Gesetze

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§ 5 AG G 10
Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Amtliche Abkürzung: AG G 10
Referenz: 12-2

§ 5 AG G 10 – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.