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Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung  (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung  (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: AbfVerbrG
Gliederungs-Nr.: 2129-49
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (2)
(Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)

Vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) (3)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Grundsatz der Autarkie2
Bestimmungen im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung, die die Behörden betreffen3
Pflichten der übrigen Beteiligten im Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung4
Pflichten im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten5
Verordnungsermächtigungen6
Gebührenschuldnerschaft7
Ergänzende Bestimmungen zu den Rücknahmeverpflichtungen8
Datenerhebung und -verwendung9
Kennzeichnung der Fahrzeuge10
Kontrollen11
Kontrollpläne11a
Maßnahmen zur Überwachung12
Anordnungen im Einzelfall13
Zuständige Behörden14
Anlaufstelle15
Berichte und Übermittlung von Informationen16
Zollstellen17
Bußgeldvorschriften18
Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle18a
Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle18b
Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union18c
Einziehung19
Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren20
  
Fundstellenverzeichnis der Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
(zu § 18c)
Anhang
(1) Amtl. Anm.:
Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (ABl. EU Nr. L 190 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Amtl. Anm.:
Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BGBl. I994 II S. 2703), geändert durch Beschlüsse vom 22. September 1995 und vom 27. Februar 1998 (BGBl. 2002 II S. 89), vom 9. bis 13. Dezember 2003 (BGBl. 2003 II S. 1626) und vom 25. bis 29. Oktober 2004 (BGBl. 2005 II S. 1122), in der jeweils geltenden Fassung.