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Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: AGBGB
Gliederungs-Nr.: 400
Normtyp: Gesetz

Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB)

Vom 26. November 1974 (GBl. S. 498)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GBl. S. 617)

Der Landtag hat am 14. November 1974 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Zuständigkeitsregelungen 
  
Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht1
Idealvereine2
Vertretungsbefugnis3
Vollziehung von Auflagen4
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmaklern5
Fundbehörden5a
  
Zweiter Abschnitt 
Altenteilsverträge 
  
Geltungsbereich6
Dingliche Sicherheit7
Dauer und Zeit der Leistungen8
Leistung von Erzeugnissen9
Lastentragung10
Wohnung des Gläubigers11
Wegfall der Wohnung12
Folgen der Nichterfüllung13
Ersatzrente14
Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner15
Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger16
Ehegatten als Berechtigte17
  
Dritter Abschnitt 
(weggefallen)18 - 21
  
Vierter Abschnitt 
Grundstücksrecht 
  
Unschädlichkeitszeugnis22
Voraussetzungen23
Wohnungs- und Teileigentumsrechte23a
Beschränkung des Unschädlichkeitszeugnisses24
Wirkung des Unschädlichkeitszeugnisses25
Antragsberechtigung
Zuständigkeit
26
Verfahrensgrundsätze27
Kosten28
Rechtsänderungen bei buchungsfreien Grundstücken29
(weggefallen)30
Nichteingetragene Grunddienstbarkeiten31
Nutzungsrechte32
(weggefallen)33
Kündigung von Grundpfandrechten34
  
Fünfter Abschnitt 
Überleitung von Miteigentum nach Wohneinheiten und von Stockwerkseigentum 
  
Miteigentum nach Wohneinheiten35
Weitergeltung des bisherigen Rechts36
Überleitung des Stockwerkseigentums37
Antragsrecht der Baurechtsbehörde38
Inhalt des Antrags39
Einleitungsverfügung des Gerichts40
Gerichtliche Entscheidung41
Rechtsmittel42
Vertragliche Vereinbarungen43
Kosten des Verfahrens44
  
Sechster Abschnitt 
(weggefallen) 
  
(weggefallen)45 - 47
  
Siebter Abschnitt 
Ertragswert bei Landgütern 
  
Berechnung des Ertragswerts48
  
Achter Abschnitt 
Übergangsvorschriften 
  
Altrechtliche Vereine49
Überfahrts- und Trepprechte50
  
Neunter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Aufhebungsvorschrift51
Inkrafttreten52
  
Anlage 
  
Anlage
zu § 36
Anlage