§ 35 AbgG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Vierter Teil – Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag →
§ 35 AbgG
(weggefallen)