Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 4 AGBauGB
Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs und zur Änderung der Landesbauordnung (Baugesetzbuch-Ausführungsgesetz - AGBauGB)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs und zur Änderung der Landesbauordnung (Baugesetzbuch-Ausführungsgesetz - AGBauGB)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: AGBauGB
Gliederungs-Nr.: 2130-11
Normtyp: Gesetz

Art. 4 AGBauGB – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zwei Wochen nach seiner Verkündung in Kraft.