenbau10 bis 20
10.1.2.7Weinbau10 bis 20
10.1.2.8Haus- und Kleingarten10 bis 20
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  10.1: 
 Beim Versand der Pflanzenschutzhinweise per E-Mail wird für jede Hinweisart eine 30%ige Ermäßigung (Grundlage ist die tatsächliche Gebühr) gewährt. 
10.2Pflanzenschutzempfehlungen (Broschüren), außerhalb des Jahresabonnements abgegeben werden10 bis 25
10.3Versuchsberichte10 bis 25
11Genehmigung von Ausnahmen, Anerkennungen 
11.1.1Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG20 bis 300
11.1.2sonstige Ausnahmegenehmigungen, Zustimmungsbescheide29
11.2.1Zustimmungsbescheid für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Anwendung nur beschränkt zulässig sind gemäß §§ 2 und 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung je Antrag29
 zusätzlich je Schlag7,7
11.3Genehmigung des Einsatzes eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als dem mit der Zulassung festgeschriebenen Anwendungsgebiet gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG 
11.3.1Einzelantrag bis maximal 325 Euro je Betrieb65
11.3.2Sammelantrag, Grundgebühr pro Indikation65
 zuzüglich für jeden zu bescheidenden Betrieb (bis maximal 365 Euro)15
11.3.3Wiederholungsanträge Einzelantrag22
 Sammelantrag, Grundgebühr22
 zuzüglich für jeden zu bescheidenden Betrieb (bis maximal 100 Euro)5
11.4sonstige Genehmigungen50 bis 200
11.5Anerkennung, Überwachung und Betreuung von Betrieben zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten 
11.5.1Anerkennung als Kontrollbetrieb50 bis 150
11.5.2Überwachung und Betreuung anerkannter Kontrollbetriebe, jährlich25 bis 100
11.5.3Überprüfung der Kontrollausrüstungen der Kontrollstellen für Pflanzenschutzgeräte50 bis 200
 A n m e r k u n g: 
 Bei Kontrollen ortsfester Prüfgeräte im Prüfbetrieb werden zusätzlich Fahrtkosten und Wegezeiten berechnet. 
12Lehrgänge, Prüfungen und Fortbildungen 
12.1Vorbereitungslehrgang für den Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Anwendung oder der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Lehrgangstag26
12.2Fortbildungslehrgänge je Tag15 bis 50
12.3Sachkundenachweis im Pflanzenschutz 
12.3.1Ausstellung eines Sachkundenachweises45
12.3.2Sachkundeanerkennung ausländischer Berufe70
12.3.3Ersatzausstellung des Sachkundenachweises25
12.4Prüfung für den Sachkundenachweis (§ 9 PflSchG) für die Abgabe oder Anwendung beziehungsweise Beratung 
12.4.1fachtheoretische Prüfung Teil 1 (schriftlich)25
12.4.2fachtheoretische Prüfung Teil 2 (mündlich)25
12.4.3fachpraktische Prüfung25
12.5Anerkannte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen 
12.5.1Grundgebühr für die Genehmigung einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung (eine Veranstaltung)200
12.5.1.1jede weitere Veranstaltung mit gleichem Inhalt 40
12.5.2Teilnahmebescheinigung für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Sachsen-Anhalt25
13Kontrollen im Rahmen des kontrollierten und integrierten Anbaus und vergleichbare Kontrollen auf Antrag an LLG oder ALF je Betrieb und Kontrolle (für notwendige spezielle Schaderregerdiagnostik werden gesonderte Gebühren nach Tarifstellen 6 bis 9 berechnet).26
14Sonstige Amtshandlungen und Leistungennach Zeitaufwand und Tarif
15Erzeugung und Haltung von virusfreiem und virusgetesteten Obstvermehrungsmaterial 
15.1Kultur von Vorstufen- und Basispflanzen 
15.1.1Vorstufen- und Basispflanzen, Kernobst je Sorte und Jahr35
15.1.2Vorstufen- und Basispflanzen, Steinobst je Sorte und Jahr42
15.2Abgabe von virusfreien und virusgetesteten Obstedelreisern 
15.2.1Sommerveredelung (Reiser mit mindestens 10 Augen) 
15.2.1.1bis 100 Augen je Auge0,29 bis 0,42
15.2.1.2bis 500 Augen je Auge0,20 bis 0,38
15.2.1.3bis 1.000 Augen je Auge0,14 bis 0,30
15.2.1.4bis 5.000 Augen je Auge0,13 bis 0,25
15.2.1.5bis 10.000 Augen je Auge0,12 bis 0,20
15.2.1.6bis 20.000 Augen0,11 bis 0,19
15.2.1.7bis 30.000 Augen je Auge0,10 bis 0,18
15.2.1.8ab 30.001 Augen je Auge0,09 bis 0,17
15.2.2Winterveredelung (Reiser mit mindestens 3 Pfropfköpfen) 
15.2.2.1bis 20 Reiser je Reiser0,64 bis 0,84
 zuzüglich je Bestellung8
15.2.2.2bis 100 Reiser je Reiser0,51 bis 0,74
15.2.2.3bis 500 Reiser je Reiser0,35 bis 0,55
15.2.2.4bis 1.000 Reiser je Reiser0,29 bis 0,47
15.2.2.5bis 2.000 Reiser je Reiser0,20 bis 0,41
15.2.2.6ab 2.001 Reiser je Reiser0,18 bis 0,38
   
102 Pflanzkartoffelverordnung  
   
1Feldbestandsprüfung (§ 9) je angefangene ha24
2Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand 5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1
3Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 14 und § 15) 
3.1Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung je Steckling1
3.2Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung und serologischem Virusnachweis im ELISA-Verfahren je Steckling 
3.2.1auf ein Virus1,15
3.2.2auf weitere Viren, je Virus0,13
3.3Knollenprüfung mit serologischem Virusnachweis im ELISA-Verfahren je Knolle 
3.3.1auf ein Virus0,90
3.3.2auf weitere Viren, je Virus0,13
4Gebühr für die Tätigkeit eines betriebsfremden Probenehmers 
 für jede angefangene Stunde der Anwesenheit im Betrieb15
 mindestens30
5Sonstige Leistungen 
5.1Nachbesichtigung (§ 10) je ha und Aufwand10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1
5.2Wiederholungsbesichtigung (§ 12 Abs. 1) je ha10
5.3Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Abs. 3 Satz 2) je Betrieb31
5.4Festsetzung einer Betriebsnummer12
5.5weitere Probenahme, einschließlich weiterer Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe123
6Besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten einschließlich Quarantänekrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes zusätzlich je Probe und Partie10 bis 200
   
103 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)  
   
1Zulässigkeitserklärung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 250 bis 720
   
104 Preisgesetz  
   
1Erlass von Richtlinien und Weisungen (§ 2, § 8 Abs. 1 Satz 1)250 bis 5.000
   
104aReform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 
   
1Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland 
1.1Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung von Dauergrünland50 bis 250
2Abtretung von Ansprüchen auf Auszahlung von Fördermitteln oder Beihilfen 
2.1Bearbeitung und Erfassung einer Abtretungserklärung50 bis 150
3Nutzung der Mobilen Antragsstationen (MAS) 
3.1Technische Unterstützung und Bereitstellung der MAS im Verfahren der geobasierten Agrarantragstellung50 bis 250
   
105Religionsgesellschaften 
   
1Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 der Verfassung des Deutschen Reichs und Anhang zu Artikel 32 Abs. 5 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt100 bis 1.000
   
106aufgehoben 
   
107 Rinder-Leukose-Verordnung  
   
1Anordnung der Untersuchung nach § 7 10 bis 30
2Anordnung der Sperre nach § 8 25 bis 60
3Anordnung der Tötung nach § 9 25 bis 60
4Genehmigung zur Entfernung aus einem gesperrten Bestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 10 bis 30
5Genehmigung zur Einstellung in einen gesperrten Bestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 50 bis 300
6Zulassung oder Genehmigung von Ausnahmen 
6.1nach § 3 für Impfungen für wissenschaftliche Versuche25 bis 60
6.2nach § 5 für das Verbringen von Rindern aus Leukosebeständen25 bis 60
6.3nach § 8 Abs. 2 für die Entfernung aus einem gesperrten Bestand und für die Reinigung und Desinfektion von Behältern, Gerätschaften und sonstigen Gegenständen25 bis 60
7Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach § 11 Abs. 1 10 bis 30
   
108 aufgehoben  
   
109 Saatgutverordnung  
   
1Prüfung des Feldbestandes (§ 7) 
1.1Maishybriden je angefangene 0,25 ha10
1.2alle weiteren Arten 
1.2.1je angefangene ha21
1.2.2bei Zweitbesichtigung nach fachlicher Anforderung zusätzlich je angefangene ha7
1.3bei Getreide der Kategorien Vorstufensaatgut und Basissaatgut sowie bei Hybrid- und Verbundsorten landwirtschaftlicher Arten je angefangene ha35
1.4Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine (§ 4 Abs. 1 Satz 1) je Vorhaben43
1.5Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand 5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3
1.6Anerkennung von Vermehrungsmaterial bei Reben 
1.6.1Ruten, Edelreiser, veredlungsfähige blinde Unterlagsreben und Blindholz je angefangenen Ar der Bestandsfläche der besichtigten Sorte1,20
 jedoch je angemeldete Sorte und Klon mindestens10
1.6.2Nachbesichtigung je Bestand78
1.7Feldbestandsprüfung bei externer Besichtigung nach § 7 Abs. 7 je ha jeweils mindestens 50 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.312 bis 50
1.8Nachbesichtigung (§ 8) je angefangenen ha und Aufwand 10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3
1.9Wiederholungsbesichtigung je ha (§ 10)10
2Entscheidung über den Antrag auf (je Partie) 
2.1Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut10
2.2Zulassung von Handelssaatgut10
2.3Erneute Prüfung der Beschaffenheit (§ 15 Abs. 1)10
2.4Wiederverschließung nach einem OECD System10
2.5Anerkennung bei externer Beschaffenheitsprüfung nach § 12 Abs. 4 14
2.6Nachträgliche Anerkennung nach Sortenzulassung10
2.7Erteilung einer Mischungsnummer oder einer Kennnummer (§ 15 Abs. 1)6
3Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes je Probe und Entscheidung über die Anerkennung/Zulassung bei  
3.1landwirtschaftliche Arten 
3.1.1Getreide und Mais 
 Reinheit7
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.1.2Gräser 
 Reinheit15
 Besatz21
 Keimfähigkeit15
3.1.3Kleearten und Luzerne 
 Reinheit11
 Besatz11
 Keimfähigkeit11
3.1.4sonstige landwirtschaftliche Leguminosen 
 Reinheit7
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.15sonstige Futterpflanzen 
 Reinheit11
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.1.6Öl- und Faserpflanzen 
 Reinheit11
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.1.7Rübensaatgut (Beta-Rüben) 
 Reinheit11
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.2Gärtnerische Arten 
3.2.1großsamige Arten 
 Reinheit7
 Besatz7
 Keimfähigkeit11
3.2.2kleinsamige Arten 
 Reinheit15
 Besatz21
 Keimfähigkeit15
3.3Saatgutmischungen 
3.3.1Reinheit, einschließlich Bestimmung der Artenanteile 
3.3.1.1großkörnige Arten11
 zusätzlich je Art7
3.3.1.2kleinkörnige Arten15
 zusätzlich je Art7
3.3.2Besatz21
3.3.3Keimfähigkeit je Art15
3.4umhülltes Saatgut 
 Reinheit11
 Besatz25
 Keimfähigkeit11
4Zusätzliche Untersuchungen der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes je Probe 
4.1Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes8
4.2Bestimmung des Besatzes mit Flughafer (§ 12 Abs. 1)18
4.3Bestimmung der Tausendkornmasse7
4.4Bestimmung der Sortierung 
 einfach7
 für jede weitere Fraktion3
4.5Bestimmung des Saatwareanteils mittels maschineller Aufbereitung20
4.6fluoreszensanalytische Prüfungen 
4.6.1bei Getreide12
4.6.2bei sonstigen Arten20
4.7Laborbeizung14
4.8biochemische Untersuchung auf Lebensfähigkeit 
4.8.1bei Getreidearten20
4.8.2bei allen anderen Arten77
4.9Triebkraft-Untersuchung 
4.9.1Triebkraft mit Erde25
4.9.2Keimwurzeltest bei Mais15
4.9.3sonstige Triebkraftmethoden25
4.10Prüfung der Keimfähigkeit der Erdsubstraten25
4.11Gesundheitsprüfung nach Aufwand je Probe10 bis 200
4.12Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Lupinen26
4.13Insektenbestimmung7
4.14Seidebestimmung15
4.15Zuschlag für erhöhten Arbeitsaufwand (beispielsweise bei Reinheiten unter der Norm) je Probe25
4.16Zuschlag für erhöhten Aufwand (Arbeitsschutz) bei der Untersuchung von chemisch gebeiztem Saatgut (außer die Proben unter Tarifstelle 4.7) zusätzlich je Probe8
4.17Sortenbestimmung mit biochemischen Methoden30 bis 200
5Sonstige Leistungen 
5.1Festsetzung einer Betriebsnummer12
5.2Ausstellung von ISTA-Zertifikaten und/oder OECD-Zertifikaten12
5.3zusätzliche Ausstellung von Untersuchungsattesten und Duplikaten10
5.4Änderung der Kategorie im laufenden Anerkennungsverfahren auf Antrag je Vorhaben oder Partie20
5.5Einsatz eines betriebsfremden Probenehmers der Anwesenheit im Betrieb je angefangene Stunde19
 mindestens38
6Besondere Untersuchungen bei der Beschaffenheit von Saatgut und sonstige nicht beschriebene Amtshandlungen nach Maßgabe des Aufwandes15 bis 300
   
110Schornsteinfegerwesen 
  Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)  
  Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt (SchfHwGZustG LSA)  
   
1Bestellungen 
1.1 Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 9 und 10 Abs. 1 SchfHwG 500
1.2Beauftragung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin mit der kommissarischen Verwaltung eines unbesetzten Bezirkes oder Teilbezirkes nach § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 SchfHwG 28
1.3Anordnung der Vertretung oder die Bestimmung eines Vertreters oder einer Vertreterin für einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin nach 
 a)§ 11 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 SchfHwG28
 b)§ 11 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 4, Abs. 4 SchfHwG28
 c) § 11a Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 SchfHwG oder28
 d) § 11a Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 4 SchfHwG 28
1.4Aufhebung der Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern oder von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen nach § 12 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 SchfHwG 100 bis 200
2.Maßnahmen der Aufsichtsbehörde 
2.1Erlass von Duldungsverfügungen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und § 25 Abs. 3 und 4 SchfHwG 22 bis 165
2.2Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 14 Abs. 2 Satz 4 SchfHwG 39 bis 195
2.3Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 15 Satz 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 4 SchfHwG 39 bis 195
2.4Erlass eines Leistungsbescheides zur Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG 22 bis 165
2.5Erhebung von Entgelten gegenüber bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen im Falle der Feststellung von wesentlichen Pflichtverletzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG 22 bis 450
2.6Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG 22 bis 165
2.7Erlass eines Zweitbescheides über die Festsetzung von vorzunehmenden Reinigungen oder Überprüfungen oder Messungen und Androhung der Ersatzvornahme nach § 25 Abs. 2 SchfHwG 39 bis 195
   
111Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) 
   
1Ersatzschulen 
1.1Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Ersatzschule nach § 16 Abs. 2600 bis 3.500
1.2Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule nach § 17 Abs. 1500 bis 1.800
2Ergänzungsschulen 
2.1Prüfung der Anzeige einer Ergänzungsschule nach § 18b Abs. 2 Satz 1500 bis 2.500
2.2Untersagung der Errichtung oder Fortführung einer Ergänzungsschule nach § 18c 500 bis 2.500
2.3Prüfung der Errichtung einer anerkannten Ergänzungsschule nach § 18d Abs. 1 und 2 (inklusive zweier schulfachlicher Prüfungen)600 bis 3.500
 jede weitere schulfachliche Prüfung0 bis 1.000
3Sonstige Amtshandlungen im Vollzug des Dritten Abschnitts des SchulG25 bis 1.800
4(weggefallen) 
5Leistungsgebühr für die Bereitstellung von Musikinstrumenten 
5.1Ausleihgebühr für Musikinstrumente zum Privatgebrauch pro Monat3 bis 10
5.2Nutzungsgebühr für Instrumente zu Unterrichts- und Übungszwecken in der Schule pro Monat3
   
112 Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)  
   
1Genehmigungen von Freilandhaltung 
1.1Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 75 bis 600
1.2Versagung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 3 25 v. H. bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1
1.3Widerruf von Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 5 wie Tarifstelle 1.2
1.4Anordnen zusätzlicher Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 6 15 bis 90
2Behördliches Handeln auf besondere Veranlassung 
2.1Anordnungen weitergehender diagnostischer Untersuchungen nach § 11 Nr. 1 15 bis 120
2.2Beschränken des Verbringens von Schweinen nach § 11 Nr. 2 15 bis 72
2.3Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Nr. 3 15 bis 150
   
112aSeilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA) 
   
1Erteilen einer Unternehmergenehmigung nach § 3100 bis 2.400
2Planfeststellungsbeschluss nach § 4 Abs. 1 oder Plangenehmigung nach § 4 Abs. 3400 bis 3.000
3Feststellung des Entfallens gemäß § 4 Abs. 4 der Planfeststellung nach § 4 Abs. 1 oder der Plangenehmigung nach § 4 Abs. 3100 bis 1.400
4Genehmigung der technischen Planung nach § 5 Abs. 1 oder einer wesentlichen technischen Änderung nach § 5 Abs. 2250 bis 2.000
5Entscheidungen nach § 6 Abs. 2 bis 550 bis 750
6Erlaubnis zur Aufnahme des Betriebs nach § 7 100 bis 2.400
7Widerruf und Rücknahme von Genehmigungen nach § 8 100 bis 1.000
8Erteilung von Anordnungen nach § 9 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3 100 bis 2.700
9Bestätigung der Bestellung eines Betriebsleiters oder Stellvertreters nach § 11 Abs. 2 100 bis 750
10Prüfung der Betriebssicherheit der Anlage nach § 19 Abs. 4 100 bis 1.500
11Anordnungen nach § 20 100 bis 3.700
12Anordnung von Bußgeldern nach § 22 100 bis 800
   
113aufgehoben  
   
114Stiftungsangelegenheiten 
   
1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 
1.1Anerkennung einer Stiftung gemäß § 80 Abs. 2 sowie § 8375 bis 2.500
1.2Zweckänderung oder Aufhebung der Stiftung gemäß § 87 Abs. 125 bis 1.000
2Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) 
2.1Eintragung ins Stiftungsverzeichnis gemäß § 5 Abs. 130
2.2Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 510 bis 150
2.3Genehmigung einer Satzungsänderung, Zusammenlegung oder Zulegung nach § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 115 bis 1.000
2.4Durchführung von Prüfungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 130 bis 1.000
2.5Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 4, 5 und 730 bis 1.500
2.6Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 825 bis 500
2.7Genehmigung der Stiftungssatzung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 215 bis 1.000
2.8Feststellung der Rechtsfähigkeit oder Rechtsnatur einer Stiftung gemäß § 16 Abs. 1 und 225 bis 500
2.9sonstige Genehmigung oder Maßnahme auf Grund der Satzung einer Stiftung25 bis 500
   
114aStrahlenschutzgesetz (StrlSchG) 
   
1Genehmigungen 
1.1Genehmigung nach § 10 - Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung0,5 v. H. der Einrichtungskosten, mindestens 500
1.2Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 - Betrieb der Anlage500 bis 10 000
1.3Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 - Betrieb einer medizinischen Bestrahlungsanlage500 bis 10 000
1.4Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 - Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen100 bis 10 000
1.5Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 - Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, soweit vor der Genehmigungserteilung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen istnach Zeitaufwand
1.6Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung, sofern nicht unter 1.10 erfasst125 bis 500
1.7Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 - Betrieb von Störstrahlern100 bis 1 000
1.8Genehmigung nach § 12 Abs. 2 - Änderung einer Tätigkeit nach § 12 Abs. 1 nach Zeitaufwand
1.9Genehmigung nach § 13 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 - befristeter Probebetrieb einer Anlage 500 bis 10 000
1.10Genehmigung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 4 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung 
1.10.1in der technischen Radiographie200 bis 1 000
1.10.2zur Behandlung am Menschen500 bis 1 000
1.10.3zur Teleradiologie1 000 bis 10 000
1.10.4im Zusammenhang mit der Früherkennung300 bis 1 000
1.10.5außerhalb von Röntgenräumen200 bis 1 000
1.10.6im Probebetrieb500 bis 2 000
1.10.7in einem mobilen Röntgenraum500 bis 2 000
1.11Genehmigung nach § 25 Abs. 1 - Beschäftigung von strahlenexponierten Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen100 bis 1 000
1.12Genehmigung nach § 27 Abs. 1 - Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen100 bis 2 500
1.13Genehmigung nach § 40 Abs. 1 - Zusatz radioaktiver Stoffe zu bestimmten Produkten100 bis 1 000
2Sonstige Amtshandlungen 
2.1Entscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung ohne Bescheinigung des Sachverständigen100 bis 1 000
2.2Ausstellung der Bescheinigung nach § 28 Abs. 2 - Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung radioaktiver Erzeugnisse oder Abfälle, die Kernmaterialien sind100 bis 1 500
2.3Gestattung nach § 41 Abs. 2 - Abweichungen von § 41 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 4 bei Nutzung von Konsumgütern im beruflichen Bereich100 bis 5 000
2.4Anordnung nach § 55 Abs. 2 - Abschätzung der Körperdosis bei natürlich vorkommender Radioaktivität bei Anhaltspunkten für Expositionen, Veränderung des Arbeitsplatzes oder bei extemer Tätigkeit nach § 59 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 55 Abs. 2 50 bis 1 000
2.5Gestattung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - Bestimmung einer Frist für eine spätere Vorlage50 bis 500
2.6Bescheid nach § 62 Abs. 2 - Entlassung von Rückständen aus der Überwachungnach Zeitaufwand
2.7Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 für in der Überwachung verbleibende Rückstände50 bis 500
2.8Befreiung nach § 64 Abs. 3 - Befreiung von der Pflicht zur Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken50 bis 500
2.9Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 65 Abs. 1 für die Überwachung sonstiger Materialien50 bis 500
2.10Zulassung nach § 77 - weitere Tätigkeit bei Überschreiten einer Berufslebensdosis von 400 mSv50 bis 500
2.11Zulassung nach § 78 Abs. 1 Satz 2 - Erhöhung der zulässigen effektiven Dosis für ein Jahr50 bis 500
2.12Zulassung nach § 78 Abs. 3 Satz 3 - Festlegung von höheren Dosiswerten für Auszubildende und Studierende zwischen 16 und 18 Jahren50 bis 500
2.13Befreiung nach § 123 Abs. 3 - Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden, um den Zutritt von Radon zu verhindern200 bis 1 000
2.14Anordnung von Maßnahmen nach § 127 Abs. 1 Satz 3 zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration bei Anhaltspunkten für die Überschreitung des Referenzwertes nach § 126 50 bis 500
2.15Anordnung von Maßnahmen nach § 129 Abs. 2 Satz 3 zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration bei Untätigkeit des für den Arbeitsplatz Verantwortlichen50 bis 5 000
2.16Anordnung von Maßnahmen nach § 138 Abs. 3 bei Verdacht auf radioaktive Altlasten50 bis 500
2.17Anordnung von Maßnahmen nach § 139 Abs. 1 bei Vorliegen einer radioaktiven Altlast50 bis 500
2.18Anordnung nach § 143 Abs. 1 Satz 1 zur Vorlage eines Sanierungsplans bei radioaktiven Altlasten50 bis 500
2.19Anordnung von Maßnahmen nach § 154 Abs. 3 zur Emıittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation50 bis 500
2.20Festlegung nach § 156 Abs. 1 über die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition100 bis 1 000
2.21Anordnung von Maßnahmen nach § 156 Abs. 3 zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition50 bis 500
2.22Nachforderung von ausstehenden Unterlagen nach § 19 Abs. 3 50 bis 150
2.23Widerruf oder Rücknahme von Genehmigungen gemäß den §§ 10, 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 19 Abs. 2, den §§ 25, 27 oder 40 nach Zeitaufwand
2.24Festsetzung nachträglicher Auflagen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1 nach Zeitaufwand
2.25Anordnungen und sonstige Aufsichtsmaßnahmen nach § 179 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 19 des Atomgesetzes bei Tätigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetznach Zeitaufwand
   
115Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 
   
1Erteilung eines Bescheides über die Freigabe nach § 33 Abs. 1 bis 3 nach Zeitaufwand
2Festlegung des Verfahrens nach § 41 Abs. 1 nach Zeitaufwand
3Feststellung von Voraussetzungen für die Erteilung der Freigabe nach § 41 Abs. 2 nach Zeitaufwand
4Erteilung der Fachkundebescheinigung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 90 bis 180
5Bescheinigung der Kenntnisse nach § 49 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 1 70
6Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen nach § 47 Abs. 4 Satz 1 200 bis 1 000
7Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz oder anderen zur Fortbildung geeigneten Maßnahmen nach § 48 Abs. 1 Satz 1 100 bis 2 000
8Anerkennung eines anderen Aktualisierungsnachweises nach § 48 Abs. 2 100 bis 500
9Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse oder die Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung nach § 50 Abs. 1 100 bis 500
10Veranlassung einer Überprüfung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse nach § 50 Abs. 2 100 bis 1 000
11Gestattung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 - Zulassung von zeitlichen Sperrbereichen oder Kontrollbereichen 100 bis 500
12Gestattung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 - Ausnahmen von den Abgrenzungs- und Kennzeichnungspflichten für Kontrollbereiche 100 bis 750
13Gestattung nach § 53 Abs.2 Satz 3 - Ausnahmen von den Abgrenzungs- und Kennzeichnungspflichten für Kontrollbereiche, in denen ausschließlich Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler betrieben werden 100 bis 500
14Gestattung nach § 53 Abs. 3 Satz 3 - Ausnahmen von den Abgrenzungs-, Kennzeichnungs- und Absicherungspflichten für Sperrbereiche 100 bis 750
15Gestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 2 - Zutritt zu Strahlenschutzbereichen 80 bis 500
16Gestattung nach § 64 Abs. 1 Satz 4 - Ausnahme von der Pflicht zur Körperdosisermittlung 80 bis 500
17Festlegung der Ersatzdosis nach § 65 Abs. 2 Satz 3 oder § 157 Abs. 5 Satz 3 80
18Gestattung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 oder § 157 Abs. 3 Satz 3 - Einreichung der Dosimeter in längeren Zeiträumen als einem Monat 100 bis 500
19Strahlenpass  
19.1Registrierung nach § 68 Abs. 1 oder § 158 Abs. 1 50
19.2Verlängerung der Gültigkeit40
19.3Registrierung als Ersatz eines verloren gegangenen oder unleserlichen Passes nach § 68 Abs. 1 oder § 158 Abs. 1 75
20Gestattung nach § 70 Abs. 2 - Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende zwischen 16 und 18 Jahren 50 bis 250
21Zulassung nach § 73 Satz 2 oder § 158 Abs. 2 Satz 2 - weitere Tätigkeit bei Überschreitring von Dosisgrenzwerten 100 bis 250
22Zulassung nach § 74 Abs. 1 - besondere Strahlenexposition mit vorheriger Rechtfertigung 100 bis 250
23Entscheidung nach § 80 Abs. 1 - Ersatz der Bescheinigung des ermächtigten Arztes 100 bis 250
24Befreiung von Buchführungs- und Mitteilungspflichten nach § 85 Abs. 2 100 bis 250
25Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiologie 100 bis 500
26Befreiung von Wartungs- und Prüfungspflichten nach § 88 Abs. 3 100 bis 750
27Befreiung nach § 89 Abs. 1 Satz 5 von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1 100 bis 750
28Gestattung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 zur Verwendung anderer Strahlenmessgeräte 50 bis 500
29Befreiung von der Mitteilungspflicht nach § 103 Abs. 1 Satz 2 - Emissions- und Immissionsüberwachung 200 bis 2 000
30Gestattung nach § 116 Abs. 2 - Zulassung anderer Prüfmittel zur Qualitätssicherung nach Inbetriebnahme von Geräten zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen 50 bis 1 000
31Prüfung von Röntgenaufnahmen und Aufzeichnungen sowie Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach § 130 Abs. 1 und 2 50 bis 360
32Überprüfung der Anwendung diagnostischer Referenzwerte und Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach § 130 Abs. 1 und 2 250 bis 3 600
33Ermächtigung eines Arztes nach § 175 Abs. 1 250 bis 1 000
34Bestimmung eines Sachverständigen nach § 177 Abs. 1 500 bis 2 500
   
116Straßenbahn- Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) 
   
1Anordnungen und andere Maßnahmen bei Pflichtverletzungen nach § 5 Abs. 575 bis 750
2Genehmigung von Ausnahmen nach § 6100 bis 2.000
3Bestätigung des Betriebsleiters nach § 9100 bis 500
4Festsetzung der geltenden Streckenhöchstgeschwindigkeiten nach § 5075 bis 450
5Festsetzung anderer Inspektionsfristen nach § 57 Abs. 575 bis 750
6Gestattung der Benutzung besonderer und unabhängiger Kraftomnibusse oder Obusse nach § 58 Abs. 3150 bis 700
7Erteilung einer Zustimmung nach § 60 Abs. 3 und 8100 bis 2.500
8Fristverlängerung eines Zustimmungsbescheides nach § 60 Abs. 9 Satz 2100 bis 325
9Entscheidung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit nach § 60 Abs. 10 Satz 275 bis 350
10Abnahme von Betriebsanlagen nach § 62 Abs. 1 Satz 1100 bis 2.800
11Abnahme von Fahrzeugen nach § 62 Abs. 1 Satz 1100 bis 850
12Entscheidung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit durch Änderung an Betriebsanlagen und Fahrzeugen nach § 62 Abs. 1 Satz 2100 bis 475
   
117 Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung (StrabBlPV)  
   
1Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung nach § 9 sowie zur Wiederholungsprüfung nach § 23 100 bis 300
   
118Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) 
   
1Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 1826
2Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Benutzung einer Straße gemäß § 2026
3Genehmigung für bauliche Anlagen nach § 24 Abs. 620 bis 150
4Zulassung von Ausnahmen nach § 24 Abs. 925 bis 200
5Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 40 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden. 
6Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 36 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
7Im Enteignungsverfahren nach § 41 Abs. 1 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden. 
8Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 41 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
9Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 41 Abs. 5 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden. 
10Abgabe von Straßenkarten21,5
   
119 Tierimpfstoff-Verordnung  
   
1Änderung der Herstellungserlaubnis nach § 3 Abs. 3 x143 bis 2.138
2Zulassung von Ausnahmen nach § 15 Abs. 1 Satz 3 x71 bis 499
3Bescheinigungen nach § 18, die Einhaltung der guten Herstellungspraxis betreffendx143 bis 5.130
3.1Überprüfung eines Betriebes nach § 19 Abs. 1 x720 bis 5.040
4Erlaubnis nach § 38 Abs. 1 x214 bis 3.562
   
120Tierische Nebenprodukte 
   
1 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)  
1.1Übertragung oder teilweise Übertragung der Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 2 x135 bis 810
1.2Genehmigung von Ausnahmen nach § 4 Nr. 1 33 bis 131
1.3Genehmigung von Ausnahmen nach § 4 Nr. 2 33 bis 131
1.4Genehmigung von Entgelten nach § 11 Abs. 3 801 bis 1.335
1.5Überwachung nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 45 Abs. 1 bis 3 x166 bis866
1.6Anordnen, Ruhen, Entzug der Zulassung nach § 12 Abs. 2 33 bis 132
2 Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1)x 
2.1Zulassungen 
2.1.1von Betrieben für Material der Kategorie 1, 2 oder 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. h x338 bis 2.700
2.1.2von Lagerbetrieben nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. i und j x338 bis 2.700
2.1.3von Verbrennungsanlagen oder Mitverbrennungsanlagen nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Anlagen und Buchst. d x338 bis 2.700
2.1.4von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1 und 2 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a338 bis 2.700
2.1.5von Fettverarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 2 und 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a x338 bis 2.700
2.1.6von Biogasanlagen und Kompostieranlagen nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. g338 bis 2.700
2.1.7von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a x338 bis 2.700
2.1.8von Heimtierfutterbetrieben nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. e x338 bis 2.700
2.1.9von Plätzen, an denen Heimtiere vergraben werden können ("Tierfriedhöfe") nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. a338 bis 2.700
2.2Ausnahmen bezüglich der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach Artikel 19 x 
2.2.1Genehmigung der Beseitigung durch Vergraben nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. a20 bis 66
2.2.2Genehmigung der Beseitigung durch Verbrennen oder Vergraben an Ort und Stelle nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. e x20 bis 159
2.3Anordnungen nach Artikel 46 Abs. 1 x20 bis 159
2.4Genehmigung der Versendung von tierischen Nebenprodukten und verarbeiteten Erzeugnissen aus anderen Mitgliedsstaaten nach Artikel 48 Abs. 1 x100
3 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)  
3.1Registrierung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte gewerbsmäßig gemäß Artikel 23 Abs. 1 der unter Tarifstelle 2 angeführten Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 abholen, sammeln, befördern oder erzeugen, handhaben, verarbeiten, lagern, inverkehrbringen, vertreiben, verwenden, beseitigen; Registrierung der unter §§ 13 und 17 fallenden Biogas- und Kompostieranlagen und Erteilung einer Registriernummer (§ 26 in Verbindung mit §§ 7, 13 und 17) x20 bis 77
3.2Erteilung einer Genehmigung für Blut nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Verwendung zu Forschungs- oder zu Ausbildungszwecken für Jagdhunde (§ 27 Abs. 1) x33 bis 132
3.3Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) x338 bis 2.700
   
121Tierschutzgesetz 
   
1Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 
1.1nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 für Schlachten ohne Betäubung x34 bis 83
1.2nach § 5 Abs. 1 Satz 3 für die Betäubung warmblütiger Tiere durch Nichttierärzte x14 bis 83
1.3nach § 8b Abs. 2 für Tierschutzbeauftragte x14 bis 83
1.4nach § 9 Abs. 1 für Personen, die Tierversuche durchführen x14 bis 83
1.5nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 für die Verwendung von Versuchstieren x35 bis 84
2Aufsicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen nach §§ 9, 9a 40 bis 60
3Erteilung einer Erlaubnis 
3.1nach § 11 Abs. 125 bis 600
3.2nach § 6 Abs. 3 Nrn. 1 oder 225 bis 60
3.3Fachgespräch nach § 11 Abs. 2 Nr. 1nach Zeitaufwand
3.4Prüfung der räumlichen Voraussetzungen für die Zucht und Haltung von Tieren gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3nach Zeitaufwand
4Erteilung einer Genehmigung für die Einfuhr von Wirbeltieren zur Verwendung als Versuchstiere gemäß § 11a Abs. 4 
4.1pro Sendung10 bis 30
4.2für Sendungen pro Kalenderjahr50 bis 180
5Anordnungen im Rahmen von Kontrollen und Nachkontrollen15 bis 3.000
6Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung eines Tierversuches x70 bis 165
6.1Genehmigung einer Änderung nach § 8 Abs. 7 Unterabs. 2x14 bis 42
6.2Untersagen eines Tierversuches nach § 8a Abs. 5x69 bis 166
7Bearbeitung von Anzeigen 
7.1zu Tierversuchen nach § 8a Abs. 1x42 bis 56
7.2zur Entnahme von Organen oder Geweben nach § 6 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 4x14 bis 42
7.3für Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung nach § 10x14 bis 42
7.4für Eingriffe oder Bauhandlungen zur Herstellung, Gewinnung; Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen nach § 10a x14 bis 42
7.5einer Änderung nach § 8 Abs. 7 Unterabs. 2 Nr. 4x14 bis 42
7.6einer Änderung nach § 8 Abs. 4x14 bis 42
7.7einer Änderung nach § 8a Abs. 4x14 bis 42
8Aufsicht nach § 16 Abs. 140 bis 60
   
122 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)  
   
1Erwerb der Sachkunde durch 
1.1Abnahme der Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 je Teilnehmer62
1.2Abnahme der Wiederholungsprüfung gemäß § 4 Abs. 6 je Teilnehmer120
1.3Erstellung der Sachkundebescheinigung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 je Teilnehmer13
2Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren 
2.1zum Zweck der Erprobung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 165
2.2wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft die Anwendung der vorgeschriebenen Betäubungsverfahren untersagen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 je Antragsteller15 bis 85
   
123Tierschutztransportverordnung - VO (EG) Nr. 1/2005  
   
1Prüfung der Transportpapiere im Rahmen des Artikels 4 Abs. 2nach Zeitaufwand
2Zulassung als Tiertransportunternehmen nach Artikel 10 Abs. 1nach Zeitaufwand
3Zulassung als Tiertransportunternehmen nach Artikel 11 Abs. 1nach Zeitaufwand
4Durchführung von Kontrollen vor langen Beförderungen nach Artikel 14 Abs. 1nach Zeitaufwand
5Zulassung und Registrierung eines Straßentransportmittels nach Artikel 18 Abs. 1 und 3nach Zeitaufwand
6Zulassung und Registrierung eines Tiertransportschiffs nach Artikel 19 Abs. 1 und 4nach Zeitaufwand
7Änderungen, Ergänzungen usw. für Betriebe, die unter die Amtshandlungen nach den Tarifstellen 2 und 3 sowie 5 und 6 fallennach Zeitaufwand
8Ausstellen eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 Abs. 2nach Zeitaufwand
9Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung anlässlich des Ausstellens eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 Abs. 2nach Zeitaufwand
10Entscheidung über den Entzug eines Befähigungsnachweisesnach Zeitaufwand
   
124Tierschutztransportverordnung zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005  
   
1Erteilung von Ausnahmen 
1.1gemäß § 14 Abs. 2nach Zeitaufwand
1.2gemäß § 15 Abs. 2nach Zeitaufwand
2Bearbeitung von Anzeigen gemäß § 15 Abs. 1nach Zeitaufwand
   
125Amtliche Tierschutzkontrollen nach der VO (EG) Nr. 882/2004  
   
1Durchführung zusätzlicher amtlicher Kontrollen i. S. von Artikel 28 Satz 1 und 3nach Zeitaufwand
2Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung eines festgestellten Verstoßes i. S. von Artikel 54nach Zeitaufwand
   
126 Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung  
   
1Genehmigung des Verbringens und der Einfuhr von Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 und §§ 3 oder 4 x15 bis 170
2Genehmigung des Verbringens und der Einfuhr von Impfstoffen und Antigenpräparationen, die Tierseuchenerreger enthalten nach § 5 Abs. 1 und §§ 6 oder 7 x15 bis 170
   
127 Tierseuchenerreger-Verordnung  
   
1Erlaubnis nach § 2 60 bis 300
1.1Versagen der Erlaubnis nach § 4 25 bis 120
2Verbot, Beschränkung nach § 7 30 bis 300
   
128 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)  
   
1Gutachten 
1.1(weggefallen) 
1.2gutachterliche Stellungnahme zu Tatbeständen des § 18 10 bis 180
2Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassung von Ausnahmen 
2.1Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 6 (und Änderungen) x50 bis 470
2.2Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 bis 3 zur Herstellung von "Mitteln" x143 bis 1.710
3Zulassungen, Registrierungen, Ausnahmegenehmigungen 
3.1Zulassungen und Registrierungen von Betrieben und Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1f x10 bis 810
4Beaufsichtigungen, amtliche Überwachung 
4.1Amtsärztliche Überwachung von Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Tieren nach § 25 einschließlich der Befreiung von der Überwachung25 bis 360
4.2(weggefallen) 
4.3(weggefallen) 
4.4Kontrollen von Nachweisen gemäß Tierseuchenrecht (Transportkontroll- und Desinfektionskontrollbücher, Bestandsregister, Quarantänekontrollbücher)15 bis 120
5Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen und zu deren Bekämpfung 
5.1Anordnungen und Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche nach § 5 25 bis 120
5.2Anordnungen im Rahmen der Überwachung nach § 24 25 bis 120
5.2.1Anordnungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen nach § 38 Abs. 11 in Verbindung mit den §§ 6, 9, 10 und 26 Abs. 1 bis 3 25 bis 120
5.3Bescheinigungen über das Freisein eines Gebietes, Bestandes, Tieres von einer Tierseuche, Infektionskrankheit, über die Durchführung einer Schutzimpfung, eines diagnostischen und allergischen Tests, Probennahmen, Impfungen5 bis 50
6Tierseuchenrechtliche Untersuchungen 
6.1klinische Untersuchung von Tieren 
6.1.1Einhufer, Rinder 
 erstes und zweites Tier je Tier7,2
 drittes bis zehntes Tier je Tier3,1
 jedes weitere Tier2,6
6.1.2Schafe, Ziegen 
 erstes bis drittes Tier je Tier5,2
 viertes bis zehntes Tier je Tier2,05
 jedes weitere Tier1,55
6.1.3Schweine bis drei Monate alt 
 erstes bis drittes Tier je Tier4,1
 viertes bis zehntes Tier je Tier1,55
 jedes weitere Tier1,05
6.1.4Schweine über drei Monate alt 
 erstes und zweites Tier je Tier5,2
 drittes bis zehntes Tier je Tier2,05
 jedes weitere Tier1,55
6.1.5Geflügel 
 erstes und zweites Tier je Tier3,1
 drittes bis zehntes Tier je Tier1,05
 jedes weitere Tier0,55
6.1.6andere Tiere als Vieh 
 je nach Aufwand je Tier3 bis 18
6.2Untersuchung von Viehbeständen je epidemiologische Einheit 
6.2.1Rinder und Pferde25 bis 120
6.2.2Schafe und Ziegen15 bis 90
6.2.3Schweine25 bis 300
6.2.4Geflügel10 bis 300
6.2.5Bienenvolk je Volk1,55
 mindestens jedoch12
6.3Entnahme von Untersuchungsmaterial 
6.3.1.1Blutproben 
 Einhufer, Rinder 
 erstes und zweites Tier je Tier5,2
 drittes bis zehntes Tier je Tier3,6
 jedes weitere Tier2,3
6.3.1.2Schafe, Ziegen 
 erstes bis drittes Tier je Tier3,1
 viertes bis zehntes Tier je Tier2,05
 jedes weitere Tier1,05
6.3.1.3Schweine bis drei Monate 
 erstes bis drittes Tier je Tier2,6
 viertes bis zehntes Tier je Tier1,55
 jedes weitere Tier1,05
6.3.1.4Schweine über drei Monate 
 erstes bis zweites Tier je Tier5,2
 drittes bis zehntes Tier je Tier3,1
 jedes weitere Tier2,05
6.3.2Milchproben, Kotproben 
6.3.2.1Einzelproben 
 erste bis vierte Probe je Probe2,6
 jede weitere Probe1,55
6.3.2.2Sammelproben 
 erste und zweite Probe5,2
 jede weitere Probe2,3
6.3.2.3sonstige Proben/Einzelproben12
 jede weitere Probe1 bis 12
6.4Impfungen 
6.4.1Einhufer, Rind - subcutan, intramuskulär, intranasal 
 erstes bis 50. Tier je Tier2,6
 51. bis 200. Tier je Tier2,05
 jedes weitere Tier1,55
6.4.2Schwein - subkutan, intradermal, intramuskulär 
 erstes bis 100. Tier je Tier2,05
 101. bis 300. Tier je Tier1,55
 jedes weitere Tier0,55
6.4.3Schafe, Ziegen 
 erstes bis 100. Tier je Tier2,05
 jedes weitere Tier1,05
6.4.4Geflügel-Immunisierung oral in epidemiologischer Einheit5 bis 30
 porenneutral erstes bis zehntes Tier je Tier0,55
 11. bis 100. Tier je Tier0,26
 jedes weitere Tier0,13
 A n m e r k u n g: 
 Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben. 
6.5Tuberkulinisierung eines Rindes, Schafes oder einer Ziege 
 erstes bis drittes Tier je Tier4,9
 jedes weitere Tier2,6
 A n m e r k u n g: 
 Die verwendeten "Mittel" sind als Auslagen zu erheben. 
7Schätzung von Tieren durch den Amtstierarzt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG) je Bestand (Die Berechnung erfolgt in Höhe von 1 v. H. des geschätzten gemeinen Wertes der Tiere des Bestandes)45 bis 2.000
   
129Tierseuchenrechtliche Verordnungen nach Bundes- oder Landesrecht zum Schutz der Viehbestände vor Tierseuchen, deren Bekämpfung/Tilgung, freiwillige Kontroll- und Eradikationsprogramme 
   
1Anerkennung, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassen von Ausnahmen x15 bis 170
2Bescheinigungen über das Freisein eines Gebietes, Bestandes, Tieres von einer Tierseuche/Infektionskrankheit15 bis 120
3Anordnungen auf Grund tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften15 bis 150
4Aufhebung von Anordnungen12
5Zulassung, Beaufsichtigung von Betrieben, Einrichtungen, Kennzeichnungselementen auf Grund tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften15 bis 300
6Aussetzen der Zulassung nach Tarifstelle 512
7Erteilung einer Registriernummer für Bienenhaltungen nach § la der Bienenseuchen-Verordnung 5 bis 15
8Vergabe einer Registriernummer an niedergelassene Tierärzte5 bis 35
9Registrierung von Fischhaltungen gemäß § 6 der Fischseuchenverordnung 10 bis 30
10Genehmigung von Aquakultur- oder Verarbeitungsbetrieben und Versand- oder Reinigungszentren gemäß § 4 in Verbindung mit § 3 der Fischseuchenverordnung 10 bis 30
   
130 Tierzuchtgesetz (TierZG) 
   
1Anerkennung einer Zuchtorganisation nach § 3250 bis 1.200
2Zustimmung zu Änderungen nach § 4 Abs. 5125 bis 600
3Anerkennung als einheimische Rasse gemäß § 3 Abs. 450 bis 250
4Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation nach § 17250 bis 1.200
5Zulassung von Ausnahmen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 (Abweichung von § 13 Abs. 1 Satz 1)50 bis 120
6Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Embryoentnahmeeinheit nach § 17250 bis 1.200
7Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 650 bis 300
   
131 Tollwut-Verordnung  
   
1Beschränkung oder Verbot einer Veranstaltung nach § 4 Abs. 3 10 bis 30
2Zulassung von Ausnahmen nach § 3  
2.1von § 2 Abs. 1 Nr. 1 für die Impfung mit anderen als den dort bezeichneten Impfstoffen25 bis 60
2.2von § 2 Abs. 1 Nr. 2 für wissenschaftliche Versuche25 bis 60
2.3von § 2 Abs. 1 Nr. 3 für ansteckungsverdächtige Tiere10 bis 30
   
132Umsatzsteuergesetz 
   
1Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 230 bis 300
2Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb30 bis 300
   
133Umweltbezogene Untersuchungsleistungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 
   
1Laborleistungen 
1.1Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasser, Abwasser, Deponiewasser und Eluaten 
1.1.1Probenahme 
 Abwasser 
 a)Stichprobe19,3
 b)qualifizierte Stichprobe32,5
 c)Zwei-Stunden-Mischprobe50,6
 d)24-Stunden-Mischprobe85
 e)Anfahrtkostenpauschale30
 fließende und stehende Gewässer19,4
 tiefenintegrierte Probenahme37,5
 Grundwasserleiter (einschließlich Abpumpen)83,8
 Schwebstoffprobenahme mittels Zentrifuge243,8
1.1.2Probenvorbehandlung 
 Säureaufschluss28,9
 Homogenisieren8,4
 Filtrieren8,4
 Zentrifugation8,4
 Destillieren32,5
 Extrahieren25,6
 Konzentrieren des Extraktes16,6
 Derivatisieren19,3
1.1.3Analyse physikalischer, elektrochemische Größen 
 Färbung (organoleptisch)1,3
 Trübung (organoleptisch)1,3
 Geruch (organoleptisch)1,3
 Bodensatz1,3
 Färbung quantitativ11,5
 Trübung quantitativ11,5
 Sichttiefe3,9
 Messung Tiefenprofil87,5
 Absorbationskoeffizient11,5
 Temperatur3,9
 PH-Wert8,4
 elektrische Leitfähigkeit8,4
 Redoxpotential8,4
 Dichte8,4
1.1.4Analyse von Anionen beziehungsweise Nichtmetallen 
 Ionenchromatographie je Parameter12,9
 Chlorid8,4
 Sulfat19,9
 Nitrat16,0
 Nitrit16,0
 Fluorid, gesamt36,5
 Fluorid, gelöst19,3
 Sulfit24,4
 Sulfit (Küvettentest)12,5
 Sulfidschwefel24,4
 Bromid19,9
 Jodid19,9
 Orthophosphat16,0
 Phosphor, gesamt32,5
 Cyanid, gesamt36,9
 Cyanid, leicht freisetzbar36,9
 Thiosulfat19,9
 Borat23,1
 Silikat (Kieselsäure)16
 Chlorat24,4
 Carbonat24,4
 Chrom VI23,1
1.1.5Analyse von Kationen beziehungsweise Metallen 
 Ionenchromatographie je Parameter12,9
 Atomemissionsspektrometrie/ICP-OES je Parameter19,3
 Atomemissionsspektrometrie/ICP-MS je Parameter19,3
 ICP-Screening96,3
 Atomabsorptionsspektrometrie-Graphitrohrtechnik je Parameter22,4
 Atomabsorptionsspektrometrie-Hydridtechnik je Parameter25,6
 Ammonium-Stickstoff16
 Natrium16
 Kalium16
 Magnesium16
 Calcium16
 Eisen, gesamt19,3
 Eisen II16
 Hydrazin16
 Aluminium19,3
1.1.6Analyse gasförmiger Bestandteile 
 gelöster Sauerstoff, elektrometrisch8,4
 gelöster Sauerstoff, nach Winkler8,4
 gelöster Kohlenstoff, nach Heyer16
 freies Chlor8,4
 Gesamtchlor8,4
 Chlordioxid8,4
 Ozon8,4
1.1.7Analyse summarischer Größen 
 Gesamttrockenrückstand16
 Filtrattrockenrückstand16
 Gesamtglührückstand16
 Filtratglührückstand16
 Abfiltrierbare Stoffe16
 Suspendierte Stoffe16
 Glührückstand der abfiltrierten Stoffe16
 Volumenanteil der absetzbaren Stoffe3,3
 Massenkonzentration der absetzbaren Stoffe16
 gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)31,9
 gelöster organisch gebundener Kohlenstoff (DOC)31,9
 gesamter anorganisch gebundener Kohlenstoff (TIC)31,9
 gesamter gebundener Stickstoff (TNb)31,3
 adsorbierbares organisches Halogen (AOX)51,3
 adsorbierbares organisches Halogen in stark salzhaltigen Proben (SPE-AOX)68,8
 extrahierbares organisches Halogen (EOX)51,3
 ausblasbares organisches Halogen (POX)51,3
 Permanganatindex16
 chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)31,9
 BSB (unverdünnt)24,4
 BSB (Verdünnungsmethode)45
 wasserdampfflüchtige organische Säuren20
 Phenol-Index nach Farbstoffextraktion31,9
 Phenol-Index nach Destillation und Farbstoffextraktion48,1
 Phenol-Index nach Destillation32,5
 schwerflüchtige, lipophile Stoffe42,5
 Mineralölkohlenwasserstoffe (Infrarotspektroskopie)51,3
 Kohlenwasserstoff-Index Verfahren nach Lösemittelextraktionen und Gaschromatographie96,3
 methylenblauaktive anionische Substanzen (MBAS)45
 bismutaktive nichtionische Substanzen (BiAS)77,5
 kationische Tenside65
 Kjeldahl-Stickstoff35,6
 Härte eines Wassers16
 Säurekapazität9,6
 Basenkapazität9,6
1.1.8Analyse organischer Substanzen 
 Screening (GC-MS)150 bis 375
 Chlorphenole141,3
 Pentachlorphenol (PCP)122,5
 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach der TrinkwV 122,5
 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach Environmental Protection122,5
 Agency (EPA)153,8
 leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), bis zu fünf Verbindungen102,5
 jede weitere Verbindung12,5
 Chlorbenzene122,5
 schwerflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (Organochlorpestizide)153,8
 Benzen, Toluen, Ethylbenzen, Xylene (BTEX)83,8
 jede weitere Verbindung12,5
 Methyl-t.buthylether (MTBE)75
 Epichlorhydrin75
 Pflanzenbehandlungsmittel mittels GC/MS, bis zu sieben Verbindungen162,5
 jede weitere Verbindung12,5
 Pflanzenbehandlungsmittel mittels LC/MS, bis zu sieben Verbindungen187,5
 jede weitere Verbindung12,5
 Nitro-/Chlonitroaromaten und Anilin-Derivate, bis zu 12 Verbindungen162,5
 jede weitere Verbindung12,5
 polychlorierte Biphenyle (PCB), Einzelbestimmung nach Ballschmiter122,5
 Polybromierte Diphenylether (PBDE)162,5
 C10-C13-Chloralkane225
 Haloether122,5
 polychlorierte Naphthalene122,5
 polychlorierte Terphenyle122,5
 Komplexbildner (EDTA, NTA, DTPA)141,3
 Organozinnverbindungen153,8
 Arzneistoffe 
 je Parameter, Einzelsubstanz100 bis 225
 je Parameter, gemeinsam bestimmbare Substanzen62,5 bis 125
1.2Untersuchung von Feststoff/Abfall/Boden 
1.2.1Probenahme 
 Sedimente, Baggergut22,4
 Schlämme22,4
 Boden/Abfall/Altlastennach Zeitaufwand
1.2.2Probenvorbehandlung 
 Trocknen5,1
 Fremdstoffe und Steingehalt12,9
 Zerkleinern (beispielsweise mit Schreddermaschinen, Backenbrecher)12,9
 Homogenisieren24,4
 Sieben24,4
 Mahlen12,9
 Korngrößenverteilung je Größenklasse8,4
 Schmelzaufschluss28,9
 Gefriertrocknen28,9
 Zentrifugieren8,4
 Destillieren31,9
 Eluierbarkeit mit Wasser (DIN 38414 Teil 4)31,9
 Membranfiltration12,9
 Extraktion kalt, beispielsweise Schüttelmaschine, Scheidetrichter31,9
 Extraktion heiß, beispielsweise Soxhlet, ASE, SFE31,9
 Säureaufschluss28,9
 säulenchromatographische Vorreinigung48,1
 Konzentrieren des Extraktes16,6
 Derivatisieren19,3
1.2.3Analytik spezifischer physikalischer Bestimmungen 
 Festigkeit19,9
 Eindringtiefe19,9
 Dichte22,4
 Schüttelgewicht16
 Lagerungsdichte16
 potentielle Kationenaustauschkapazität (KAKpot)25,6
1.2.4chemische Untersuchungen 
 Trockensubstanz16
 Glührückstand16
 Brennwert24,4
 Heizwert24,4
 Flammpunkt36,9
 Dampfdruck36,9
 Viskosität19,9
 TOC37,5
 Extrahierbare lipophile Stoffe56,3
 Salzgehalt12,5
 Gesamt-Fluor48,8
 Gesamt-Schwefel49,4
 Gesamt-Chlor49,4
 Cyanid, gesamt36,9
 Cyanid, leicht freisetzbar36,9
 Fluorid36,9
 Sulfat28,9
 Atomemissionsspektrometrie/ICP-OES je Parameter19,4
 Atomemissionsspektrometrie/ICP-MS je Parameter19,4
 ICP-Screening96,3
 Atomabsorptionsspektrometrie-Graphitrohrtechnik je Parameter22,4
 Atomabsorptionsspektrometrie-Hydridtechnik je Parameter25,6
 Ionenchromatographie je Parameter12,9
 Reaktion mit 0,1 N Salzsäure8,4
 Reaktion mit 0,1 N Natronlauge8,4
 Elementaranalyse C/H/N36,9
 Mineralölkohlenwasserstoffe (Infrarotspektroskophie)61,3
 Mineralölkohlenwasserstoffe (Verfahren nach Lösemittelextraktion und Gaschromatographie)96,3
 Infrarot-Übersichtsspektrum40,6
 Screening (GC-MS)150 bis 375
 Chlorphenole141,3
 Pentachlorphenol122,5
 leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), bis zu fünf Verbindungen102,5
 jede weitere Verbindung12,5
 Chlorbenzene122,5
 schwerflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (Organochlorpestizide)153,8
 Methyl-t.buthylether (MTBE)75
 Pflanzenbehandlungsmittel, bis zu sieben Verbindungen187,5
 jede weitere Verbindung12,5
 Nitro-/Chlonitroaromaten und Anilin-Derivate, bis zu 12 Verbindungen162,5
 jede weitere Verbindung12,5
 polychlorierte Biphenyle (PCB), Einzelbestimmung nach Ballschmiter122,5
 Polybromierte Diphenylether (PBDE)162,5
 Haloether122,5
 polychlorierte Naphthalene122,5
 polychlorierte Terphenyle122,5
 Benzen, Toluen, Ethylbenzen, Xylene (BTEX)83,8
 Adsorbierbares organisches Halogen (AOX)58,1
 extrahierbares organisches Halogen (EOX)58,1
 polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)153,8
 Nitroaromaten/Chlornitroaromaten141,3
 Organozinnverbindungen153,8
1.3Bestimmung von Dioxinen und Furanen in der Umwelt und anderen Medien625 bis 1.125
1.4biologische und bakteriologische Untersuchungen 
 Koloniezahl, pro Platte (22°C oder 36°C)11,3
 Coliforme, pro Platte15
 Fäkalcoliforme, pro Platte15
 Escherichia coli "Bunte Reihe" - qualitativ65
 Coliforme/Escherichia coli (COLILERT) - quantitativ12,5
 intestinale Enterokokken15
 Chlorophyll-a-Bestimmung, einschließlich Phaeopigment83,8
 Phytoplankton, qualitativ65
 Zooplankton, qualitativ51,3
 Phytoplankton, quantitativStundensatz gehobener Dienst
 Zooplankton, quantitativStundensatz gehobener Dienst
 Bestimmung des Saprobienindex nach DIN 38410 und Ermittlung der Güteklasse, einschließlich Probenahme187,5
 fischbestandskundliche UntersuchungenStundensatz gehobener Dienst
 sonstige mikroskopische UntersuchungenStundensatz gehobener Dienst
 biologische ProbenahmeStundensatz gehobener Dienst
 ökomorphologische Aufnahme am GewässerStundensatz gehobener Dienst
 Bestandsaufnahme terrestrischer OrganismenStundensatz gehobener Dienst
 Bestandsaufnahme und Kartierung der Makrophyten am GewässerStundensatz gehobener Dienst
 Fischeitest (Gei), Ansatz mit eins bis fünf Verdünnungsstufen168,8
 jede weitere Verdünnung56,3
 Daphnientest (GD); (ein Ansatz mit fünf Verdünnungsstufen)51,3
 jeder weitere Ansatz38,8
 Grünalgentest (GA); (ein Ansatz mit sechs Verdünnungsstufen)116,3
 jede weitere Verdünnungsstufe25,6
 Leuchtbakterientest, Screening51,3
 Leuchtbakterientest (GL); (ein Ansatz mit neun Verdünnungsstufen)90
 jeder weitere Ansatz51,3
 Kressetest90
 Gerstetest90
 Jungpflanzentest141,3
 Rottegrad (Sapromat)116,3
 TTC-Test51,3
 Bestimmung der Basalatmung (Boden) Einzelprobe186,3
 jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang96,3
 Bestimmung der Biomasse (Boden) Einzelprobe186,3
 jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang96,3
 Bestimmung der Basalatmung und der Biomasse (Boden) Einzelprobe268,8
 jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang135
 umu-Test (GEU) Einzelprobe mit vier Verdünnungsstufen396,3
 jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal sechs Proben in einem Untersuchungsgang198,8
 jede weitere Verdünnungsstufe32,5
1.5Mitwirkung im Rahmen der Aufsicht, Überwachung der Abwassereinleitung, Untersuchung von Abfällen 
 je nach Untersuchungsumfang25 bis 1.750
1.6Experimentelle Gentechniküberwachung 
1.6.1Probenahme (einschließlich Vorbereitung, Entnahme, Protokoll, Transport, Lagerung) 
 Bakterienkulturen, Hefekulturen, Zellkulturen, Wischproben63,8
 Pflanzen, Boden, Wasser, Abwasser60
 Tiere (Insekten, Gewebeteile)67,5
1.6.2Biologie 
 Herbizid-Applikations-Test an Samen/Keimpflanzen (je 100 Pflanzen)30,8
1.6.3Mikrobiologie 
 allgemeine Keimzahlbestimmung38,8
 Antibiogramm14,8
1.6.3.1Differenzierung von isolierten Bakterien 
 Bakterienvordifferenzierung (Gram, Ox, Kat)18,6
 Anlegen einer Einzelkultur (fest oder flüssig)4,5
 Kultur auf Spezialagarplatte7,1
 API 20-Test, RAPIDECur-Test und ähnliches19,3
 Phagentest (U3, фX 174)96,3
1.6.4Molekularbiologie (Nachweis gentechnisch veränderter Organismen GVO) 
 Isolation von DNA/RNA 
 einfaches Verfahren32,5
 aufwendiges Verfahren76,3
 sehr aufwendiges Verfahren145
 Restriktionsanalyse6,5
 Agarosegelelektrophorese14,8
 Geldokumentation10,9
 Fragmentisolierung aus Agarosegel39,4
 Nachweis von GVO mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR) 
 einfache PCR-Analyse (qualitativer Nachweis)36,9
 Spezial-Primerpaar, Beschaffung50
 Spezial-Primerpaar, Datenbankrecherche und Beschaffung82,5
 PCR-Produkt-Aufreinigung15,4
 Differenzierung von Bakterienstämmen mittels RAPD-Analyse41,3
 Nachweis von GVO mittels Gensonden 
 Herstellen von markierten Gensonden66,3
 Hybridisierungsreaktion (einschließlich Blotting und Detektion)405
 DNA-Sequenzierung (PCR-Produkte, Plasmide)128,8
1.6.5Untersuchungsbericht (Sicherheitsbewertung)nach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  1.6: 
 Die Gebühr in Spalte 3 gilt für Einzelproben, für jede weitere gleichartige Probe erfolgt die Berechnung nach Aufwand. 
1.7Durchführung von Ringversuchen für verschiedene Parameter und Matrizes187,5 bis 1.250
2Hydrologie 
 Bereitstellung hydrologischer Daten, die in Dienststellen des gewässerkundlichen Landesdienstes nach geltenden Vorschriften ermittelt werden 
2.1Oberflächenwasser (ausgewiesene Gebühren gelten immer pro Pegel) 
2.1.1Listenausdrucke für Wasserstände, Durchflüsse, Wassertemperaturen, Hauptzahlen, Häufigkeiten, Dauerzahlen, Extremwerte 
 pro Jahr30
 pro Jahrzehnt60
2.1.2Einzelwerte (digital) 
 pro Jahr10
 pro Jahrzehnt60
2.1.3Gangliniendarstellung 
 pro Jahr10
 pro Jahrzehnt60
2.1.4Abflussmessungen 
 Grundkosten je Messung60
 Durchführungnach Zeitaufwand
2.1.5Wahrscheinlichkeitsstatistiken, verwendete Reihen 
 bis 50 Jahre60
 über 50 Jahre90
2.2Grundwasser (ausgewiesene Gebühren gelten immer pro Grundwassermessstelle) 
2.2.1Listenausdrucke für Wasserstände, Wassertemperaturen, Einzelwerte (digital) pro Jahr5
2.2.2Listenausdrucke mit Statistikauswertungen für Extremwerte, Hauptzahlen, Häufigkeiten, Dauerzahlen 
 bis 30 Jahre20
 über 30 Jahre40
2.2.3Wahrscheinlichkeitsstatistiken, verwendete Reihen 
 bis 50 Jahre50
 über 50 Jahre80
2.2.4Gangliniendarstellungen 
 bis zehn Jahre15
 über zehn Jahre30
2.2.5außerordentliche Grundwassermessungen 
 Grundkosten je Messstelle5
 Durchführungnach Zeitaufwand
2.3Weiterführende oder spezielle Aussagen unter Hinzuziehung weiterer als der unter Tarifstellen 2.1 und 2.2 genannten hydrologischen Daten und Sachverhalte (eigener Datenfundus) 
 a)Erarbeitung hydrologischer Bemessungsgrundlagen für Maßnahmen in und am Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser)nach Zeitaufwand
 b)Ermittlung einer Einheitsganglinienach Zeitaufwand
 c)hydrologische Stellungnahmen und Einschätzungennach Zeitaufwand
 d)Aufstellung von Wasserbilanzen und Prognoserechnungennach Zeitaufwand
 e)Wahrscheinlichkeitsaussagen nach verallgemeinerten Verfahrennach Zeitaufwand
2.4in den Leistungen zu Tarifstelle 2.3 ist die Übergabe von Daten gemäß Tarifstellen 2.1 und 2.2 nicht enthalten. Sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt 
2.5Wassergüteanalysen werden entsprechend den Laborleistungen wie unter Tarifstelle 1 berechnet. 
2.6Wasserbeschaffenheitsdaten 
 Bereitstellung von Daten, die im gewässerkundlichen Landesdienst nach geltenden Vorschriften ermittelt werden77
3Untersuchung, Bestimmungen, Messungen 
3.1Untersuchung von Abgasen 
3.1.1Einrichtung der Messstelle (je nach Schwierigkeitsgrad)26,5 bis 180
3.1.2Probenahme 
3.1.3Bestimmung von Abgasgeschwindigkeit und Abgasmenge13,3
3.1.4Staubprobenahme gemäß der Richtlinie 2066 des Vereins Deutscher Ingenieure (je nach Aufwand)15,5 bis 23,5
 je weitere Probe7,7
3.1.5Probenahme für gasförmige Komponenten über verschiedene Sorptionssysteme (je nach Aufwand)15,5 bis 39,5
3.1.6analytische Aufarbeitung 
3.1.7gravimetrische Staubbestimmung6,7
3.1.8qualitative Analyse (je Schwierigkeitsgrad) 
 pro Komponente6,5 bis 9,5
3.1.9quantitative Analyse zur Ermittlung der Konzentration im Abgas mit Bewertung des Ergebnisses9,5 bis 39,5
3.1.10Abgasuntersuchungen unter Einsatz automatisch registrierender Geräte (je nach Aufwand) 
 pro Komponente und Stunde15,5 bis 23,5
3.2chemische Untersuchung von gasförmigen Luftverunreinigungen 
3.2.1Diskontinuierliche Halbjahresmessung 
 Probenahme, analytische Bestimmung von Schwefeldioxid, Fluorionen, organischen Stoffen, Phenole, Aldehyde, Schwefelwasserstoff, Schwefelkohlenstoff, Stickoxid und Auswertung 
 a)bei vier Messstellen613
 b)bei 28 Messstellen4.080
3.2.2kontinuierlich registrierende Jahresmessung 
 Probenahme, analytische Bestimmung von Schwefeldioxid und Auswertung4.900
3.3physikalisch-chemische Bestimmung der Immissionsrate (Sorptionsverfahren) 
3.3.1Einrichten der Messstelle102
3.3.2Probenahme je Probe6,7
3.3.3Analyse auf Schwefel, Fluor, Chlor, Blei, Cadmium, Zink 
 je Probe und Komponente6,7
3.4biologisch-chemische Bestimmung der Immissionsrate (standardisierte Graskultur) während einer Vegetationsperiode 
3.4.1Einrichten des Messnetzes (30 Messstellen) und Probenahme4.080
3.4.2Analyse auf Schwefel, Fluor, Chlor, Blei, Cadmium, Zink 
 je Probe und Komponente6,7
3.5Messungen von Schwebstoffen zur Beschreibung der Luftqualität 
3.5.1diskontinuierliche Halbjahresmessung (Impaktor-Verfahren) 
 a)bei vier Messstellen613
 b)bei 28 Messstellen4.080
3.5.2diskontinuierliche Jahresmessung (Staubfilterverfahren) Einrichten und Abbau der Messstellen, Probenahme und Auswertung5.713
4Untersuchung von Luftproben 
4.1gravimetrische Bestimmung 
4.1.1Trocknen 
 je zwei Stunden3 bis 3,5
4.1.2Veraschen 
 je Stunde3 bis 3,5
4.1.3Wiegen 
 je Probe6,5 bis 7,5
4.2GC (Gaschromatograph) 
4.2.1Grundkosten (pro GC-Lauf) 
 je Probe65 bis 90
4.2.2zusätzlich für qualitative Übersichtsanalyse 
 je Verbindung6,5 bis 9
4.2.3zusätzlich für quantitative Bestimmung mit Ein- oder Mehrpunktkalibrierung und Einsäulentechnik je Verbindung11 bis 13
4.2.4zusätzlich für quantitative Bestimmungen mit Ein- oder Mehrpunktkalibrierung und Zweisäulentechnik je Verbindung21,5 bis 27,5
4.2.5zusätzlich für säulenchromatographische Vorreinigung je Probe38,5
4.2.6zusätzlich für Einengung des Probenextraktes je Probe15,4
4.2.7zusätzlich für jedes weitere Chromatogramm (GC-Lauf) je Probe35 bis 43
4.2.8Chromatographie-Berechnung je Lauf26,5
4.3GC-Massenspektrometrie (MS) 
4.3.1Grundkosten je Probe100 bis 125
4.3.2zusätzlich für Probenvorbereitung 
4.3.2.1Einengung des Probenextraktes je Probe15,4
4.3.2.2säulenchromatographische Vorreinigung je Probe38,5
4.3.3zusätzlich für qualitative Bestimmungen 
4.3.3.1Massenchromatogramm (Spektrum) je Chromatogramm/Spektrum3,5 bis 5
4.3.3.2Dateivergleich je Zuordnung3,5 bis 5
4.3.3.3Absicherung des Befundes durch Vergleich mit Standardsubstanzen je Lösung30 bis 38
4.3.4zusätzlich für quantitative Bestimmung je Stunde27,5 bis 35
4.3.5zusätzlich für Auswertungnach Zeitaufwand
4.4Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC)-Bestimmung 
4.4.1Grundgebühr (pro Lauf) je Probe65 bis 90
4.4.2zusätzlich je Probe je Stunde27,5 bis 35
4.5Atomabsorptionsspektroskopie (AAS)-Bestimmung 
4.5.1Probenvorbereitung (Trocknen, Wiegen, Zerkleinern) je Probe15,5 bis 19,5
4.5.2Aufschluss der Proben 
4.5.2.1saure Lösungen je Probe4 bis 13
4.5.2.2Nassaufschluss je Probe31,5 bis 39,5
4.5.2.3Druckaufschluss je Probe31,5 bis 39,5
4.5.3Grundgebühr30 bis 40
4.5.4zusätzlich für AAS-Flamme je Element15 bis 20
4.5.5zusätzlich für AAS-Graphit je Element15 bis 20
4.5.6zusätzlich für AAS-Graphit mit Hydrid-Zusatzgerät je Element25 bis 30
4.5.7Vermessen der Probe, Auswertung je Stunde20 bis 25
4.6coulometrische Bestimmung 
4.6.1Eich- und Blindwerte erstellen je Sorptionsrohr10,3
4.6.2Analyse der beaufschlagten Sorptionsrohre je Sorptionsrohr20,5
4.6.3Rekalibrierung des Coulomaten je Bestimmungsreihe70
4.6.4Auswertung je halbe Stunde12,8
4.7photometrische Bestimmungen25 bis 50
4.8potentiometrische Bestimmung25 bis 50
4.9Emission - Luft, Durchführung der Probe- und Messwertaufnahme 
4.9.1Vorbereitung des Mess- und Analyseverfahrensnach Zeitaufwand
4.9.2Vorbereitung der Probe- und Messwertaufnahme 
4.9.2.1Vorbereitung des Geräteeinsatzes 
4.9.2.1.1Staubprobenahme je Stunde31
4.9.2.1.2fraktionierte Staubprobenahme mit Impaktor je Stunde31
4.9.2.1.3Feststoff/Flüssigsorption je Stunde31
4.9.2.1.4kombinierte Probenahme, insbesondere für Spurenstoffe, mehrstufige Abscheidung je Stunde31
4.9.2.2Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde36
4.9.2.3Vorbereitung von Filtern, Lösungen, Sorptionsgefäßen und Apparaturen 
4.9.2.3.1Aufarbeitung von Lösungsmitteln 
4.9.2.3.1.1Grundgebühr je Tag31
4.9.2.3.1.2zusätzlich für Personalnach Zeitaufwand
4.9.2.3.1.3zusätzlich für Reagention 
4.9.2.3.2Einengung von Lösungen und Lösemitteln je Viertelstunde7,7
4.9.2.3.3Umkristallisation je halbe Stunde15,4
4.9.2.3.3.1zusätzlich für Reagention 
4.9.2.3.4Sorptionsgefäße für Bestimmung gasförmiger Komponenten 
4.9.2.3.4.1Sorptionsrohr für Gesamtkohlenstoff (coulometrisch) je Sorptionsrohr10,3
4.9.2.3.4.2Sorptionsrohr für GC Kieselgel, Aktivkohle je Sorptionsrohr5,2
4.9.2.3.4.3Gassammelrohr je Sammelrohr5,2
4.9.2.3.4.4Beaufschlagen fester Sorbentien mit speziellen Lösemitteln und Konditionierung je Sorptionsrohr10,3
4.9.2.3.5Waschflaschen je Waschflasche 
4.9.2.3.6Filtermaterialien zur Bestimmung von Feststoffen2,6
4.9.2.3.6.1quarzwattegestopfte Filter5,2
4.9.2.3.6.2Planfilter7,7
4.9.2.3.6.3Filterhülsen (Soxhlet)7,7
4.9.2.3.7Apparaturen zur Bestimmung fester und gasförmiger Spurenstoffe je Probe85
4.9.2.4Emissionsmesswagen 
4.9.2.4.1mit Grundausstattung je halbe Stunde20,5
4.9.2.4.2zusätzlich pro CO-, CO2-, 02- und SO2-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.3zusätzlich für Gesamt-C-Messgerät je halbe Stunde0,7
4.9.2.4.4zusätzlich für NOx-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.5zusätzlich für NH3-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.6zusätzlich für tragbaren GC je halbe Stunde1,25
4.9.2.5An- und Abfahrtkosten des Emissionsmesswagens 
4.9.2.5.1mit Grundausstattung je Kilometer1,1
4.9.2.5.2mit Grund- und Zusatzausstattung je Kilometer1,2
4.9.3Messwertaufnahme 
4.9.3.1Messgeräteauf- und -abbau je Stunde139
4.9.3.1.1zusätzliche Gerätekosten 
4.9.3.2Erfassung aller Betriebsparameter je Tag57
4.9.3.3Volumenstrommessungnach Zeitaufwand
4.9.4Emissionsmesswagen zur kontinuierlichen Ermittlung von Abgasparametern 
4.9.4.1mit Grundausstattung je 24 Stunden532
4.9.4.2zusätzliche Gerätekosten 
4.9.5Probeentnahme 
4.9.5.1Spurenstoffe (PCDD/F, PCB, PAH) je Probe376
4.9.5.1.1zusätzlich für Sorptionsmaterialien je Probe18,5
4.9.5.2partikuläre Stoffe je Probe31
4.9.5.3Flüssigsorption je Probe20,5
4.9.5.3.1zusätzlich für Sorbention je Probe5,2
4.9.5.4Feststoffsorption je Probe20,5
4.9.5.4.1zusätzlich für Sorptionsmaterial je Probe5,2
4.9.5.5mittels Gassammelgefäß je Probe3,1
4.9.6Probenkonditionierung je Messtag20,5
4.9.7Erörterung von Messergebnissen mit dem Betreibernach Zeitaufwand
4.9.8Olfaktometrie 
4.9.8.1An- und Abfahrtskosten des Messwagens je Kilometer0,46
4.9.8.2Kalibrierung, Ermittlung des Vorverdünnungsfaktors, Überprüfung des Testergebnisses sowie Berechnung der Nachweisgrenze154
4.9.8.3Probenahme und Analysenach Zeitaufwand
4.9.9Zuordnung des Daten- und Probenmaterials zu den weiteren Bearbeitungsschritten je Auftrag26
4.10Immissionstechnische Messungen 
4.10.1registrierende Messung von Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windrichtung, Windgeschwindigkeit mittels mechanischer Geber in 2 m Höhe 
4.10.1.1Messung je Monat je Messstelle1.136
4.10.1.2Messung je Jahr je Messstelle6.954
4.10.1.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.2registrierende Messung von Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windrichtung, Windgeschwindigkeit mittels elektronischer Geber in 10 m Höhe Messung je Jahr je Messstelle14.419
4.10.2.1Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.3Messung des Windprofils mittels optischem Einfachanschnitt 
4.10.3.1Grundgebühr (einschließlich ein Aufstieg) je Messort2.301
4.10.3.2zusätzlich je Aufstieg am selben Messort118
4.10.3.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.4Untersuchung von Ausbreitungsvorgängen mit Tracergas 
4.10.4.1Grundgebühr (einschließlich ein Versuch) je Untersuchungsort4.295
4.10.4.2zusätzlich jeder weitere Versuch am selben Untersuchungsortnach Zeitaufwand
4.10.4.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.5klimatologische Standortgutachten mit meteorologischem Messwagen 
4.10.5.1An- und Abfahrtkosten je Kilometer3,5
4.10.5.2Grundgebühr aerologischer Messungen je Messort3.270,5
4.10.5.3Durchführung der Messung je Viertelstunde46,5
4.10.5.4Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.6Ausbreitungsrechnung nach TA Luft nach Zeitaufwand
4.10.7Elementbestimmung in Feinstäuben (LIB-Filter) 
4.10.7.1Aufschluss je Filter66
4.10.7.2Staubkonzentrationsbestimmung (einschließlich Vorarbeiten) je Filter9,2
4.10.7.3Elementbestimmung in Feinstäuben mit Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) je Filter824
4.10.7.4qualitativer Elementnachweis in Feinstäuben mittels RFA je Probe752
4.10.8anlagenbezogene Immissionsmessung 
4.10.8.1mit Bergerhoff-Gerät 
4.10.8.1.1Ortsbesichtigungnach Zeitaufwand
4.10.8.1.2Auf- und Abbau der Geräte je Gerät49
4.10.8.1.3Gläserwechsel je Gerät je Monat13,8
4.10.8.1.4analytische Bearbeitung je. Probe7,7
4.10.8.1.5Berechnung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.8.2mit LIB-Gerät 
4.10.8.2.2Auf- und Abbau der Geräte je Gerät49
4.10.8.2.3Filterwechsel je Gerätnach Zeitaufwand
4.10.8.2.4Berechnung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.8.3photometrische Bestimmung 
4.10.8.3.1Testgemische erstellen je zehn Eichpunktenach Zeitaufwand
4.10.8.3.2Eichreihe vermessennach Zeitaufwand
4.10.8.3.3Berechnung der Analysenfunktion je zehn Eichpunktenach Zeitaufwand
4.10.8.4Probenaufarbeitung je Probenach Zeitaufwand
4.10.8.5zusätzlich für Reagenzien zehn Eichproduktenach Zeitaufwand
4.10.8.6Auswertung je Probe7,7
4.10.9Geräusch- und Erschütterungsmessungen An- und Abfahrten 
 je Kilometer2,2
 je Messstelle je Viertelstunde38,5
4.10.9.1Geräuschmessung 24-Stunden-Messung 
4.10.9.1.1Grundgebühren je Messstelle354
4.10.9.1.2Messung einfacher Art je Messstelle235
4.10.9.1.3Messung aufwendiger Art je Messstelle374
4.10.9.1.4Auswertung und Berichterstellung je Messstelle632
4.10.9.2Schallpegelmessung mit tragbaren Geräten 
4.10.9.2.1Grundgebühr 
4.10.9.2.2für Messungen einfacher Art je Messstelle170
4.10.9.2.3für Messungen aufwendiger Art je Messstelle456
4.10.9.2.4Messungen je Viertelstunde34
4.10.9.2.5Auswertung einfacher Art je Viertelstunde30,5
4.10.9.2.6Auswertung mit besonderem apparativem Aufwand je Viertelstunde34
4.10.9.2.7Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.9.3Erschütterungsmessung 
4.10.9.3.1Grundgebühr je Messstelle517
4.10.9.3.2Messung je Stunde126
4.10.9.3.3Auswertung und Berichterstellung je Viertelstunde34
4.10.10Einleiterkontrolle für Radioaktivitätsuntersuchungen 
4.10.10.1Grundgebühr einschließlich erster Probenahme je Auftrag106
4.10.10.2zusätzlich jede weitere Probenahme12,3
4.10.11Kernanlagenüberwachung, Emissions-, Immissions- und Strahlenschutzmessungen 
4.10.11.1Grubenwasser/Beckenwasser je Probe1.616
4.10.11.2Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde93
4.10.12nuklidspezifische Analysen 
4.10.12.1Uran-Bestimmung aus Wasser 
 eine Probe1.882
 zwei Proben2.148
 vier Proben2.557
4.10.12.2Plutonium-Bestimmung aus Wasser 
 eine Probe281
 zwei Proben2.409
 vier Proben2.900
4.10.12.3Thorium-Bestimmung aus Wasser 
 eine Probe2.148
 eine Probe mit Parallelanalyse2.496
4.10.12.4Uran-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben 
 eine Probe1.969
 zwei Proben2.465
 vier Proben2.685
4.10.12.5Plutonium-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben 
 eine Probe1.943
 zwei Proben2.281
 vier Proben2.828
4.10.12.6Thorium-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben 
 eine Probe2.123
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.470
4.10.12.7Uran-Bestimmung aus Sand 
 eine Probe1.984
 zwei Proben2.276
4.10.12.8Plutonium-Bestimmung aus Sand 
 eine Probe235
 vier Proben2.797
4.10.12.9Thorium-Bestimmung aus Glührückständen 
 eine Probe2.097
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.439
4.10.12.10Uran-Bestimmung aus Boden 
 eine Probe1.984
 zwei Proben2.276
 vier Proben2.787
4.10.12.11Plutonium-Bestimmung aus Böden 
 eine Probe2.030
 zwei Proben2.347
 vier Proben2.925
4.10.12.12Thorium-Bestimmung aus Böden 
 eine Probe2.173
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.542
4.10.12.13Uran-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse 
 eine Probe1.943
 zwei Proben2.179
 vier Proben2.634
4.10.12.14Plutonium-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse 
 eine Probe1.959
 zwei Proben2.240
 vier Proben2.777
4.10.12.15Thorium-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse 
 eine Probe2.092
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.424
4.10.12.16Uran-Bestimmung der tierischen Nahrungskette 
 eine Probe1.969
 vier Proben2.659
4.10.12.17Plutonium-Bestimmung der tierischen Nahrungskette 
 eine Probe2.025
 vier Proben2.777
4.10.12.18Thorium-Bestimmung der tierischen Nahrungskette 
 eine Probe2.092
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.424
4.10.12.19Uran-Bestimmung aus Sediment 
 eine Probe2.025
 zwei Proben2.332
 vier Proben2.782
4.10.12.20Plutonium-Bestimmung aus Sediment 
 eine Probe2.081
 zwei Proben2.414
 vier Proben2.925
4.10.12.21Thorium-Bestimmung aus Sediment 
 eine Probe2.148
 eine Probe und eine Parallelanalyse2.506
4.10.13Emissionsmessung an Kaminen mit radioaktivitätshaltiger Abluft, einschließlich Kernstrahlungsmessungen und Bericht je Messtag2.889
 zusätzlich für Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde93
4.10.14innerbetriebliche Messung bei der Assemblierung plutoniumhaltiger Brennelemente (zwei Bedienstete) 
4.10.14.1Grundgebühr je Tag2.250
4.10.14.2zusätzlich für Strahlenschutzmessung vor Ort je Stunde93
4.10.14.3zusätzlich für Berichterstellung1.381
4.10.14.4zusätzlich für Personalnach Zeitaufwand
4.10.14.5zusätzlich für Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde56
4.10.15direkte alphaspektrometrische Analyse von Filterproben auf U-234, Po-210, Pu-238, Am-241, Cm-242, Cm-2441.995
4.10.16Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (beispielsweise Freimessung vor Ort), einschließlich regulärer Probenahme (zwei Bedienstete) 
4.10.16.1Grundgebühr 
 je Auftrag185
4.10.16.2zusätzlich je Stunde Probeneingang, Präparierung und Kernstrahlungsmessung77
4.10.16.3Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.17Schwebstoffprobe und Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen Probenahme (zwei Bedienstete) 
4.10.17.1Grundgebühr 
 je Auftrag123
4.10.17.2zusätzlich je Stunde Probeneingang, Präparierung und Kernstrahlungsmessung77
4.10.17.3Gesamt Alpha/Beta 
 je Wischprobe93
4.10.17.4Gesamt-Alpha-Beta je Bodenprobe144
4.10.17.5Gesamt-Alpha-Beta und Rest-Beta je Probe195
4.10.17.6Gamma-Spektroskopie mit Halbleiterdetektor je Probe und Stunde Messzeit118
4.10.17.7Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.18Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen 
4.10.18.1Vorbereitung der Messungnach Zeitaufwand
4.10.18.2Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde35,5
4.10.18.3Probenahme vorbereiten je Abgas-/Abluftkamin103
4.10.18.4Probenahme und Messung Grundgebühr je Auftrag1.251
4.10.18.5Probenahme mit festen Abscheidemitteln je Probe159
4.10.18.6Probenahme mit festen und flüssigen Abscheidemitteln je Probe231
4.10.18.7Vorortauswertung von Proben 
4.10.18.7.1Nuklidbestimmung mit NaJ-Detektor 
4.10.18.7.1.1Grundgebühr 
 je Auftrag85
4.10.18.7.1.2zusätzlich je Probe weitere Vorortauswertung von Probe75
4.10.18.8Dekontamination von Geräten 
 je halbe Stunde28
4.10.19Einsatz von Strahlenmesswagen 
4.10.19.1An- und Abfahrtkosten des Strahlenmesswagens mit Grundausstattung je Kilometer1,95
4.10.19.2mit Grundausstattung und mobilen Mess- und Probenahmesystemen je Kilometer2,1
4.10.20Einsatz des Strahlenmesswagens (einschließlich bis zu zwei Bediensteten) 
4.10.20.1Grundgebühr 
 je Einsatz252
4.10.20.2Alpha/Beta-Messung je Standort 
 je Stunde129
4.10.20.3Gamma-Spektroskopie-Messung je Standort 
 je Stunde273
4.10.20.4Alpha-Beta-Gamma-Messung je Standort 
 je Stunde282
4.10.20.5Alpha-Beta-Gamma-Messung und Messung mit den mobilen Mess- und Probenahmesystemen je Standort 
 je Stunde303
4.10.20.6zusätzliche Bedienstetenach Zeitaufwand
4.10.20.7Kontaminationsmessung an eingesetzten Geräten und Strahlenmesswagen 
 je halbe Stunde72
4.10.20.8Dekontamination von Geräten und Strahlenmesswagen 
 je halbe Stunde47
4.10.21Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen 
4.10.21.1Grundgebühr 
 je Tag Vorbereitungen zur Probenahme und Messung (einschließlich drei Bedienstete)749
4.10.21.2Einsatzvorbereitung 
 je Stunde160
4.10.21.3zusätzlich jede weitere Person 
 je Stunde Probenahme (einschließlich zwei Bedienstete)47
4.10.21.4Wasserprobe 
 je Probestelle22
4.10.21.5Bewuchsprobe 
 je fünf Proben30,5
4.10.21.6Baumaterialprobe 
 je zehn Proben108
4.10.21.7sonstige Probe 
 je zehn Proben72
4.10.21.8zusätzlich jeder weitere Bedienstete 
 je Stunde47
4.10.21.9Messung (einschließlich zwei Bedienstete) 
4.10.21.9.1Ermittlung von Personenkontamination (Oberflächenkontamination) 
 je halbe Stunde51
4.10.21.9.2zusätzlich jeder weitere Bedienstete 
 je Stunde78
4.10.21.9.3Gamma-Insitu-Spektrometrie 
 je Messstelle92
4.10.21.10Vorortauswertung von Proben (einschließlich ein Bediensteter)123
4.10.21.10.1zusätzlich jeder weitere Bedienstete (einschließlich Geräte) 
 je Stunde47
4.10.21.11Beseitigung nicht dekontaminationsfähiger Materialien 
4.10.21.11.1Geräte 
 je Gerät 
 zusätzlich Verkehrswert der zu beseitigenden Geräte in voller Höhe164
4.10.21.11.2Kleidung 
 je Stück102
4.10.21.12Nacharbeiten aus dem Einsatz vor Ort 
4.10.21.12.1Kontaminationsmessung und Dekontaminationsarbeiten an eingesetzten Geräten je halbe Stunde61
4.10.22Probenregistrierung, Probenaufbereitung, Radioaktivitätsbestimmung und Berichterstellung 
4.10.22.1Probenregistrierung 
 je Viertelstunde11,5
4.10.22.2Probenaufbereitung 
4.10.22.2.1Boden- und Baumaterial, Bauschutt 
 je Probe123
4.10.22.2.2Wasser, Abwasser 
 je Probe136
4.10.22.2.3Klärschlamm oder Sediment 
 je Probe129
4.10.22.2.4Kompost 
 je Probe133
4.10.22.2.5Schlacke 
 je Probe136
4.10.22.2.6Filterstaub 
 je Probe20
4.10.22.2.7Kieselgel 
 je zehn Proben486
4.10.22.2.8Natronlauge 
 je zehn Proben613
4.10.22.2.9pflanzliche und tierische Produkte 
 je Probe16,9
4.10.22.3Radioaktivitätsbestimmung 
4.10.22.3.1Gesamt-Alpha-Messung je Probe77
4.10.22.3.2elektrolytische Probenabscheidung für Alpha-Messung62
4.10.22.3.3Alpha-Spektrometrie205
4.10.22.3.4Gesamt-Beta-Messung je Probe77
4.10.22.4Tritiummessung (H-3) einschließlich Probenvorbereitung je Probe205
4.10.22.5Strontiummessung einschließlich Probenvorbereitung je Probe793
4.10.22.6Kohlenstoff eine Stunde im Wasser98
4.10.22.7weitere Untersuchungen nach Aufwand75 bis 100
4.10.22.8Gamma-Spektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor136
   
134 Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA)  
   
1Auskünfte* 
1.1Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft0 bis 250
1.2Erteilung einer schriftlichen Auskunft, wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwendige Maßnahmen insbesondere zum Schutz öffentlicher und privater Belange erforderlich sind0 bis 500
2Herausgabe* 
2.1Herausgabe von Duplikaten0 bis 125
2.2Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher und privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen.0 bis 500
 Bei gewerblichen Anfragen kann ohne Beachtung einer Obergrenze der tatsächliche Zeitaufwand gemäß § 3 AllGO LSA in Rechnung gestellt werden. 
 *Soweit eine Amtshandlung die Voraussetzungen mehrerer gebührenpflichtiger Tatbestände erfüllt, dürfen die Gebühren 500 Euro nicht übersteigen. 
    
135 Umweltrahmengesetz  
   
1Entscheidung über Freistellungsanträge nach Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1  
 mindestens650
 höchstens26.000
   
136 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz  
   
1Anerkennung von Vereinigungen (§ 3 Abs. 3), Rücknahme oder Widerruf128
   
137 Umweltschadensgesetz (USchadG)  
   
1Anordnung zur Durchsetzung von Informations-, Gefahrenabwehr-, Schadensbegrenzungs- oder Sanierungspflichten nach § 7 Abs. 2 50 bis 5.000
   
138 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)  
   
1Erteilung von Auskünftennach Zeitaufwand
2Erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen zur Herausgabe von Duplikaten oder Kopien auf sonstigen Datenträgernnach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e 2: 
 Datenträger und Kopien sind als Auslagen zu erheben. 
3Gewährung von Einsichtnahme bei der Behörde auch in maschinenlesbare oder verfilmte Unterlagen einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmennach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g  z u  d e n  T a r i f s t e l l e n  1 b i s  3: 
 Der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. In diesen Fällen sind auch keine Auslagen zu erheben. 
   
139 Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor 
 (ABl. L 128 vom 27.5.2009, S. 32) 
   
1Erteilung der Bezugsnummer für Begleitpapiere nach Artikel 28 Abs. 1 und 310 bis 50
2Genehmigung der Ausdehnung des begleitpapierfreien Transports nach Artikel 25103
3Beauflagung nach Artikel 33 Abs. 1150 bis 500
4Bescheinigung der Richtigkeit von Ursprungsbezeichnungen nach Artikel 31 Abs. 125 bis 125
5Erlaubnis zum Anbringen von Vermerken nach Artikel 31 Abs. 3205
6Durchführung von Tatbestandsaufnahmen nach Artikel 3550 bis 250
7Genehmigung eines anderen Verfahrens zur Herstellung einer Kopie nach Artikel 2950 bis 250
8Genehmigung zentraler Buchführung nach Artikel 38 Abs. 2154
   
140 Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch 
 (ABl. L 157 vom 17.6.2008, S. 46) 
   
1Zulassung eines Schlachthofes nach Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 mit 
1.1bis zu 10.000 Schlachtungen je Jahr56
1.2mehr als 10.000 Schlachtungen bis 50.000 Schlachtungen je Jahr112
1.3mehr als 50.000 Schlachtungen je Jahr168
2Zulassung eines Erzeugers nach Artikel 11 Abs. 1 und 2 mit 
2.1bis zu 10.000 Schlachtungen je Jahr56
2.2mehr als 10.000 Schlachtungen bis 50.000 Schlachtungen je Jahr112
2.3mehr als 50.000 Schlachtungen je Jahr168
   
141 Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier 
 (ABl. EG Nr. L 163 vom 24.6.2008, S. 6), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 598/2008 der Kommission vom 24. Juni 2008 (ABl. EG Nr. L 164 vom 25.6.2008, S. 14) 
   
1Erteilen einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern nach Artikel 5 Abs. 2 und 3 bei 
1.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
1.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
1.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr168
2Zulassung einer Packstelle in Bezug auf die Angabe des Legedatums nach Artikel 14 bei 
2.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
2.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
2.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr168
3Zulassung einer Packstelle in Bezug auf die Angabe der Haltungsform nach Artikel 12 Abs. 2 und Artikel 22 bei 
3.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
3.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
3.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr280
4Eintragung des Erzeugers in Bezug auf die Angabe des Legedatums nach Artikel 7 Abs. 1 mit 
4.1bis zu 1.000 Hennenplätzen56
4.2mehr als 1.000 bis 5.000 Hennenplätzen112
4.3mehr als 5.000 Hennenplätzen280
5Eintragung des Erzeugers in Bezug auf die Haltungsform nach Artikel 20 mit 
5.1bis zu 1.000 Hennenplätzen56
5.2mehr als 1.000 bis 5.000 Hennenplätzen112
5.3mehr als 5.000 Hennenplätzen280
   
142 Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel 
 (ABl. L 168 vom 28.6.2008, S. 5) 
   
1Zulassung von Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben nach Artikel 2 je Unternehmen56
143 Verordnung (EU) 2017/625  
   
1Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandsuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen 
1.1Rindfleisch 
1.1.1ausgewachsene Rinder je Tier5 bis 108
1.1.2Jungrinder je Tier2 bis 81
1.2Einhufer-/Equidenfleisch je Tier3 bis 108
1.3Schweinefleisch: Tiere mit einem Schlachtgewicht von 
1.3.1weniger als 25 kg je Tier0,5 bis 108
1.3.2mindestens 25 kg je Tier1 bis 108
1.4Schaf- und Ziegenfleisch, Tiere mit einem Schlachtgewicht von 
1.4.1weniger als 12 kg je Tier0,15 bis 75
1.4.2mindestens 12 kg je Tier0,25 bis 75
1.5Zuchtkaninchen je Tier0,005 bis 1
1.6Geflügelfleisch
Für den Zeitraum vom 30. Juni 2020 bis einschließlich 25. Juni 2021 sind Gebühren nach den Gebührenrahmen der Tarifstellen 1.6.l bis 1.6.3 zu erheben, höchstens jedoch die bereits bestandskräftig festgesetzten Gebühren. Bei erstmaligen Festsetzungen und bei Änderungen noch nicht bestandskräftiger Festsetzungen dürfen die Gebühren für die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb nach Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 die folgenden Beträge nicht übersteigen:
 
a)zu Tarifstelle 1.6.1 in Höhe von 0,002 € je Tier,
b)zu Tarifstelle 1.6.2 in Höhe von 0,006 € je Tier,
c)zu Tarifstelle 1.6.3 in Höhe von 0,012 € je Tier.
1.6.1Haushuhn und Perlhuhn je Tier0,01 bis 0,05
1.6.2Enten und Gänse je Tier0,03 bis 0,09
1.6.3Truthühner je Tier0,06 bis 0,18
1.7Haarwild 
1.7.1Wildwiederkäuer mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.1.1weniger als 12 kg je Tier0,175 bis 81
1.7.1.212 kg bis 18 kg je Tier0,35 bis 81
1.7.1.3mehr als 18 kg je Tier0,5 bis 81
1.7.2Wildschweine mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.2.1weniger als 25 kg je Tier0,5 bis 108
1.7.2.225 kg oder mehr je Tier1,3 bis 108
1.7.3Kleinwild (ausgenommen Wildschweine und Wiederkäuer) mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.3.1weniger als 2 kg je Tier0,01 bis 81
1.7.3.22 kg bis 5 kg je Tier0,02 bis 81
1.7.3.3mehr als 5 kg je Tier0,04 bis 81
1.8Farmwild je Stück Wild1,5 bis 81
1.9Gebühren für Rückstandsuntersuchungen je Tonne Fleisch mit Knochen1,35
1.10Trichinenuntersuchung (soweit nicht Untersuchungen nach Tarifstelle 1 betroffen sind) je Tierkörper oder je Tierkörperteil bei1 bis 50
1.11Durchführung einer TSE-Untersuchung je Tier davon18,73 bis 37,03
 für Probenahme2,7 bis 20
 für Probentransport1 bis 2
 für den Test15,03
2Schlachttieruntersuchung außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte sowie Gesundheitsüberwachung von Farmwild einschließlich der Ausstellung eines Begleitscheines 
2.1Farmwild (einschließlich Gesundheitsüberwachung)5,8 bis 108
2.2Schlachttieruntersuchung im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 einschließlich des Ausstellens einer Gesundheitsbescheinigung nach dem Muster im Anhang IV Kapitel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zu den Mustern amtlicher Bescheinigungen für bestimmte Tiere und Waren und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759 in Bezug auf diese Musterbescheinigungen, (ABl. L 442 vom 16. 12. 2020, S. 1-409) 
2.2.1Rind je Tier57
2.2.2Schwein je Tier55,50
2.2.3Kleine Wiederkäuer je Tier38
2.2.4Farmwild je Tier41
3Zulassungen 
3.1Erstellen von Bescheiden im Zulassungsverfahren für Betriebe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 33 bis 198
3.2Anordnung des Ruhens der Zulassung66 bis 198
3.3Abnahme zum Zwecke der Zulassung und sonstige Überprüfung durch die Zulassungsbehörde eines unter Tarifstelle 3.1 genannten Betriebes36 bis 4.320
4Kontrollen, Bescheinigungen 
4.1Kontrollen, Untersuchungen einschließlich der Kennzeichnung und Ausstellung der Bescheinigung in Zerlegungsbetrieben 
4.1.1von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Einhufer-/Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne2 bis 10
4.1.2Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne1,5 bis 10
4.1.3Zuchtwildfleisch und Wildfleisch je Tonne 
4.1.3.1kleines Federwild und Haarwild je Tonne1,5 bis 10
4.1.3.2Laufvögel (Strauß, Emu, Nandu) je Tonne3 bis 10
4.1.3.3Wildschwein und Wiederkäuer je Tonne2 bis 10
4.2Kontrolle von Wildbearbeitungsbetrieben 
4.2.1kleines Federwild je Tier0,005 bis 1
4.2.2kleines Haarwild je Tier0,01 bis 2
4.2.3Laufvögel je Tier0,5 bis 9
4.2.4Landsäugetiere 
4.2.4.1Wildschwein je Tier1,5 bis 15
4.2.4.2Wiederkäuer je Tier0,5 bis 9
5Gebühren beziehungsweise Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung nach Artikel 50 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen (ABl. L 131 vom 17. 5. 2019, S. 51; ABl: L 325 vom 16. 12. 2019, S. 183), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/2108 vom 16. Dezember 2020 (ABl. L 427 vom 17. 12. 2020, S. 1) 
5.1je 30 Tonnen1 bis 45
5.2darüber je Tonne0,5 bis 45
5.3Genehmigung eines Vorzugsmilchbetriebes nach § 18 Abs. 1 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)  
5.3.1bis 20 Kühe26
5.3.2über 20 Kühe26 bis 50
5.4Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung gemäß Artikel 50 Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/62725
5.5Verfahren zur Aufhebung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Artikel 50 Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 
5.5.1bis 50 Kühe26
5.5.2über 50 Kühe50 bis 100
6Gebühren beziehungsweise Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur nach Artikel 67 bis 70 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 
6.1je 50 Tonnen im Monat0,5 bis 45
6.2über 50 Tonnen je Tonne0,25 bis 45
   
   
   
144 Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für das Verbringen von Zirkustieren zwischen den Mitgliedstaaten 
 (ABl. L 279 vom 22.10.2005, S. 47) 
   
1Überprüfung des Registers der Zirkus- oder Dressurtiere und Überprüfung des Gastspielregistersnach Zeitaufwand
2Ausstellung von Tierpässen für Zirkustierenach Zeitaufwand
   
145 Verordnung (EG) Nr. 1808/01 der Kommission vom 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels 
 (ABl. L 250 vom 19.9.2009, S. 1) 
   
1Erteilung einer CITES-Bescheinigung nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG L61 vom 3.3.1997, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2476/01 vom 17. Dezember 2001 (ABl. EG Nr. L 334 S. 3) in Verbindung mit Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1808/01  
 A n m e r k u n g: 
 CITES-Bescheinigungen sind bis zum Wert von 50 Euro kostenfrei. 
1.1Bescheinigung für Einzelexemplare gemäß Anhang A zur Verordnung (EG) Nr. 338/97  
1.1.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar10
1.1.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 600 Euro je Exemplar33
1.1.3bei einem Warenwert von mehr als 600 Euro je Exemplar5 v. H. des Warenwertes
1.2Bescheinigung für Einzelexemplare nach Anhang B und C zur Verordnung (EG) Nr. 338/97  
1.2.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar 
 bis vier Bescheinigungen10
 ab fünf Bescheinigungen je Bescheinigung3
1.2.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 500 Euro je Exemplar10
1.2.3bei einem Warenwert von mehr als 500 Euro je Exemplar2 v. H. des Warenwertes
1.3Sammelbescheinigung für Exemplare gemäß Anhang A zur Verordnung (EG) Nr. 338/97  
1.3.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar 
 für das erste Exemplar10
 für jedes weitere Exemplar5
1.3.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 750 Euro je Exemplar 
 für das erste Exemplar33
 für jedes weitere Exemplar17
1.3.3bei einer Summe der Warenwerte von mehr als 1.500 Euro5 v. H. der Warenwerte
1.4Sammelbescheinigung für Exemplare gemäß Anhang B und C zur Verordnung (EG) Nr. 338/97  
1.4.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar 
 bis sieben Exemplare10
 ab acht Exemplare für das erste Exemplar3
 für jedes weitere Exemplar1
1.4.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 750 Euro je Exemplar 
 für das erste Exemplar10
 für jedes weitere Exemplar5
1.4.3bei einer Summe der Warenwerte von mehr als 1.500 Euro2 v. H. der Summe der Warenwerte
   
146 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMÜV)  
   
1Schlachtungen für den Eigenbedarf des Tierhalters außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, die keine Notschlachtung sind (Hausschlachtung) einschließlich der Untersuchungen auf Trichinen und der bakteriologischen Untersuchungen je Tier, unterschieden nach Tierart 
1.1Rinder 
1.1.1Schlachttier- und Fleischuntersuchung13,5 bis 108
1.1.2Durchführung einer TSE-Untersuchung je Tier davon18,73 bis 37,03
 für Probenahme2,7 bis 20
 für Probentransport1 bis 2
 für den Test15,03
1.2Einhufer22,7 bis 108
1.3Schweine11,9 bis 108
1.4Schafe/Ziegen5,8 bis 75
1.5Gehegewild 
1.5.1Rot- und Damwild5,8 bis 81
1.5.2Schwarzwild14,6 bis 81
1.5.2.1Trichinenuntersuchung (soweit nicht Untersuchungen nach Tarifstelle 1.5.2 betroffen sind) je Tierkörper oder je Tierkörperteil1 bis 50
1.5.3Muffel- und Rehwild5,8 bis 81
   
147Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) 
   
1Prüfung der Nichtschüler gemäß § 39 585
2Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Führen von Berufsbezeichnungen als "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher", "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", "Staatlich anerkannte Heilpädagogin" oder "Staatlich anerkannter Heilpädagoge"95 bis 880
   
148 aufgehoben  
   
149aufgehoben 
   
150 aufgehoben 
   
151 aufgehoben 
   
152Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) 
   
1Erteilung von Befreiungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 je Wohnung10 bis 25
   
153Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte Standorte und Organisationen (EMAS-Privilegierungs-Verordnung) 
   
1Gestattung nach § 4 Satz 250 bis 750
2Gestattung nach § 5 Abs. 150 bis 750
3Gestattung nach § 5 Abs. 250 bis 500
4Gestattung nach § 650 bis 750
5Widerruf nach § 1050 bis 1.000
   
154 Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz  
   
1Anerkennung der Ausbildungsstätte nach § 1 Abs. 1 125 bis 300
2Zulassung zum Lehrgang (§§ 2, 5, 7) und zur Prüfung einschließlich der Ausstellung eines Prüfungszeugnisses (§§ 4, 6, 9)20 bis 80
3Anerkennung der Lehrgänge für Besamungsbeauftragte (§ 3) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter 
3.1Lehrgänge mit Schwerpunkt der Besamung für mehrere Tierarten nach § 3 Abs. 1 2.250 bis 3.750
3.2Lehrgänge mit Schwerpunkt der Besamung für eine Tierart nach § 3 Abs. 3 1.500 bis 2.600
4Anerkennung der Kurzlehrgänge für Eigenbestandsbesamer (§ 6) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter450 bis 750
5Anerkennung der Lehrgänge für Embryotransfer (§ 8) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter400 bis 750
6Versagung der Anerkennung eines Lehrganges (gemäß Tarifstellen 3, 4 und 5)100 bis 250
   
155Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) 
   
1Durchführung eines Temperaturmessverfahrens nach § 2b (Abs. 1 Satz 2)30 bis 50
   
155aVerordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt 
   
1Anerkennung einer Lehrbefähigung200
2Anerkennung einer Laufbahnbefähigung300
3Ausfertigung einer Zweitschrift
Die Gebühren bemessen sich nach der laufenden Nummer 1 - Allgemeine Amtshandlungen, Tarifstelle 7 -.
 
   
156 Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVGDVO)  
   
1Ernte von Zierzapfen außerhalb der in § 3 Abs. 1 genannten Zeiten (§ 3 Abs. 2)50
   
157 Versteigererverordnung (VerstV)  
   
1Ausnahmen von der Vorschrift, die Versteigerung zwei Wochen vorher anzuzeigen (§ 3)15 bis 60
2Ausnahmen von der Vorschrift, das Versteigerungsgut mindestens zwei Stunden zur Besichtigung freizugeben (§ 4)15 bis 60
3Ausnahmen von dem Verbot, Handelswaren zu versteigern (§ 6)30 bis 100
4Ausnahmen von dem Verbot, das Versteigerergut in eine andere Gemeinde zu verbringen (§ 6)20 bis 75
5Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung von Versteigerungen (§ 9) x40 bis 175
   
157aVerwahrung von Pässen und Personalausweisen 
   
 Verwahrung von Pässen nach § 1 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 des Passgesetzes und Personalausweisen nach § 2 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes je angefangenem Tag3
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühr wird nur dann fällig, wenn die Inhaberin oder der Inhaber den eigenen Pass oder Personalausweis abgibt oder einsendet oder abgeben oder einsenden lässt und die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. 
   
158Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 
   
1Amtliche Tätigkeiten bei der Einfuhr, der Ausfuhr und beim Verbringen 
1.1klinische Untersuchungen zwecks Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung 
1.1.1von Ferkeln, Schafen und Ziegen 
 je Tier0,31
 mindestens12
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.2von Kälbern bis zu drei Monaten und Schweinen 
 je Tier0,95
 mindestens12
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.3von Rindern, Renn- und Turnierpferden und Schlachtpferden 
 je Tier1,85
 mindestens12
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.4von Hunden, Katzen, Zootieren, Primaten 
 je Tier1,85
 mindestens7
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.5von Geflügel, Papageien und Sittichen 
1.1.5.1bis zu 100 Tiere je Tier0,2
1.1.5.2jedes weitere Tier0,05
 mindestens7
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.6in Bienenständen 
 je Volk0,55
 mindestens jedoch6
1.2Untersuchung und Zerlegung von Tieren, die bei der Einfuhr oder beim Verbringen verendet sind oder getötet werden mussten 
1.2.1bei Großtieren je Tier21,5 bis 30
1.2.2bei Kleintieren je Tier11 bis 21
1.3Schaffung besonderer Voraussetzungen für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen bei allen Tierarten 
1.3.1Entnahme einer 
1.3.1.1Blutprobe je Tier4,1
1.3.1.2Milchprobe je Tier1,8
1.3.1.3Kotprobe oder sonstige Probe je Tier2,05
1.3.1.4Tuberkulinisierung eines Rindes oder Schafes4,1
1.4Durchführung einer Impfung 
1.4.1bei Großtieren 
 je Tier1,55
 A n m e r k u n g: 
 Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben. 
1.4.2bei Schweinen und anderen Tieren 
 je Tier1,05
 A n m e r k u n g: 
 Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben. 
1.5Schaffung sonstiger besonderer Voraussetzungen für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen1 bis 15
1.6Gesundheitsbescheinigung Einhufer- und Klauentiere (außer Schafe und Ziegen) 
1.6.1je Einzelbescheinigung6,2
1.6.2je Sammelbescheinigung14
 A n m e r k u n g: 
 Bei allen anderen Tierarten schließt die Untersuchungsgebühr für die klinische Untersuchung die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung ein. 
2Amtstierärztliche Dienstgeschäfte auf Veranlassung des Tierhalters 
2.1klinische Untersuchung von Tieren, insbesondere vor und nach Transporten 
2.1.1von Ferkeln, Schafen (soweit nicht unter Tarifstelle 2.1.8 fallend) und Ziegen einschließlich Lämmer 
 je Tier0,45
 mindestens12
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.2von Kälbern bis zu drei Monaten und Schweinen je Tiernach Tarifstelle 1.1.2
2.1.3von Einhufern und Rindern je Tier1,85
2.1.4von Eintagsküken je Tier0,01
 mindestens7
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.5von Hunden, Katzen, Zootieren und Primatennach Tarifstelle 1.1.4
2.1.6von Haus- und Wildgeflügel 
2.1.6.1bis zu 500 Tieren je Tier0,03
2.1.6.2jedes weitere Tier0,01
 mindestens7
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.7von Hasen und Kaninchen je Tier0,65
 mindestens7
 höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.8von Wanderschaftherden 
2.1.8.1mit bis zu 100 Tieren13
2.1.8.2mit über 100 Tieren18
2.1.9für alle sonstigen Tiere sind die für vergleichbare Tierarten bestimmten Gebühren nach den Tarifstellen 2.1.1 bis 2.1.7 zu erheben 
3Abnahme der Prüfung einschließlich der Übergabe der Urkunde zum 
3.1Lebensmittelkontrolleur gemäß Lebensmittelkontrolleur-Verordnung175
3.2amtlichen Fachassistenten 
3.2.1die gesamte Ausbildung umfassend gemäß Anhang II Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2014 (GVBl. LSA S. 218)289
3.2.2nur Untersuchungen auf Trichinellen gemäß Anhang II Kapitel II Nr. 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt248
   
159Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen 
   
1Pathologisch-anatomische, histologische und andere morphologische Untersuchungen 
1.1Zerlegung und pathologisch-anatomische Befunderhebung (einschließlich bakteriologischer, parasitologischer und histologischer Untersuchungen) je Tier 
1.1.1Pferd, Esel200
1.1.2Rind100
1.1.3Kalb50
1.1.4Fohlen100
1.1.5Schwein ab 35 kg, Schaf, Ziege50
1.1.6Ferkel, Läufer30
1.1.7mehrere Ferkel eines Betriebs zur Abklärung einer unter gleicher Symptomatik verlaufenden Krankheit je Auftrag50
1.1.8Lamm25
1.1.9sonstiges Säugetier20 bis 50
1.1.10Geflügel, Exoten10 bis 25
1.1.11Fische, Reptilien, Amphibien40
1.1.12Bienen oder Wabe je Volk5 bis 15
1.1.13Abort20 bis 50
1.1.14besonders aufwendige Spezialuntersuchungen (zum Beispiel forensische Untersuchungen)25 bis 2.600
1.1.15Zoo- und Wildtiere nach Größe analog den Tarifstellen 1.1.1 bis 1.1.14 
1.2Organuntersuchungen wie Tarifstelle 1.120 bis 56
1.3histologische Untersuchung 
1.3.1histologischer Schnitt7,5 bis 50
1.3.2je weitere Färbung3,6
1.3.3Gewebequantifizierung (Integration)30 bis 75
1.3.4Tumordiagnostik25 bis 56
1.3.5Tollwutuntersuchung292
1.3.6Immunfluoreszenztest am Gewebeschnitt je Organ56
1.3.7andere histochemische Untersuchungsverfahren je Organ10 bis 40
1.4elektronenmikroskopische Untersuchung 
1.4.1Negativkontrastierung20 bis 40
1.4.2Ultrazentrifugationsanreicherung10 bis 15
1.4.3Ultradünnschnitt231
1.5mikroskopische Untersuchungen 
1.5.1mikroskopische Zellzählung1,5 bis 5
1.5.2fotooptische Zellzählung1,05
1.5.3mikroskopische Zelldifferenzierung5 bis 10
1.5.4Pollenanalyse, qualitativ43,5
1.5.5Pollenanalyse, quantitativ77
2Bakteriologische und mykologische Untersuchung 
2.1bakterioskopische Untersuchung2,5 bis 7,5
2.2kulturell bakteriologische Untersuchung 
2.2.1Anlegen einer Einzelkultur (fest oder flüssig)1,5 bis 7,5
2.2.2Stabilitäts-/Sterilitätsprüfung7,5 bis 17,5
2.2.3kulturelle Untersuchung auf bakterielle Krankheitserreger (Direktkultur, auch mit Anreicherung)3 bis 31
2.2.4Differenzierung isolierter Bakterien7,5 bis 50
2.3Keimzahlbestimmung (Quantifizierung) 
2.3.1Bestimmung allgemeiner Keimzahl 
2.3.1.1mit geringem Aufwand7,5 bis 20
2.3.1.2mit höherem Aufwand12,5 bis 30
2.3.1.3mit sehr hohem Aufwand (feste Substrate)15 bis 50
2.4Resistenzprüfung von Keimen2,5 bis 22,5
2.5mykologische Untersuchungen 
2.5.1mikroskopische Untersuchung2,5 bis 5
2.5.2kulturelle Untersuchung mit einfacher Differenzierung7,5 bis 25
2.5.3aufwendige Differenzierung von Hautpilzen25 bis 100
2.6Nachweis mikrobieller Stoffwechselprodukte (Toxinnachweis)10 bis 75
2.7mikrobieller Hemmstofftest 
2.7.1einfacher Aufwand2,5 bis 7,5
2.7.2hoher Aufwand7,5 bis 15
3Virologische und serologische Untersuchungen 
3.1Virusnachweis 
3.1.1mittels Zellkultur5 bis 150
3.1.2mittels Brutei10 bis 60
3.1.3mittels ELISA, AGP, HA und ähnliches1 bis 30
3.1.4Vakzineherstellung200 bis 250
3.2virologische Spezialuntersuchungen 
3.2.1virologische Spezialuntersuchungen je nach Arbeits- und Materialaufwand je Probe und Methode 
 mindestens5
3.2.2Immunoassay/ELISA zum Nachweis vom BSE/TSE17
3.3serologische Untersuchungen 
3.3.1Agglutination 
3.3.1.1Röhrchenagglutination1 bis 5
3.3.1.2Objektträgeragglutination1 bis 4
3.3.1.3Mikroagglutination3,1 bis 21,7
3.3.2Präzipitation 
3.3.2.1Röhrchenpräzipitation10 bis 20
3.3.2.2Agargelpräzipitation1 bis 15
3.3.3Komplementbindungsreaktion5,1
3.3.4Hämagglutinationshemmungstest1 bis 10
3.3.5Serumneutralisationstest1,5 bis 100
3.3.6ELISA (Antikörpernachweis)0,3 bis 30
3.3.7RIA7,5 bis 10
3.3.8andere serologische Spezialuntersuchungen je nach Arbeits- und Materialaufwand jedoch je Probe und Antigen 
 mindestens5,2 bis 20
3.4sonstige Leistungen 
3.4.1Poolen von Blut- und Milchproben1 bis 5
3.4.2Aufkonzentrieren von Antikörpern in Blut- und Milchproben1,5 bis 4
4Parasitologische Untersuchungen 
4.1koprologische Untersuchung 
4.1.1Einfachansatz/erste Probe6
4.1.2Einfachansatz/jede weitere Probe derselben Einsendung1,5 bis 2,5
4.1.3Mehrfachansatz/erste Probe12
4.1.4Mehrfachansatz/jede weitere Probe derselben Einsendung2,5 bis 4
4.2Untersuchung auf Ektoparasiten5 bis 7,5
4.3Untersuchung auf Blutparasiten5 bis 7,5
4.4Schleimhautabstrich, Echinococcus multilocularis57
4.5Bestimmung einer Parasitenart10 bis 50
4.6Quantitative Untersuchung (parasitologische Sektion)90 bis 125
4.7Spezielle parasitologische Untersuchungen nach Aufwand jedoch je Probe mindestens10,23
5Chemische, physikalisch-chemische, physikalische und molekularbiologische Untersuchungsverfahren 
5.1Arbeitsschritte; chemische, physikalisch-chemische und physikalische Grundoperationen und Messvorgänge 
5.1.1Aufbereitung von Proben zur Analyse5 bis 20
5.1.2Auf-/Ausschmelzen5,2
5.1.3Atomabsorptionsspektroskopie (AAS) 
5.1.3.1AAS-Messung-Flamme5 bis 10
5.1.3.2AAS-Messung-Graphitrohr20 bis 50
5.1.3.3AAS-Messung-Hydridsystem20 bis 35
5.1.4Berechnung von Parametern 
5.1.4.1aufwendige Berechnung10,3
5.1.4.2einfache Berechnung2,6
5.1.5Butyrometrische Bestimmung12,8
5.1.6Chromatographie20 bis 60
5.1.6.1einfache Säulenchromatographie17,9
5.1.6.2Säulenchromatographie unter Druck oder Vakuum23,1
5.1.6.3Säulenchromatographie mit Gewinnung mehrerer Extrakte35 bis 50
5.1.6.4Dünnschichtchromatographie (DC oder TLC)20,5
5.1.6.5Gaschromatographie (GC)30 bis 125
5.1.6.6Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC)30 bis 60
5.1.6.7Papierchromatographie20,5
5.1.7Derivatisierungsreaktionen15 bis 25
5.1.8Destillation10 bis 27,5
5.1.8.1Destillation unter Normaldruck10,3
5.1.8.2Destillation unter Vakuum20,5
5.1.8.3Destillation mit Wasserdampf28,5
5.1.9Dialyse 
5.1.9.1Dialyse, Membrandialyse26
5.1.9.2Dialyse, Elektrodialyse46,5
5.1.10Dichtebestimmung20,5
5.1.11Elektronenspinresonanz (ESR)-Spektrum aufnehmen36
5.1.12Extraktion10 bis 25
5.1.13Elektrophorese20 bis 30
5.1.14Fällung7,7
5.1.15.1Filtration, einfach10,3
5.1.15.2Filtration, aufwendig oder unter Vakuum20,5
5.1.16Gefrierpunktbestimmung 
5.1.16.1einfache Bestimmung3,1
5.1.16.2aufwendige Bestimmung31
5.1.17Glühverlustbestimmung15,4
5.1.18Homogenisierung2,5 bis 10
5.1.19ICP (Induktiv gekoppeltes Plasma)-Messung26
5.1.20Infrarotspektrum (IR) messen40 bis 70
5.1.21Isotachophorese25 bis 50
5.1.22kalorimetrische Messung52
5.1.23Kernresonanzspektrum aufnehmen103
5.1.24Leitfähigkeitsmessung15,4
5.1.25Löslichkeitsversuche15,4
5.1.26Maßanalyse10 bis 20
5.1.27Massenspektrum aufnehmen mit normaler Auflösung77
5.1.28Massenspektrum aufnehmen mit Hochauflösung128
5.1.29pH-Wert-Messung2,5 bis 15
5.1.30photometrische Messung5 bis 15
5.1.31Polarimetrie15,4
5.1.32polarographische Messung15,4
5.1.33Radioaktivitätsmessung 
5.1.33.1Radioaktivitätsmessung mit NaJ-Detektor, bis zwei Elemente46,5
5.1.33.2Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Gamma-Spektrum77
5.1.33.3Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Beta-Spektrum77
5.1.33.4Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Alpha-Spektrum77
5.1.34Rauchpunktbestimmung bei Fetten18
5.1.35Röntgenfluoreszenzmessung103
5.1.36Reagenziendosierung2,5 bis 15
5.1.37Säureaufschluss 
5.1.37.1einfacher Aufschluss5,2
5.1.37.2aufwendiger Aufschluss15,4
5.1.38Schmelzpunktbestimmung15,4
5.1.39Siebanalyse15,4
5.1.40Siedepunktbestimmung17,9
5.1.41Spektralphotometrische Messung im Sichtbaren und12,8
5.1.42Spektralphotometrische Messung mit Fluoreszenz17,9
5.1.43Sublimieren17,9
5.1.44Temperieren und Thermostatieren2,5 bis 15
5.1.45Temperaturmessung2,5 bis 15
5.1.46Teststreifenanwendung5,2
5.1.47Termolumieszenzmessung52
5.1.48Trocknen 
5.1.48.1Trocknen im Trockenschrank5,2
5.1.48.2Trocknen unter Vakuum10,3
5.1.48.3Gefriertrocknung26
5.1.49Veraschung 
5.1.49.1Veraschen im Ofen5,2
5.1.49.2Nassveraschung, drucklos10,3
5.1.49.3Nassveraschung, unter Druck, Mikrowellenaufschluss15,4
5.1.49.4Nassveraschung, mit Hochdruckaufschlussapparatur20,5
5.1.50Verseifen15,4
5.1.51Viskositätsmessung10,3
5.1.52Volumenmessung von Flüssigkeiten5,2
5.1.53Volumenmessung von Gasen und Festkörpern15,4
5.1.54Wägung, Einwägen von Probenmaterial2,5 bis 5
5.1.55Zentrifugieren2,5 bis 10
5.1.56Zerkleinern2,5 bis 10
5.2Bestimmungsmethoden, chemisch-physikalisch 
5.2.1AAS-Bestimmung je Element 
5.2.1.1AAS-Flamme, einfach10,3
5.2.1.2AAS-Flamme, aufwendig26
5.2.1.3AAS-Flamme, sehr aufwendig31
5.2.1.4AAS-Graphitrohr, einfach26
5.2.1.5AAS-Graphitrohr, aufwendig36
5.2.1.6AAS-Graphitrohr, sehr aufwendig52
5.2.1.7AAS-Kaltdampf, einfach26
5.2.1.8AAS-Kaltdampf, aufwendig36
5.2.1.9AAS-Kaltdampf, sehr aufwendig62
5.2.2Biegeschwingermessung25
5.2.3Elektronenresonanzspektroskopie 
5.2.3.1ESR, einfach52
5.2.3.2ESR, aufwendig77
5.2.4elektrophoretische Bestimmung 
5.2.4.1einfach31
5.2.4.2aufwendig41
5.2.4.3sehr aufwendig77
5.2.5ICP-OES/ICP-MS-Bestimmung je Element 
5.2.5.1ICP-OES, einfach26
5.2.5.2ICP-OES, aufwendig36
5.2.5.3ICP-OES, sehr aufwendig46,5
5.2.5.4ICP-MS, einfach30
5.2.5.5ICP-MS, aufwendig45
5.2.5.6ICP-MS, sehr aufwendig60
5.2.6Dünnschichtchromatographie Bestimmung 
5.2.6.1DC, einfach26
5.2.6.2DC, aufwendig46,5
5.2.6.3DC, sehr aufwendig77
5.2.7gravimetrische Bestimmung 
5.2.7.1einfach17,9
5.2.7.2aufwendig33,5
5.2.7.3sehr aufwendig46,5
5.2.8Druckmessung10
5.2.9gaschromatographische Bestimmung 
5.2.9.1GC, einfach41
5.2.9.2GC, aufwendig95
5.2.9.3GC, sehr aufwendig144
5.2.10gaschromatographische Bestimmung mit Massenspektroskopie 
5.2.10.1GC/MS, einfach77
5.2.10.2GC/MS, aufwendig118
5.2.10.3GC/MS, sehr aufwendig154
5.2.11flüssigkeitschromatographische Bestimmung 
5.2.11.1HPLC, einfach62
5.2.11.2HPLC, aufwendig95
5.2.11.3HPLC, sehr aufwendig118
5.2.12flüssigkeitschromatographische Bestimmung mit Massenspektroskopie 
5.2.12.1LC/MS, einfach93
5.2.12.2LC/MS, aufwendig144
5.2.12.3LC/MS, sehr aufwendig179
5.2.13maßanalytische Bestimmung 
5.2.13.1einfach12,8
5.2.13.2aufwendig23,1
5.2.13.3sehr aufwendig33,5
5.2.14photometrische Bestimmung 
5.2.14.1einfach17,9
5.2.14.2aufwendig28,5
5.2.14.3sehr aufwendig38,5
5.2.14.4außergewöhnlich hoher Aufwand67
5.2.15polarographische Bestimmungen von Elementen oder organischen Stoffen 
5.2.15.1einfach20,5
5.2.15.2aufwendig31
5.2.15.3sehr aufwendig41
5.2.16radiologische Bestimmungen 
5.2.16.1Gamma-Aktivität, bis zwei Elemente52
5.2.16.2Gamma-Spektrum, einfach82
5.2.16.3Gamma-Spektrum, aufwendig95
5.2.16.4Beta-Aktivität nach Aufkonzentrierung, einfach95
5.2.16.5Beta-Aktivität nach Aufkonzentrierung, aufwendig128
5.2.17Refraktrometrie10
5.2.18Thermoluminiszenz-Bestimmung 
5.2.18.1einfach57
5.2.18.2aufwendig mit Nachbestrahlung98
5.2.19Rauchpunktbestimmung (Frittierfett)18
5.2.20kolorimetrische Bestimmung (Farbtest bei Frittierfett)10
5.2.21Refraktometrie10
5.3Bestimmungsmethoden, molekularbiologisch 
5.3.1Bestimmung mit ELISA oder RIA 
5.3.1.1einfach23,1
5.3.1.2aufwendig28 bis 50
5.3.1.3sehr aufwendig33,5
5.3.2enzymatische Bestimmungen 
5.3.2.1einfach28,5
5.3.2.2aufwendig38,5
5.3.2.3sehr aufwendig52
5.3.3Screening-Tests/Qualitative Tests 
5.3.3.1einfacher Gruppen-Test3,1
5.3.3.2Test, einfach6,2
5.3.3.3Test, aufwendig8,2
5.3.3.4Test, sehr aufwendig12,8
5.3.4molekularbiologische Untersuchungsverfahren 
5.3.4.1PCR, einfache Bestimmung4,1
5.3.4.2PCR, aufwendige Bestimmung10 bis 18
5.3.4.3PCR, sehr aufwendige Bestimmung20 bis 30
5.3.4.4Detektion, einfache Bestätigungsreaktion10,3
5.3.4.5Detektion, aufwendige Bestätigungsreaktion26
5.3.4.6Detektion, sehr aufwendige Bestätigungsreaktion52
5.3.4.7DNA-Isolierung, einfach3,1
5.3.4.8DNA-Isolierung, aufwendig7,7
5.3.4.9DNA-Isolierung, sehr aufwendig15,4
5.3.4.10Plasmidnachweis15,4
5.3.4.11Nachweis von Gensequenzen mittels Gensonden25 bis 50
5.3.4.12Nachweis gentechnisch veränderter Organismen, Screening15 bis 25
5.3.4.13Nachweis gentechnisch veränderter Organismen, Bestätigungsverfahren50 bis 250
5.3.4.14Nachweis von Mikroorganismen mittels PCR1 bis 50
5.3.4.15Nachweis von Mikroorganismen mittels PCR in Poolproben1 bis 10
5.3.4.16quantitative, molekularbiologische Analyse100 bis 300
5.4Bestimmungsmethoden, klinisch-chemisch 
5.4.1Blutbild5,2
5.4.2Blutbild mit zusätzlichen Untersuchungen12,8
5.4.3Blutsenkung1,05
5.4.4Enzymbestimmung, einfach2,6
5.4.5Enzymbestimmung, aufwendig5,2
5.4.6Mineralstoffbestimmung, einzeln2,6
5.4.7Mineralstoffe, Gesamtstoffwechsel (Ca, P, Mg, AP)10,3
5.4.8Spurenelement im Serum, ohne Aufschluss5,2
5.4.9Spurenelement in Organen beziehungsweise im Serum mit Aufschluss12,8
5.4.10Untersuchung von Körpersäften, Sekreten, Exkreten12,8
6Untersuchungen nach speziellen Rechtsvorschriften 
6.1Untersuchungen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 in Verbindung mit § 10 der AVV Lebensmittelhygiene vom 9. November 2009 (BAnz. Nr. 178a), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. März 2011 (BAnz. S. 1287) 
6.1.1bakteriologische Fleischuntersuchung 
6.1.1.1ohne Hemmstoffnachweis15,5
6.1.1.2mit Hemmstoffnachweis31
6.1.2stichprobenweise Rückstandsuntersuchung nach Rückstandskontrollplan (biologischer Hemmstofftest)7,7
6.1.3stichprobenweise Rückstandsuntersuchung nach Rückstandskontrollplan-Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten20 bis 250
7Sonstige labordiagnostische Untersuchungen 
7.1Grundgebühr für Probeannahme, Erfassung von Antragsformblättern bei besonderem Aufwand je Formblatt5,2
7.2Überprüfung, Verpackung und Kennzeichnung10,3
7.3sensorische Prüfung 
7.3.1beschreibender Test (Aussehen, Gefüge, Geruch, Geschmack)15,4
7.3.2spezielle sensorische Untersuchung (mit Gutachtergruppe und Punktbewertung)38,5
7.4Gebrauchstest (Bedarfsgegenstände)26
7.5küchentechnische Zubereitung10 bis 25
7.6Probenahme für TSE-Untersuchungen10 bis 15
7.7Probensortierung nach Tierkennzeichen und Barcode laut Untersuchungsantrag0,5 bis 2
7.8manuelle Erfassung Tierkennzeichen0,5 bis 2
8Gebühren des Tierseuchenbekämpfungs-/Tiergesundheitsdienstes 
8.1Fachgebiet Rind 
8.1.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.1.2Vatertiergesundheitsdienst 
8.1.2.1Untersuchung eines Bullen auf Zuchttauglichkeit 
8.1.2.1.1ohne Spermaentnahme36
8.1.2.1.2mit Spermaentnahme52
8.1.2.2vertraglicher Gesundheitsdienst in einer Besamungsstation 
8.1.2.2.1Untersuchung eines Besamungsbullen (einschließlich aller vorgeschriebenen Untersuchungen) 
8.1.2.2.1.1I. und II. Quarantäneuntersuchung90
8.1.2.2.1.2Wartebulle31
8.1.2.2.2Produktionsbulle52
8.1.3Euteruntersuchung im Rahmen des Eutergesundheitsdienstes einschließlich Milchprobenentnahme je Tier2,6
8.2Fachgebiet Schwein 
8.2.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.2.2Schweinegesundheitsdienst (nach Verträgen mit Zuchtverbänden und Erzeugerringen) 
8.2.2.1Herdbuchzuchten je Sau und Jahr3,1
8.2.2.2Ferkelerzeugerbetriebe je Sau und Jahr1,55
8.2.2.3Mastbetriebe je Mastplatz und Jahr0,26
8.2.3Vatertiergesundheitsdienst 
8.2.3.1Untersuchung eines Ebers auf Zuchttauglichkeit 
8.2.3.1.1ohne Spermaentnahme26
8.2.3.1.2mit Spermaentnahme38,5
8.2.3.2vertraglicher Gesundheitsdienst in einer Besamungsstation 
8.2.3.2.1Untersuchung eines Quarantäne- oder Produktionsebers (einschließlich aller vorgeschriebenen Untersuchungen)52
8.2.4Schlachttierorganuntersuchung je Organ1 bis 2,5
8.3Fachgebiet Schaf 
8.3.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen26
8.3.2Vatertiergesundheitsdienst 
8.3.2.1Untersuchung eines Schafbockes auf Zuchttauglichkeit 
8.3.2.1.1ohne Spermaentnahme10,3
8.3.2.1.2mit Spermaentnahme15,4
8.3.2.2vertraglicher Gesundheitsdienst in Besamungsstationen 
8.3.2.2.1Untersuchung eines Besamungsbockes einschließlich aller vorgeschriebenen Untersuchungen41
8.3.2.2.2Untersuchung eines Bockes in der Quarantäne ohne oder mit Spermaentnahme15,4
8.4Fachgebiet Pferd 
8.4.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.4.2Vatertiergesundheitsdienst 
8.4.2.1Untersuchung eines Hengstes auf Zuchttauglichkeit 
8.4.2.1.1ohne Spermaabnahme36
8.4.2.1.2mit Spermaabnahme62
8.5Fachgebiet Geflügel 
8.5.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen 
8.5.1.1bis 20.000 Tiere26
8.5.1.220.000 bis 50.000 Tiere38,5
8.5.1.3ab 50.000 Tiere52
8.5.2vertraglicher Geflügelgesundheitsdienst je Tierplatz und Jahr0,01
8.6Fachgebiet Fisch 
8.6.1Fischuntersuchung im Rahmen des staatlichen Fischseuchenbekämpfungsdienstes je Halter25 bis 75
8.6.2Wasseruntersuchung10 bis 35
8.6.3Beurteilung Fischei-Charge15 bis 20
8.7sonstige Gebühren im Rahmen des Tierseuchenbekämpfungsdienstes 
8.7.1Blutprobenentnahme 
8.7.1.1Rind, Schwein je Tier3,6
8.7.1.2Schaf je Tier2,6
8.7.1.3Geflügel 
8.7.1.3.1erstes bis 15. Tier1,05
8.7.1.3.2je weiteres Tier0,55
8.7.1.4Fische 
8.7.1.4.1je Tier2,6
8.7.1.4.2zweites bis 15. Tier1,05
8.7.1.4.3jedes weitere Tier0,55
8.7.2sonstige Probenentnahme (außer Blutprobe)2,6
8.7.3Impfungen (ohne Impfstoff) 
8.7.3.1Rind, Schaf, Schwein2,6
8.7.3.2Geflügel, Fische1,05
8.7.4Ektoparasitenbekämpfung (ohne Medikament) je Tier0,55
8.8Amtliche Überprüfung zulassungs- und überwachungspflichtiger Maschinen und Anlagen20 bis 50
9Sonstige allgemeine Gebühren 
9.1Besuchsgebühren26
9.2Gutachten (nach Umfang und Aufwand)25 bis 250
9.3Probentransport durch Kurierfahrzeuge 
9.3.1Kleinsendung, Röhrchen, Küken, Eier je Stück0,08
9.3.2Päckchen, Haus- und Ziergeflügel, Fische, Kaninchen, einzelne Organe, Brätproben je Stück1,55
9.3.3Paket, Fetus, Jungtier von Schwein, Schaf, Ziege; ferner Katze, kleiner Hund, Material zur Tollwutuntersuchung je Stück2,6
9.3.4großes Paket, Kühltasche, alle übrigen Tiere mit Ausnahme von Tarifstelle 9.3.5 je Stück5,2
9.3.5große Kiste, Kalb, Läufer ab 30 kg, Schaf, sehr großer Hund je Stück10,3
9.4fotografische Dokumentation (nach Aufwand)5 bis 50
9.5manuelle Probenselektion in Vorbereitung von Untersuchungen je Einsendung0,1 bis 1
9.6Pauschale Bearbeitungsgebühr durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Rahmen der Probenbearbeitung (beispielsweise Erhebung von Nachentgelten)5
   
160Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) 
   
1Beaufsichtigung, amtliche Überwachung 
1.1Viehladestellen nach § 2, Gastställe nach § 8, Viehhandelsunternehmen nach § 12, Transportunternehmen nach § 13 und Sammelstellen nach § 1440 bis 120
2Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassen von Ausnahmen 
2.1Zulassen von Ausnahmen nach den §§ 2, 3, 6, 10, 18, 4515 bis 600
2.2Genehmigungen nach §§ 7, 10, 21, 33, 34 Abs. 3c, §§ 38, 43, 44 Abs. 4x20 bis 1.614
2.3Anordnungen, Aufhebungen von Anordnungen 
2.3.1Anordnungen nach §§ 2, 3, 6, 16, 17, 18, 2015 bis 60
2.3.2Aufhebung von Anordnungen18
2.4Registrierung von Tierhaltungen und Vergabe einer Registriernummer nach § 26 und § 4510 bis 30
2.5Registrierung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen und Vergabe einer Registriernummer nach § 1515 bis 60
2.6Zulassung von Viehhandelsunternehmen nach § 12, Transportunternehmen nach § 13 und Sammelstellen nach § 14100 bis 600
2.7Registrierung von beauftragten und bevollmächtigten Tierärztinnen/Tierärzten10 bis 30
2.8Anzeigen von Änderungen10 bis 30
3Viehkennzeichnung und -registrierung 
3.1Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen 
3.1.1Zuteilung und Vergabe von Ohrmarken für Schweine nach § 390,11 bis 0,5
3.1.2Erteilung einer Zugangsberechtigung zur zentralen Datenbank für Schweine je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.1.3Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Schwein nach § 39 Abs. 71 bis 2
3.1.4Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.2Kennzeichnung und Registrierung von Rindern 
3.2.1Rinderkennzeichnung 
3.2.1.1Zuteilung einer Ohrmarkenserie1,5 bis 2
3.2.1.2Vergabe der Ohrmarken 
3.2.1.2.1für in Sachsen-Anhalt geborene Rinder je Rind3 bis 4
3.2.1.2.2für aus Drittländern eingeführte Rinder je Rind3 bis 4
3.2.1.3Zuteilung einer Ersatzohrmarke zur Nachkennzeichnung von Rindern einschließlich Genehmigung zum Ersetzen der Ohrmarke je Ohrmarke1 bis 2
3.2.1.4Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Rind2,5 bis 5
3.2.2Rinderpässe, Stammdatenblätter, Geburtsmeldekarten, Bestandsregister 
3.2.2.1erstmalige Ausstellung des Stammblattes einschließlich der Geburtsanzeige je Rind0,7 bis 3
3.2.2.2Ablichtung von Rinderpässen für aus Mitgliedsstaaten nach Sachsen-Anhalt verbrachte Rinder auf Antrag der Tierhalter nach Entgegennahme der Originalrinderpässe (§ 30) und deren Zurücksenden an den ausstellenden Mitgliedsstaat (Artikel 6 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1760/2000 in Verbindung mit § 30 Abs. 3 je Rinderpass9 bis 10
3.2.2.3Ausstellung von Stammdatenblättern, Ersatzrinderpässen/-begleitpapieren nach Einzelfallprüfung auf Antrag der Rinderhalter je Rinderpass9 bis 15
3.2.2.4Ausstellung von Rinderpässen/-begleitpapieren oder Stammdatenblättern nach § 30 und § 312,5 bis 15
3.2.2.5Entgegennahme und Archivierung der Rinderpässe von Tieren, die von Sachsen-Anhalt nach Drittländern ausgeführt wurden (Artikel 6 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1760/2000) je Rinderpass1 bis 5
3.2.2.6nachträgliche Erstellung von Geburtsmeldekarten je Geburtsmeldekarte2 bis 5
3.2.2.7Ausdruck von Rinderbestandsregistern (Artikel 7 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1760/2000) je angefangene Seite0,3
 mindestens5
3.2.3Rinderregistrierung 
3.2.3.1Erteilung einer Zugangsberechtigung zum HIT (Artikel 3 der VO (EG) Nr. 1760/2000) je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.2.3.2Eintragung von Erst- und Änderungsmeldungen zur zentralen Datenbank (§ 29) 
3.2.3.2.1je per Internet übermittelte Meldung0,15 bis 0,3
3.2.3.2.2je per Datenträger oder Mailbox übermittelte Meldung0,2 bis 0,6
3.2.3.2.3je auf sonstige Weise übermittelte Meldung0,5 bis 1,1
3.2.3.3Tätigwerden auf Veranlassung oder Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.2.4Kontrollen von Betrieben bezüglich der Durchführung der Rinderkennzeichnung nach der VO (EG) Nr. 1082/2003 nach Zeitaufwand
3.3Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen 
3.3.1Kennzeichnung von Schafen und Ziegen 
3.3.1.1für nach Artikel 4 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 21/2004 zu kennzeichnende Schafe und Ziegen je Ohrmarke0,11 bis 0,5
3.3.1.2für nach Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 21/2004 zu kennzeichnende Schafe und Ziegen 
3.3.1.2.1Zuteilung einer Ohrmarkenserie1,5 bis 2
3.3.1.2.2zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Ohrmarkenpaar0,41 bis 1,75
3.3.1.2.3zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Kennzeichnungspaket (gelbe Ohrmarke und gelbe Transponderohrmarke, für ab 2010 geborene Schafe und Ziegen)0,28
3.3.1.2.4zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Kennzeichnungspaket (gelbe Ohrmarke und Bolus; für ab 2010 geborene Schafe und Ziegen)3,22
3.3.1.3Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen 
3.3.1.3.1Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Ohrmarke0,10
3.3.1.3.2Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Transponderohrmarke0,15
3.3.1.3.3Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Transponderbolus0,31
3.3.1.3.4Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Schaf oder Ziege nach § 34 Abs. 61 bis 2
3.3.2Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.4Kennzeichnung und Registrierung von Equiden 
3.4.1Kennzeichnung von Equiden 
3.4.1.1für nach Artikel 11 der VO (EG) Nr. 504/2008 zu kennzeichnende Equiden für die Erstkennzeichnung je Transponder8,64
3.4.2Registrierung von Equiden 
3.4.2.1Erteilung einer Zugangsberechtigung zum HIT je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.4.2.2Ausstellung des Equidenpasses und Weiterleitung der Daten zur zentralen Datenbank10 bis 60
3.4.3Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
   
160aWaffenrecht
Waffengesetz (WaffG)
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
 
   
1Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach § 3 Abs. 3 WaffG57 bis 143
2Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG29 bis 185
3Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG29 bis 71
4Anordnung der Vorlage eines Zeugnisses über die Eignung nach § 6 Abs. 2 WaffG100
5Anordnung bei erlaubnisfreiem Betrieb einer Waffenherstellung, eines Waffenhandels oder einer Schießstätte nach § 9 Abs. 3 WaffG86 bis 570
6Ausstellung einer Waffenbesitzkarte einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG100
7Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe71
8Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe71
9Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 14 Abs. 3 oder Abs. 5 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
10Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 14 Abs. 6 WaffG71
11Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Brauchtumsschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 16 Abs. 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
12Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG114 bis 456
13Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG für in § 17 Abs. 3 WaffG genannte Personen durch Umschreibung der vom Waffensammler hinterlassenen Waffenbesitzkarte114 bis 456
14Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG114 bis 285
15Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und Eintragung der Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 20 Abs. 2 WaffG57 bis 228
16Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 zum WaffG (ohne Bedürfnisprüfung)71
17Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG29
18Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG im Falle des § 10 Abs. 2 Satz 2, § 17 und § 18 WaffG (Vereins-, Sammler und Sachverständigen-Waffenbesitzkarte)29
19Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte71
20Eintrag von geerbten Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 WaffG in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 20 Abs. 2 WaffG29
21Eintragung der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz) über eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 37a und 37g Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 3, § 13 Abs. 9, § 14 Abs. 6, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 2 oder § 39b WaffG, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühren abgegolten ist29
22Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 37a und 37g WaffG in anderen als in Tarifstelle 21 genannten Fällen29
23Eintragung des Erwerbs eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte nach § 37a Satz 1 WaffG29
24Austragen einer Schusswaffe, eines Wechsel- oder Austauschlaufs oder einer Wechseltrommel aus der Waffenbesitzkarte (je Waffe/Lauf/Trommel)29
25Eintragung weiterer Personen in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG57
26Ausstellung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG (Vereinswaffenbesitzkarte) einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
27Eintragung/Änderung einer verantwortlichen Person für vereinseigene Schusswaffen in einer Waffenbesitzkarte oder in mehreren Waffenbesitzkarten nach § 10 Abs. 2 WaffG57
28Eintragung der Berechtigung/en zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG, soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe/n erteilt wird29
29Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG bei gleichzeitiger Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe/nkostenfrei
30Ausstellung eines Munitionserwerbscheines nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb43
31Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein29
32Ausstellung eines Munitionserwerbscheines für Munitionssammler nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb57
33Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG29
34Ausstellung eines Munitionserwerbscheines für Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb43
35Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG29
36Ausstellung eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 19 oder § 28 WaffG314
37Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 19 WaffG257
38Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 28 WaffG257
39Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG86
40Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 10 Abs. 5 WaffG57 bis 200
41Erlaubnis zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition nach § 11 Abs. 1 oder § 11 Abs. 2 WaffG71
42Erteilung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 5 WaffG von Erlaubnispflichten71 bis 228
43Bewilligung einer Ausnahme zum Führen von Waffen nach § 16 Abs. 2 WaffG zur Brauchtumspflege100
44Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 16 Abs. 3 WaffG zur Brauchtumspflege57 bis 200
45Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG57 bis 385
46Eintragung oder Austragung eines Blockiersystems (§ 20 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 WaffG) für eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37a und § 37g Abs. 1 WaffG29
47Zulassung einer Ausnahme von der Blockierpflicht für Waffen einer Sammlung nach § 20 Abs. 6 Satz 2 WaffG43
48Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition gemäß § 21 Abs. 1 Halbsatz 1 WaffG oder als Stellvertretererlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 21a WaffG185 bis 285
49Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition nach § 21 Abs. 1 Halbsatz 2 WaffG oder als Stellvertretererlaubnis nach § 21 Abs. 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 21a WaffG185 bis 257
50Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 21 Abs. 5 Satz 2 oder § 21a in Verbindung mit § 21 Abs. 5 WaffG29 bis 71
51Abnahme der Fachprüfung nach § 22 WaffG128 bis 314
52Anordnung einer Kennzeichnung nach § 25a WaffG71 bis 513
53Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 WaffG71 bis 285
54Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung durch die zuständige Behörde nach § 27 Abs. 1 WaffG71 bis 456
55Zulassung einer Ausnahme nach § 27 Abs. 4 WaffG vom Mindestalter29 bis 86
56Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition nach § 28 Abs. 3 WaffG an Wachpersonen pro Person57
57nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes nach § 28 Abs. 4 WaffG in einen Waffenschein14
58Erlaubnis/Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 WaffG71
59Allgemeine Erlaubnis nach § 30 WaffG zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenhändlern in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG143
60Verlängerung der Geltungsdauer der Einzelgenehmigung im Feld 4 des Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 1 Satz 2 WaffG29
61Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und dafür bestimmter Munition in die oder durch die Bundesrepublik Deutschland durch den Inhaber eines von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 1 WaffG71
62Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses einschließlich der Eintragung der Waffen nach § 32 Abs. 6 WaffG57
63Ausstellung eines Folgedokuments für einen bereits vorhandenen Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG29
64Ein- oder Austragung von einer oder mehreren Schusswaffen in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass 29
65Änderung von sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass 29 (zum Beispiel § 33 Abs. 1 Satz 3 AWaffV) 29
66Zulassung einer Ausnahme nach § 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG von den Verboten des Vertriebs und des Überlassens von Waffen und Munition 57 bis 228
67Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG57 bis 299
68Anordnung eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung nach § 36 Abs. 6 WaffG57 bis 385
69Sicherstellung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 37c Abs. 2 Nr. 1 WaffG nach Anzeige der Inbesitznahme29 bis 257
70Anordnung nach § 37c Abs. 2 Nr. 2 WaffGkostenfrei
71Einziehung und Verwertung eines oder mehrerer Gegenstände nach Anzeige der Inbesitznahme nach § 37c Abs. 3 WaffG29 bis 257
72Ausstellung einer Anzeigebescheinigung nach § 37h WaffG in den Fällen des § 37b Abs. 2 Satz I WaffG und § 37d Abs. 1 Nr. 1 und 2 WaffG57
73Anordnung zur Vorlage von Waffen oder Munition sowie Erlaubnisscheinen oder Ausnahmebewilligungen nach § 39 Abs. 3 WaffG57 bis 513
74Sicherstellung nach § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG71 bis 257
75Anordnung nach § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffGkostenfrei
76Anordnung eines Besitz- oder Erwerbsverbots von Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WaffG71 bis 513
77Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG71 bis 228
78Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu dem/der der Berechtigte Anlass gegeben hat nach § 45 WaffG71 bis 513
79Anordnung von Maßnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 WaffG57 bis 185
80Sicherstellung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 u. Abs. 4 Satz 1 WaffG, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem Verbot besessen werden57 bis 185
81Einziehung und Verwertung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem Verbot besessen werden29 bis 257
82Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffGkostenfrei
83Bescheinigung nach § 56 WaffGkostenfrei
84Widerruf oder Rücknahme einer waffenrcchtlichen Erlaubnis, zu dem oder zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat, nach den Regelungen für Altbesitz (Waffengesetze von 1972 oder 1976) gemäß § 58 WaffG128 bis 627
85Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 2 AWaffV71 bis 314
86Anerkennung von Sachkundelehrgängen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 AWaffV427 bis 826
87Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer Prüfung zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AWaffV71 bis 143
88Zulassung von Ausnahmen von den Beschränkungen des Schießbetriebes nach § 9 Abs. 2 AWaffV71 bis 185
89Untersagung der Ausübung der Aufsicht nach § 10 Abs. 4 AWaffV71 bis 185
90Regel- und Sonderüberprüfungen einer Schießstätte nach § 27a Abs. 1 WaffG71 bis 185
91Untersagung der Benutzung der Schießstätte nach § 27a Abs. 2 WaffG71 bis 185
92Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Abs. 5 bis 7 AWaffV71 bis 385
93Festsetzung niedrigerer Anforderungen an die Aufbewahrung nach § 13 Abs. 8 AWaffV71 bis 385
94Zulassung einer abweichenden Aufbewahrung nach § 14 AWaffV71 bis 385
95Zulassung einer Ausnahme nach § 20 Abs. 4 AWaffV71 bis 185
96Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Abs. 2 AWaffV100
97Untersagung von Lehrgängen und Übungen im Verteidigungsschießen nach § 25 Abs. 1 AWaffV71 bis 299
98Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 AWaffV29
99Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffenrechtliche Erlaubnis 57 bis 185
100Ablehnungen aus anderen als Unzuständigkeitsgründen oder bei Rücknahme von Anträgen auf Vornahmen von Amtshandlungen 43 bis 456
101Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht aufgeführt sind 29 bis 627
   
161 Waldbrandschutzverordnung  
   
1Befreiung nach § 7 Abs. 2 65
   
162Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) 
   
1Genehmigung nach § 5 Abs. 6 180 bis 1 500
2Genehmigung oder Versagung nach § 7 Abs. 3 120 bis 150
3Umwandlung des Waldes 
3.1Genehmigung nach § 8 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 bis 6 180 bis 1 500
3.2Anordnung nach § 8 Abs. 4 160
4Erstaufforstung 
4.1Genehmigung nach § 9 Abs. 1 60 bis 1 200
4.2Anordnung nach § 9 Abs. 2 125
5 Wiederaufforstung 
5.1Fristverlängerung nach § 10 Abs. 3 120
5.2Anordnung nach § 10 Abs. 4 160
6Genehmigung von Neubau und Ausbau von Waldwegen nach § 11 120 bis 1 200
7Genehmigung der Streu- und Grasnutzung sowie Waldweide nach § 12 Abs. 4 Satz 2 160
8Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss nach § 15 Abs. 2 100
9Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 16 Abs. 4 160
10Befreiung vom Verbot des Befahrens der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen nach § 24 Abs. 3 Satz 2 65 bis 180
11Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung nach § 26 100 bis 320
12Genehmigung der Beseitigung von Wegen nach § 27 Abs. 2 65 bis 125
13Sperren der freien Landschaft 
13.1Sperrung nach § 30 Abs. 1 60 bis 125
13.2Genehmigung zur Errichtung von verschließbaren Wegschranken nach § 30 Abs. 3 100
14Bestätigung als Forstaufseher nach § 31 Abs. 3 150
   
163Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) 
   
1Bewilligung (§§ 8, 10, 14 WHG, § 20 WG LSA), Erlaubnis mit förmlichem Verfahren (§§ 8, 10 WHG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 WG LSA), Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage (§ 60 Abs. 3 WHG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 WG LSA) 
1.1Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WHG oder Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage nach dem Wert der Anlage. 
 bis 50.000 Euro2 v. H. des Wertes
 mindestens325
 über 50.000 Euro1.280 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
 höchstens32.500
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgesehene Gebühr. 
1.2 Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 WHG 
1.2.1Bewilligung oder Erlaubnis je Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 WHG nach der Menge m3 Wasser oder Stoffe, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung oder Erlaubnis eingeleitet, abgeleitet, eingebracht, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden dürfen (ohne Wasserkraftanlagen).je m3 0,0005 zuzüglich Zeitaufwand
 mindestens325
 höchstens40.625
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgesehene Gebühr. 
 A n m e r k u n g: 
 Wird die Bewilligung für mehr als 30 Jahre oder die Erlaubnis unbefristet erteilt, so ist der Gebührenberechnung das 30-fache der Wasser- oder Stoffmenge zugrunde zu legen, die zulässigerweise jährlich eingeleitet, abgeleitet, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden darf. 
1.2.2Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG zum Betrieb von Wasserkraftanlagen je 1 kW installierter Leistung.je 1 kW 55
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. 
 mindestens1.100
 höchstens55.000
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgesehene Gebühr. 
 A n m e r k u n g: 
 Mit der Gebühr sind alle zum Betrieb einer Wasserkraftanlage erforderlichen Bewilligungen oder Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 WHG abgegolten. 
1.3Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis vorgesehenen Gebühr
1.4nachträgliche Entscheidungen bei der Bewilligung von Benutzungen (§ 14 Abs. 5 und 6 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 beziehungsweise 1.2
1.5Widerruf von Bewilligungen (§ 18 Abs. 2 WHG) und von gehobenen Erlaubnissen im Sinne von § 15 WHG (§ 18 Abs. 1 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 beziehungsweise 1.2
 mindestens 50
1.6Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse (§ 20 Abs. 2 WHG)nach Zeitaufwand
 mindestens50
1.7Anordnung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen (§ 13 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis beziehungsweise das alte Recht oder der alten Befugnis vorgesehenen Gebühr
 mindestens25
1.8Änderung einer Bewilligung, Erlaubnis oder Genehmigung nach den Tarifstellen 1.1, 1.2.1 oder 1.2.2 Gebühr nach den Tarifstellen 1.1, 1.2.1 oder 1.2.2
2Erlaubnis im nichtförmlichen Verfahren, Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (§ 49 WG LSA in Verbindung mit § 36 WHG) oder in Überschwemmungsgebieten (§ 78 WHG in Verbindung mit § 101 WG LSA) oder von Indirekteinleitungen (§ 58 und § 59 WHG) 
2.1Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern oder in Überschwemmungsgebieten oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 WHG und § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WHG nach dem Wert der Anlage 
 bis 50.000 Euro1 v. H. des Wertes
 mindestens65
 über 50.000 Euro665 zuzüglich 0,2 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
 höchstens16.500
2.2Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 WHG 
2.2.1Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 WHG nach der Menge m3 Wasser oder Stoffe, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis eingeleitet, abgeleitet, eingebracht, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden dürfen (ohne Wasserkraftanlagen) je m30,00025 plus Zeitaufwand
 mindestens65
 höchstens20.625
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. 
2.2.2Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG zum Betrieb von Wasserkraftanlagen je 1 KW installierter Leistung je 1 KW55
 mindestens550
 höchstens26.500
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. 
 A n m e r k u n g: 
 Wird die Erlaubnis unbefristet erteilt, so ist der Gebührenberechnung das 30-fache der Wasser- oder Stoffmenge zugrunde zu legen, die zulässigerweise jährlich eingeleitet, abgeleitet, eingebracht oder entnommen werden darf. Mit der Gebühr sind alle zum Betrieb einer Wasserkraftanlage erforderlichen Bewilligungen oder Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 WHG abgegolten. 
2.3Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 beziehungsweise 2.2
 mindestens50
2.4Widerruf der Erlaubnis oder Genehmigung nach Tarifstelle 210 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 beziehungsweise 2.2
 mindestens50
2.5Einleiten von Abwasser in Abwasseranlagen (Indirekteinleitung, § 58 und § 59 WHG in Verbindung mit der Indirekteinleiterverordnung - IndEinlVO - vom 7. März 2007, GVBl. LSA S. 47, geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2013, GVBl. LSA S. 499) 
2.5.1Genehmigung für Indirekteinleitungen75 v. H. der Gebühr nach Tarifs teile 2.2
 mindestens 50
2.5.2Anzeigebestätigung für Indirekteinleitungen auf der Grundlage des § 3 IndEinlVO 26
2.5.3Widerruf einer Genehmigung nach Tarifstelle 2.5.110 v. H. der Gebühr nach Tarifs teile 2.5.1
 mindestens25
2.5.4Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 Abs. 2 WHGGebühr nach Tarifstelle 2.5.1
2.6Entscheidung im Zusammenhang mit dem Erlöschen von Erlaubnissen und Bewilligungen (§ 24 WG LSA)10 v. H. der Gebühr für die gelöschte Entscheidung
 mindestens50
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e n  1 u n d  2: 
 Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf die Baugenehmigung, so erhöht sich die Gebühr um die dafür im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebene Gebühr. 
2.7Entscheidung im Zusammenhang mit dem Erlöschen von alten Rechten und alten Befugnissen (§ 25 WG LSA)nach Zeitaufwand
 mindestens50
2.8Anordnung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen (§ 13 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis oder Genehmigung beziehungsweise das alte Recht oder der alten Befugnis vorgesehenen Gebühr
 mindestens25
2.9Feststellung des Inhalts und Umfangs eines alten Rechts oder einer alten Befugnis (§ 26 Abs. 2 WG LSA)10 v. H. der für das alte Recht oder der alten Befugnis nach Tarifstellen 1.1 oder 1.2 beziehungsweise 2.1 oder 2.2 sonst anzusetzenden Gebühr
2.10Anordnung der Duldung einer Messanlage und Unterlassung von Handlungen (§ 113 WG LSA, § 91 WHG)25 bis 187
2.11Änderung einer Erlaubnis nach den Tarifstellen 2.2.1 und 2.2.2 oder einer Genehmigung nach den Tarifstellen 2.1 und 2.5.1Gebühr nach Tarif stellen 2.2.1 und 2.2.2 oder 2.1 und 2.5.1
 mindestens29
3Entscheidung im Ausgleichsverfahren (§ 22 WHG, § 28 WG LSA)Gebühr nach Tarifstellen 1 oder 2
4Wasserschutzgebiete 
4.1Ausnahmen von Verboten und Nutzungsbeschränkungen, Befreiungen von Schutzbestimmungen (§ 52 WHG) nach dem Wert der Anlage, derenthalben gestattet wird1 v. H. des Wertes 30 bis 4.062
 mindestens30
 höchstens4.062
4.2Festsetzung oder Änderung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 WHG in Verbindung mit § 73 WG LSA nach Entnahmemenge in m3 der Fassung für die das Schutzgebiet festgesetzt oder geändert wurde 
 mindestens2.000
 höchstens81.250
5Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 
5.1 Dokumentation der Nachvollziehbarkeit der Selbsteinstufung flüssiger oder gasförmiger Gemische bei Wahrung von Betriebsgeheimnissen nach § 8 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV)nach Zeitaufwand
5.2Überprüfung der Dokumentation der Selbsteinstufung flüssiger oder gasförmiger Gemische und Verpflichtung zur Ergänzung oder Berichtigung von Angaben nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.3 Änderung der Einstufung und Bekanntgabe nach § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 AwSV nach Zeitaufwand
5.4Überprüfung der Dokumentation der Selbsteinstufung fester Gemische nach § 10 Abs. 3 satz 3 AwsVnach Zeitaufwand
 Verpflichtung des Betreibers zur Ergänzung oder Berichtigung von Angaben nach § 10 Abs. 3 Satz 4 AwSV  
 Schriftliche Bekanntgabe der Änderung der Einstufung eines festen Gemisches nach § 10 Abs. 4 Satz 3 AWSV  
5.5Anordnung nach § Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 AwSV oder Untersagung der Errichtung einer Anlage nach § 16 Abs. 1 Satz 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.6Auferlegung von Maßnahmen gegenüber dem Betreiber nach § 16 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.7Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 3 AwSV nach Zeitaufwand
5.8Entscheidungen über die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe und die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 19 Abs. 6 AwSV nach Zeitaufwand
5.9Plausibilitätsprüfung der Anzeige und Hinweise oder Nachforderungen an den Betreiber nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.10Erteilung einer Eignungsfeststellung nach § 63 WHGnach Zeitaufwand
 A n m e r k u n g z u d e n Ta r i f s t e l l e n 5.10, 5.11 u n d 5.16: 
 Für Nachträge ermitteln sich die Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Sie betragen 20 v. H. bis 50 v. H. der Gebühr jeweils nach den Tarifstellen 5.10, 5.11 und 5.16 
5.11Untersagung des Betriebs oder Festsetzung von Anforderungen nach § 41 Abs. 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.12Abstimmung des Notfallplanes nach § 44 Abs. 1. Satz 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.13Anordnung eines Überwachungsvertrages nach § 46 Abs. 1 AwSV nach Zeitaufwand
5.14Anordnung einer Prüfung nach § 46 Abs. 4 AwSV nach Zeitaufwand
5.15Befreiung von den Anforderungen für Anlagen in Schutzgebieten nach § 49 Abs. 4, nach § 50 Abs. 2 und nach Anlage 7 Nr. 8.3 AwSV nach Zeitaufwand
5.16Anerkennung einer Sachverständigenorganisation nach § 52 Abs. 1 und 3 und § 54 Abs. 2 Satz 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.17Widerruf einer Anerkennung nach § 54 Abs. und 3 AwSV und Anordnung nach § 55 Nr. 1 Buchst. c AwSV nach Zeitaufwand
5.18Anerkennung einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach § 57 Abs. 1 und 3 und § 59 Abs. 2 Satz 2 AwSV nach Zeitaufwand
5.19Widerruf der Anerkennung der Güte- und Übeıwachungsgemeinschaft nach § 59 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c AwSV nach Zeitaufwand
5.20Anordnung nach Anderung der Einstufung nach § 67 AwSV nach Zeitaufwand
5.21Anordnung von technischenoder organisatorischen Anpassungsmaßnahmen für bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen nach § 68 Abs. 4 AwSV nach Zeitaufwand
5.22Anordnung von technischen oder organisatorischen Anpassungsmaßnahmen für bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und Anlage 7 Nr. 7.2 AwSV nach Zeitaufwand
5.23Bearbeitung einer Anzeige von JGS-Anlagen nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSV nach Zeitaufwand
5.24Anordnung einer Sachverständigenprüfung nach Anlage 7 Nr. 6.4 AwSV nach Zeitaufwand
5.25Zulassung von Ausnahmen nach § 78c Abs. 1 WHGnach Zeitaufwand
5.26Untersagung des Betriebs oder Festsetzung von Anforderungen nach§ 78c Abs. 2WHGnach Zeitaufwand
6Stauanlagen 
6.1Setzen, Erhaltung und Erneuerung von Staumarken (§§ 37, 39 WG LSA)65 bis 2.500
6.2Genehmigung zur Änderung von Staumarken (§ 38 Abs. 2 WG LSA)50 bis 312
6.3Genehmigung zur Außerbetriebsetzung von Stauanlagen (§ 40 WG LSA)nach Zeitaufwand
 mindestens65
 höchstens2.580
 A n m e r k u n g: 
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren. 
7Planfeststellung oder Plangenehmigung nach § 45 Abs. 1 WG LSA, § 48 WG LSA, § 68 Abs. 1 WHG, sowie nach § 20 UVPG für Vorhaben nach Anlage 1 Nrn. 19.7 bis 19.9 des UVPG 
7.1Planfeststellung/Planfeststellungsänderungverfahren 
 nach dem Wert der Anlage 
 bei einem Wert der Anlage bis 50.000 Euro2 v. H. des Wertes
 mindestens570
 bei einem Wert über 50.000 Euro bis 300.000 Euro1.023 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro1.790 zuzüglich 0,2 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert über 1 Mio. Euro3.221 zuzüglich 0,1 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  7.1: 
 Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgeschriebenen Gebühren. 
7.2Plangenehmigungen/Plangenehmigungsänderungsverfahren nach dem Wert der Anlage bei einem Wert der Anlage bis 50.000 Euro50 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
 mindestens235
 bei einem Wert der Anlage über 50.000 Euro bis 300.000 Euro512 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert der Anlage über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro1.023 zuzüglich 0,2 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert der Anlage über 1 Mio. Euro2.050 zuzüglich 0,1 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  7.2: 
 Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgeschriebenen Gebühren. 
7.3Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG, § 69 Abs. 2 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
7.4nachträgliche Festsetzung einer Entschädigung10 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
7.5Entscheidung über die Kostenbeteiligung zum Ausgleich des Vorteils (§ 93 WG LSA), soweit nicht Teil eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Streitwert 
 für den Wert bis 2.500 Euro3 v. H.
 für den Wert über 2.500 Euro1 v. H.
8Befreiung/Ausnahme nach § 38 Abs. 5 WHG, § 50 Abs. 3 WG LSA (Gewässerrandstreifen) 
 mindestens65
 höchstens2.580
9Entscheidung zur Übertragung der Unterhaltungspflicht nach Erlass der Entscheidung über den Ausbau oder über die Errichtung der Anlage (§ 62 Abs. 2 WG LSA)50 bis 625 nach Zeitaufwand
10Entscheidungen zu Erdaufschlüssen und Bohrungen (§ 49 WHG) je Bohrung/Erdaufschluss30 bis 156
11Heilquellen 
11.1Anerkennung von Heilquellen (§ 53 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 77 WG LSA)767
11.2Widerruf einer Anerkennung einer Heilquelle (§ 53 WHG, § 77 WG LSA)154
11.3Festsetzung (§ 53 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 77 WG LSA), Änderung eines Heilquellenschutzgebietes nach Entnahmemenge in m3 der Fassung, für die das Schutzgebiet festgesetzt oder geändert wurde (bezogen auf den Geltungsraum der Erlaubnis, Bewilligung) 
 mindestens2.000
 höchstens81.250
11.4Ausnahmen von Verboten und Nutzungsbeschränkungen, Befreiungen von Schutzbestimmungen (§ 53 Abs. 5 WHG in Verbindung mit § 52 WHG) vom Wert der Anlage, derenthalber gestattet wird1 v. H. des Wertes 30 bis 4.062
12Trinkwasserversorgung 
12.1Anordnung zur Eigenüberwachung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung (§ 72 WG LSA)20 bis 250
12.2Freistellung von der Trinkwasserversorgungspflicht (§ 70 Abs. 1 WG LSA) 
 mindestens65
 höchstens2.580
13Abwasserbeseitigung 
13.1Genehmigung des Schmutzwasserbeseitigungskonzeptes und dessen Fortschreibung nach § 79 Abs. 3 WG LSA200 bis 6.250 nach Zeitaufwand
13.2Entscheidung über die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 79a Abs. 2 WG LSA30 bis 406
13.3Bestimmung der Abwasserbeseitigungspflichten nach § 151 Abs. 8 des WG LSA in der am 31. März 2011 geltenden Fassung10 v. H. der für die Erlaubnis erhobenen Gebühr
13.4Anordnungen zur Eigenüberwachung (§ 82 Abs. 2 WG LSA)20 bis 250
14Deiche und Dämme 
14.1Anordnungen zur Wiederherstellung (§ 94 Abs. 4 WG LSA) 
 mindestens29
 höchstens2.580
14.2Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (§§ 96 und 97 WG LSA) 
 mindestens65
 höchstens2.580
15Duldungs- und Gestattungsverpflichtung (§ 104 WG LSA und §§ 92 bis 94 WHG) nach dem Wert des durch die Duldung erzielten Vorteils 
 bei einem Wert bis 300.000 Euro0,04 v. H. des Wertes
 mindestens25
 bei einem Wert über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro123 zuzüglich 0,01 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
 bei einem Wert über 1 Mio. Euro195 zuzüglich 0,004 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
 höchstens1.000
16Entscheidungen der Wasserbehörde über die Unterhaltungspflicht (§ 42 WHG, § 68 WG LSA)65 bis 1.250
17Anordnung der Bestellung eines oder mehrerer oder eines anderen Gewässerschutzbeauftragten (§ 64 Abs. 2 WHG, § 66 WHG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz)25 bis 187
18Regelungen, Beschränkungen oder Verbote auf der Grundlage einer Verordnung oder durch Verfügung nach § 29 WG LSA65 bis 1.250
19Maßnahmen der Gewässeraufsicht (§§ 100, 101 WHG), Maßnahmen der Aufsicht über Abwassereinleitungen auf der Grundlage der Indirekteinleiterverordnung, soweit nicht die Gebühr nach den Tarifstellen für die umweltbezogenen Untersuchungsleistungen - Lfd. Nr. 133 - zu berechnen istnach Zeitaufwand
 mindestens12,5
 höchstens5.000
 A n m e r k u n g  z u  T a r i f s t e l l e  19: 
 Bei Übernahme der staatlichen Anerkennung anderer Länder ermäßigt sich die Gebühr auf 20 v. H. der vollen Gebühr. 
20Staatliche Anerkennung nicht staatlicher Stellen für Abwasseruntersuchungen nach der Verordnung auf Grund des § 109 WG LSA500 bis 1.562
21Festsetzung einer Entschädigung oder eines Ausgleichs im Verfahren nach §§ 106 bis 108 WG LSA in Verbindung mit §§ 96 bis 99 WHGdie Gebühr nach §§ 3, 34 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898)
22Wasserbuch 
22.1Auskunftserteilung über Eintragungen im Wasserbuch sowie diesbezügliche Urkunden (§ 103 WG LSA)5 bis 65 nach Zeitaufwand
22.2beglaubigte Auszüge aus dem Wasserbuch (§ 103 WG LSA) je angefangene Seite DIN A45,2
23Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach § 86 Abs. 4 WHG 
 mindestens65
 höchstens2.580
24Sonstige Anordnungen20 bis 625
   
164Weingesetz 
   
1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer, Durchführung der Sinnenprüfung nach §§ 19 bis 21 
1.1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätswein und Qualitätswein mit Prädikat 
1.1.1Menge der Anstellung 
1.1.1.1bis 2.500 117,9
1.1.1.2über 2.500 1 bis 5.000 120,5
1.1.1.3über 5.000 1 bis 10.000 131
1.1.1.4über 10.000 1 bis 20.000 141
1.1.1.5über 20.000 152
1.1.2Anstellung von Fassweinen vor der Abfüllung26
1.1.3Feststellung der Identitätwie Tarifstelle 1.1.1
1.1.4Erweiterung des Antrages/Teilfüllungenwie Tarifstelle 1.1.1
1.2Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätsschaumwein und Sekt 
1.2.1Menge der Anstellung 
1.2.1.1bis 2.500 126
1.2.1.2über 2.500 1 bis 5.000 131
1.2.1.3über 5.000 1 bis 10.000 141
1.2.1.4über 10.000 1 bis 20.000 152
1.2.1.5über 20.000 1103
1.2.2Tankprobe Schaumwein26
1.2.3Erweiterungsantrag auf Erteilung einer Prüfnummerwie Tarifstelle 1.2.1
1.3Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Branntwein aus Wein 
1.3.1Menge der Anstellung 
1.3.1.1bis 2.500 136
1.3.1.2über 2.500 1 bis 5.000 172
1.3.1.3über 5.000 1 bis 10.000 1108
1.3.1.4über 10.000 1 bis 25.000 1144
1.3.1.5über 25.000 1 bis 50.000 1179
1.3.1.6über 50.000 1 bis 75.000 1215
1.3.1.7über 75.000 1 bis 100.000 1251
1.3.1.8je weitere angefangene 100.000 146,5
1.4Anstellung zusätzlich zu den bekannten Terminenzusätzlich 31
2Genehmigung von Pflanzungen nach §§ 6, 7 und 8a 
2.1Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten52
2.2Genehmigung einer Neuanpflanzung52
2.3Genehmigung von Pflanzrechten aus der regionalen Reserve52
3Weinbaukartei 
3.1Auszug aus der Weinbaukartei nach Anforderung10,3
   
165 Wein-Überwachungsverordnung  
   
1Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Versuchen nach § 3 Abs. 1 85 bis 2.115
2Ausstellen eines Zeugnisses nach § 3 Abs. 2 100 bis 200
3Genehmigung von Buchführungsverfahren nach § 12 Abs. 1 73
4Genehmigung der Analysenbuchführung nach § 13 Abs. 2 73
5Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 für das Inverkehrbringen von vorschriftswidrigen Weinbauerzeugnissen106 bis 353
   
166Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis der verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Regelungen mit staatlicher Zertifizierung oder staatlicher Prüfung 
   
1Prüfung bei Anpassungsfortbildung mit staatlicher Zertifizierung50
2Prüfung bei Zusatzqualifikation mit staatlicher Prüfung150
3 Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung  
3.1Stufe I (Waystage)44
3.2Stufe II (Threshold)47
3.3Stufe III (Vantage)55
   
167 Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) und dazugehörende Verordnungen  
   
1Anzeige gemäß § 12 Abs. 1  
1.1bis 12 Plätze150
1.213 bis 30 Plätze300
1.331 bis 60 Plätze400
1.4ab 61 Plätze500
2Änderungsanzeige gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 6 und 8 bis 13 25 bis 500
3Bescheid gemäß § 15 Abs. 5 150 bis 500
4Anzeige gemäß § 18 Abs. 1 150
5Prüfung gemäß § 19 Abs. 1 und § 20 (Erst-, Regel- oder mängelbehaftete Anlassprüfung sowie Prüfung der Abstellung von festgestellten Mängeln in den vorgenannten Prüfungen) 150 bis 1 000
6Bescheid gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 oder § 20 Abs. 2 - Duldung von Prüfungsmaßnahmen 150 bis 500
7Prüfung Statusfeststellung gemäß § 19 Abs. 8 und § 20 Abs. 1 Satz 2 150 bis 1 000
8Erlass von Anordnungen gemäß § 23 Abs. 1 und 2 150 bis 1 000
9Erteilung eines Beschäftigungsverbots gemäß § 24 Abs. 1 und 3 150 bis 1 000
10Einsetzung einer kommissarischen Leitung gemäß § 24 Abs. 2 150 bis 1 000
11Verhängung eines Aufnahmestopps gemäß § 25 150 bis 1 000
12Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder einer sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnform gemäß § 26 150 bis 1 000
13Erteilung einer Befreiung gemäß § 27 150 bis 500
14Entscheidung gemäß § 14 Abs. 2 WTG-MindBauVO 150 bis 500
15Erteilung einer Befreiung gemäß § 17 Abs. 1 WTG-MindBauVO 150 bis 500
16Anzeige gemäß § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 Satz 4 WTG-PersVO 50 bis 500
17Bescheid gemäß § 7 Abs. 6 WTG-PersVO 150 bis 500
18Erteilung von Befreiungen gemäß § 8 Abs. 5 WTG-PersVO 150 bis 500
19Erteilung von Befreiungen gemäß § 11 WTG-PersVO 150 bis 500
   
168Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 
   
1Erteilung einer Wohnberechtigungsscheins nach § 27 (für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - mit Ausnahme der Leistungsempfänger nach § 24 SGB II und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, xxSGB XII - Sozialhilfe - gebührenfrei)10,3
2Erteilung einer Einkommensbescheinigung im Rahmen der Wohnungsbauförderung bei Wohnungseigentumsmaßnahmen10,3
3Genehmigung nach § 27 Abs. 7 
3.1der Selbstnutzung nach Nr. 1 je Wohnung10 bis 30
3.2des Leerstehenlassens nach Nr. 2 je Wohnung10 bis 600
3.3der Zuführung zu anderen als Wohnzwecken oder baulicher Änderungen nach Nr. 3 je Wohnung10 bis 600
4Freistellung von den Belegungsbindungen nach § 30 je Wohnung10 bis 600
4.1bei Freistellung von mehr als 10 Wohnungen in einem geförderten Objekt, sofern die Entscheidung in einem Bescheid erfolgt, ab der 11. Wohnung je Wohnung5 bis 300
   
169Wohnungseigentumsgesetz 
   
1Erteilung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 110 bis 120
2Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 je Wohnung10 bis 120
   
170 Zolltarifverordnung  
   
1Bescheinigung für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren (Anordnungen des Bundesministers der Finanzen zu Tarifnummern 01.01 AI, 01.02 AI, 01.03 AI, 01.04 AI und 01.04 AII-Anlage zu § 1) je angefangene 500 Euro des Kaufpreises5,2
 mindestens10
   
171Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) 
   
1Erteilung einer Genehmigung für die Herstellung von Nitritpökelsalz nach § 4 Abs. 2 106 bis 212
(1) Red. Anm.:

Die Darstelleung entspricht der amtlichen Vorlage.

(2) Red. Anm.:

Nach Nummer 3 Buchstabe k Doppelbuchstabe gg der Verordnung vom 4. September 2019 (GVBl. LSA S. 272) soll in der laufenden Nummer 64 Tarifstelle 4.13 Spalte 2 die Abkürzung "VWKostG LSA" durch die Angabe "des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VWKostG LSA)" ersetzt werden. Diese Änderung ist nicht durchführbar.