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§ 8 AGArbGG
Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: AGArbGG,HE
Gliederungs-Nr.: 211-1
gilt ab: 22.12.2012
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2005 S. 244 vom 29.03.2005

§ 8 AGArbGG

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (1)

(1) Amtl. Anm.:
Satz 1 der Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 20. November 1964.