Anlage 1 AGOAllgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)Landesrecht BayernAnhangteilTitel: Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)Normgeber: BayernAmtliche Abkürzung: AGOGliederungs-Nr.: 200-21-INormtyp: GeschäftsordnungAnlage 1 AGO – BriefblattAnlage als pdfDrucken