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Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AdWirkG
Gliederungs-Nr.: 404-30
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht
(Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG)

Vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950, 2953) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Februar 2021 (BGBl. I S. 226)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich1
Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung2
Umwandlungsausspruch3
Unbegleitete Auslandsadoptionen4
Antragstellung; Reichweite der Entscheidungswirkungen5
Zuständigkeit und Verfahren6
Vorläufige Anerkennung der Auslandsadoption7
Bericht8
Übergangsvorschrift9
(1) Red. Anm.:

Artikel 2 des Gesetzes zur Regelung von Rechtsfragen auf dem Gebiet der internationalen Adoption und zur Weiterentwicklung des Adoptionsvermittlungsrechts vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2950)