§ 37 AGO
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)
Landesrecht Bayern
Fünfter Teil – Schlussvorschriften
§ 37 AGO – In-Kraft-Treten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.