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§ 1 AG VwGO LSA
Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes (AG VwGO LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes (AG VwGO LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: AG VwGO LSA
Gliederungs-Nr.: 34.2
Normtyp: Gesetz

§ 1 AG VwGO LSA – Errichtung und Gliederung der Verwaltungsgerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit

(1) Es werden Verwaltungsgerichte mit Sitz in Halle (Saale) und Magdeburg errichtet.

(2) Es wird ein Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Magdeburg errichtet.